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Berliner Architekturwelt (Public Domain) Ausgabe 10.1908 (Public Domain)

Zugriffsbeschränkung

Freier Zugang: Das Werk ist uneingeschränkt verfügbar.

Nutzungslizenz

Public Domain - gemeinfrei: Dieses Werk wurde als frei von bekannten urheberrechtlichen Einschränkungen identifiziert, einschließlich aller verwandten Schutzrechte. Sie dürfen das Werk kopieren, verändern, verbreiten und aufführen, sogar zu kommerziellen Zwecken, ohne um Erlaubnis bitten zu müssen. Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungshinweisen.

Bibliografische Daten

fullscreen: Berliner Architekturwelt (Public Domain) Ausgabe 10.1908 (Public Domain)

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Public Domain - gemeinfrei: Dieses Werk wurde als frei von bekannten urheberrechtlichen Einschränkungen identifiziert, einschließlich aller verwandten Schutzrechte. Sie dürfen das Werk kopieren, verändern, verbreiten und aufführen, sogar zu kommerziellen Zwecken, ohne um Erlaubnis bitten zu müssen. Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungshinweisen.

Zeitschrift

Titel:
Berliner Architekturwelt : Zeitschrift für Baukunst, Malerei, Plastik und Kunstgewerbe der Gegenwart
Erschienen:
Berlin 1919
Erscheinungsverlauf:
1.1899 - 21.1919
ZDB-ID:
2264139-7 ZDB
Spätere Titel:
Wasmuths Monatshefte für Baukunst und Städtebau
Berlin:
B 350 Bildende Kunst: Zeitschriften. Bibliographien. Nachschlagewerke
Dewey-Dezimalklassifikation:
720 Architektur
Sammlung:
Bühne, Film, Musik, Bildende Kunst
Berliner Zeitungen, Zeitschriften
Berliner Orte, Architektur, Stadtentwicklung, Wohnen
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang

Band

Erschienen:
1908
Sprache:
Deutsch
Dewey-Dezimalklassifikation:
720 Architektur
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-9148018
Standort der Druckausgabe:
Zentral- und Landesbibliothek Berlin
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang
Sammlung:
Berliner Zeitungen, Zeitschriften
Berliner Orte, Architektur, Stadtentwicklung, Wohnen

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  • Stenographischer Bericht (Public Domain)
  • Ausgabe 1970/71, V. Wahlperiode, Band IV, 66.-95. Sitzung (Public Domain)
  • Titelblatt
  • Sach- und Sprechregister
  • Nr. 1 (66), 15. Januar 1970
  • Nr. 2 (67), 12. Februar 1970
  • Nr. 3 (68), 26. Februar 1970
  • Nr. 4 (69), 12. März 1970
  • Nr. 5 (70), 9. April 1970
  • Nr. 6 (71), 23. April 1970
  • Nr. 7 (72), 6. Mai 1970
  • Nr. 8 (73), 28. Mai 1970
  • Nr. 9 (74), 4. Juni 1970
  • Nr. 10 (75), 11. Juni 1970
  • Nr. 11 (76), 25. Juni 1970
  • Nr. 12 (77), 8. Juli 1970
  • Nr. 13 (78), 9. Juli 1970
  • Nr. 14 (79), 16. Juli 1970
  • Nr. 15 (80), 24. September 1970
  • Nr. 16 (81), 1. Oktober 1970
  • Nr. 17 (82), 8. Oktober 1970
  • Nr. 18 (83), 15. Oktober 1970
  • Nr. 19 (84), 22. Oktober 1970
  • Nr. 20 (85), 12. November 1970
  • Nr. 21 (86), 19. November 1970
  • Nr. 22 (87), 26. November 1970
  • Nr. 23 (88), 9. Dezember 1970
  • Nr. 24 (89), 10. Dezember 1970
  • Nr. 25 (90), 11. Dezember 1970
  • Nr. 26 (91), 12. Dezember 1970
  • Nr. 27 (92), 17. Dezember 1970
  • Nr. 28 (93), 21. Januar 1971
  • Nr. 29 (94), 22. Januar 1971
  • Nr. 30 (95), 25. Februar 1971

Volltext

336 
74. Sitzung vom 4. Juni 1970 
Präsident Sickert 
Überweisung in den Ausschuß für Wirtschaft. Einver 
standen? —- Wer der Überweisung in den Wirtschafts 
ausschuß zustimmen will, den bitte ich um das Hand 
zeichen. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Das erste 
war die Mehrheit; es ist so beschlossen. 
Ich rufe auf die 
lfd. Nr. 10, Drucksache 1153: 
Antrag der Fraktion der CDU über Überlassung 
von Schulsporteinrichtungen an Sportvereine 
Das Abgeordnetenhaus wolle beschließen: 
Der Senat wird beauftragt, die Entgeltordnung 
zur Überlassung von Schulräumen in öffentlichen 
Schulgebäuden dahingehend zu ändern, daß 
Schulsporteinrichtungen von Sportvereinen ko 
stenlos genutzt werden können. 
Wird das Wort zur Begründung gewünscht? — Herr 
Abgeordneter Dolata! 
Dolata (CDU): Herr Präsident! Meine Damen und 
Herren! Vor einem Jahr hatten wir mehrere Beschwer 
den von mehreren Sportvereinen erhalten, die es nicht 
verstehen können, daß hier in Berlin für die gleichen 
Zwecke unterschiedliche Verwaltungsvorschriften zur 
finanziellen Benachteiligung der Sportverbände exi 
stieren und danach verfahren wird. Wir hatten in einer 
Kleinen Anfrage zunächst versucht, die Zusammen 
hänge herauszustellen, und tatsächlich, wenn ein Sport 
verein eine Einrichtung im schulischen Bereich bean 
tragt und benutzt, muß er unter bestimmten Umstän 
den Gebühren bezahlen; eine ähnliche Einrichtung für 
den gleichen Zweck im Bereich Jugend und Sport wird 
kostenlos zur Verfügung gestellt. Das ist also für einen 
Normalbürger sicher schwer verständlich, warum dem 
so ist. 
In der Kleinen Anfrage, die ich im vergangenen Jahr 
an den Senat gerichtet hatte, hat er dann geantwortet, 
das sei auf Ersuchen dieses Hauses im Juni 1966 so 
geschehen, und solange dieses Haus keinen anderen 
Wunsch ausspricht, bleibt es eben dabei. Wir wollen mit 
unserem Antrag eben heute bekunden, daß es nicht 
dabei bleiben soll, sondern daß dieses Haus den Senat 
auffordert, die Dinge zu überprüfen, um eine Gleich 
behandlung zu erreichen. Nicht ganz abwegig scheint 
dabei unsere Hoffnung zu sein, daß möglichst schnell 
sogar eine entsprechende Übereinkunft gefunden und 
getroffen werden kann; denn in der besagten Antwort 
des Senats hat er bereits angedeutet, daß er die Grund 
satzfrage im Zusammenhang mit der mittelfristigen 
Finanzplanung diskutieren und durchdenken möchte. 
Also: Wir haben eine Ausgangsbasis, die dann für einen 
baldigen positiven Abschluß garantiert. 
Der Ältestenrat hatte empfohlen, diesen Antrag dem 
Hauptausschuß und dem Schulausschuß zu überweisen. 
Wir möchten bitten, um bestimmte Gesichtspunkte 
nicht außer acht zu lassen oder besser besprechen und 
vertreten zu können, diesen Antrag zusätzlich auch dem 
für Sportfragen zuständigen Ausschuß zu überweisen. 
— Ich danke Ihnen. 
(Beifall bei der CDU.) 
Präsident Sickert: Ich eröffne die Beratung. Wird 
das Wort gewünscht? — Das ist nicht der Fall. Ich 
schließe die Beratung. Der Ältestenrat empfiehlt, den 
Antrag an den Ausschuß für Schulwesen und an den 
Hauptausschuß zu überweisen. Die Fraktion der CDU 
hat zusätzlich Überweisung an den Auschuß für Fa 
milie, Jugend und Sport beantragt. Als federführenden 
Ausschuß schlage ich den Ausschuß für Schulwesen vor. 
Wer den Überweisungen die Zustimmung zu geben 
wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Danke, 
das ist so beschlossen. 
Lfd. Nr. 11, Drucksache 1154: 
Antrag der Fraktion der F.D.P. über Einführung 
des sozialen Mietrechts in Berlin 
Das Abgeordnetenhaus wolle beschließen: 
Der Senat wird aufgefordert, sich dafür einzu 
setzen, daß das soziale Mietrecht des Bürgerlichen 
Gesetzbuches bereits vor dem 1. Januar 1973 auf 
die Mietverhältnisse angewandt werden kann, die 
nicht den Vorschriften des Mieterschutzgesetzes 
unterliegen. 
Das Wort zur Begründung? — Frau Dr. Barowsky! 
Frau Dr. Barowsky (F.D.P.): Herr Präsident! Meine 
Damen und Herren! Bei diesem Antrag über die Ein 
führung des sozialen Mietrechts in Berlin handelt es 
sich um eine Initiative, die nach unserer Auffassung 
deshalb notwendig ist, weil das Inkrafttreten des sozia 
len Mietrechtes an das Außerkrafttreten all der Schutz 
bestimmungen gebunden ist, die mit der Wohnungs 
bewirtschaftung Zusammenhängen. Und da also nun 
Berlin ja aus sehr wohlerwogenen Gründen darum beim 
Bundesgesetzgeber gebeten und er dem auch Rechnung 
getragen hat, die Aufhebung der Wohnungsbewirt 
schaftung für Berlin hinauszuschieben—volkstümlicher 
ausgedrückt, noch nicht den Weißen Kreis einzufüh 
ren —, hat das die Folge gehabt, daß das soziale Miet 
recht in Berlin noch nicht eingeführt worden ist. Und 
diese Bestimmungen des sozialen Mietrechtes sind also, 
solange wir nicht Weißer Kreis sind, doch von Bedeu 
tung für denjenigen Personenkreis, der nicht in soge 
nannten Sozialwohnungen lebt, sondern der besonders 
die freifinanzierten Wohnungen bewohnt. 
Nun mag man vielleicht sagen, dies ist ein Personen 
kreis, der erstens in Berlin im Vergleich zu mancher 
anderen Großstadt im übrigen Bundesgebiet etwas klei 
ner ist, und es mag außerdem ein Personenkreis sein, 
der eines sozialen Schutzes nicht so bedürftig ist wie 
z. B. alle die Personen, die im sozialen Wohnungsbau 
oder sonst mietrechtlich gebundenen Wohnungen woh 
nen. 
Erstens sind wir der Auffassung, daß, wenn eine 
soziale Unzuträglichkeit besteht, es uns nicht darauf 
ankommen darf, ob die Gruppe, die davon betroffen ist, 
groß oder klein ist; dies ist zunächst einmal ein Grund 
satz bei uns. Aber wir glauben auch, daß die Argumen 
tation, es handele sich bei den Personen, die in freifinan 
zierten Wohnungen leben, um eine sozial nicht schutz 
bedürftige Gruppe, nicht ganz zugkräftig ist deshalb, 
weil nach den Bestimmungen der Einkommensgrenzen, 
für die der soziale Wohnungsbau in Frage kommt — ich 
möchte es einmal so formulieren —, die Menschen, die 
in freifinanzierten Wohnungen leben, keineswegs etwa 
nur reiche Leute sind. Und sie sollten also, gerade weil 
sie auch nicht in den Genuß von Sozialwohnungen ge 
kommen sind, deshalb doch nicht der Segnungen des 
sozialen Mietrechtes entbehren. 
Deshalb möchten wir den Senat, wie hier in unserem 
Antrag vorgesehen ist, auffordern, sich um eine Geset 
zesänderung in diesem Sinne zu bemühen. Das muß 
natürlich eine Änderung bundesgesetzlicher Regelungen 
sein und würde die Konsequenz haben, daß auch im 
übrigen Bundesgebiet, sofern dort noch nicht Weißer 
Kreis ist und demzufolge die gleiche Rechtssituation 
besteht wie in Berlin, auch dort die Regelung des 
sozialen Mietrechtes für diesen Personenkreis einsetzen 
würde. Wir wissen, daß wir mit einem solchen Antrag 
eigenen Überlegungen des Senats durchaus entgegen- 
kommen. Schon bei der Diskussion um das Problem der
	        

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