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Das Öffentliche Gesundheitswesen und seine Überwachung in der Stadt Berlin (Public Domain) Ausgabe 4.1883/1885 (Public Domain)

Zugriffsbeschränkung

Freier Zugang: Das Werk ist uneingeschränkt verfügbar.

Nutzungslizenz

Public Domain - gemeinfrei: Dieses Werk wurde als frei von bekannten urheberrechtlichen Einschränkungen identifiziert, einschließlich aller verwandten Schutzrechte. Sie dürfen das Werk kopieren, verändern, verbreiten und aufführen, sogar zu kommerziellen Zwecken, ohne um Erlaubnis bitten zu müssen. Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungshinweisen.

Bibliografische Daten

fullscreen: Das Öffentliche Gesundheitswesen und seine Überwachung in der Stadt Berlin (Public Domain) Ausgabe 4.1883/1885 (Public Domain)

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Zeitschrift

Urheber (Körperschaft):
Berlin-Wilmersdorf
Titel:
Bericht über die Verwaltung und den Stand der Gemeindeangelegenheiten der Stadt Berlin-Wilmersdorf : erstattet vom Magistrat (gemäß § 61 der Städteverordnung) bei Einbringung der Haushaltsvorschläge für ... / Berlin-Wilmersdorf
Erschienen:
Berlin-Wilmersdorf: Topp 1919
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2016
Erscheinungsverlauf:
1915-1919 = 1916-1920
Umfang:
Online-Ressource
ZDB-ID:
2864468-2 ZDB
Frühere Titel:
Bericht über die Verwaltung und den Stand der Gemeindeangelegenheiten der Stadt Deutsch-Wilmersdorf
Schlagworte:
Wilmersdorf
Berlin:
B 770 Staat. Politik. Verwaltung: Bezirksbehörden
Kommunalwissenschaften:
Kws 757 Verwaltungsorganisation: Allgemeines
Dewey-Dezimalklassifikation:
350 Öffentliche Verwaltung
Sammlung:
Verwaltung. Politik
Staat, Politik, Verwaltung, Recht
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang

Band

Erschienen:
1919
Sprache:
Deutsch
Berlin:
B 770 Staat. Politik. Verwaltung: Bezirksbehörden
Kommunalwissenschaften:
Kws 757 Verwaltungsorganisation: Allgemeines
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-8390790
Standort der Druckausgabe:
Zentral- und Landesbibliothek Berlin
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang
Sammlung:
Verwaltung. Politik
Staat, Politik, Verwaltung, Recht

Kapitel

Titel:
XIV. Kriegsfürsorge

Schnellzugriff

Schnellzugriff

  • Dienstblatt des Senats von Berlin (Public Domain)
  • Ausgabe 1953 (Public Domain)
  • Inhaltsverzeichnis Teil I, 1948-1953
  • 9. Januar 1953
  • 15. Januar 1953
  • 19. Januar 1953
  • 26. Januar 1953
  • 28. Januar 1953
  • 30. Januar 1953
  • 18. Februar 1953
  • 21. Februar 1953
  • 21. Februar 1953
  • 23. Februar 1953
  • 23. Februar 1953
  • 5. März 1953
  • 12. März 1953
  • 12. März 1953
  • 20. März 1953
  • 24. März 1953
  • 25. März 1953
  • 7. April 1953
  • 7. April 1953
  • 13. April 1953
  • 14. April 1953
  • 20. April 1953
  • 30. April 1953
  • 6. Mai 1953
  • 9. Mai 1953
  • 12. Mai 1953
  • 13. Mai 1953
  • 15. Mai 1953
  • 21. Mai 1953
  • 26. Mai 1953
  • 5. Juni 1953
  • 23. Juni 1953
  • 2. Juli 1953
  • 3. Juli 1953
  • 3. Juli 1953
  • 6. Juli 1953
  • 8. Juli 1953
  • 16. Juli 1953
  • 16. Juli 1953
  • 23. Juli 1953
  • 25. Juli 1953
  • 1. August 1953
  • 11. August 1953
  • 15. August 1953
  • 20. August 1953
  • 22. August 1953
  • 2. September 1953
  • 3. September 1953
  • 11. September 1953
  • 11. September 1953
  • 16. September 1953
  • 23. September 1953
  • 2. Oktober 1953
  • 8. Oktober 1953
  • 8. Oktober 1953
  • 8. Oktober 1953
  • 15. Oktober 1953
  • 3. November 1953
  • 7. November 1953
  • 19. November 1953
  • 10. Dezember 1953
  • 22. Dezember 1953
  • 22. Dezember 1953
  • 30. Dezember 1953

Volltext

1/1953 
Seite 87 
Nr. 35—36 
> 1:35 Inn II G 18 5 1958 der Lehrkräfte für Volksschulen mit Ausnahme der 
BA | Fernruf: 87 0591 - (92) 44 11 - Ar ] Leiter mMmehrklassiger Schulen (Hauptlehrer und 
Rektoren) 
An die Mitglieder des Senats _ 
die Bezirksämter — EN iron zu Mangelberufen erklärt. Diese Feststellungen haben die 
die Anstalten ‚und Eigenbetriebe der Hofer waltung in den Rundschreiben näher bezeichneten Wirkungen, 
RochricHtlICh Wenn auch die unterbringungspflichtigen Dienstherren in 
an “den Rechnungshof von Berlin diesen Fällen berechtigt sind, freie, freiwerdende und neu- 
die Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts EL Planstellen der genannten Berufe über den im 
. $ des Gesetzes zu Artikel 131 des Grundgesetzes vor- 
Dienstwohnungen gesehenen Rahmen hinaus mit Personen zu besetzen, die 
Festsetzung der Dienstwohnungsvergütung nicht an der Unterbringung teilnehmen, so müssen doch 
auch in Zukunft bei der Landesunterbringungsstelle Berlin 
In Abänderung der Rundverfügung vom 15. Juli 1950 etwa vorhandene unterbringungsberechtigte Personen dieser 
— HPA IV -— (Dbl. 1/1950 Nr. 62) wird die Zuständigkeit Berufsgruppen mit Vorrang untergebracht werden. Ich 
für die Festsetzung der Dienstwohnungsvergütung im weise ausdrücklich darauf hin, daß Angehörige von Man- 
Zuge der Verwaltungsvereinfachung wie folgt geändert: gelberufen, die nach Kapitel I des Gesetzes zu Artikel 131 
a ; in : : des Grundgesetzes nicht unterbringungsberechtigt sind, in 
Li. Die in den Bezirken für die Festsetzung der Dienst- 5 . T ’ 
wohnungsvergütung zuständigen Bezirksbürgermeister N eetae Falls CHE Priichtantele nach $8 12 und 13 des 
werden ermächtigt, diese Aufgabe: den hausverwalten- setzes angerechnet werden dürfen. 
den Behörden. (Städt. Ausf,-Bestimmungen' zu Nr.6 Die beteiligten Dienststellen werden gebeten, die nach dem 
DWV.  — Dbl. 1/1951 Nr. 20 —) zu übertragen. Schlußabsatz des Rundschreibens der‘ Bundesausgleichs- 
Im Dienstbereich der Hauptverwaltung sind ab sofort a vom 22. Dezember 1952 erforderliche Meldung der 
die einzelnen Senatsverwaltungen, die Dienstwohnun- andesunterbringungsstelle bis zum 10. März 1953 und die 
gen verwalten, für die Festsetzung der Dienstwoh- Onteprechende Meldung nach dem Rundschreiben vom 
ätuny zuständig. 22. Januar 1953 bis zum 25. April 1953 zu erstatten. Die 
nungsvergütung zust g ; . 
S On Landesunterbringungsstelle unterrichtet anschließend die 
Bei den Anstalten und Eigenbetrieben, den städtischen Bundesausgleichsstelle. 
und überwiegend städtischen Gesellschaften 
sowie im Dienstbereich m Vertretung 
des Polizeipräsidenten, ) Dr: Hellriegel 
des Kammergerichtspräsidenten, 
des Generalstaatsanwaltes, 
des Landesfinanzamtes, Der Bundesminister des Innern 
des Patentamtes 2605 — 6029 IV/52 
und der Verwaltungsgerichte Bonn, den 15. November 1952, 
verbleibt es bei der bisherigen Regelung. Betrifft: Besetzung von Planstellen bei Mangelberufen: 
- Die zur Festsetzung der Dienstwohnungsvergütung er- Um die B . x 
forderliche Ermittlung des örtlichen Mietwertes der uch Besetzung solcher freien’ Planstellen des öffent- 
Dienstwohnungen ist von den unter ‚Ziff. 1 und 2 ge- ichen xienstes zu gewährleisten, für die aus dem an der 
nannten Verwaltung®n ausschließlich beit Senator für Unterbringung teilnehmenden oder auf die Pflichtanteile 
Bau- und Wohnungswesen — V (Verm)’E 4 — zu be- anrechenbaren Personenkreis keine geeigneten Bewerber 
antragen. Auf. Dbl.. 1/1951. Nr. 20 Abschnitt El wird Mehr zur Verfügung stehen (Mangelberufe), ist Im Mat” 
verwiesen! wurf der Verwaltungsvorschriften zu $ 16 unter Nr. 8 die 
folgende Regelung in Aussicht genommen: 
Dr. Müller „(1) Stehen für freie, freiwerdende oder neugeschaf- 
fene Planstellen aus dem Kreis der an der Unterbrin- 
gung teilnehmenden oder auf die Pflichtanteile an- 
— Im HA3a EL a rechenbaren Personen im Bereich der für den Dienst- 
1-36 I Fernruf: 87 0591 - (92) 4057 - | 925. 2. 1953 | herrn zuständigen Landesunterbringungsstellen keine 
a - ÜNEREEHEHSSNTÜRSEETEE geeigneten Bewerber mehr zur Verfügung (Mangel- 
An die Mitglieder des Senats S berufe), so ist nach den Vorschriften der. nachstehen- 
ie Bezirksämter — PV un chul — ä i 
die Behörden und Dienststellen der Hauptverwaltung BETA DIS VEN Da 
die Anstalten und Eigenbetriebe der Hauptverwaltung (2) Ob aus dem Kreis-der unterzubringenden oder an- 
nachrichtlich rechenbaren Personen noch Bewerber für eine Plan- 
an den Rechnungshof von Berlin telle h ind; i ändi 
0 nes Derschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen EEE A 
EC. 
ni a) durch. Ausschreibung‘ der Stelle unter gleich- 
Unterbringung | zeitiger Mitteilung an das Hinweisblatt der Bun- 
nach dem Gesetz zu Artikel 131 des Grundgesetzes. desausgleichsstelle und, falls dies ohne Erfolg ist, 
Besetzung von Planstellen bei Mangelberufen b) durch Einholung einer Auskunft der Bundesaus- 
Nachstehend gebe ich. ein"Rundschreiben des Bundesmini- gleichsstelle zu ermitteln. 
sters des Innern vom 15. November 1952 — 2605 — 6029 (3) Ergibt auch die Auskunft der Bundesausgleichs- 
IV/52 — betr. Besetzung von Planstellen bei Mangelberufen stelle, daß geeignete Bewerber/aus dem unterzu- 
und zwei Rundschreiben der Bundesausgleichsstelle bei bringenden. oder anrechenbaren Personenkreis nicht 
dem Bundesministerium des Innern vom 22. Dezember 1952 mehr vorhanden sind, :so ist zu prüfen, ob eine Be- 
—. II — 3881/52 — betr. Lehrkräfte an Berufs- und Be- setzung der freien oder neugeschaffenen Planstelle 
rufsfachschulen und vom 22. Januar 1953 —- II 36/53 — in anderer Weise ohne Beeinträchtigung der fort- 
betr. Volksschullehrkräfte bekannt mit der Bitte, ent- schreitenden Erfüllung des Pflichtanteils nach $ 13 
sprechend zu verfahren. Mit den Rundschreiben“ vom erreicht. werden kann... Derartige Maßnahmen sind im 
22. Dezember 1952 und 22. Januar 1953 hat die Bundes- Gesamtbereich des Dienstherrn, nicht nur im Bereich 
ausgleichsstelle von der ihr in dem Runderlaß des Bundes- des Verwaltungszweiges zu erwägen, dem die freie 
ministers des. Innern vom 15. November 1952 erteilten Er- oder neugeschaffene Planstelle angehört. 
möächtigung Gebrauch Semacht. und de Berufe (4) Kann-der Pflichtanteil (8 13) auch mit. organisa- 
der Lehrkräfte an Berufs- und Berufsfachschulen mit torischen oder personellen Maßnahmen nach Abs. 3 
Ausnahme der Schulleiter und nicht erfüllt werden, und verneint die zuständige
	        

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