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Dienstblatt des Magistrats von Berlin (Public Domain) Ausgabe 1930 (Public Domain)

Zugriffsbeschränkung

Freier Zugang: Das Werk ist uneingeschränkt verfügbar.

Nutzungslizenz

Public Domain - gemeinfrei: Dieses Werk wurde als frei von bekannten urheberrechtlichen Einschränkungen identifiziert, einschließlich aller verwandten Schutzrechte. Sie dürfen das Werk kopieren, verändern, verbreiten und aufführen, sogar zu kommerziellen Zwecken, ohne um Erlaubnis bitten zu müssen. Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungshinweisen.

Bibliografische Daten

Volltext: Dienstblatt des Magistrats von Berlin (Public Domain) Ausgabe 1930 (Public Domain)

Zugriffsbeschränkung

Freier Zugang: Das Werk ist uneingeschränkt verfügbar.

Nutzungslizenz

Public Domain - gemeinfrei: Dieses Werk wurde als frei von bekannten urheberrechtlichen Einschränkungen identifiziert, einschließlich aller verwandten Schutzrechte. Sie dürfen das Werk kopieren, verändern, verbreiten und aufführen, sogar zu kommerziellen Zwecken, ohne um Erlaubnis bitten zu müssen. Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungshinweisen.

Zeitschrift

Urheber (Körperschaft):
Preußen. Polizei-Präsidium
Titel:
Amtliche Nachrichten des Polizeipräsidiums in Berlin / Preußen, Polizei-Präsidium
Erschienen:
Berlin 1945
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2017
Erscheinungsverlauf:
1918-1945 ; mehr nicht digitalisiert
Fußnote:
Haupttitel 1918: Amtliche Nachrichten des Königlichen Polizei-Präsidiums zu Berlin
Haupttitel 1918-1929: Amtliche Nachrichten des Polizeipräsidiums zu Berlin
ZDB-ID:
2900537-1 ZDB
Spätere Titel:
Amtliche Nachrichten des Polizeipräsidiums in Berlin
Berlin:
B 813 Recht. Justiz: Polizei
Dewey-Dezimalklassifikation:
340 Recht
Sammlung:
Staat, Politik, Verwaltung, Recht
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang

Band

Erschienen:
1925
Sprache:
Deutsch
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2017
Berlin:
B 813 Recht. Justiz: Polizei
Dewey-Dezimalklassifikation:
340 Recht
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-15412151
Standort der Druckausgabe:
Zentral- und Landesbibliothek Berlin
Signatur:
B 813/26:1925
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang
Sammlung:
Staat, Politik, Verwaltung, Recht

Ausgabe

Titel:
Nr. 22, 17. März 1925
Erschienen:
, 1925-03-17

Schnellzugriff

Schnellzugriff

  • Dienstblatt des Magistrats von Berlin (Public Domain)
  • Ausgabe 1930 (Public Domain)
  • Inhaltsverzeichnis für das Dienstblatt von 1930, Teil I
  • 4. Januar 1930
  • 11. Januar 1930
  • 18. Januar 1930
  • 25. Januar 1930
  • 1. Februar 1930
  • 8. Februar 1930
  • 15. Februar 1930
  • 22. Februar 1930
  • 1. März 1930
  • 8. März 1930
  • 15. März 1930
  • 22. März 1930
  • 29. März 1930
  • 5. April 1930
  • 12. April 1930
  • 19. April 1930
  • 26. April 1930
  • 3. Mai 1930
  • 10. Mai 1930
  • 17. Mai 1930
  • 24. Mai 1930
  • 31. Mai 1930
  • 7. Juni 1930
  • 14. Juni 1930
  • 21. Juni 1930
  • 28. Juni 1930
  • 30. Juni 1930
  • 5. Juli 1930
  • 12. Juli 1930
  • 19. Juli 1930
  • 24. Juli 1930
  • 26. Juli 1930
  • 31. Juli 1930
  • 2. August 1930
  • 4. August 1930
  • 9. August 1930
  • 14. August 1930
  • 16. August 1930
  • 23. August 1930
  • 30. August 1930
  • 6. September 1930
  • 13. September 1930
  • 20. September 1930
  • 27. September 1930
  • 4. Oktober 1930
  • 11. Oktober 1930
  • 18. Oktober 1930
  • 25. Oktober 1930
  • 1. November 1930
  • Neufassung vom Nebenabkommen zum 8. Tarifvertrag (Arbeiter)
  • 1. November 1930
  • 8. November 1930
  • 15. November 1930
  • 22. November 1930
  • 29. November 1930
  • 6. Dezember 1930
  • 13. Dezember 1930
  • 20. Dezember 1930
  • 27. Dezember 1930

Volltext

(31) Bezahlung 3:30) 4 54 | Anlegung der Kassenbücher [ 12.3 . 30] 
der „Bewag “-Rechnungen. für 19380. “= 
— Gesch.-Z. Fin. IV, 2. - — Gesch.-Z. Fin. HI, 1. Fernruf: Magistrat 248. — 
Alle Rechnungen der „Berliner Elektrizitätswerke Zur rechtzeitigen Anlegung der Kassenhandbücher 
A.-G.“ sind künftig nur noch an das Girokonto 460 der für 1980 bitten wir die Bezirksämter, den Buchhaltungen 
„Bewag“ bei der Berliner Stadtbank, Girozentrale der umgehend den Rahmen ihres Haushaltsentwurfs für 
Stadt Bein, oder auf Fostscheckkonte Ben Nr 38122 1930 ohne Sollzahlen zu übermitteln, und zwar in der 
der „Bewag“ unter genauer Angabe der Rechnungs- 4 ? 
nummer und der Buchzeichen zu zahlen. PAS Grund der Verfügung vom 20. 2. 1930 
Das bisher in der Stadthauptbuchhaltung für die 7 1 4% . | 
„Bewag“ geführte Konto ist aufgelöst. Der Stadthauptbuchhaltung werden die Unterlagen 
von hier aus zugehen. Die zentralen Verwaltungen 
A „ haben dafür zu sorgen, daß allen übrigen Buch- 
| 52 | Nachprüfung . 4 8.3.30 | haltungen, denen die Handbuchführung für Einnahmen 
der Frachtenbelege. und Ausgaben ihres Haushalts für 19830 zufällt, der 
— Gesch.-Z. Fin. V, 1. Fernruf: Magistrat 223. — heit Sende Tel des A eahlteranmens beEannt ee Beben 
. nder i r die zentralen al- 
R Pan Wirkung N eenbei April 1080 fallt Be Nach  Tmgen.. deren Hauchaltsansätze für bauliche Unter- 
prüfung der Frachtenbelege usw. dure e Firma a x es 
Rath weg. Die über das Verfahren erlassenen Ver- haltungen und für technische EHE een 
fügungen — Dienstblatt 1/28, Nr. 130 und 307, und Dienstblatt I/ 1924 Nr. 168 durch Bezirkshochbau- 
1/29, Nr. 82 — werden aufgehoben. verwaltungen bewirtschaftet werden. 
| 53 | Prüfung der städtischen | 9.3.30 | 
Kassen und Hinterlegungs- 1_55_ ] Durchschnittssätze 11.3. 30 
stellen der Bezirksverwaltungen. für Verpflegungszuschüsse. ; 
— Gesch.-Z. Fin. IV, 5. Fernruf: Magistrat 223. — — Gesch.-Z. G.B. II. 4. Fernruf: Magistrat 495. — 
Der 1, und 2, Satz der Ziffer 1 und die Ziffer 2 des Für die Zahlung von Verpflegungszuschüssen — 
NT A,V der „Ausführung der Ordnung für die & 5 der Grundsätze für die Gewährung von Dienst- 
Prüfung der Rechnungen und Kassen und der städtischen aufwandsentschädigungen, B.R. 8.287 — werden be- 
Wirtschaft“ (Dienstblatt 1/1925 Nr. 323) erhalten fol- illigt bei ei Üb ita üb it > 
gende Fassung: willigt bei einer erzeitarbei 
„1. Bezüglich der Kassenprüfungen gemäß 8 42 von mindestens 2% Stunden für ein Mittag- 
Ziffer 2 KO. bestimmt die Bezirksfinanzverwaltung, essen einschl. Kaffee .-. © ‚2,50 RM, 
welche Stellen zur Ausführung der Prüfungen ver- : m. ni 
pflichtet sind, und überwacht die Ausführung. Je- von mindestens 5 Stunden für ein Abend- 2.— RM 
doch soll mindestens eine Prüfung im Jahre von der €SSen + a 3 
Prüfungsstelle bewirkt werden. Bei der Liquidation der Beträge ist die Erklärung 
2. Die Hinterlegungsstellen werden mindestens abzugeben, daß eine Mahlzeit eingenommen worden ist. 
EDS Tin durch die Prüfungsstelle unvermutet Die Beträge sind nicht zu zahlen, wenn die Über- 
An die Bezirksämter. stundenarbeit vergütet wird. 
Druck: „Berek“, Berliner Anschlag“ und Reklamewesen G. m. b. H., Berlin SW 19, Grünstr. 17/20.
	        

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