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Berliner Architekturwelt (Public Domain) Ausgabe 5.1903 (Public Domain)

Zugriffsbeschränkung

Freier Zugang: Das Werk ist uneingeschränkt verfügbar.

Nutzungslizenz

Public Domain - gemeinfrei: Dieses Werk wurde als frei von bekannten urheberrechtlichen Einschränkungen identifiziert, einschließlich aller verwandten Schutzrechte. Sie dürfen das Werk kopieren, verändern, verbreiten und aufführen, sogar zu kommerziellen Zwecken, ohne um Erlaubnis bitten zu müssen. Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungshinweisen.

Bibliografische Daten

Volltext: Berliner Architekturwelt (Public Domain) Ausgabe 5.1903 (Public Domain)

Zugriffsbeschränkung

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Public Domain - gemeinfrei: Dieses Werk wurde als frei von bekannten urheberrechtlichen Einschränkungen identifiziert, einschließlich aller verwandten Schutzrechte. Sie dürfen das Werk kopieren, verändern, verbreiten und aufführen, sogar zu kommerziellen Zwecken, ohne um Erlaubnis bitten zu müssen. Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungshinweisen.

Zeitschrift

Urheber (Körperschaft):
Preußen. Polizei-Präsidium
Titel:
Amtliche Nachrichten des Polizeipräsidiums in Berlin / Preußen, Polizei-Präsidium
Erschienen:
Berlin 1945
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2017
Erscheinungsverlauf:
1918-1945 ; mehr nicht digitalisiert
Fußnote:
Haupttitel 1918: Amtliche Nachrichten des Königlichen Polizei-Präsidiums zu Berlin
Haupttitel 1918-1929: Amtliche Nachrichten des Polizeipräsidiums zu Berlin
ZDB-ID:
2900537-1 ZDB
Spätere Titel:
Amtliche Nachrichten des Polizeipräsidiums in Berlin
Berlin:
B 813 Recht. Justiz: Polizei
Dewey-Dezimalklassifikation:
340 Recht
Sammlung:
Staat, Politik, Verwaltung, Recht
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang

Band

Erschienen:
1925
Sprache:
Deutsch
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2017
Berlin:
B 813 Recht. Justiz: Polizei
Dewey-Dezimalklassifikation:
340 Recht
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-15412151
Standort der Druckausgabe:
Zentral- und Landesbibliothek Berlin
Signatur:
B 813/26:1925
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang
Sammlung:
Staat, Politik, Verwaltung, Recht

Ausgabe

Titel:
Nr. 96, 4. Dezember 1925
Erschienen:
, 1925-12-04

Schnellzugriff

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  • Berliner Architekturwelt (Public Domain)
  • Ausgabe 5.1903 (Public Domain)
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  • H. 12

Volltext

12 
Berliner Architekturwelt 
in Anspruch nehme, um dem Eindruck 
der in ihm enthaltenen besonderen Kunst 
werke förderlich zu sein. 
Aber die Irrigkeit dieser Ansicht wird 
durch ungezählte Beispiele widerlegt. Unter 
den einschlägigen Schöpfungen der letzten 
Zeit erscheint besonders beweiskräftig das 
Beispiel der KREISschen grossen Halle im 
Dresdener ständigen Kunstausstellungs 
gebäude. 
Hier hat ein Künstler von grosser schöpfe 
rischer Kraft und Eigenart ein Inneres 
erstehen lassen, das allerdings schon an 
sich dazu angethan ist, als selbständiges 
Kunstwerk den Beschauer voll in seinen 
Bann zu. zwingen, aber Niemandem kann 
es entgehen, in wie hohem und fast unge 
ahntem Maasse dieser architektonische 
Rahmen zugleich einer andächtigen und 
sammlungsvollen Betrachtung der in ihm 
erscheinenden Werke zu Gute kommt. Da 
bei sind der Lichtzuführung irgend einer 
besonderen Stimmung zuliebe keinerlei 
andere Beschränkungen auferlegt, als sie 
der Hauptzweck, die Schaffung einer gün 
stigen Beleuchtung, erfordert. 
Aehnliches, wie das eben Gesagte, und 
zwar mit besonderer Rücksicht auf die wür 
dige Vorführung von Werken der Flächen 
kunst, lehrt dann auch die schon ein Jahr 
vorher für die „Deutsche Bauausstellung“ 
in demselben Gebäude von Wallot ge 
schaffene Halle, deren früheres und deshalb 
um so verdienstlicheres Vorbild hinsicht 
lich des Beleuchtungsprinzips allerdings im 
Münchener Glaspalast zu suchen ist. 
Von letzterer Stelle sind überhaupt, wie 
zwar genugsam bekannt, aber doch wohl 
noch einmal hervorgehoben werden darf, 
zahlreiche, höchst bedeutende Anregungen 
für die wirkungsvolle Schaustellung von 
Werken der bildenden Kunst ausgegangen, 
und Leistungen, wie die Einrichtung der 
Skulpturensäle und der Lenbach - Räume 
von EmanUEL Seidl, nicht zu vergessen die 
immer wieder von neuem einen Zauber 
von Stimmung ausströmende Central- und 
Eintrittshalle desselben Künstlers in ihrer 
mystisch feierlichen Erscheinung, gehören 
noch immer zu dem Besten unter den be 
stehenden Schöpfungen auf diesem Gebiete. 
Der eindringlichen Lehre, welche alle 
diese Beispiele verkünden, mag es zu dan 
ken sein, dass nunmehr auch für Berlin 
jener Entschluss reifte, welcher in der Ver 
anstaltung des Wettbewerbs, dem diese 
Zeilen gewidmet sind, zum Ausdruck kommt. 
Es ist wahr, an kleineren Versuchen, das 
Interesse unseres Kunstpublikums in höhe 
rem Maasse zu fesseln, hat es auch bei uns 
nicht gefehlt, aber die gewählten Mittel 
trugen doch meist zu sehr den Charakter 
des Vorübergehenden und Aushilfsweisen, 
um nachhaltig zu befriedigen, und so ist es 
denn begreiflich, dass bei allen, die es an 
ging, die Aussicht, es solle nunmehr in 
diesen Dingen Wandel geschaffen werden, 
mit Freuden begrüsst wurde. 
Dem gegenüber hat es dann einiger- 
maassen überrascht, zu sehen, dass dem an 
die Vereinigung Berliner Architekten er 
gangenen Rufe, an dieser schönen Auf 
gabe sich zu bethätigen, nur zehn von der 
recht stattlichen Zahl der Mitglieder gefolgt 
sind. 
Wir geben in den Abbildungen 6—15 
zunächst die drei preisgekrönten Arbeiten 
wieder und erinnern kurz daran, dass es 
galt, unter möglichster Verwendung der 
jetzt vorhandenen baulichen Anlage, einen 
grossen Central- und Repräsentationsraum 
zu schaffen, von welchem aus möglichst 
alle Ausstellungsräume direkt zugänglich 
sein sollten. Auch die Schaffung eines ge 
räumigen zugfreien Vorraums, sowie eine 
nach Art der Ausstellungsgegenstände ver 
schiedenartige Gestaltung der eigentlichen 
Ausstellungsräume lag im Rahmen der 
Aufgabe. 
Die mitgeteilten Grundrisse lassen das 
Wesentliche der durch die drei Preisträger 
gelieferten Lösungen erkennen. 
Das Preisgericht rühmt bei dem Entwurf 
von Ravoth („St. Lukas“) die Klarheit 
der Grundrissbildung und die Ausführbar 
keit ohne Aufwendung allzu grosser Mittel, 
bei dem Entwurf von Bangert („2 Seelen“) 
die gleichen Vorzüge, sowie die arclütek 
tonische Ausbildung des Innern. Gottlob'® 
Entwurf („Alt-Moabit“) wird gleichfalls des 
Grundrisses wegen belobt, hinsichtlich der 
zu reichen dekorativen Behandlung indes 
bemängelt. Dieser Vorwurf ist in der 
That berechtigt; auch darf hinzugefügt wer 
den, dass der Schöpfer so vieler reizvoller 
Backsteinentwürfe in dieser, ihm offenbar 
wenig, zusagenden Formensprache nicht 
wieder zu erkennen ist. In künstlerischer 
Beziehung dürfte unter den durch Preise 
ausgezeichneten Arbeiten überhaupt wohl 
nur Bangert’s Entwurf Hoffnungen auf eine 
tiefer gehende Wirkung für den Fall der 
Ausführung erwecken. 
Als Verfasser der übrigen eingesandten 
Entwürfe sind inzwischen bekannt geworden: 
Hartmann für „Templum artis“, Schulz &
	        

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