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Zeitschrift für Bauwesen (Public Domain) Ausgabe 67.1917 (Public Domain)

Zugriffsbeschränkung

Freier Zugang: Das Werk ist uneingeschränkt verfügbar.

Nutzungslizenz

Public Domain - gemeinfrei: Dieses Werk wurde als frei von bekannten urheberrechtlichen Einschränkungen identifiziert, einschließlich aller verwandten Schutzrechte. Sie dürfen das Werk kopieren, verändern, verbreiten und aufführen, sogar zu kommerziellen Zwecken, ohne um Erlaubnis bitten zu müssen. Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungshinweisen.

Bibliografische Daten

fullscreen: Zeitschrift für Bauwesen (Public Domain) Ausgabe 67.1917 (Public Domain)

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Zeitschrift

Urheber (Körperschaft):
Preußen. Polizei-Präsidium
Titel:
Amtliche Nachrichten des Polizeipräsidiums in Berlin / Preußen, Polizei-Präsidium
Erschienen:
Berlin 1945
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2017
Erscheinungsverlauf:
1918-1945 ; mehr nicht digitalisiert
Fußnote:
Haupttitel 1918: Amtliche Nachrichten des Königlichen Polizei-Präsidiums zu Berlin
Haupttitel 1918-1929: Amtliche Nachrichten des Polizeipräsidiums zu Berlin
ZDB-ID:
2900537-1 ZDB
Spätere Titel:
Amtliche Nachrichten des Polizeipräsidiums in Berlin
Berlin:
B 813 Recht. Justiz: Polizei
Dewey-Dezimalklassifikation:
340 Recht
Sammlung:
Staat, Politik, Verwaltung, Recht
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang

Band

Erschienen:
1941
Sprache:
Deutsch
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2020
Berlin:
B 813 Recht. Justiz: Polizei
Dewey-Dezimalklassifikation:
340 Recht
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-15399743
Standort der Druckausgabe:
Zentral- und Landesbibliothek Berlin
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang
Sammlung:
Staat, Politik, Verwaltung, Recht

Ausgabe

Titel:
Nr. 2, 15. Januar 1941
Erschienen:
, 1941-01-15

Schnellzugriff

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  • Zeitschrift für Bauwesen (Public Domain)
  • Ausgabe 67.1917 (Public Domain)
  • Titelblatt
  • Inhaltsverzeichnis
  • H. 1-3
  • H. 4-6
  • H. 7/9
  • H. 10-12

Volltext

887 
888 
Adolf Ludin, Betriebsplan und Ausbauentwurf für Wasserkraftwerke mit Tagesspeichern. 
hoch im Lastbild eingesetzt sei (Betriebsweise II). Dabei ist 
aber der angenommene Beckenausbau Jx nur bei Wasserführung 
über Q' Ä voll beansprucht. Bei kleinerer Wasserführung, wo 
die Beckenbedarfslinie J' weit unter die Wagerechte Jx sinkt, 
würde jeweils ein dem Höhenunterschied >lx — J' entsprechen 
der Bruchteil des Bcckcnraumes ungenutzt bleiben. Man wird 
dieses unwirtschaftliche Verhältnis zu ändern suchen und 
bestrebt sein, soviel Aushilfsarbeit aus der Spitze in Grund- 
kraft zu verlegen, daß der jeweils dabei entstehende 
Beckenbedarf möglichst lange dem ausgebauten Raume 
{Jx) gerade gleichkommt. Denjenigen Bruchteil der jeweiligen 
gesamten Aushilfsarbeit, der für diese Verlegung in Betracht 
•kommt, findet man ohne langwieriges Versuchen und ohne 
Eingehen in die Lastlinie leicht ira Leistungsplao, wie folgt: 
Um den Beekenbedarf der Tage „rechts“ von Ä'zl' a 
dem Ausbau Jx jeweils genau anzupassen, also die Beckon- 
bedarfslinje J‘ durch die Wagerechte Jx zu ersetzen, hat 
man nur überall die Belastungsverteilung des Tages mit 
Wasserführung Q x einzuführen. Geometrisch drückt sich dies 
so aus, daß sämtliche Belastungsscheide- und -ausgleichlinien 
nach rechts hin von ihren bezüglichen Schnittpunkten mit der 
Senkrechten A'A' 2 einfach auch wagerecht verlaufen (Linien 
A'z Ä 7 , A\A 8 in Abb. 1 Bl. 25). Unter anderen läuft auch 
die obere Begrenzung der voll ausgleichbaren Wasserführung 
(die 0!“Linie) dabei wagerecht von Ä' 2 nach W in Hohe Q'x. 
Da die Wassermengon Q 1 aber tatsächlich nach rechts 
hin stetig kleiner werden, muß durch diese „gewaltsame“ 
Hebung der Q,-Linie naturgemäß unten an der .X-Achse eine 
leere Fläche entstehen (dieselbe ist nicht eingezeichnet!). 
Diese leere Fläche muß nach ihrer‘Entstehung ein Spiegelbild 
des Flächenzwickels L 2 A' 2 W sein (den wir ja eben durch 
„Heben“ der Linie in Gedanken zum Verschwinden ge’ 
bracht haben). Gedeckt wird die leere Fläche durch Aushilfs 
arbeit, und zwar fällt genau der dafür erforderliche Betrag 
an der füllhornformigen Fläche zwischen b' u - und Linie 
ab. wenn, wie eben geschehen, oben nur ein durchweg 
glcichhoher Streifen zwischen den Wagerechten A'- d A 7 und 
A\ A s belassen wurde. 
Mit andern Worten; von der gesamten Aushilfsarbeit 
(S n L n L 2 ) braucht bei beschränktem Beckenausbau Jx nur der 
oberhalb der Wagerechten Ä‘ 2 W liegende Streifen in Spitzen 
kraft (oberhalb A\A % ) eingesetzt zu werden; der Rest kann 
als unterste Grandkraft geleistet werden! 
Und auch der oberhalb A\ W liegende Teil der Aushilfs 
arbeit kann bei der Senkrechten AA„ vollständig in Grund 
kraft überführt werden, weil hier der Beckenbedarf J der 
Betriebsweise I (Aushilfe voll in Grundkraft) unter den Aus 
bau J A sinkt (Schnittpunkt A\). Der Übergang ist dabei kein 
plötzlicher, setzt vielmehr allmählich von einem gewissen 
Punkte W ab ein. Dieser Punkt ist dadurch bestimmt, daß 
in seiner Senkrechten der Höhenunterschied Q\ — Q\ gleich 
der kleinsten Nachtbelastung e m i n wird. Denn, da von hier 
ab die in Orundkraft heruotergelegte Aushilfsarbeit Q'x — Qi 
in der Lastlinie von unten her in den unständigen Teil der 
Arbeitsfläche eintritt, schneidet sie einen zunehmenden Teil 
der Talfläche {f) des Wasserkraftteils ab, der bisher als 
Beckenbedarf mitgezählt wurde.. Der bis dahin absichtlich 
auf Höhe Jx erhaltene Beekenbedarf wird dadurch tatsächlich 
von neuem kleiner als Jx (der Beokenausbau), und es kann 
j daher in zunehmendem Maße auch ein Teil der bisher in der 
! Spitze gehaltenen Aushilfsarbeit der Höhe A\A‘ a in Gnmd- 
i kraft verlegt werden. Die Verbindungslinie der somit fest- 
gelegten Grenzpunkte JFund A n darf man gefühlsmäßig als 
flache Kurve eintragen. 
Damit ist die Bestimmung der „verteuernden“ Aushilfs 
arbeitsflächen für beschränkten Beckenausbau Ja grundsätzlich 
erledigt; Das Viereck A‘ 2 S 5 C‘ 2 S n = A f\ ist ein Maß der 
neu (und zwar in Spitzen) aufzuwendenden Aushilfsarbeit 
Der Streifen A > 2 S n A n AV— f 2 ist ein Maß des in Spitzen, 
statt in Grundkraft zu leistenden Teils der ohnedies er- 
| forderlichen Aushilfsarbeit. 
i Aus den Flächen werten A/i und f 2 berechnet man die 
Arbeitsbeträge A4 und Ä 2 bei einem Nutzgefälle hm, einem 
mittleren Wirkungsgrad der Turbinen von 0,75, der Strom 
erzeuger und Spannungswandler von 0,89 und mit Anrechnung 
von 1 / 6 Sonn- und Feiertagen folgendermaßen; 
AH, (bzw. 4) = 10 h ■ • c -Afi (bzw. • f 2 ). 
Hierbei soll die Ziffer c die Umrechnung der in qcm 
ausgedrückten Flächenmaße auf die Einheit: „Stunden mal 
cbm/Sok.“ bewirken. Z. B. war im ursprünglichen Maßstab 
der Abb. 1 Bl. 25: 1 cm wagerecht — 10 Tage = 240 Std., 
2 5 
1 cm senkrecht — ~H.--von 17,5 cbm/Sek. ((1^x1}' Also war 
auch; 1 qcm = 240 • 0,025 ■ 17,5 = 105 Std. x cbm/Sek. = c. 
Mit diesem Wert von c ergab sich 
AA(-4-)=-*l0lA^l05 A/i (-£-)“ 
| - 583 ÄAA (-ß—J KWStd. 
Jetzt sind die Grundlagen für Berechnung der Ver 
teuerung Akß der Aushilfsarbeit alle gegeben. Ist nämlich 
ln der KWStd.-Preis der Aushilfsarbeit in Spitzen, A^d die 
Verteuerung der Aushilfskilowattstunde infolge ihrer Verlegung 
von Orundkraft in Spitzenkraft, so ist die gesamte jährliche 
Mehrbelastung der Aushilfskraftrechnung; 
(1) Akn — fj? ■ A4 + Ato ■ 4- 
Zur Erläuterung des Rechimngaganges ist in Abb. 3 Bi. 25 
die zeichnerische Ermittlung der Flächen A/i und f 2 gemäß 
Abb. 1 Bl. 25 für eine abgestufte Reihe von Werten Jx des Becken 
ausbaues (mit Ordnungsziffern II —VI) durchgeführt. In Liste 3 
sind die Flächenwerte in Arbeit und diese gemäß Gleichung 1 
in Jahreskosten Ako umgerechnet. Dabei wurden, da es sich 
nur um Veranschaulichung handelt, ohne nähere Begründung 
die Arbeitspreise, wie folgt, festgesetzt; 
tu - 2,5 Pf./RWStd. 
Afß-= 0,1 „ (= Vioo von fo)- 
(Eine auf Tarifformeln aufgebaute, gründlichere Behandlungs 
weise wird im Hl. Teil d. Aufs, gezeigt werden.) 
Die Werte Akn sind hernach aus Liste 3 in Abb. 4 Bl. 25 
zu einer Verteuerungskurve (2) aufgetragen. — Die Kurve (1) 
in Abb. 4 BJ, 25 gehört zu einer Untersuchung der Verteuerung 
bei Zugrundelegung der Betriebsweise X (Aushilfe in Grund 
kraft) mit Beckenbedarfslinie J, wie im unteren Teil von Abb. 1 
angedoutet — Punkte Ä 7 , A 3 , A 2 , S 3 , C B usw, —. Diese nach 
ähnlichen Grundsätzen wie oben durchzuführende Untersuchung 
ist hier, als praktisch neben der eben beschriebenen bedeu 
tungslos, nicht weiter behandelt. 
Den oben ermittelten jährlichen Mehrkosten A^d der 
Aushilfsarbeit sind die Ersparnisse infolge der Beschränkung
	        

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