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Bericht über die Verwaltung und den Stand der Gemeindeangelegenheiten der Stadt Charlottenburg (Public Domain) Ausgabe 1898/1899 (Public Domain)

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Nutzungslizenz

Public Domain - gemeinfrei: Dieses Werk wurde als frei von bekannten urheberrechtlichen Einschränkungen identifiziert, einschließlich aller verwandten Schutzrechte. Sie dürfen das Werk kopieren, verändern, verbreiten und aufführen, sogar zu kommerziellen Zwecken, ohne um Erlaubnis bitten zu müssen. Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungshinweisen.

Bibliografische Daten

fullscreen: Bericht über die Verwaltung und den Stand der Gemeindeangelegenheiten der Stadt Charlottenburg (Public Domain) Ausgabe 1898/1899 (Public Domain)

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Zeitschrift

Urheber:
Charlottenburg
Titel:
Bericht über die Verwaltung und den Stand der Gemeindeangelegenheiten der Stadt Charlottenburg : für das Verwaltungsjahr ... / bearbeitet im Statistischen Amt
Weitere Titel:
Bericht über die Verwaltung und den Stand der Gemeindeangelegenheiten für das Etatsjahr ...
Bericht über die Verwaltung und den Stand der Gemeindeangelegenheiten des Stadtkreises Charlottenburg
Erschienen:
Charlottenburg 1922
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2017
Erscheinungsverlauf:
1879/80-1915/1920
ZDB-ID:
2900353-2 ZDB
Berlin:
B 770 Staat. Politik. Verwaltung: Bezirksbehörden
Dewey-Dezimalklassifikation:
350 Öffentliche Verwaltung
Sammlung:
Staat, Politik, Verwaltung, Recht
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang

Band

Erschienen:
1900
Sprache:
Deutsch
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2017
Berlin:
B 770 Staat. Politik. Verwaltung: Bezirksbehörden
Dewey-Dezimalklassifikation:
350 Öffentliche Verwaltung
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-10473567
Standort der Druckausgabe:
Zentral- und Landesbibliothek Berlin
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang
Sammlung:
Staat, Politik, Verwaltung, Recht

Kapitel

Titel:
Text

Schnellzugriff

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  • Bericht über die Verwaltung und den Stand der Gemeindeangelegenheiten der Stadt Charlottenburg (Public Domain)
  • Ausgabe 1898/1899 (Public Domain)
  • Titelblatt
  • Inhaltsverzeichnis
  • Text
  • Index

Volltext

I. Organisation nnö allgemeine Angelegenheiten ürr Oermaltnng 
1. Das Magrstratskollegiam. 
Behufs Wiederbesetzung der durch den am 
16. März 1898 erfolgten Tod des Oberbürgermeisters 
Fritsche frei gewordenen Stelle des 1. Bürgermeisters 
unterbreitete der Magistrat unterm 24. März der 
Stadtverordneten-Versanimlung folgende Anträge zur 
Beschlußfassung: 
1a. Der zu wählende muß die Befähigung 
für den höheren Justiz- oder Verwaltungs 
dienst besitzen. 
k. Das Gehalt der Stelle wird festgesetzt 
auf 15000 JC, steigend nach je 3, 6 und 
9 Dienstjahren um je 1500 J(, bis 
19500 JL 
c. Der Stelleninhaber darf öffentliche oder 
private mit Diensteinkünften versehene 
Nebenämter ohne Zustimmung der 
städtischen Körperschaften nicht über 
nehmen. 
cl. Die freiwillige Aufgabe der Stelle ist 
nur nach dreimonatlicher Kündigung zu 
lässig. 
2. Die erforderlichen Maßnahmen zur Wieder 
besetzung der Stelle find alskxAd — vor 
behaltlich der Genehmigung des Beschlusses 
zu 1b durch den Bezirksausschuß — in 
die Wege zu leiten. 
Diese Anträge wurden am 30. März 1898 
niit folgenden Maßgaben zuni Beschluß erhoben: 
l. Das Anfangsgehalt der Stelle wird ein 
schließlich Wohnungsgeldentschädigung auf 
16 500 JL festgesetzt. 
2. Die Stelle ist öffentlich auszuschreiben. 
3. Zur Vorberathung der Ausschreibung und 
der Wahl wird ein Ausschuß aus 9 Mit 
gliedern eingesetzt. 
Der Beschluß der städtischen Körperschaften vom 
1898 über die Festsetzung eines Anfangs- 
4. zlpril 
gehalts von 16 500 Jt fand unterm 19. April 1898 
die Genehmigung des Bezirksausschusses. Auf die 
inzwischen eingeleitete Ausschreibung waren 29 Be 
werbungen eingegangen. Nach Prüfung derselben 
beschloß der zur Vorberathung der Wahl eingesetzte 
Ausschuß, der Stadtverordneten-Versanimlung drei 
Kandidaten zur engeren^Wahl vorzuschlagen. Von 
diesen wurde am 14. September 1898 der Erste 
Bürgermeister -Ächüjte'bms aiA"^rdhausen zum 
neuen Oberhaupt unserer Stadtgenieinde gewählt. 
Herr Schustehrus nahm die Wahl an. Mittelst 
Allerhöchsten Erlasses Seiner Majestät des Königs 
vom 28. November 1898 wurde seine Wahl auf 
eine Amtsdauer von 12 Jahren bestätigt. Die 
Amtseinführung hat durch den König!. Regierungs 
präsidenten Herrn Grafen Hue de Grais am 
1. Februar 1899 stattgefunden. 
Kurt Louis Wilhelm Schustehrus wurde am 
25. März 1856 als erster Sohn des Gutsbesitzers 
Julius Schustehrus und dessen Ehefrau Auguste, 
geb. Meyer, in Baerholz, Kreis Fischhausen in Ost 
preußen, geboren. Seine Schulbildung erhielt er auf 
dem altstädtischen Gymnasium in Königsberg i/Pr. 
Nach Erlangung des Reifezeugnisses am 19 Sep 
tember 1874 genügte er seiner Militärpflicht bei dem 
Ostpreußischen Feldartillcrie - Regiment Nr. 1 und 
studirte dann auf den Universitäten Königsberg und 
Leipzig die Rechte. Im Jahre 1881 wurde er nach 
Ablegung der ersten juristischen Prüfung zum 
Referendar ernannt. Am 18. Juli 1887 legte er 
die große juristische Staatsprüfung ab, nach welcher 
er als Gerichts-Assessor bei dem Amtsgericht und der 
Staatsanwaltschaft in Königsberg, auch mehrfach als 
Vertreter von Rechtsanwälten thätig war. Am 
1. September 1888 trat er als Hilfsarbeiter in die 
Verwaltung der Stadt Thorn ein, wurde am 
18. Oktober 1888 daselbst zuni Syndikus und Stadt 
rath, ein Jahr später, am 13. November 1889, zum 
zweiten Bürgermeister der Stadt Thorn gewählt. 
Im Dezember 1892 wurde er zum ersten Bürger 
meister der Stadt Nordhausen a/H. gewählt und 
am 22. März 1893 als solcher eingeführt. 
Seinem Religionsbekenntniß nach gehört er der 
evangelisch - reformirten Kirche an. In seinem 
Militärverhältniß ist er Oberleutnant a. D. der Land 
wehr-Feld-Artillerie. 
Wie bereits im vorigen Berichts-Jahre erwähnt, 
hatte die Stadtverordneten-Versanimlung am 11. Mai 
beschlossen, von der weiteren Ausführung des Ge- 
nieindebeschlusses vom ^Oftoder ^98, 1’ etr - die 
Besetzung der neu geschaffenen Stadtschulraths 
stelle bis auf Weiteres Abstand zu nehmen, um 
dem Magistrat Gelegenheit zu geben, mit den? Herrn 
Minister aus Anlaß seines Erlasses vom 12. April 
1898 zunächst weiter zu verhandeln. In Erledigung 
dessen bat der Magistrat den Herrn Kultusminister, 
Entscheidung zu treffen, 
a) von welchen Voraussetzungen eine Aende 
rung in der Führung der Aufsicht über 
die Volksschulen in Charlottenbnrg ab 
hängig erscheint, bezw. wann der Zeit 
punkt gekomnren sein wird, an Stelle 
eines Kreisschulinspektors im Nebenanite 
einen solchen im Hauptamte anzustellen; 
b) welche Bedingungen für die etwaige 
Uebertragung der Funktionen des Kreis- 
schulinspektors an den Stadtschulrath 
grundsätzlich erfordert werden. 
Die hierauf ergangene Entscheidung hatte fol 
genden Wortlaut;
	        

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