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Bericht über die Verwaltung und den Stand der Gemeindeangelegenheiten der Stadt Charlottenburg (Public Domain) Issue1908 (Public Domain)

Bibliographic data

Periodical

Creator:
Charlottenburg
Title:
Bericht über die Verwaltung und den Stand der Gemeindeangelegenheiten der Stadt Charlottenburg : für das Verwaltungsjahr ... / bearbeitet im Statistischen Amt
Other titles:
Bericht über die Verwaltung und den Stand der Gemeindeangelegenheiten für das Etatsjahr ... Bericht über die Verwaltung und den Stand der Gemeindeangelegenheiten des Stadtkreises Charlottenburg
Publication:
Charlottenburg\, 1881 - 1922
Digitization:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin\, 2017
Dates of Publication:
1879/80-1915/1920
ZDB-ID:
2900353-2 ZDB
Berlin:
B 770 Staat. Politik. Verwaltung: Bezirksbehörden
DDC Group:
350 Öffentliche Verwaltung
Copyright:
Public Domain
Accessibility:
Free Access
Collection:
State,Politics,Administration,Law

Volume

Publication:
1909
Language:
German
Berlin:
B 770 Staat. Politik. Verwaltung: Bezirksbehörden
DDC Group:
350 Öffentliche Verwaltung
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-15378513
Location:
Zentral- und Landesbibliothek Berlin
Copyright:
Public Domain
Accessibility:
Free Access
Collection:
State,Politics,Administration,Law

Chapter

Title:
Text
Collection:
State,Politics,Administration,Law
APA (6th edition):
Text. (n.d.).

Contents

Table of contents

  • Bericht über die Verwaltung und den Stand der Gemeindeangelegenheiten der Stadt Charlottenburg (Public Domain)
  • Issue1908 (Public Domain)
  • Abbildung: Charlottenburger Brücke
  • Title page
  • Contents
  • Text
  • Sachregister

Full text

17 
3 
So also betracht kn wir die städtische Selbstverwaltung nicht in einem Gegensatz zum staatlichen 
Leben. Überzeugt, daß die Selbstverwaltungskörper mit Recht dem staatlichen Willen eingefügt sind, 
hoffen wir, daß sie die Zelle darstellen, aus der sich auch in zukünftigen Jahrhunderten, wie in dem ab 
gelaufenen, immer neue Körperformationen entwickeln. In den Städten herrscht ein Geist, der nie vergißt, 
was der Bürger dem Vaterlande schuldet. - 
Suchen wir alles zusammenzufassen, worin nach verschiedenen Seiten sich die Bedeutung der 
Steinschen Städteordnung zeigt, so werden wir unter etwas weiteren Gesichtspunkten sagen können: 
wir baden hier nicht sowohl ein Stück preußischer oder deutscher Geschichte als ein Stück Geschichte der 
Menschheit. Die Entwicklung der Städteordnung ist ein Stück aus der Geschichte der Wiederentdeckung 
des Individuums. Soziale und individuale Triebe sind die beiden Pole menschheitlicher Entwicklung. 
Lange war das Individuum verkannt, und der soziale Körper in Gestalt einer starken Staatsgewalt juchte 
die Bedürfnisse auch des Jndipiduums vormundschaftlich zu befriedigen. Das achtzehnte Jahrhundert 
hat das Individuum von dem Zwange auf religiösem Gebiete befreit, die französische Revolution auf 
politischem Gebiete; aber das Problem war damit nicht gelöst. Das Problem lautete nicht: Befreiung 
des Individuums, sondern es lautete: auf der einen Seite ein freies Individuum, auf der andern Seite 
aber auch Nutzbarmachung seiner Kräfte für das Gemeinwesen. 
Aus dem Jahre 1808, aus demselben Jahre, in dem die Städteordnung verkündet wurde, stammen 
zwei große literarische Denkmäler, die jenes Problem von Individuum und Gemeinwesen behandeln: 
es sind „Fichtes Reden an die deutsche Nation" und der erste Teil des „Faust". Fichtes Reden wollen 
zeigen, wie in Form einer gänzlich veränderten Erziehung ein Geschlecht herangebildet werden müßte, 
das Ziel und Aufgabe allen individuellen Lebens in dem Dienste für den Staat erblickt. Faust soll die höchste 
Entwicklung eines Individuums darstellen, das gleichwohl unbefriedigt bleibt; die Betätigung an prak 
tischen Aufgaben eines großen Gemeinwesens als Lösung des Problems hat nachher der zweite Teil 
gebracht. 
Zu allen Zeiten ist es nötig, diese Lösung zu beherzigen: nur im Individuum liegen die starken 
Wurzeln der Kraft für jedes Gemeinwesen, und nur im Gemeinwesen liegt das Betätigungsfeld, auf 
dem ein Individuum imstande ist, seine individuellen Kräfte voll nach allen Seiten hin zu entwickeln. 
Nie kann ein Volk wissen, wie nahe die Zeit ist, in der es diese Lehre braucht. Und darin liegt di Be 
rechtigung von Gedenkfeiern, die wie die heutige uns an die Zeiten erinnern, in denen diese großen 
literarischen Denkmäler und dieses weise Gesetz in demselben Jahre dasselbe predigten: die Pflichten der 
Einzelnen gegen das Gemeinwesen und die Pflichten der Einzelnen gegeneinander. Und darum können 
wir diese Betrachtung nach hundert Jahren wohl nicht würdiger schließen, als indem wir unserem Ge 
meinwesen die Worte zurufen, mit denen damals jener Prediger das erste Auftreten der Städte 
ordnung in unserem Gemeinwesen begrüßte: „daß Güte und Treue einander begegnen, Gerechtigkeit 
und Friede sich küssen!" 
Hierauf brachte der Oberbürgermeister die vorerwähnten Beschlüsse der städtischen 
Körperschaften mit folgender Ansprache zur öffentlichen Kenntnis: 
Die städtischen Körperschaften Charlottenburgs haben die hundertjährige Wiederkehr des Geburts 
tages der Städteordnung freudig zum Anlaß genommen, um in erster Reihe einen auch nach außen hin in 
Erscheinung tretenden Ausdruck zu verleihen den Gefühlen der bewundernden Verehrung und tiefen 
Dankbarkeit des städtischen Bürgers gegenüber dem Freiherrn vom Stein und dessen großen Gedanken 
der städtischen Selbstverwaltung, mit denen er die Grundlage legte zu einer in der Geschichte des preußischen 
Staatslebens bisher nicht gekannten und nicht geahnten Blüte der preußischen Städte. 
Die städtischen Körperschaften haben dann aber auch in zweiter Reihe den Wunsch gehabt, den 
Gefühlen Ausdruck zu geben, die sie voll dankbarer Anerkennung hegen gegenüber den Tausenden Männern 
und Frauen, die im Ehrendienste der Stadt in stiller, selbstloser, hingebender, aufopfernder langjähriger 
Arbeit, die nicht geehrt oder hervorgehoben wird durch äußere Gunst- und Ehrenbezeigungen, in Ver 
gangenheit, in Gegenwart und Zukunft gewirkt haben, wirken und wirken werden im Interesse des 
Gemeinwohls. 
Infolgedessen haben die städtischen Körperschaften, wie folgt, beschlossen: 
1. aus städtischen Mitteln eine Stiftung unter dem Namen „Freiherr vom Stein-Stiftung" mit 
einem Kapital von 100 000 Ji zu errichten zur Unterstützung von HUfsbedürftigen Personen, 
die im Ehrendienste der Stadt tätig gewesen sind, und deren Hinterbliebenen; 
2. zur Errichtung eines künstlerisch ausgestatteten Brunnens auf dem Steinplatze zum Gedächtnis 
des Freiherrn vom Stein aus städtischen Mitteln ein Kapital von 50 000 Ji bereit zu stellen und 
außerdem für diesen Zweck das Kapital der der Stadtgemeinde Charlottenburg von ihren 
Mitbürgern zugewendeten Stiftung zur Errichtung eines Jubiläumsbrunnens in Höhe von 
etwa 20 000 M zu verwenden. 
Im Namen der städtischen Körperschaften gebe ich am heutigen Tage von diesem Beschluß öffentlich 
Kenntnis. 
Wenn heute überall in den Städten unseres engeren preußischen Vaterlandes die städtischen Bürger 
sich zu einer ernsten Feier des heutigen Gedenktages versammeln, an dem vor hundert Jahren die Selbst 
verwaltung in das preußische Staatsleben trat, so geschieht das nicht etwa nur in dem Sinne, als ob die 
Selbstverwaltung nur ein Gut sei des städtischen Bürgers, nur ein Gut der Stadt oder der Gesamtheit 
der Städte, nein, es geschieht vielmehr in der unerschütterlichen, festgegründeten Überzeugung, daß die 
Selbstverwaltung ein höchstes Gut des ganzen Staates ist, ohne welches das Vaterland nicht gedeihen 
kann. Die Selbstverwaltung ist die Quelle opserbereiter Vaterlandsliebe, sie ist die Quelle der Macht und 
der Kraft und der Stärke unseres Vaterlandes. Tausende von in Vaterlandsliebe erglühenden Männer 
herzen schlagen am heutigen Tage höher in der Erkenntnis dieser Wahrheit, die uns die letzten hundert 
Jahre gereift haben, und der heiße Wunsch steigt aus und empor in ihre Seelen, daß den sich mehr und 
mehr geltend machenden Bestrebungen zur Beeinträchtigung der Selbstverwaltung Einhalt getan werde, 
daß vielmehr die großen Steinschen Gedanken für den Ausbau unseres Staatslebens einen immer 
größeren Spielraum erhalten möchten zum Besten, zum Schutze des Vaterlandes. 
Möchten am heutigen Tage alle vaterlandsliebenden Bürger ein stllles Gelöbnis ablegen, in Zukunft 
jeder an seinem Teil, jeder an seiner Stelle unermüdlich dahin zu wirken, daß das große Ziel des Ausbaues 
des preußischen Staatslebens im Sinne jener gewaltigen Gedanken des Freiherrn vom Stein verwirklicht 
werde, auf daß in den sturmumbrausten Zeiten der künftigen Kämpfe, die an Deutschland nicht vorüber 
gehen werden, gesichert sei die Macht, die Kraft und die Stärke des geliebten Vatettandes! Das 
walte Gott. 
Aus Anlaß des Jubiläums der Städteordnung wurde dem Oberbürgermeister 
Schustehrus der Rote Adlerorden III. Klasse mit der Schleife verliehen.
	        

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