Digitale Landesbibliothek Berlin Logo
  • Doppelseitenansicht
Wählen Sie mit der Maus den Bildbereich, den Sie teilen möchten.
Bitte wählen Sie aus, welche Information mit einem Klick auf den Link in die Zwischenablage kopiert werden soll:
  • Link zur Seite mit Hinweisbox im Bild
  • Link zu einem IIIF Bildfragment

Dienstblatt des Magistrats von Berlin (Public Domain) Ausgabe 1942 (Public Domain)

Zugriffsbeschränkung

Freier Zugang: Das Werk ist uneingeschränkt verfügbar.

Nutzungslizenz

Public Domain - gemeinfrei: Dieses Werk wurde als frei von bekannten urheberrechtlichen Einschränkungen identifiziert, einschließlich aller verwandten Schutzrechte. Sie dürfen das Werk kopieren, verändern, verbreiten und aufführen, sogar zu kommerziellen Zwecken, ohne um Erlaubnis bitten zu müssen. Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungshinweisen.

Bibliografische Daten

Inhaltsverzeichnis: Dienstblatt des Magistrats von Berlin (Public Domain) Ausgabe 1942 (Public Domain)

Zugriffsbeschränkung

Freier Zugang: Das Werk ist uneingeschränkt verfügbar.

Nutzungslizenz

Public Domain - gemeinfrei: Dieses Werk wurde als frei von bekannten urheberrechtlichen Einschränkungen identifiziert, einschließlich aller verwandten Schutzrechte. Sie dürfen das Werk kopieren, verändern, verbreiten und aufführen, sogar zu kommerziellen Zwecken, ohne um Erlaubnis bitten zu müssen. Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungshinweisen.

Zeitschrift

Urheber (Körperschaft):
Preußen. Polizei-Präsidium
Titel:
Amtliche Nachrichten des Polizeipräsidiums in Berlin / Preußen, Polizei-Präsidium
Erschienen:
Berlin 1945
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2017
Erscheinungsverlauf:
1918-1945 ; mehr nicht digitalisiert
Fußnote:
Haupttitel 1918: Amtliche Nachrichten des Königlichen Polizei-Präsidiums zu Berlin
Haupttitel 1918-1929: Amtliche Nachrichten des Polizeipräsidiums zu Berlin
ZDB-ID:
2900537-1 ZDB
Spätere Titel:
Amtliche Nachrichten des Polizeipräsidiums in Berlin
Berlin:
B 813 Recht. Justiz: Polizei
Dewey-Dezimalklassifikation:
340 Recht
Sammlung:
Staat, Politik, Verwaltung, Recht
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang

Band

Erschienen:
1925
Sprache:
Deutsch
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2017
Berlin:
B 813 Recht. Justiz: Polizei
Dewey-Dezimalklassifikation:
340 Recht
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-15412151
Standort der Druckausgabe:
Zentral- und Landesbibliothek Berlin
Signatur:
B 813/26:1925
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang
Sammlung:
Staat, Politik, Verwaltung, Recht

Ausgabe

Titel:
Nr. 6, 20. Januar 1925
Erschienen:
, 1925-01-20

Schnellzugriff

Schnellzugriff

  • Dienstblatt des Magistrats von Berlin (Public Domain)
  • Ausgabe 1942 (Public Domain)

Volltext

Seite 86 ] 
Nr. ‚67—69 
länder) mit Ausnahme von Weißruthenien vom ' II. Lohnausgleichsabgabe 
25. 2. 1942 sind Arbeitskräfte aus dem bezeich- x Ki 
neten Gebiet nach den allgemeinen für Ausländer Personen nichtdeutscher Volkszugehörigkeit aus 
vorgesehenen Beschäftigungsbedingungen (s. DB1 Sn ea erben On Lohn. 
Teil 1/1941 Nr. 6, 41, 79, 331 und 348 behandeln. : N : ; N 
Auf Beschäftigte #6” Weißruthenien finden die ausgleichsabgabe als Zuschlag zur Einkommensteuer 
Vorschriften der Verordnung vom 20.1. 1942 und ZU entrichten. Für die Erhebung der Lohnausgleichs- 
der dazugehörigen Anordnung vom 9. 2. 1942 An- abgabe gelten sinngemäß die Vorschriften der Ver- 
wendung. ordnung über die Erhebung einer Sozialausgleichs- 
abgabe vom 5. 8. 1940 und die Vorschriften in den 
IV 88 3 bis 5 der Ersten VETSTENNG zur Dat 
Lohnüberweisungen der Verordnung über die Erhebung einer Sozlal- 
leichsabgab 10. 8. 1940 — bekanntgegeben 
Auf die im Reichsarbeitsblatt 1942 Heft 4 S. 142/43 {m DBI 1/1940 Nr. 154 S. 288 —. nn 
veröffentlichten Erlasse des Reichswirtschaftsministers ; ; ; ; 
vom 14. 2. 1022 Detr. Lohnüberweisung der Arbeiter vn AS, een ph die Gebiete der früheren 
aus dem Generalgouvernement und des Reichsarbeits- r-ejstaaten Estland, Lettland und Litauen einschließ- 
ministers vom 26. 1. 1942 betr. Lohnüberweisung nach |;opn dert N herren. Olni hen Gebt ei N d General- 
den besetzten Gebieten der UdSSR weise ich hin. Kor eentinte  ilmuen)) Eleistelte des enCrA 
Im Auftrage Die Sozialausgleichsabgabe (I) und die Lohn- 
ausgleichsabgabe (II) werden beim Steuerabzug vom 
Brodehl Arbeitslohn erstmalig von dem Arbeitslohn erhoben, 
der nach dem 31. Januar 1942 gezahlt wird. 
III. Einkommensteuerliche Sonderbehandlung 
1/68 HP XVI 1 der Polen 
Fernruf: Stadtverw. 2445 Polnische Steuerpflichtige, die weder zu Beginn 
des Kalenderjahres noch mindestens vier Monate im 
An die Bezirksbürgermeister Kalenderjahr verheiratet waren, fallen in die Steuer- 
die Dienststellen der Hauptverwaltung gruppe I. Alle anderen polnischen Steuerpflichtigen 
die städt. Eigenbetriebe und fallen in die Steuergruppe II. Diese Vorschrift ist 
die städt. und überwiegend städt. Gesellschaften. EEE auf den wenden, der nach 
dem 31. März 1942 gezahlt wird. 
Die Erste Verordnung zur Durchführung der Ver- 
ordnung über die Besteuerung und die arbeitsrecht- Im Aulftrage 
liche Behandlung der Arbeitskräfte aus den neu be- Wallbarth 
setzten Ostgebieten (Erste DVStVAOst) vom 21. Fe- 
bruar 1942 (RGBl1I S. 86) enthält u. a. folgende Be- m 
stimmungen: 
I. Sozialausgleichsabgabe 1/69 Fernrut: Stadtverw. 4353 Z 9 
: NV! . 
Die Vorschriften der Verordnung über die Er- 
hebung einer Sozialausgleichsabgabe vom 5. 8. 1940 An die Bezirksbürgermeister 
(RGBI I S. 1077) und die Vorschriften in den $$ 2 bis 5 die Dienststellen der Hauptverwaltung 
der Ersten Verordnung zur Durchführung der Ver- die städt. Eigenbetriebe und 
Ordnung über, Ag“ N 40 RGBIT S. 00 eluant die städt. und überwiegend städt. Gesellschaften. 
abgabe vom 10. 8. . — bekannt- 
gegeben im Dan Der 154 5. ee nn sind A Anmeldung des Bedarfs in Leder, 
auch anzuwenden auf Personen nichtdeutscher Volks- 
zugehörigkeit aus dem Gebiet des jetzigen General- Leder- und Schuhwaren 
EEE NR et ve Ds ange Wortlaut dieser Verfügung siehe Dienstblatt Teil X 
und aus dem Bezirk Bialystok. Diese Personen sind vom 25. März 1942 Seite 15 Nr. 15. 
doch bis 31. 12. 1942 von der Sozialausgleichsabgabe 
efreit, wenn sie bisher der Sozialausgleichsabgabe In Vertretung 
nicht unler legen haben und vor dem 1. 12. 1941 im Wolf 
Gebiete des Deutschen Reichs als Arbeitnehmer be- oO eTMANN 
schäftigt waren. 
— Druck: BBA (Verwaltungsdruckerei der Reichshauptstadt Berlin), SO 16, Rungestraße 20
	        

Downloads

Formate und Verlinkungen

Zitieren

Kontakt

Haben Sie einen Fehler gefunden, eine Idee wie wir das Angebot noch weiter verbessern können oder eine sonstige Frage zu dieser Seite? Schreiben Sie uns und wir melden uns sehr gerne bei Ihnen zurück!

Wie viel ist 1 plus 2?:

Hiermit bestätige ich die Verwendung meiner persönlichen Daten im Rahmen der gestellten Anfrage.