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Zentralblatt der Bauverwaltung (Public Domain) Ausgabe 1911 (Public Domain)

Zugriffsbeschränkung

Freier Zugang: Das Werk ist uneingeschränkt verfügbar.

Nutzungslizenz

Public Domain - gemeinfrei: Dieses Werk wurde als frei von bekannten urheberrechtlichen Einschränkungen identifiziert, einschließlich aller verwandten Schutzrechte. Sie dürfen das Werk kopieren, verändern, verbreiten und aufführen, sogar zu kommerziellen Zwecken, ohne um Erlaubnis bitten zu müssen. Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungshinweisen.

Bibliografische Daten

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Zeitschrift

Urheber:
Berlin
Titel:
Berlin in Zahlen : Taschenbuch / Herausgeber: Statistisches Landesamt Berlin, Berlin-Schöneberg
Herausgeber:
Berlin / Statistisches Landesamt
Erschienen:
Berlin: Kulturbuch-Verl. 1951
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2017
Erscheinungsverlauf:
1947; 1950-1951
Fußnote:
Herausgeber früher: Hauptamt für Statistik, Berlin-Wilmersdorf; teils: Hauptamt für Statistik und Wahlen, Berlin
ZDB-ID:
2900784-7 ZDB
Frühere Titel:
Berlin in Zahlen
Spätere Titel:
Statistisches Jahrbuch
Berlin:
B 8 Allgemeines: Statistik
Dewey-Dezimalklassifikation:
310 Statistik
Sammlung:
Allgemeine Landeskunde, Natur, Umwelt
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang

Band

Erschienen:
1951
Sprache:
Deutsch
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2017
Berlin:
B 8 Allgemeines: Statistik
Dewey-Dezimalklassifikation:
310 Statistik
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-10412081
Standort der Druckausgabe:
Zentral- und Landesbibliothek Berlin
Signatur:
B 8/1
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang
Sammlung:
Allgemeine Landeskunde, Natur, Umwelt

Kapitel

Titel:
Text

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  • Zentralblatt der Bauverwaltung (Public Domain)
  • Ausgabe 1911 (Public Domain)
  • Titelblatt
  • Inhalts-Verzeichniß des XXXI. Jahrgangs, 1911.
  • Nr. 1/2
  • Nr. 3
  • Nr. 4
  • Nr. 5
  • Nr. 6
  • Nr. 7
  • Nr. 8
  • Nr. 9
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  • Nr. 100
  • Nr. 101
  • Nr. 102
  • Nr. 103
  • Nr. 104

Volltext

216 
Zentralblatt der Bauverwaltung. 
2». April 1911. 
Galerie umgeben. Die Stufen sind so breit, daß jedesmal ein Tisch 
für fünf Personen stehen kann, während noch ein Umgang für die 
Bedienung verbleibt. 
Der Kopfbau nach der Potsdamer Straße enthält im Erd 
geschoß die Kassenhalle mit seitlich anschließenden Kleiderablagen, 
im ersten Obergeschoß einen 43 m langen Saal, darüber die Bureau 
räume und im Dach die Küchenanlage. Zur Erweiterung der Kleider 
ablagen wurde noch ein Zwischengeschoß zwischen Erdgeschoß und 
erstem Stock eingeschoben und auch im Keller des Kopfbaues er 
hebliche Kleiderablagen angelegt. Die erste Galerie ist mittels vier 
Schachteltreppen zugänglich, welche unmittelbar in die 9 m breiten 
Höfe entleeren. Es kommen noch zwei Treppen in den beiden 
Flügelbauten hinzu und eine innere Verbindungstreppe nach der 
ersten Galerie. 
An den beiden Enden des Kopfbaues liegen zwei weitere 
Treppen für die Zugänge zu den Küchen und Bureaus im Dach 
geschoß und zweiten Obergeschoß (Abb. 5 bis 7). 
Die große Halle (Abb. 9) sollte programmäßig mit einer Lichtfülle 
von 500 000 Normalkerzen erhellt werden. Es war daher nötig, um sie 
nicht kahl und unbehaglich wirken zu lassen, mit einem sehr starken 
Farbenton dagegen anzugehen. Für die innere Erscheinung fielen 
die schmalen Stützen nicht ins Gewicht. Es wurde daher auf deren 
Ausbildung verzichtet und der maßgebende Wert auf die Betonung 
der Wagerechteu, zumal Galeriebrüstungen gelegt. Die Eisenkonstruk- 
tionen mußten umkleidet werden. Gleichwohl war es das Bestreben, 
die Drahtputzumspannung so zu gestalten, daß das eiserne Gerüst 
als solches durchzufühlen ist. Die Außenarchitektur (Abb, 1, 8 u. 10) 
hält sich in den schlichten Monumentalformen alter Berliner Putz 
bauten. 
Entwurf und Oberleitung lagen in den Händen von Regiorungs- 
baumeister a. D. Dernburg, die örtliche Bauleitung hatten nachein 
ander die Herren E. Bremer und ü. Lehmann in Berlio. Die Eisen 
konstruktionen wurden von Breast u. Ko. geliefert, die Maurerarbeiten 
von Eckert u. Dann eher g geleistet, die Eisfläche von Quiry u. Ko. in 
Schiltigheim i. Elsaß hergestellt. 
Die Baukosten haben rund 3 000 000 Mark betragen. Mit dem 
Bau wurde im September 1909 begonnen, und nach einer Bauzeit 
von etwa einem Jahre konnte der Sportpalast im Oktober 1910 dem 
Betrieb übergeben werden. 
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Abb 10. Mittelteil des Kopfbaues. 
Die unterirdische Stadtbahnlinie Nord—Süd in Paris. 
Am 5. November 1910 ist 
das Stadtbahnnetz in Paris, 
über welches wir zuletzt im 
Jahrgang 1900 dieses Blattes 
(Seite 365 u. f.) Mitteilung ge 
macht haben, durch die unter 
irdische elektrische Bahnlinie 
Nord —Süd vervollständigt wor 
den. Unter den bisher von der 
Gesellschaft Metropolitan! aus 
geführten, im Jahrgang 1901 
d. Bl., Seite 531 u. f. bezeich- 
neteu und in dem Stadtplan 
auf Seite 532 eingetragenen 
Stadtbahnlinien befindet sich 
auch eine Nord-Süd-Linie von 
der Porte de Clignancourt nach 
der Porte d’Orleans (Linie 5 des 
Planes) und im Anschluß an 
diese Linie die ebenfalls im 
allgemeinen die Nord-Süd-Rich- 
fcung verfolgende Linie vom 
Boulevard Strasbourg über die 
Place de la Re publique nach 
der Place dTtalie (Linie 6 des 
Planes). Bei den engen und 
lebhaften Beziehungen der auf 
den beiden Seiten des Seine- 
llusses belegenen Stadtteile wur 
den die bezeichneten beiden 
Linien jedoch nicht für aus 
reichend erachtet. Nach den 
Mitteilungen in der französi 
schen Zeitschrift Le Genie, civil 
vom . 10. Dezember 1910 bean 
tragte M. Berlier schon un 
gefähr ein Jahr vor der Be* 
Abb. 11. Vorhalle. 
Sportpalast in Berlin, Potsdamer Straße.
	            		
Nr, 85, Zentralblatt der Bauverwaltung. 217 triebserÖffnung dieser beiden Nord-Süd-Linien die Genehmigung einer neuen Nord-Süd-Linie von dem Bahnhof Montparnasse über den Bahnhof Saint Lazare nach dem Montmartre, Bei der weiteren Entwicklung dieser Angelegenheit bildete sich eine Ge sellschaft Nord-Süd. Sie erhielt die Genehmigung dieser Bahn linie durch die Gesetze vom 3. April und vom 19. Juli 1905, und zwar wurde in diesen Gesetzen die neue Linie nicht, wie die Linien der Gesellschaft Metropolitain, als Straßenbahn, sondern als eine Eisenbahn von örtlicher Bedeutung (d'interet local) bezeichnet. Während infolgedessen die Gesellschaft Metropolitain nur den Schienenweg auf einer von der Stadt gebauten Strecke herzustellen hatte, als ob es sich um eine gewöhnliche Landstraße handelte, wurde der Gesellschaft Nord-Süd auch die Herstellung der Strecke selbst auferlegt. Die Gesellschaft Nord-Süd wurde durch die Genehmigungs urkunde ferner verpflichtet, ihre Linie einerseits vom Bahnhof Mont parnasse bis zur Porte de Versailles, anderseits von dem Bahnhof Saint Lazare bis zur Porte de Saint üuen zu verlängern, und durch spätere Abmachungen zwischen der Gesellschaft und dem Seine präfekten wurde auch eine Ausdehnung der am Montmartre endigenden Linie bis zur Place Jules Joffrin und die Herstellung einer Zweiglinie von dem la Fourche genannten Punkte nach der Porte de Clichy vereinbart (Abb. 1). Die Linienführung im einzelnen ergibt sich aus der Aufzählung der Stationen. 1. Die 10 800 m lange Linie von der Porte de Versailles bis zur Place Jules-Joffrin hat die 23 Stationen; Porte de Versailles —, Rue de la Convention —, Place de Vaugirard —, Rue des Volon- taires —, Boulevard Pasteur —Rue Falguiere —, Gare Mont parnasse —, Rue Notre-Dame-des-Cham ps —, Rue de Rennes —, Rue de Sevres —, Rue du Bac —, Rue de Solferino —, Chambre des Deputes —, Place de la Concorde —, Place de la Madeleine —, Gare Saint Lazare —, Place de laTrinite —, Notre-Dame-de-Lorette —, Place Saint-Georges —, Place Pigalle —, Place des Abbesses—, Rue Lamarck — Rue Caulaincourt —, Place Jules-Joffrin. 2. Die 2650 m lauge, von der Station Gare Saint Lazare ab zweigende Liuie nach der Porte Saint Ouen mit den Zwischenstationen Rue de Berlin —, Place Clichy —, La Fourche und Rue Marcadet. 3. Die 1170 m lange Linie von La Fourche nach der Porte de Clichy mit der Zwischenstation Rue Brochant. Die Genehmigungsurkunde für die Gesellschaft Nord-Süd weicht in mehreren Punkten von derjenigen der Gesellschaft Metropolitain ab. Während die letztere nur einfacher Pächter ist, (lern der Betrieb an vertraut ist, befindet sich die Gesellschaft Nord-Süd in der Lage einer gewöhnlichen Eisenbahngesellschaft, indem sie außer der Betriebsführung auch alle Kosten und Gefahren der Herstellung trägt. Die Behörden waren nach den bei dem Betrieb der bisherigen Stadt- babnlinien gemachten Erfahrungen bestrebt, früher bei der Genehmi gung begangene Fehler zu vexmeiden. Infolgedessen erhält die Stadt, ohne an den Kosten der Herstellung teilzunebmen und ohne irgendwelche sonstige Beihilfe von der Gesellschaft Nord-Süd 2 Millionen Franken und von jeder verkauften Fahrkarte — bis zu 65 Millionen Fahrkarten im Jahre — 1 Centime, über diese 65 Millionen Fahrkarten hinaus 2 Centimes für jede Fahrkarte von 15 bis 20 Centimes und 2,5 Centimes für jede Fahrkarte von 25 Centimes. Dabei be trägt der von beiden Gesellschaften gleichmäßig erhobene Fahr preis 10 Centimes für eine Fahrkarte in zweiter, 25 Centimes für eine Fahrkarte in erster Wagenklasse und 20 Centimes für eine vor 9 Uhr morgens gelöste Rückfahrkarte, Die Dauer der Genehmigung ist für beide Gesellschaften die gleiche und soll nach Vereinbarung mit der Stadt bis zum 30. Juni 1950 reichen. Die Stadt hat sich außerdem das Recht Vorbehalten die der Gesellschaft Nord-Süd erteilte Genehmigung jederzeit abzu lösen oder, um diese Gesellschaft auf den gleichen Standpunkt mit der Gesellschaft Metropolitain zu bringen, den Unterbau zu kaufen und ihr gleichfalls nur den Betrieb zu überlassen. Beide Gesell schaften sollen die Kreuzungs- und Berührungspunkte ihrer Linien tunlichst nähern und, wo erforderlich, hat die Gesellschaft Nord-Süd unterirdische Verbindungen zwischen den gegenseitigen Stationen herzustellen. Die Gesellschaft Nord-Süd hat sich ferner verpflichtet, die von den Linien der Gesellschaft Metropolitain oder von irgend einer anderen genehmigten Eisenbahnlinie auf ihre Linien übergehenden Reisenden frei weiter zu befördern. Die Gesellschaft Metropolitain, der man eine gleiche Verpflichtung seinerzeit aufzuerlegen verabsäumt batte, sträubte sich zur Zeit der Herstellung der Nord-Süd-Bahn auch gegen eine solche Verpflichtung und hat sie erst gegen Ende des Jahres 1907 übernommen. Die Gesellschaft Nord-Süd hat sich dann durch Übereinkommen vom 17. Juni 1909 bereit erklärt, dafür eine jähr liche Entschädigung von 150 000 Franken an sie und von 50 000 Franken an die Stadt Paris zu zahlen. Infolgedessen können die Abb. 1. Plan der Pariser StadtbahnlinieD.

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