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Zentralblatt der Bauverwaltung (Public Domain) Ausgabe 1915 (Public Domain)

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Bibliographic data

fullscreen: Stenographischer Bericht (Public Domain) Ausgabe 1965, IV. Wahlperiode, Band III, 45.-65. Sitzung (Public Domain)

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Periodical

Creator:
Preußen. Polizei-Präsidium
Title:
Amtliche Nachrichten des Polizeipräsidiums in Berlin / Preußen, Polizei-Präsidium
Publication:
Berlin 1945
Digitization:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2017
Dates of Publication:
1918-1945 ; mehr nicht digitalisiert
Note:
Haupttitel 1918: Amtliche Nachrichten des Königlichen Polizei-Präsidiums zu Berlin
Haupttitel 1918-1929: Amtliche Nachrichten des Polizeipräsidiums zu Berlin
ZDB-ID:
2900537-1 ZDB
Succeeding Title:
Amtliche Nachrichten des Polizeipräsidiums in Berlin
Berlin:
B 813 Recht. Justiz: Polizei
DDC Group:
340 Recht
Collection:
State,Politics,Administration,Law
Copyright:
Public Domain
Accessibility:
Free Access

Volume

Publication:
1935
Language:
German
Digitization:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2017
Berlin:
B 813 Recht. Justiz: Polizei
DDC Group:
340 Recht
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-15405987
Location:
Zentral- und Landesbibliothek Berlin
Copyright:
Public Domain
Accessibility:
Free Access
Collection:
State,Politics,Administration,Law

Issue

Title:
Nr. 90, 6. Dezember 1935
Publication:
, 1935-12-06

Contents

Table of contents

  • Stenographischer Bericht (Public Domain)
  • Ausgabe 1965, IV. Wahlperiode, Band III, 45.-65. Sitzung (Public Domain)
  • Title page
  • Sach- und Sprechregister
  • Nr. 1 (45), 14. Januar 1965
  • Nr. 2 (46), 4. Februar 1965
  • Nr. 3 (47), 18. Februar 1965
  • Nr. 4 (48), 4. März 1965
  • Nr. 5 (49), 11. März 1965
  • Nr. 6 (50), 18. März 1965
  • Nr. 7 (51), 1. April 1965
  • Nr. 8 (52), 6. Mai 1965
  • Nr. 9 (53), 20. Mai 1965
  • Nr. 10 (54), 3. Juni 1965
  • Nr. 11 (55), 1. Juli 1965
  • Nr. 12 (56), 19. September 1965
  • Nr. 13 (57), 23. September 1965
  • Nr. 14 (58), 7. Oktober 1965
  • Nr. 15 (59), 21. Oktober 1965
  • Nr. 16 (60), 4. November 1965
  • Nr. 17 (61), 18. November 1965
  • Nr. 18 (62), 2. Dezember 1965
  • Nr. 19 (63), 15. Dezember 1965
  • Nr. 20 (64), 16. Dezember 1965
  • Nr. 21 (65), 17. Dezember 1965

Full text

484 
60. Sitzung vom 4. November 1965 
Schwedler 
tionskosten sind zu hoch. Die Post hat im übrigen in die 
ser Zeit statt der dreizehn Säulen, die abgebaut worden 
sind, acht neue aufgestellt, reine Telefonzellen. 
Zu Ihrer zweiten Frage darf ich sagen, daß nach meiner 
Unterrichtung durch die Berek die Anbringung von Nor 
maluhren auf den in Berlin zur Zeit üblichen Litfaß-Säu- 
len aus technischen Gründen nicht möglich ist. Die Litfaß 
säulen sind zum großen Teil Betonsäulen ohne Tür, so 
daß sowohl die Anbringung als auch später etwa erforder 
liche Reparaturen nur mit unangemessen hohen Aufwen 
dungen erreicht werden könnten. Aber die Berek bereitet 
zur Zeit in Zusammenarbeit mit der Telefon- und Normal 
zeit G.m.b.H. die Aufstellung von Uhrenkandelabern vor, 
wie ich sie hier im Modell mitgebracht habe und wie sie ln 
Hamburg auch schon zahlreich aufgestellt worden sind. 
(Beifall.) 
Nach Beendigung der Frostperiode wird im Laufe des 
Jahres 1966 mit der Aufstellung solcher Uhrenkandelaber 
begonnen. Die grundsätzliche Zustimmung Berlins als 
Straßenbaulastträger für die Aufstellung auf öffentlichen 
Straßen ist der Berek bereits erteilt worden. Es war fast 
unmöglich, von der Berek eine Auskunft zu bekommen, 
welches Programm sie sich denn vorstelle. Es ist mir dann 
unter Vorbehalt erklärt worden, daß sie erst einmal zehn 
Säulen aufstellen will, probeweise, und daß sie die Ab 
sicht hat, wenn sich diese Säulen bewähren und auch bei 
der Bevölkerung — wovon ich überzeugt bin — Anklang 
finden, insgesamt etwa 100 derartiger Uhrenkandelaber 
in Berlin aufzustellen. 
Präsident Bach: Zusatzfrage? - Wird nicht gestellt. 
Herr Abgeordneter Dümchen hat das Wort zu einer An 
frage über Beleuchtung der Straßen und Plätze. 
Dümchen (CDU): Herr Präsident! Meine Damen und 
Herren! Ich frage den Senat: 
1. Konnte seit der Anfrage — Drucksache Nr. 467 — 
eine zufriedenstellende, den DIN-Normen entsprechende 
Beleuchtung insbesondere der kleineren Siedlungsstra 
ßen in den Außenbezirken erreicht werden ? 
2. Beabsichtigt der Senat, die wesentlichen Vorteile 
moderner Natrium-Dampf-Lampen zur Verbesserung der 
Beleuchtung an Nebeltagen zu nutzen ? 
Präsident Bach: Zur Beantwortung Herr Senator 
Schwedler! 
Schwedler, Senator für Bau- und Wohnungswesen: 
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Abge 
ordneter Dümchen, ich hatte bei der Beantwortung der 
Großen Anfrage der SPD über Straßenbeleuchtung und 
Verkehrssicherheit am 9. April des vorigen Jahres schon 
darauf hingewiesen, daß für die verkehrsgerechte Be 
leuchtung sämtlicher Straßen Berlins noch ein Bedarf von 
etwa 10 000 Leuchten besteht. In Verbindung mit den 
anderen noch notwendigen Maßnahmen, wie Verbesse 
rung der Straßenbeleuchtung in den Verkehrsstraßen, 
Auswechselung überalterter Leuchten und Ersatz alter 
Gasstraßenleuchten durch moderne elektrische Straßen 
beleuchtung, sei bei etwa gleichbleibendem Jahresansatz 
von rund 3 Millionen Mark — so sagte ich damals — ein 
Zeitraum von etwa 10 Jahren erforderlich. Ich hatte wei 
terhin ausgeführt, daß der geringe Einfluß der Beleuch 
tung auf die Unfälle und der gute Ausbauzustand der 
Beleuchtung in Berlin nicht zu einem beschleunigten Aus 
bauprogramm zwingt. Ich glaube, daß auch nicht erwar 
tet werden kann, daß dieses Zehnjahresprogramm nun 
nach anderthalb Jahren schon erfüllt ist. 
Wir hatten 1939 ca. 250 km Straßen noch ohne Beleuch 
tung. Nach dem Kriege wurden neben dem Wiederaufbau 
und der Verbesserung der Beleuchtung in den Hauptver 
kehrs- und Verkehrsstraßen ca. 220 km der vorgenannten 
Straßen mit Beleuchtung ausgerüstet. Wenn von den ver 
bleibenden 30 km die durch unbebautes Gebiet führenden 
Straßen abgezogen werden, verbleiben noch ca. 10 km 
Straßen, die in den nächsten Jahren überhaupt erstmalig 
mit einer Beleuchtung versehen werden müssen. Von den 
Wohn- und Siedlungsstraßen der Außenbezirke entspre 
chen heute etwa 80 % der Beleuchtung den DIN-Vor- 
schriften 5044. Die Verbesserung der Beleuchtung in den 
noch nicht ausreichend beleuchteten Siedlungsstraßen und 
in den Außenbezirken kann natürlich nur parallel mit dem 
Ausbau der gesamten Straßenbeleuchtung in Berlin nach 
und nach im Rahmen des bereits damals genannten Zehn 
jahresplans realisiert werden. Aber entsprechend den 
Vorschlägen, die wir ja von den Bezirken bekommen, 
werden wir auch weiterhin einen Vorrang für unbeleuch 
tete oder sehr schlecht beleuchtete Siedlungsstraßen in 
den Außenbezirken einräumen. 
Nun zu Ihrer zweiten Frage: Der Senat beabsichtigt 
nicht, in Berlin Natrium-Dampf-Lampen in der öffent 
lichen Straßenbeleuchtung zu verwenden. Wirtschaftlich 
ist die in Berlin verwandte Leuchtstofflampe wesentlich 
günstiger. Das Licht der Natrium-Dampf-Lampe ist ein- 
linig, monochromatisch, mit fast ausschließlichem Rot- 
Anteil. Die Farbwiedergabe ist verzerrt; Rot erscheint 
zum Beispiel dunkelbraun und Blau erscheint braun-vio 
lett. Verkehrszeichen sind dadurch nicht mehr mit völli 
ger Sicherheit erkennbar. Eine Nebenerscheinung ist, daß 
die Gesichter der Passanten, nicht nur der weiblichen, eine 
fahle, eine sehr fahle Farbe in diesem Licht annehmen. 
(Heiterkeit.) 
Der Vorteil der Natrium-Dampf-Lampe liegt darin, daß 
monochromatisches Licht Dunst und leichten Nebel — 
leichten Nebel! — besser durchdringt; bei starkem Nebel 
ist auch Natrium-Dampf-Licht wirkungslos. Auch in Lon 
don sind nur wenige Straßen im eigentlichen Stadtgebiet 
versuchsweise mit diesen Lampen ausgerüstet. In Paris 
wird die Verwendung der Natrium-Dampf-Lampe grund 
sätzlich abgelehnt, und aus den von mir genannten wirt 
schaftlichen Gründen und auch im Hinblick auf die relativ 
wenigen Nebeltage in Berlin wollen wir diese Lampenart 
nicht einführen. 
Präsident Bach: Eine Zusatzfrage — wird nicht ge 
stellt. Damit sind wir am Ende der Mündlichen Anfragen. 
Meine Damen und Herren! Zu Punkt 2 und 3 der Tages 
ordnung liegen mir zwei Schreiben des Herrn Regieren 
den Bürgermeisters vom 26. Oktober 1965 mit folgendem 
Wortlaut vor, und zwar erstens; 
Sehr verehrter Herr Präsident! 
Ich beehre mich, Ihnen mitzuteilen, daß Herr Senator 
Professor Dr. Karl Schiller mit Schreiben vom 22. Ok 
tober 1965 sein Amt als Senator für Wirtschaft zur 
Verfügung gestellt hat. Eine Photokopie dieses 
Schreibens darf ich Ihnen zu Ihrer gefälligen Unter 
richtung beifügen. Ich habe Herrn Senator Professor 
Schiller mit Schreiben vom heutigen Tage gebeten, 
sein Amt noch bis zum 4. November 1965 weiterzu 
führen. Eine Durchschrift dieses Schreibens füge ich 
ebenfalls bei. 
Mit vorzüglicher Hochachtung 
Zweitens: Schreiben vom gleichen Tage: 
Sehr verehrter Herr Präsident! 
Gemäß Artikel 41 Absatz 2 in Verbindung mit Arti 
kel 43 Absatz 4 der Verfassung von Berlin beehre ich 
mich, dem Abgeordnetenhaus vorzuschlagen: 
Herrn Senator Theuner, der darum gebeten hat, von 
seinem Amt als Senator für Inneres zu entbinden, 
Herrn Bürgermeister Heinrich Albertz zum Senator 
für Inneres zu wählen, das Amt des Senators für 
Sicherheit und Ordnung in das Amt des Senators für 
Inneres einzugliedern, so daß die Amtsbezeichnung 
von Herrn Bürgermeister Albertz als Senator für 
Sicherheit und Ordnung gegenstandslos werden 
würde;
	        

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