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Vorschriften für die der städtischen Polizei-Verwaltung, Abteilung I, zu Berlin nachgeordneten Dienststellen / Plaehn, ... (Public Domain)

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Freier Zugang: Das Werk ist uneingeschränkt verfügbar.

Nutzungslizenz

Public Domain - gemeinfrei: Dieses Werk wurde als frei von bekannten urheberrechtlichen Einschränkungen identifiziert, einschließlich aller verwandten Schutzrechte. Sie dürfen das Werk kopieren, verändern, verbreiten und aufführen, sogar zu kommerziellen Zwecken, ohne um Erlaubnis bitten zu müssen. Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungshinweisen.

Bibliografische Daten

Volltext: Vorschriften für die der städtischen Polizei-Verwaltung, Abteilung I, zu Berlin nachgeordneten Dienststellen / Plaehn, ... (Public Domain)

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Zeitschrift

Urheber (Körperschaft):
Preußen. Polizei-Präsidium
Titel:
Amtliche Nachrichten des Polizeipräsidiums in Berlin / Preußen, Polizei-Präsidium
Erschienen:
Berlin 1945
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2017
Erscheinungsverlauf:
1918-1945 ; mehr nicht digitalisiert
Fußnote:
Haupttitel 1918: Amtliche Nachrichten des Königlichen Polizei-Präsidiums zu Berlin
Haupttitel 1918-1929: Amtliche Nachrichten des Polizeipräsidiums zu Berlin
ZDB-ID:
2900537-1 ZDB
Spätere Titel:
Amtliche Nachrichten des Polizeipräsidiums in Berlin
Berlin:
B 813 Recht. Justiz: Polizei
Dewey-Dezimalklassifikation:
340 Recht
Sammlung:
Staat, Politik, Verwaltung, Recht
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang

Band

Erschienen:
1941
Sprache:
Deutsch
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2020
Berlin:
B 813 Recht. Justiz: Polizei
Dewey-Dezimalklassifikation:
340 Recht
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-15399743
Standort der Druckausgabe:
Zentral- und Landesbibliothek Berlin
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang
Sammlung:
Staat, Politik, Verwaltung, Recht

Ausgabe

Titel:
Nr. 14, 26. April 1941
Erschienen:
, 1941-04-26

Schnellzugriff

Schnellzugriff

  • Vorschriften für die der städtischen Polizei-Verwaltung, Abteilung I, zu Berlin nachgeordneten Dienststellen / Plaehn, ... (Public Domain)
  • Einband
  • Handschriftliche Notiz
  • Titelblatt
  • Städtische Polizeiverwaltung zu Berlin. Abteilung I. (Strassenbau). Der Oberbürgermeister
  • Inhaltsverzeichnis
  • Teil I. Bestimmungen für die Tiefbauämter
  • I. Hochbausachen
  • II. Straßenanlegung
  • III. Straßenunterhaltung
  • IV. Bürgersteiganlegung und Unterhaltung
  • V. Zwangsausübungen
  • VI. Rechnungen
  • VII. Rohr- und Kabelverlegungen
  • VII. Weitere Anlagen unter, auf oder über der Pflasterdecke
  • VIII. Weitere Anlagen unter, auf oder über der Pflasterdecke
  • IX. Die Meldepflicht bei Straßenarbeiten
  • X. Die Polizei-Verordnung zum Schutze des Straßenkörpers und der in ihm liegenden Rohr- und Kabelleitungen vom 3. April 1913 sowie die dazu erlassenen Bestimmungen ; XI. Provisorische Herstellung aufgebrochenen Asphalts
  • XII. Vorlegung städtischer Bauentwürfe
  • XIII. Straßenüberführungsbauwerke der Eisenbahnen
  • XIV. Erledigungsfristen ; XV. Amtsverschwiegenheit ; XVI. Statistik (Jahresberichte)
  • XVII. Außerdem sind von den Tiefbauämtern zu beachten
  • Teil II. Anhang
  • Ortsstatut I.
  • Polizeiverordnung
  • Ortsstatut II.
  • Ortsstatut zum Schutze der Stadt Berlin gegen Verunstaltung
  • Auszug aus der Baupolizeiordnung vom 15. August 1897
  • Muster zu Berichten der Tiefbauämter in Hochbausachen
  • Abrundungen der Bürgersteigecken bei Straßenkreuzungen
  • Pflastergenehmigung
  • Welche Bürgersteigarbeiten sind bei den Dammumpflasterungen auf städtische Kosten auszuführen und welche durch die Eigentümer?
  • Polizeiverordnung über die Anlegung und Unterhaltung der Bürgersteige
  • A. Verfahren bei Zulassung von Kunststeinplatten zur Befestigung von Bürgersteigen in Berlin
  • B. Technische Vorschriften über die Beschaffenheit der Kunststeinplatten, welche an Stelle von Granitplatten zur Befestigung der Bürgersteige in Berlin verwendet werden dürfen
  • C. Verzeichnis derjenigen Straßen, welche für die Verwendung von Kunststeinplatten als Hauptverkehrsstraßen zu erachten sind
  • Genehmigung zur Verwendung von Kunststeinplatten
  • Allgemeine Bestimmungen vom 13. Dezember 1912 über die weiteren Untersuchungen der bereits zugelassenen Kunststeinplatten
  • Grundsätze für die aus Anlaß von Bauten zu stellenden Bürgersteigforderungen
  • Allgemeine Bedingungen für die Einlegung von Rohr- und Kabelleitungen in den Körper der öffentlichen Straßen, Brücken und Plätze Berlins
  • Verzeichnis derjenigen Hauptverkehrsstraßen, in denen Röhren und Kabel entweder nur in den Monaten Juli und August oder nur zur Nachtzeit verlegt werden dürfen
  • Allgemeine Bestimmungen zu Konsensen für die Verlegung von Kabelröhren behufs Unterbringung von Fernsprechkabeln durch die Kaiserliche Ober-Post-Direktion
  • Bedingungen der B. II vom 23. Juli 1909 für Rohrpostanlagen
  • Bedingungen zu Konsensen für die Verlegung von Lichtkabeln durch die Berliner Elektrizitäts-Werke
  • Bedingungen für die Verlegung von Hochspannungskabeln
  • Herstellung von Gußasphalt anstelle der bisherigen Ausbohlung. Verf. der St. P. I vom 28. März 1913. Tabeb.-Nr. 15535 St. P. I/13
  • Betrifft die Einreichung der Gesuche um Genehmigung städtischer Bauentwürfe und dergleichen bei St. O. I
  • Baumpflanzungen
  • Einlegung des Mosaikstreifens in Bürgersteige mit undurchlässiger Abdeckung bei Leitungsverlegungen
  • Polizeiverordnung zum Schutze des Straßenkörpers und der in ihm liegenden Rohr- und Kabelleitungen
  • Städtische Polizei-Verwaltung, Abteilung I (Straßenbau). Der Oberbürgermeister. Muster
  • Zusammenstellung der Tragfähigkeit der von der Stadtgemeinde zu unterhaltenden Berliner Straßenbrücken
  • Anweisung über die Tätigkeit der Vorsteher der Tiefbauämter in straßenbaupolizeilichen Angelegenheiten
  • Prüfung von Entwürfen
  • Vereinbartes Geschäftsverfahren zwischen den beteiligten städtischen Verwaltungen bei Abführung sogenannter reiner Abwässer (Kondensations-, Kühl-, Druckwasser pp.)
  • Verfahren bei Abführung von Grundwasser
  • Anden Herrn Direktor der städtischen Kanalisationswerke
  • An die Tiefbauämter
  • Verfahren bei Veränderungen an genehmigten Straßenbahnanlagen
  • Alphabetisches Inhaltsverzeichnis
  • Rückdeckel
  • Farbkarte

Volltext

7 
Genehmigung zur Verwendung von Kunststeinplatten. 
Spind J. Form. 28. 
zͤtlädtisthe Polizei-Verwaltung. 
Abteilung J (Straßenbau). 
Der Oberbürgermeister. 
Tageb. Nr. 8:. P. I. 
Berlin C.? den — 19.44 
Stadthaus, Zimmer 360/61. 
Es wird ersucht, in der Beantwortung dieses 
Schreibens oben vermerkte Nummer und 
Buchstaben anzugeben. 
Infolge Ihrer Eingabe vom . 19. wird Ihnen 
unter nachstehenden Bedingungen die Genehmigung erteilt, auf 
dem Bürgersteige vor Ihrem Grundstücke . 
(Bauschein Nr. vom — 19.Mzur Herstellung der 
Plattenbahn Kunststeinplatten aus der Fabrik von .. . . 
zu verwenden. 
J. 
Diese Verfügung ist dem —ten Tiefbauamt, 
Nr. n zwecks Genehmigung des Beginnes der Arbeiten 
3 Tage vorher vorzulegen. 
Behufs Kontrolle, ob die zu verwendenden Platten den dies— 
seits zu stellenden Anforderungen genügen, sind auf der 
Baustelle ein bis zwei Platten dem zuständigen Stadtbau— 
assistenten auf Erfordern zwecks Vornahme einer Prüfung 
zur Verfügung zu stellen. 
Die Platten müssen eine Mindeststärke von 6,56 cm haben 
und auf der Unterseite mit dem Warenzeichen der Fabrik 
oersehen sein. 
2. 
3. 
An 
den Cigentümer 
Herrn . . . . 
Hier.
	        

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