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Amtsblatt für Berlin (Public Domain) Ausgabe 21.1971,2 (Public Domain)

Zugriffsbeschränkung

Freier Zugang: Das Werk ist uneingeschränkt verfügbar.

Nutzungslizenz

Public Domain - gemeinfrei: Dieses Werk wurde als frei von bekannten urheberrechtlichen Einschränkungen identifiziert, einschließlich aller verwandten Schutzrechte. Sie dürfen das Werk kopieren, verändern, verbreiten und aufführen, sogar zu kommerziellen Zwecken, ohne um Erlaubnis bitten zu müssen. Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungshinweisen.

Bibliografische Daten

fullscreen: Amtsblatt für Berlin (Public Domain) Ausgabe 21.1971,2 (Public Domain)

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Public Domain - gemeinfrei: Dieses Werk wurde als frei von bekannten urheberrechtlichen Einschränkungen identifiziert, einschließlich aller verwandten Schutzrechte. Sie dürfen das Werk kopieren, verändern, verbreiten und aufführen, sogar zu kommerziellen Zwecken, ohne um Erlaubnis bitten zu müssen. Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungshinweisen.

Zeitschrift

Urheber (Körperschaft):
Berlin
Sonstige Beteiligte:
Berlin (West). Senatsverwaltung für Finanzen
Berlin (West). Senator für Finanzen
Titel:
Amtsblatt für Berlin / Herausgeber: Senatsverwaltung für Finanzen
Unterreihe:
Teil II, Steuer- und Zollblatt
Weitere Titel:
Amtsblatt für Berlin / 2
Steuer- und Zollblatt für Berlin
Erschienen:
Berlin: Kulturbuch-Verlag 1991
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2020
Erscheinungsverlauf:
16. Jahrgang, Nummer 1 (5. Januar 1966)-41. Jahrgang, Nr. 17 (28. Februar 1991) ; damit Erscheinen eingestellt
Fußnote:
Herausgeber früher: Senator für Finanzen
ZDB-ID:
3048473-X ZDB
Frühere Titel:
Steuer- und Zollblatt für Berlin
Berlin:
B 767 Staat. Politik. Verwaltung: Senatsbehörden. Magistratsbehörden. Landesbehörden
Dewey-Dezimalklassifikation:
340 Recht
Sammlung:
Staat, Politik, Verwaltung, Recht
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang

Band

Erschienen:
1971
Sprache:
Deutsch
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2020
Berlin:
B 767 Staat. Politik. Verwaltung: Senatsbehörden. Magistratsbehörden. Landesbehörden
Dewey-Dezimalklassifikation:
340 Recht
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-15421408
Standort der Druckausgabe:
Zentral- und Landesbibliothek Berlin
Signatur:
Ges 94a-21,2
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang
Sammlung:
Staat, Politik, Verwaltung, Recht

Ausgabe

Titel:
Nr. 64, 30. Dezember 1971
Erschienen:
, 1971-12-30

Schnellzugriff

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  • Amtsblatt für Berlin (Public Domain)
    Amtsblatt für Berlin (Public Domain)
  • Ausgabe 21.1971,2 (Public Domain)
  • Titelblatt
  • Ausgabe 1971,34 Nr. 34, 23. Juli 1971
  • Ausgabe 1971,35 Nr. 35, 30. Juli 1971
  • Ausgabe 1971,36 Nr. 36, 6. August 1971
  • Ausgabe 1971,37 Nr. 37, 13. August 1971
  • Ausgabe 1971,38 Nr. 38, 20. August 1971
  • Ausgabe 1971,39 Nr. 39, 27. August 1971
  • Ausgabe 1971,40 Nr. 40, 31. August 1971
  • Ausgabe 1971,41 Nr. 41, 3. September 1971
  • Ausgabe 1971,42 Nr. 42, 10. September 1971
  • Ausgabe 1971,43 Nr. 43, 17. September 1971
  • Ausgabe 1971,44 Nr. 44, 21. September 1971
  • Ausgabe 1971,45 Nr. 45, 24. September 1971
  • Ausgabe 1971,46 Nr. 46, 1. Oktober 1971
  • Ausgabe 1971,47 Nr. 47, 8. Oktober 1971
  • Ausgabe 1971,48 Nr. 48, 15. Oktober 1971
  • Ausgabe 1971,49 Nr. 49, 22. Oktober 1971
  • Ausgabe 1971,50 Nr. 50, 29. Oktober 1971
  • Ausgabe 1971,51 Nr. 51, 2. November 1971
  • Ausgabe 1971,52 Nr. 52, 5. November 1971
  • Ausgabe 1971,53 Nr. 53, 9. November 1971
  • Ausgabe 1971,54 Nr. 54, 12. November 1971
  • Ausgabe 1971,55 Nr. 55, 19. November 1971
  • Ausgabe 1971,56 Nr. 56, 26. November 1971
  • Ausgabe 1971,57 Nr. 57, 3. Dezember 1971
  • Ausgabe 1971,58 Nr. 58, 10. Dezember 1971
  • Ausgabe 1971,59 Nr. 59, 15. Dezember 1971
  • Ausgabe 1971,60 Nr. 60, 17. Dezember 1971
  • Ausgabe 1971,61 Nr. 61, 21. Dezember 1971
  • Ausgabe 1971,62 Nr. 62, 23. Dezember 1971
  • Ausgabe 1971,63 Nr. 63, 23. Dezember 1971
  • Ausgabe 1971,64 Nr. 64, 30. Dezember 1971

Volltext

1222 Steuer- und Zollblatt für Berlin 21. Jahrgang Nr. 64 380. Dezember 1971 
lassung zur Steuerbevollmächtigtenprüfung 1968 war im Hauptsache bestritten und daher zu Unrecht den Antrag, 
Streit, sondern die Zulassung zur Steuerbevollmächtigten- die Klage abzuweisen, aufrechterhalten hat. Der Senat 
prüfung als solcher. Auch der Antrag zu II in der Revi- tritt insoweit dem Urteil des BVerwG VIII C 37 und 38.67 
sionsschrift lautete dementsprechend. Klage- und Revi- vom 27, Februar 1969 (Entscheidungen des Bundesver- 
sionsantrag waren insoweit dahin auszulegen, daß die waltungsgerichts Bd. 31 S. 318 — BVerwGE 31, 318 —, ff., 
Klägerin DEN den Zulassungsausschuß zu verpflich- Neue Juristische ‚Wochenschrift 1969 S, 1789 Nr. 25 — 
ten, ‚sie zum nächstmöglichen Termin der Steuerbevoll- NJW 1969, 1789 Nr. 25 —) bei. 
mächtigtenprüfung zuzulassen. So hat der Senat in seiner x 
Rechtsprechung auch bisher schon solche Anträge ausge- En EN er de N One 
legt. Dem steht nicht entgegen, daß es hinsichtlich der Anfon unbegründet war ut nach der. ei Sen nn 
Erfüllung der Voraussetzungen für eine. Zulassung zur Erle 2 Sn lan a Klä in.der S N GE sel Ne 
nächstmöglichen Prüfung auf den Zeitpunkt der Entschei- N GSET TUNG GES GETS AD N VON EBENE: ZU 
dung des Zulassungsausschusses, also des angefochtenen entscheiden ist, wie-es das BVerwG in. 3 erwGE 20, 6 
Verwaltungsaktes ankommt. Die OFD übersieht auch, daß und. 31.318; 320, Enge oMMeN hat, kann im Streitfall 
zwischen dem Antrag auf Zulassung zur Prüfung und dahingestellt bleiben, denn in ihm. liegt ein solches be- 
seiner etwaigen Ablehnung einerseits und der ausge- sonderes Interesse der Beklagten nicht OT: Die Beklagte 
sprochenen Zulassung zur Prüfung und Teilnahme an ihr unterliegt somit aus den unter 2 ausgeführten Gründen, 
andererseits ein Unterschied besteht. Es mag sein, daß die 4. Die hier in, Übereinstimmung mit dem BVerwG ver- 
(positive) - „Zulassung zur Steuerbevollmächtigtenprüfung tretene verfahrensrechtliche Auffassung stimmt nicht mit 
grundsätzlich nur für.die Teilnahme an der nächstfolgen- der Rechtsansicht überein, die der BGH für das zivil- 
den Prüfung gilt“, Der Antrag auf Zulassung‘ aber er- prozeßrechtliche Verfahren u. a. im Urteil VII ZR 72/66 
streckt sich grundsätzlich auf den nächstmöglichen Ter- vom 7. November 1968 (NJW 1969, 237 Nr. 7) vertreten 
min, und so hat auch in einem Fall der Ablehnung ein- hat. Daraus folgt jedoch nicht eine Pflicht oder auch nur 
geleiteten gerichtlichen Verfahren das Klagebegehren die eine Berechtigung zur Vorlage der Sache an den Gemein- 
Zulassung zum nächstmöglichen Termin zum Ziel. Etwas samen Senat der obersten Bundesgerichtshöfe nach dem 
anderes ergibt sich auch nicht aus den Vorschriften der Gesetz zur Wahrung der Einheitlichkeit der Rechtspre- 
DVStBerG. chung der obersten Gerichtshöfe des Bundes vom 19. Juni 
2. In Fällen der vorliegenden Art, in denen die Kläge- 1968 (BGBl 1,661) %, wie bereits das BVerwG ‚im Hinblick 
rin einseitig, gegen den Widerspruch der Beklagten, den auf die Verschiedenheit der Vorschriften des $ 91a der 
Rechtsstreit in der Hauptsache für erledigt erklärt, tritt ZPO und der 88 113 Abs, 1 Satz 4-und 161 Abs, 2 der 
an die Stelle des durch den ursprünglich gestellten Klage- VwGO entschieden hat, Die 88 100 Abs. 1 Satz 4 und 138 
antrag bestimmten Streitgegenstandes der Streit über die Abs. 1 FGO entsprechen aber den 58 113 Abs. 1 Satz 4 
Behauptung der Klägerin, ihrem Klagebegehren sei durch und 161 Abs, 2 VwGO, Es bestehen die gleichen Unter- 
ein nachträgliches Ereignis die Grundlage entzogen wor- schiede gegenüber $ 91a ZPO. Eine Vorlage der Sache 
den. Trifft diese Behauptung — wie im Streitfall — zu an den Gemeinsamen Senat ist daher weder erforderlich 
und ist mithin der Widerspruch der Beklagten unbegrün- noch zulässig. 
det, so ist die Erledigung des Rechtsstreits in der Haupt- Die Vorentscheidung war somit aufzuheben und der 
sache durch Urteil festzustellen. Die materiell-rechtliche Rechtsstreit in der Hauptsache für erledigt zu erklären, 
Beurteilung des ursprünglichen. Klagebegehrens bleibt da- 
bei außer Betracht; die Beklagte unterliegt deshalb, weil 
sie zu Unrecht die Erledigung des Rechtsstreits in der 2) GVBl. 8. 920 
F. Sonstige Veröffentlichungen 
Steuerberaterprüfung 1971; Druckfehlerberichtigung 
hier: Veröffentlichung der Aufgaben 
(StZBl. Bln. 1971 8. 1222) (StZBI. Bln. 1971 8. 1222) 
Das Bayerische Staatsministerium der Finanzen hat im ' 
Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Län- ‚ Im StZBl. Bin. Nr. 60 vom 17. Dezember 1971 muß das 
der die Aufgaben der Steuerberaterprüfung 1971 aus den iM Inhaltsverzeichnis auf S. 1029 angegebene Veröffent- 
Gebieten lichungsdatum der „Bekanntmachung über das Jahres- 
brennrecht und die Übernahmepreise für Branntwein im 
a) der Reichsabgabenordnung, der Umsatzsteuer, des Be- Betriebsjahr 1971/72“ 
wertungsrechts und der Vermögensteuer, 
b) der Steuern vom Einkommen und Ertrag sowie statt: 25. 1. 1971 
c) der Buchführung und des Bilanzwesens richtig: 25. 11. 1971 
im BStBl. 1971 I S. 568 ff. veröffentlicht. heißen. 
Herausgeber u. Schriftleitung: Der Senator für Finanzen, 1 Berlin 30, Nürnberger Straße 53-55, Fernruf: 24 01 11, App. 278, 213. 
Verlag: Kulturbuch-Verlag GmbH,., 1 Berlin 30, Passauer Straße 4; Fernruf: 211 10 71. 
Bezugspreis; vierteljährlich 29,— DM einschl. 5,5% Umsatzsteuer; laufender Bezug und Einzelhefte durch den Verlag. 
Preis dieses Heftes 1,— DM und Versandspesen, 
Druck: ICB 3533. Verwaltungsdruckerei Berlin, 1 Berlin 36, Kohlfurter Straße 41-43. 4855 a. 12.711
	        

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