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Bericht über die Verwaltung und den Stand der Gemeindeangelegenheiten der Stadt Charlottenburg (Public Domain) Issue1908 (Public Domain)

Bibliographic data

Periodical

Creator:
Charlottenburg
Title:
Bericht über die Verwaltung und den Stand der Gemeindeangelegenheiten der Stadt Charlottenburg : für das Verwaltungsjahr ... / bearbeitet im Statistischen Amt
Other titles:
Bericht über die Verwaltung und den Stand der Gemeindeangelegenheiten für das Etatsjahr ... Bericht über die Verwaltung und den Stand der Gemeindeangelegenheiten des Stadtkreises Charlottenburg
Publication:
Charlottenburg\, 1881 - 1922
Digitization:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin\, 2017
Dates of Publication:
1879/80-1915/1920
ZDB-ID:
2900353-2 ZDB
Berlin:
B 770 Staat. Politik. Verwaltung: Bezirksbehörden
DDC Group:
350 Öffentliche Verwaltung
Copyright:
Public Domain
Accessibility:
Free Access
Collection:
State,Politics,Administration,Law

Volume

Publication:
1909
Language:
German
Berlin:
B 770 Staat. Politik. Verwaltung: Bezirksbehörden
DDC Group:
350 Öffentliche Verwaltung
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-15378513
Location:
Zentral- und Landesbibliothek Berlin
Copyright:
Public Domain
Accessibility:
Free Access
Collection:
State,Politics,Administration,Law

Chapter

Title:
Text
Collection:
State,Politics,Administration,Law
APA (6th edition):
Text. (n.d.).

Contents

Table of contents

  • Bericht über die Verwaltung und den Stand der Gemeindeangelegenheiten der Stadt Charlottenburg (Public Domain)
  • Issue1908 (Public Domain)
  • Abbildung: Charlottenburger Brücke
  • Title page
  • Contents
  • Text
  • Sachregister

Full text

15 
so kann man sagen: das Vertrauen, das Stein zu seinen Prinzipien hatte, hat sich durch die Erfahrungen 
eines Jahrhunderts glänzend bewährt. 
In noch höherem Maße zeigt sich dies zweitens an den Ausgaben der städtischen Verwaltung. 
Der Grundstock aller Gemeindeaufgaben, in der Stadt wie auf dem Lande, waren in Deutschland Schule 
und Armenpflege. Dazu kam als Drittes die Verwaltung städtischen Eigentums, und unter dem Eigentun, 
nehmen bereits die Bauten eine besondere Stellung ein: dem Baurat schreibt man vor, daß er gleichzeitig 
für Straßenpflasterung, Entwässerung, Unterhaltung öffentlicher Promenaden zu sorgen habe. Alles 
andere neben diesen drei Dingen: Schule, Armenpflege, Verwaltung des städtischen Eigentums, ins 
besondere Bauten — alles andere ist im Jahre 1808 nur in kleinem Maßstabe vorhanden. Sehen Ww nun, 
was aus diesen Anfängen sich heute entwickelt hat, für welche gänzlich veränderten Aufgaben diese Selbst 
verwaltung ausreichte. 
Zunächst nimmt die S ch u l e im Organismus der Verwaltung heute eine ganz andere Stellung 
ein, seitdem das Schulgeld abgeschafft ist: eine Maßregel, mit der die Städte vorangegangen sind. Bis 
dahin war auch die Schule eine Art Armenanstalt, indem in vollem Umfange nur für die Kinder der Armen 
gesorgt wurde, die das Schulgeld nicht aufbringen können. Erst seit Abschaffung des Schulgeldes trat 
deutlich zutage, daß die Schule Volkserziehungsanstalt in größtem Maßstabe ist. Zu der Volksschule ist 
hinzugekommen die Fortbildungsschule, verschiedene Fachschulen, Kunstgewerbe- und Handwerkerschulen. 
Die Gelehrten- oder Lateinschulen, die es damals bereits gab, nehmen eine ganz andere Stellung ein, 
seitdem ihnen die Realanstalten ebenbürtig zur Seite getreten sind — säst durchgehends Schöpfungen der 
städtischen Verwaltungen. Man ist daran gegangen, zwischen der Volksschule und den höheren Schulen 
Bindeglieder zu schassen, in unserer Gemeinde durch die Einrichtung eines fremdsprachlichen Unterrichts. 
Damit ist Bresche gelegt in die Anschauung, daß die Kinder des Volkes eine unterschiedslose Masse seien, 
die nur nach einem Schema zu unterrichten wären. Der fremdsprachliche Unterricht, der nur den Be 
fähigtesten erteilt wird, ist der erste Anfang zu einer Auslese der befähigten Schüler nach oben hin, ebenso 
wie Klassen für Schwachbefähigte eine Entlastung nach unten hin bewirken. — Neben der geistigen Pflege 
ist Körperpflege eingeführt worden. Turnhallen sind errichtet, Schwimmunterricht wird erteilt oder unter 
stützt, und wir haben geistige und körperliche Pflege vereinigt durch die Errichtung von Waldschulen. 
Schulbäder und Schulärzte bringen zum Ausdruck, daß die Schule, das Durchgangsstadium, durch das in 
einem gewissen Lebensalter die ganze Bevölkerung hindurchgehen muß, berufen ist, für die hugienische 
Erziehung des Volkes zu wirken. — Welche Fülle neuer Aufgaben bedeutete es, als man die Mädchen 
bildung als gleich wichtig wie die Knabenbildung erkannte! Fast könnte man sagen: der Gedanke, daß die 
Schule nicht in erster Linie eine Sondereinrichtung für das männliche Geschlecht fei, ist erst in den Städten 
gesunden worden. Erst hier sind spezifisch weibliche Unterrichtsstoffe, wie der Haushaltungsunterricht, in 
ihrer Bedeutung erkannt, Vorurteile wie das, daß Körperübung nur Knabensache sei, beseitigt worden. 
Erst hier auch ist der höheren Mädchenschulbildung ein ernstes und festes Ziel gesetzt worden, das in diesen 
Tagen durch Einrichtung der Mädchengymnasien amtliche Anerkennung gefunden hat. Was in der 
Mädchenschulresorm Erfolg gehabt hat, ist in allem Wesentlichen aus dem Jdeenschatz der städtischen 
Selbstverwaltung geflossen. — An diese Schulverwaltung schließen sich heute Maßregeln für die Bildung 
der Erwachsenen an: Volksbibliotheken, Lesehallen, Errichtung oder Unterstützung von Theatern durch die 
städtischen Gemeinschaften. 
In dem andern alten Ressort, der A r m e n p f l e g e , ist im Lause der Zeit eine ganze neue Aus- 
fassung von den Aufgaben dieses Verwaltungszweiges eingetreten. Sie heftet sich an das Prinzip der 
individualisierenden Armenpflege, wie es von Krefeld und Elberfeld ausgegangen ist. Das Prinzip der 
individualisierenden Armenpflege beruht aus dem Gedanken, daß der einzelne Arme nach seinen individuellen 
Verhältnissen behandelt werden soll. Welches Heer von besoldeten Beamten wäre imstande, eine solche 
Aufgabe — ich will nicht sagen: zu lösen, ja, auch nur zu erfassen! Die individualisierende Armenpflege 
war nur möglich mit dem Steinschen Gedanken des städtischen Ehrenamtes. Dadurch, daß die Organe 
der Armenpflege mit den untersten Volksmassen in Berührung kamen, nicht mit ihnen als Masse, sondern 
mit ihren Vertretern in einzelnen Personen, dadurch war dieses Ressort früher als irgendein anderes be 
rufen, deren Bedürfnisse zu erkennen und, wenn Einrichtungen zur Befriedigung dieser Bedürfnisse aus 
gebildet wurden, sie zu selbständigen Verwaltungszweigen sich auswachscn zu lassen. In dieser Art ist 
gewissermaßen jener Vorgang der Entwicklung von der Armenschule zur selbständigen Volksschule auf 
zufassen. Er spielt sich in derselben Art ab in dem Übergang von dem in früheren Zeiten gefürchteten 
Armenlazarett zu dem modernen Krankenhause, von der mitleidigen Arbeitsbeschaffung für einen Not 
leidenden zu der modernen Einrichtung des Arbeitsnachweises und der beständigen Verfolgung des 
Arbeitsmarktes, von der Armenkinderpilege zur Wagenpflege und städtischen Generalvormundschast. 
In wie starkem Maße die städtische Selbstverwaltung hier tätig war, zeigt sich darin, daß die Justiz ihren 
ersten großen Anlauf in der Frage der Kriminalität der Jugendlichen nicht vollziehen konnte ohne die 
Mitwirkung aus den Kreisen städtischer Selbstverwaltung in Gestalt der in diesen — soll ich sagen: Monaten, 
Wochen oder Tagen? so neu ist die Einrichtung — entstandenen Schöpfung der Jugendgerichtshöfe. Aus 
kümmerlichen Einrichtungen für die Obdachlosen entwickelte sich eine städtische Wohnungspolitik. Vor 
allem aber ist die städtische Armenpflege für alle Zweige der Verwaltung vorbildlich geworden in ihrem 
Bestreben, Fühlung zu bekommen mit den Privaten — sei es Vereinen, sei es Einzelnen, — die das gleiche 
Ziel verfolgen. Die Zentralen sür Wohlsahrtsbestrebungen, die Zsntralen für öffentliche und private 
Armenpflege, so unvollkommen sie bis jetzt auch sein mögen, sie sind das Vollkommenste, das die gesamte 
Verwaltung für das Zusammenwirken amtlicher und privater Kräfte hervorgebracht hat. 
In diesen Reformen der Armenpflege hat sich auch gezeigt, welch erfreulich große Reserven die 
städtische Selbstverwaltung noch besitzt, die sie bisher nicht in den Kampf geschickt hatte: die Armee, über 
die wir verfügen können, ist verdoppelt, seitdem die städtische Armenpflege die Frau entdeckt hat. Die 
Armenpflege war das erste Ressort, in dem die Frau wirklich tätig im Besitze eines städtischen Ehrenamtes 
in die Verwaltung eingetreten ist. Wie gänzlich anders als jene lärmenden Frauenrechtlerinnen jenseits 
des Kanals nimmt sich bei uns dieses Vorgehen der Frau aus, die Pflichten verlangt in dem ruhigen Ver 
trauen, daß die Rechte folgen werden, in feinem Verständnis für den Sinn des Gesetzes, das wir heule 
feiern, uns Männern ein Vorbild. 
Lassen wir uns an dem Beispiel dieser beiden ältesten städtischen Verwaltungszweige genügen. 
Denn ähnlich wie in Schule und Armenpflege hat sich die Entwicklung in allen anderen Einzelheiten der 
Verwaltung vollzogen. Welcher Weg ist vom ledernen Löscheimer bis zur modernen Feuerwehr, von der 
Öllampe, die ihr kümmerliches Flämmchen im Dunkel der Straße leuchten läßt, bis zur Gas- und elek 
trischen Beleuchtung! Überall erwuchsen dem städtischen Selbstverwaltungskörper aus neuen Leistungen 
neue Aufgaben. 
Wie hat der weife Mann, dem wir die Städteordnung verdanken, die städtischen Aufgaben so um 
grenzen können, daß die einmal gegebene Erklärung auf so gänzlich veränderte Verhältnisse anwendbar 
blieb? Vergebens durchblättern wir das Gesetz, um die Zauberformel zu finden: es enthält nirgends eine 
Definition der Stadtkompetenz. Das ist das großartige Vertrauen, das der Gesetzgeber zu seinem Werke 
hatte: er setzte das Bürgertum in den Sattel, er wußte, daß es das Ziel für den Ritt selbst finden werde. 
Auf diesem Mangel jeder Definition der Stadtkompetenz — ein Mangel, der zur Folge hat, daß die 
Stadtkompetenz so weit reicht, wie sie nicht durch Staatsgesetze ausdrücklich eingeengt ist —, auf dem,
	        

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