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Gesetzentwurf über die Bildung eines Stadtkreises Gross-Berlin (Public Domain)

Zugriffsbeschränkung

Freier Zugang: Das Werk ist uneingeschränkt verfügbar.

Nutzungslizenz

Public Domain - gemeinfrei: Dieses Werk wurde als frei von bekannten urheberrechtlichen Einschränkungen identifiziert, einschließlich aller verwandten Schutzrechte. Sie dürfen das Werk kopieren, verändern, verbreiten und aufführen, sogar zu kommerziellen Zwecken, ohne um Erlaubnis bitten zu müssen. Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungshinweisen.

Bibliografische Daten

Volltext: Gesetzentwurf über die Bildung eines Stadtkreises Gross-Berlin (Public Domain)

Zugriffsbeschränkung

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Nutzungslizenz

Public Domain - gemeinfrei: Dieses Werk wurde als frei von bekannten urheberrechtlichen Einschränkungen identifiziert, einschließlich aller verwandten Schutzrechte. Sie dürfen das Werk kopieren, verändern, verbreiten und aufführen, sogar zu kommerziellen Zwecken, ohne um Erlaubnis bitten zu müssen. Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungshinweisen.

Zeitschrift

Sonstige Beteiligte:
Deutsche Akademie für Städtebau, Reichs- und Landesplanung
Titel:
Städtebau : Zeitschrift der Deutschen Akademie für Städtebau, Reichs- und Landesplanung / Reichs- und Landesplanung Deutsche Akademie für Städtebau
Erschienen:
Berlin: Verlag von Ernst Wasmuth AG 1931
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2006
Erscheinungsverlauf:
1.1904-18.1921; 20.1925-26.1931 ; mehr nicht digitalisiert
Fußnote:
Jahrgang 25.1930-26.1931 erschienen als Beilage zu: Wasmuths Monatshefte für Baukunst und Städtebau
Titelzusatz Band 1904-1916: Monatshefte für die künstlerische Ausgestaltung der Städte nach ihren wirtschaftlichen, gesundheitlichen und sozialen Grundsätzen
Titelzusatz Band 1917-1921: Monatshefte für die künstlerische Ausgestaltung der Städte nach ihren wirtschaftlichen, gesundheitlichen und sozialen Grundsätzen mit Einschluss der ländlichen Siedlungsanlagen und des Kleinwohnungsbaues
Titelzusatz Band 1925-1929: Monatshefte für Stadtbaukunst, städtisches Verkehrs-, Park- und Siedlungswesen
ZDB-ID:
2896229-1 ZDB
Berlin:
B 350 Bildende Kunst: Zeitschriften. Bibliographien. Nachschlagewerke
Dewey-Dezimalklassifikation:
720 Architektur
Sammlung:
Berliner Orte, Architektur, Stadtentwicklung, Wohnen
Bühne, Film, Musik, Bildende Kunst
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang

Band

Erschienen:
1908
Sprache:
Deutsch
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2006
Berlin:
B 350 Bildende Kunst: Zeitschriften. Bibliographien. Nachschlagewerke
Dewey-Dezimalklassifikation:
720 Architektur
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-12567652
Standort der Druckausgabe:
Zentral- und Landesbibliothek Berlin
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang
Sammlung:
Berliner Orte, Architektur, Stadtentwicklung, Wohnen
Bühne, Film, Musik, Bildende Kunst

Ausgabe

Titel:
H. 1

Werbung

Titel:
W

Schnellzugriff

Schnellzugriff

  • Gesetzentwurf über die Bildung eines Stadtkreises Gross-Berlin (Public Domain)
  • Titelblatt
  • § 1-48
  • Auszug aus der Begründung
  • Wahlkreise und Verwaltungsbezirke
  • Zettel: Die Stadt Groß-Berlin. Bemerkungen zum Gesetzentwurf Groß-Berlin
  • Nr. 1286. Verfassunggebende Preußische Landesversammlung 1919
  • Gesetzentwurf über die Bildung einer Stadt Groß-Berlin. § 1-53
  • Anlage 1. Wahlkreise und Verwaltungsbezirke
  • Anlage 2. Wahlkreiseinteilung und Verteilung der Stadtverordnetensitze für das Gebiet der Stadt Berlin einschließlich des Gutsbezirks Berlin-Schloß
  • Begründung
  • Tabelle: Tabelle 1. Die Kleinwohnungen und ihr Anteil an der Gesamtzahl der Wohnungen in Groß-Berlin am 1. Dezemeber 1910
  • Tabelle: Tabelle 2. Zuzüge von, Fortzüge nach den Vororten Berlins im Jahre 1913
  • Tabelle: Tabelle 3. Zu- und Abzüge von physischen Zensiten der Staatseinkommensteuer nach bzw. von Berlin nach Steuerstufen (aus den Steuernachweisungen) für 1913
  • Tabelle: Tabelle 4. Die Verteilung der Zensiten der Gemeinden Groß-Berlins mit mehr als 2000 Einwohnern auf Einkommengruppen nach der staatlichen Einkommensteuer-Veranlagung für das Steuerjahr 1914
  • Tabelle: Tabelle 5. Die umlagefähigen direkten Steuern und die Belastung durch direkte Gemeindesteuern in den Gemeinden Groß-Berlins in den Rechnungsjahren 1905, 1911, 1914 und 1916
  • Tabelle: Tabelle 6. Die laufenden Netto-Ausgaben der Gemeinden Groß-Berlins mit mehr als 5000 Einwohnern für die Schulverwaltung, die Armenverwaltung und das Krankenwesen im Rechnungsjahre 1911 überhaupt und im Verhältnis zur Steuerkraft dieser Gemeinden
  • Tabelle: Tabelle 7. Die Schullasten in Berlin und 40 Vororten im Rechnungsjahr 1913
  • Tabelle: Tabelle 8. Die Schulden der Gemeinden Groß-Berlins nach dem Stande am Schlusse der Rechnungsjahre 1905, 1911, 1914 und 1916
  • Tabelle: Tabelle 9. Zuschläge zur Einkommen-, Grund- und Gebäude- sowie Gewerbesteuer in Berlin und 22 Vororten für die Jahre 1908 bis 1912 und 1913 bis 1918
  • Tabelle: Tabelle 10. Die Bevölkerung von Berlin und Vororten im jeweiligen Gebietsumfange von 1914 (Fortschreibung), sowie bei dem Volkszählungen von 1910, 1900 und 1871
  • Tabelle: Tabelle 11. Das den Provinzialsteuern des Rechnungsjahres 1915 zugrunde liegende Prinzipalsoll der direkten Steuern der preußischen Stadt- und Landkreise nach dem Stande vom 1. Januar 1915
  • Abbildung: Die Berliner Standesamtsbezirke und 18 Vororte nach Größenklassen der bewohnten Wohnungen am 1. Dezember 1910
  • Karte: Groß-Berlin, Wahlkreise und Verwaltungsbezirke I-VI
  • Abbildung: Die Bevölkerungsentwickelung in den Städten, Landgemeinden u. Gutsbezirken des 25km-Umkreises von Berlin zwischen den Volkszählungen 1905 u. 1910
  • Nr. 2172
  • Erste Lesung. § 1-53
  • Zweite Lesung. § 1-53
  • Anlagen zum Bericht des 17. Ausschusses über die Bildung einer Stadt Groß-Berlin
  • Nr. 2174
  • Zusammenstellung des Entwurfs eines Gesetzes über die Bildung einer Stadt Groß-Berlin - Drucksache Nr. 1286 - mit den Beschlüssen des 17. Ausschusses in zweiter Lesung
  • Anlage 1. Wahlkreise und Verwaltungsbezirke
  • Anlage 2
  • Anlage 1. Wahlkreise
  • Farbkarte

Volltext

Nr 2174 
Regierungsvorlage 
88 
(1) Zum Zwecke der Wahl derStadtverordneten werden 
Wahlkreise gebildetz auf die Wahlkreise werden die 
Stadtverordnetensitze nach dem Verhältnis der 
Einwohnerzahl verteilt. Die Wahlkreiseinteilung 
und die Zahl der Stadtveroröneten, die in den 
einzelnen Wahlkreisen zu wählen sind, ergeben 
ich aus den Anlagen. 
(2) Die Anzahl oder die Grenzen der Wahlkreise können 
durch Beschluß der Stadtverordnetenversammlung 
abgeändert werden, sofern die beteiligten Bezirks- 
versammlungen (8 13) der Abänderung zu- 
itimmen; über eine infolgedessen etwa not- 
Beschlüsse de8 Ausschusses in zweiter Lesung 
8 8 
(1) Für die Wahl der Stadtverordneten werden 
Wahlkreise gebildet. Die Wahlkreiseinteilung ergibt sic< 
aus dex Anlage 1. Auf die Wahlen der Stadt- 
verordneten von Berlin finven die allgemein 
für die Wahlen von Stadtverordneten geltenden 
Vorschriften mit folgenden Maßgaben An- 
wendung: 
1. (&) Neben ven Wahlvorschlägen für die 
einzelnen Wahlkreise (Kreiswahlvor- 
schläge) können Wahlvorschläge für die 
ganze Stadt (Stadtwahlvorschläge) ein- 
gereicht werden. 
E) Die Kreiswahlvorschläge müssen von 
mindestens hundert im Wahlkreis 
zur Ausübung der Wahl berechtigten 
Bersonen, die Stadvtwahlvorschläge 
müssen von mindestens zweihundert in 
der Stadt Berlin Wahlberechtigten 
unterzeichnet werden. 
6) Die Kreiswahlvorschläge müssen die 
Erflärung enthalten, welchem Stadt- 
wahlvorschlag vie bei Zuteilung der 
Stadtverordnetensite nicht berücksichtig- 
ten Stimmen zugerechnet werden sollen 
Ziffer 2 Abs. 1). 
GE) Will der Wähler seine Stimme zu- 
gleich für den zugehörigen Stasdtwahl- 
vorschlag abgeben, jo muß der Stimme- 
zettel eine Erklärung hierüber ent- 
halten. Fehlt eine solche Erklärung, so 
darf der Stimmzettel keinem Stadtwahl- 
vorschlage zugerechnet werden. 
E) Eine Verbindung von Wahlvoxr- 
schlägen ist nur bei den Stadtwahlvor- 
schlägen zulässig. 
CY. Zur Ermittlung des Wahlergebnisses 
ist zunächst die Gesamtzahl der ab- 
gegebenen gültigen Stimmen durch 225 
(8 7) zu teilen und auf diese Weise der 
Wahlquotient festzustellen. Jedem Kreis- 
wahlvorschlage werden soviel Stadtver- 
vrdnetensite zugeteilt, als sich die Zahl 
ver für ihn abgegebenen Stimmen durch 
den Wahlquotienten voll teilen läßt. Die 
übrigbleibenden Stimmen und die 
Stimmen eines Kreiswahlvorschlages, 
für Sen weniger Stimmen abgegeben 
sind, als der Wahlquotient beträgt, 
werden dem entsprechenden Stadtwahl- 
vorschlage angerechnet, soweit eine An- 
rechnung gemäß Ziffer 1 Abs. 4 zulässig ist. 
(2) Auf vie Stavtwahlvorschläge werden 
diejenigen Stadtverorödnetensibe, Über 
welche durch die Verteilung auf die 
Kreiswahlvorschläge nicht verfügt ist, 
nach den allgemein für die Stadtver- 
ordnetenwahlen geltenden Grundsäten. 
der Verhältniswahl aufgeteilt. 
(2) Die Anzahl und die Grenzen der Wahlkreise können 
"1: < Gemeindebeichluß abgeändert werden. 
3 
iW
	        

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