Digitale Landesbibliothek Berlin Logo
  • Show double pages
Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information should be copied to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to IIIF image fragment

Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Berlin (Public Domain) Ausgabe 1894 (Public Domain)

Access restriction

There is no access restriction for this record.

Copyright

Public Domain Mark 1.0. You can find more information here.

Bibliographic data

fullscreen: Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Berlin (Public Domain) Ausgabe 1894 (Public Domain)

Access restriction

There is no access restriction for this record.

Copyright

Public Domain Mark 1.0. You can find more information here.

Periodical

Creator:
Berlin
Title:
Berlin in Zahlen : Taschenbuch / herausgegeben vom Statistischen Amt der Stadt Berlin
Other titles:
Kleines Berliner Taschenbuch
Kriegstaschenbuch
Publisher:
Statistisches Amt der Stadt Berlin
Publication:
Berlin: Selbstverl. 1947
Digitization:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2017
Dates of Publication:
1929-1945
Note:
1929-1933 erschienen als Beilage zu: Statistisches Jahrbuch der Stadt Berlin
ZDB-ID:
2900800-1 ZDB
Succeeding Title:
Berlin in Zahlen [Ost]
Berlin:
B 8 Allgemeines: Statistik
DDC Group:
310 Statistik
Collection:
General Regional Studies
Copyright:
Public Domain
Accessibility:
Free Access

Volume

Publication:
1935
Language:
German
Digitization:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2017
Berlin:
B 8 Allgemeines: Statistik
DDC Group:
310 Statistik
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-10374828
Location:
Zentral- und Landesbibliothek Berlin
Shelfmark:
B 8/1
Copyright:
Public Domain
Accessibility:
Free Access
Collection:
General Regional Studies

Chapter

Title:
IX. Wirtschaft

Contents

Table of contents

  • Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Berlin (Public Domain)
  • Ausgabe 1894 (Public Domain)
  • No. 1 (1-6), 30. Dezember 1893
  • No. 2 (8-23), 6. Januar 1894
  • No. 3 (24-28), 13. Januar 1894
  • No. 4 (34-41), 20. Januar 1894
  • No. 5 (54-55), 22. Januar 1894
  • No. 6 (56-74), 27. Januar 1894
  • No. 7 (80-94), 3. Februar 1894
  • No. 8 (98), 10. Februar 1894
  • No. 9 (99-112), 10. Februar 1894
  • No. 10 (117-130), 17. Februar 1894
  • No. 11 (136), 24. Februar 1894
  • No. 12 (137-153), 24. Februar 1894
  • No. 13 (198-215), 3. März 1894
  • No. 14 (220), 5. März 1894
  • No. 15 (221-222), 6. März 1894
  • No. 16 (223-238), 10. März 1894
  • No. 17 (242), 10. März 1894
  • No. 18 (243), 12. März 1894
  • No. 19 (244), 14. März 1894
  • No. 20 (245-251), 17. März 1894
  • No. 21 (271), 19. März 1894
  • No. 22 (272), 20, März 1894
  • No. 23 (273), 24. März 1894
  • No. 24 (274-279), 24. März 1894
  • No. 25 (282), 28. März 1894
  • No. 26 (283-293), 31. März 1894
  • No. 27 (298-313), 7. April 1894
  • No. 28 (317-320), 14. April 1894
  • No. 29 (324-335), 21. April 1894
  • No. 30 (354), 24. April 1894
  • No. 31 (355), 25. April 1894
  • No. 32 (356-365), 28. April 1894
  • No. 33 (367-378), 5. Mai 1894
  • No. 34 (381), 7. Mai 1894
  • No. 35 (382-400), 19. Mai 1894
  • No. 36 (404-413), 26. Mai 1894
  • No. 37 (416-434), 2. Juni 1894
  • No. 38 (471-497), 9. Juni 1894
  • No. 39 (505), 8. Juni 1894
  • No. 40 (506-529), 16. Juni 1894
  • No. 41 (546-567), 23. Juni 1894
  • No. 42 (574), 27. Juni 1894
  • No. 43 (575-649), 1. September 1894
  • No. 44 (658-664), 8. September 1894
  • No. 45 (700-717), 15. September 1894
  • No. 45 (718-721), 15. September 1894
  • No. 46 (722), 18. September 1894
  • No. 47 (723-740), 22. September 1894
  • No. 48 (757), 24. September 1894
  • No. 49 (758-763), 29. September 1894
  • No. 50 (765-782), 6. Oktober 1894
  • No. 51 (785), 8. Oktober 1894
  • No. 52 (786-801), 13. Oktober 1894
  • No. 53 (808-814), 20. Oktober 1894
  • No. 53 (815-817), 20. Oktober 1894
  • No. 54 (818-840), 27. Oktober 1894
  • No. 55 (843), 3. November 1894
  • No. 56 (844-856), 3. November 1894
  • No. 57 (885-895), 10. November 1894
  • No. 57 (896), 10. November 1894
  • No. 58 (897-905), 17. November 1894
  • No. 59 (908-915), 24. November 1894
  • No. 60 (918-933), 1. Dezember 1894
  • No. 61 (935-949), 8. Dezember 1894
  • No. 62 (966), 10. Dezember 1894
  • No. 63 (967-984), 15. Dezember 1894
  • No. 64 (996-1001), 22. Dezember 1894
  • No. 65 (1006), 24. Dezember 1894

Full text

598 
Jeder Fahrstuhl erhält seinen eigenen Motor und ist von dem 
anderen vollständig getrennt, so daß beide gleichzeitig benutzt werden 
können. 
Die Motoren werden im Erdgeschoß in einem besonders abzu 
trennenden Raume neben dem Aufzugschacht aufzustellen sein, so daß 
für die Aufzugs-Anlage die Hälfte des Zimmers Nr. 22 in Anspruch 
genommen wird. In den oberen Räumen ist die Sachlage günstiger, 
da die betreffenden Zimmer nur um die Größe des Aufzugschachtes, 
also um etwa nur V* ihrer Größe, verkleinert werden. Die Einbuße, 
welche das Fernsprechamt erleidet, wird dadurch ausgeglichen, daß die 
Apparate aus Zimmer Nr. 132 nach Nr. 132» verlegt werden, und 
der von dem Zimmer Nr. 132 übrig bleibende Raum als Sprech 
zimmer benutzt wird. 
Zu diesem Zwecke soll ein direkter Zugang zu diesem Zimmer 
vom Treppenhause aus geschaffen werden. Ebenso erhält der Motoren 
raum im Erdgeschoß einen Zugang von der Treppe aus. 
Für die Herstellung der massiven Wände des Aufzugschachtes und 
der Fundamente für die Motoren wird die Verstärkung des Mittel 
pfeilers im Keller und die Einziehung von eisernen Trägern erforderlich. 
Die Durchbrechung der theils gewölbten, theils hölzernen Zwischen 
decken für die Anlage des Schachtes verursachen keine besonderen 
baulichen Schwierigkeiten. 
Der Boden des Aufzugschachtes und die Fußböden der Vorräume 
in den einzelnen Geschossen werden massiv auf Wellblech bezw. ge 
wölbt hergestellt. 
Den erforderlichen massiven oberen Abschluß des Aufzugschachtes 
bildet die vorhandene gewölbte Decke im III. Stock. 
Die Zugangsthüren von den Korridoren aus müssen den bau 
polizeilichen Bestimmungen entsprechend feuersicher in Eisen hergestellt 
werden. 
Die Vorräume und die Fahrkörbe erhalten selbstverständlich 
elektrische Beleuchtung. 
Die Kosten der vollständigen Aufzugs-Anlage einschließlich aller 
baulichen Veränderungen betragen nach dem Kostenanschläge: 
30 000 JC. 
Die Betriebskosten der elektrischen Aufzüge stellen sich nach den 
bisherigen Erfahrungen auf ca. 0,° bis 0,75 ^ pro Hub, während bei 
hydraulischen Anlagen 5 ^ pro Hub berechnet werden müßten. 
Es werden 2 Fahrer anzustellen sein, denen die Ueberwachung der 
Motoren obliegen würde. 
Die Kosten für Ersatz abgenutzter Theile an den Motoren lassen 
sich schwer berechnen, doch dürften solche bei den billigen Betriebskosten 
kaum wesentlich in's Gewicht fallen. 
II». Stadtbau-Jnspektion. 
gez. Dylewski. 
880. Vorlage (J.-Nr. 2 183/2 082 Krk. 94) - zur Beschluß 
fassung —, betreffend die Bewilligung einer Beihilfe 
für das Kaiser und Kaiserin Friedrich - Kinder- 
Krankenhaus. 
Nachdem die Stadtverordneten-Versammlung die Bewilligung des 
von uns in dem Entwurf zum Spezial-Etat Nr. 45 pro 1. April 
1894/95 eingestellten Zuschusses von 50 000 ^ für das Kaiser und 
Kaiserin Friedrich-Ktnder-Krankenhaus in der Sitzung am 21. März d.Js. 
abgelehnt hat, ist die finanzielle Lage dieses Krankenhauses sehr 
ungünstig geworden. Die Zahl der täglich verpflegten Kinder hat sich 
nach erfolgter Vermehrung der Häuser für ansteckende Krankheiten um 
2 Baracken, welche für die Aufnahme der bisher nicht genügend ab 
gesonderten Masern-, Keuchhusten- und chirurgischen Jnfektionsfälle 
bestimmt sind, zeitweise über 150 erhoben. In Folge der stärkeren 
Belegung sind die monatlichen Bedürfnisse der Verwaltung auf durch 
schnittlich 12 000 JC gewachsen, während die monatlichen Einnahmen 
nur die Höhe von durchschnittlich 5 000 JC erreichen. Der Vorstand des 
Kinder-Krankenhauses ist daher genöthigt, fortdauernd aus dem Vereins 
vermögen beträchtliche Zuschüsse zu leisten, wodurch dasselbe in 
schneller Verminderung begriffen ist. 
Unter diesen Umständen hat der Vorstand an uns das Ersuchen 
gerichtet, mit ihm in kommissarische Verhandlung über die Bedingungen 
zu treten, unter welchen seitens der Stadtgemeinde weitere Beihilfen 
für das Kaiser und Kaiserin Friedrich-Kinder-Krankenhaus gewährt 
werden könnten. Als Ergebniß dieser Verhandlungen ist uns der 
Antrag unterbreitet worden, zunächst in den Etat pro 1895/96 eine 
Unterstützung für das genannte Krankenhaus in Höhe von 50 000 JC 
einzustellen unter folgenden Bedingungen. Der Jahresvoranschlag der 
Anstalt ist uns alljährlich vor Aufstellung des Stadthaushalts-Etats, 
die Jahresrechnung innerhalb der ersten sechs Monate nach dem 
Rechnungsabschluß vorzulegen. Die Prüfung des Voranschlages wie 
der Rechnung hat durch die Deputation der städtischen Kranken 
anstalten zu erfolgen. Die von derselben gezogenen Erinnerungen 
werden der Stadtverordneten-Versammlung mitgetheilt. Ferner ist die 
Verwaltung des Kinder-Krankenhauses nach den in den städtischen 
Krankenhäusern geltenden Grundsätzen zu führen und stets eine Anzahl 
von Betten für arme kranke Kinder der Stadt bereit zu halten. Von 
Entsendung von Mitgliedern der städtischen Behörden in den Vorstand 
des Kinder-Krankenhauses, wie sie uns das Konnte desselben in um 
fangreichem Maaße angeboten hat, wird abgesehen. 
Wir sind aus nachstehenden Gründen geneigt, dem Antrage zu 
entsprechen. 
Unseres Erachtens ist den städtischen Behörden nach den obigen 
Vorschlägen ein ausreichendes Recht der finanziellen und wirthschaftlichen 
Kontrolle der Anstalt zugestanden und die Gewähr dafür vorhanden, daß 
den diesseitigen Anforderungen hinsichtlich der Führung der Verwaltung 
entsprochen wird. 
Die Anstalt hat bisher vermöge ihrer vorzüglichen, eigenartigen 
Einrichtungen für die Kinderkrankenpflege namentlich im Norden unserer 
Stadt außerordentlich segensreich gewirkt. Im Laufe des vorigen 
Jahres sind 1 692, in der Zeit vom 1. Oktober 1893 bis ultimo 
September 1894 1 991 Kinder in der Anstalt verpflegt und außerdem 
in der Poliklinik 6 274 Fälle zur Behandlung gekommen. 
Der bei Berathung unseres Antrages wegen Bewilligung einer 
Beihilfe pro 1894/95 ausgesprochenen Ansicht, daß das Kinder-Kranken- 
haus theurer als die städtischen Krankenanstalten verwaltet werde, 
vermögen wir nicht beizupflichten. Wir sind vielmehr der Meinung, 
daß wenn — entgegen dem von der hohen Protektorin ausgesprochenen 
Wunsche — die Uebernahme des Krankenhauses in die städtische Ver 
waltung erfolgen würde, der erforderliche Zuschuß sich nicht unwesentlich 
erhöhen würde, da mit dem Moment der Uebernahme die öffentliche 
Wohlthätigkeit fernerhin nicht mehr wie bisher der Anstalt ihre Spenden 
zufließen lassen würde. Es liegt demnach durchaus im Interesse der Stadt- 
gemeinde, das Krankenhaus in seiner Eigenart und auf der Basis der 
freien, werkthätigen Hilfe der Bürger bis auf Weiteres bestehen zu 
lassen, und so weit die Privatwohlthätigkeit zur Erhaltung des 
Krankenhauses nicht ausreicht, mit Gemeindemitteln helfend einzutreten. 
Daß daneben die Stadtgemeinde für die in der Anstalt verpflegten 
und behandelten Kinder noch besondere Kur- und Verpflegungskosten 
entrichtet, erscheint wohl selbstverständlich, da ja die übrigen hiesigen 
Krankenhäuser fortlaufend bedeutende Summen aus dem Stadtsäckel für 
die für Rechnung der Stadtgemeinde verpflegten Kinder erhalten. 
Ueberdies ist eine wirksame Unterstützung des Kinder-Krankenhauses 
auch schon aus dem Grunde geboten, weil dasselbe stetig eine große 
Zahl diphtheriekranker Kinder beherbergt. Bet Behandlung derselben mit 
Heilserum sind die glücklichsten Erfolge erzielt, dieselbe würde aber 
auf die Dauer wegen der bedeutenden Kosten und bei dem Mangel 
genügender eigener Einnahmen in dem bisherigen Umfange wohl schwer 
zu ermöglichen sein, was im Interesse der erkrankten Kinder tief zu 
beklagen wäre. 
Wir ersuchen hiernach die Stadtverordneten-Versammlung, in 
Berücksichtigung aller vorerwähnten Umstände folgenden Beschluß zu 
fassen: 
Die Versammlung erklärt sich damit einverstanden, daß in 
den Spezial-Etat Nr. 45 pro 1. April 1895/96 eine Beihilfe 
von 50 000 JC für das Kaiser und Kaiserin Friedrich- 
Kinder-Krankenhaus eingestellt werde. 
Magistrat hiesiger König!. Haupt- und Residenzstadt, 
gez. Zelle. 
821. Vorlage (J.-Nr. 1 163 8tilt. B. 94) — zur Aeuße 
rung —, betreffend die Aufnahme von 5 Personen in 
das Nicolaus-Bürger-Hospital. 
Der Stadtverordneten-Versammlung übersenden wir in der Anlage 
Abschrift des Berichts des Kuratoriums des Nicolaus-Bürger-Hospitals 
vom 10. d. Mts. nebst den Akten 
1. des Posamentiers Friedrich Wilhelm Adolf Linden- 
staedt, Teltowerstr. 31III b. Rähse, 
2. des Schuhmachermeisters Heinrich Friedrich Schlee, 
Stallschrciberstr. 40, 
3. des Tischlermeisters Friedrich August Bruch, Boyen- 
straße 22IV, 
4. des Schneidermeisters Carl Friedrich Schladitz, Calvin 
straße 14, 
5. des Webermeisters Johann Ernst Adolf Rönigk, Frank 
furter Allee 137, 
mit dem Ersuchen in Gemäßheit des §. 21 des Statuts des Nicolaus- 
Bürger-Hospitals Sich äußern zu wollen: 
ob gegen die Würdigkeit und Bedürftigkeit der vorbenannten 
zur Aufnahme in das Nicolaus-Bürger-Hospital in Vorschlag 
gebrachten Personen Einwendungen erhoben werden. 
Berlin, den 17. Oktober 1894. 
Magistrat hiesiger König!. Haupt- und Residenzstadt.
	        

Downloads

Downloads

Full record

ALTO TEI Full text PDF (compressed) PDF (Original size)
TOC
Mirador

This page

PDF Image Preview Image Small Image Medium Image Large Image Master ALTO TEI Full text Mirador

Image fragment

Link to the viewer page with highlighted frame Link to IIIF image fragment

Formats and links

Formats and links

The metadata is available in various formats. There are also links to external systems.

Formats

METS METS (entire work) MARC XML Dublin Core

Links

OPAC DFG-Viewer Mirador

Cite

Cite

The following citation links are available for the entire work or the page displayed:

Full record

This page

Citation recommendation

Please check the citation before using it.

Image manipulation tools

Tools not available

Share image region

Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information should be copied to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to IIIF image fragment

Contact

Have you found an error? Do you have any suggestions for making our service even better or any other questions about this page? Please write to us and we'll make sure we get back to you.

How many letters is "Goobi"?:

I hereby confirm the use of my personal data within the context of the enquiry made.