Digitale Landesbibliothek Berlin Logo

˜Dieœ Keynessche Beschäftigungsfunktion. / Ambrosi, Gerhard Michael (Rights reserved)

Zugriffsbeschränkung

Eingeschränkter Zugang mit Nutzungsbeschränkungen: Das Dokument ist in den Räumen der Zentral- und Landesbibliothek mit dem "Virtuellen Lesesaal der Landesbibliothek" auf allen Internet-Arbeitsplätzen zugreifbar, darf jedoch nicht kopiert, versendet oder in einem Umfang von mehr als 10% ausgedruckt werden. Weitere Informationen.

Nutzungslizenz

Keine Nutzungslizenz vergeben - es gilt das deutsche Urheberrecht: Mit dieser Kennzeichnung versehene Werke unterliegen dem deutschen Urheberrecht. Sie dürfen diese nur mit ausdrücklicher und schriftlicher Genehmigung des Urhebers/Rechteinhabers bzw. der Urheberin/Rechteinhaberin weiterverwenden oder vervielfältigen. Sie sind für die Einhaltung der Rechtsvorschriften selbst verantwortlich und können bei Missbrauch haftbar gemacht werden. Diese Kennzeichnung wird vorsorglich auch bei Werken verwendet, bei denen die Gemeinfreiheit nicht zweifelsfrei festgestellt werden konnte. Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungshinweisen.

Bibliografische Daten

fullscreen: ˜Dieœ Keynessche Beschäftigungsfunktion. / Ambrosi, Gerhard Michael (Rights reserved)

Zugriffsbeschränkung

Eingeschränkter Zugang mit Nutzungsbeschränkungen: Das Dokument ist in den Räumen der Zentral- und Landesbibliothek mit dem "Virtuellen Lesesaal der Landesbibliothek" auf allen Internet-Arbeitsplätzen zugreifbar, darf jedoch nicht kopiert, versendet oder in einem Umfang von mehr als 10% ausgedruckt werden. Weitere Informationen.

Nutzungslizenz

Keine Nutzungslizenz vergeben - es gilt das deutsche Urheberrecht: Mit dieser Kennzeichnung versehene Werke unterliegen dem deutschen Urheberrecht. Sie dürfen diese nur mit ausdrücklicher und schriftlicher Genehmigung des Urhebers/Rechteinhabers bzw. der Urheberin/Rechteinhaberin weiterverwenden oder vervielfältigen. Sie sind für die Einhaltung der Rechtsvorschriften selbst verantwortlich und können bei Missbrauch haftbar gemacht werden. Diese Kennzeichnung wird vorsorglich auch bei Werken verwendet, bei denen die Gemeinfreiheit nicht zweifelsfrei festgestellt werden konnte. Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungshinweisen.

Dateien

Der Zugriff ist aus rechtlichen Gründen nur in den Räumen der Zentral- und Landesbibliothek Berlin gestattet. Hier finden Sie unsere aktuellen Öffnungszeiten.

Entsperren

Hier können Sie den Zugriff auf diese Datei anfordern. Sie erhalten eine E-Mail zur Bestätigung, dass ihre Anfrage erfolgreich bei uns eingegangen ist.

Der Zugriff auf diese Datei ist beschränkt.

Wie viele Buchstaben hat "Goobi"?:

Hiermit bestätige ich die Verwendung meiner persönlichen Daten im Rahmen der gestellten Anfrage.

Zeitschrift

Urheber (Körperschaft):
Berlin
Titel:
Amtsblatt der Reichshauptstadt Berlin / hrsg. vom Magistrat
Weitere Titel:
Amtsblatt der Stadt Berlin
Erschienen:
Berlin: W. & S. Loewenthal 1945
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2020
Erscheinungsverlauf:
69.1928-86.1945 ; damit Erscheinen eingestellt
ZDB-ID:
2900198-5 ZDB
Frühere Titel:
Gemeindeblatt der Stadt Berlin
Berlin:
B 750 Staat. Politik. Verwaltung: Zeitschriften. Bibliographien. Nachschlagewerke
Dewey-Dezimalklassifikation:
350 Öffentliche Verwaltung
Sammlung:
Staat, Politik, Verwaltung, Recht
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang

Band

Erschienen:
1943
Sprache:
Deutsch
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2020
Fußnote:
Fehlende Seiten: 11-12, 301-302
Berlin:
B 750 Staat. Politik. Verwaltung: Zeitschriften. Bibliographien. Nachschlagewerke
Dewey-Dezimalklassifikation:
350 Öffentliche Verwaltung
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-15394068
Standort der Druckausgabe:
Zentral- und Landesbibliothek Berlin
Signatur:
B 750/2:1943
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang
Sammlung:
Staat, Politik, Verwaltung, Recht

Ausgabe

Titel:
Nr. 45, 9. November 1943
Erschienen:
, 1943-11-09

Schnellzugriff

Schnellzugriff

  • Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Berlin (Public Domain)
  • Ausgabe 1886 (Public Domain)
  • No. 1 (1-6), 2. Januar 1886
  • No. 2 (8), 9. Januar 1886
  • No. 3 (9-19), 9. Januar 1886
  • No. 4 (20), 12. Januar 1886
  • No. 5 (21-30), 16. Januar 1886
  • No. 6 (32-41), 23. Januar 1886
  • No. 7 (44), 23. Januar 1886
  • No. 8 (45), 30. Januar 1886
  • No. 9 (46-59), 30. Januar 1886
  • No. 10 (60), 1. Februar 1886
  • No. 11 (61-78), 6. Februar 1886
  • No. 12 (102-117), 13. Februar 1886
  • No. 13 (119-132), 20. Februar 1886
  • No. 14 (134), 20. Februar 1886
  • No. 15 (135), 25. Februar 1886
  • No. 16 (136-152), 27. Februar 1886
  • No. 17 (155), 27. Februar 1886
  • No. 18 (156-175), 6. März 1886
  • No. 19 (178), 6. März 1886
  • No. 20 (179), 8. märz 1886
  • No. 21 (180-188), 13. März 1886
  • No. 22 (212), 13 März 1886
  • No. 23 (213), 15. März 1886
  • No. 24 (214-229), 20. März 1886
  • No. 25 (231), 20. März 1886
  • No. 26 (Zu Nr. 226 und 232), 22. März 1886
  • No. 27 (233-251), 27. März 1886
  • No. 28 (253), 29. März 1886
  • No. 29 (254-273), 3. April 1886
  • No. 30 (275), 5. April 1886
  • No. 31 (276-288), 10. April 1886
  • No. 32 (307), 12. April 1886
  • No. 33 (308-312), 17. April 1886
  • No. 34 (317-331), 24. April 1886
  • No. 35 (336-346), 1. Mai 1886
  • No. 36 (351-370), 8. Mai 1886
  • No. 37 (375-389), 15. Mai 1886
  • No. 38 (391-408), 22. Mai 1886
  • No. 39 (430-434), 22. Mai 1886
  • No. 40 (435), 22. Mai 1886
  • Anlage: Tagesordnung für die außerordentliche Sitzung, 29. Mai 1886
  • No. 41 (436-452), 29. Mai 1886
  • No. 42 (454-462), 5. Juni 1886
  • No. 43 (463-466), 19. Juni 1886
  • No. 44 (484), 19. Juni 1886
  • No. 45 (485-505, 19. Juni 1886
  • No. 46 (520), 26. Juni 1886
  • No. 47 (521-578), 4. September 1886
  • No. 48 (607-614), 11. September 1886
  • No. 49 (618-635), 18. September 1886
  • No. 50 (636-658), 25. September 1886
  • No. 51 (667), 2. Oktober 1886
  • No. 52 (668-682), 2. Oktober 1886
  • No. 53 (685-716), 9. Oktober 1886
  • No. 54 (712-725), 16. Oktober 1886
  • No. 55 (727-741), 23. Oktober 1886
  • No. 56 (745-760), 30. Oktober 1886
  • No. 57 (775-788), 6. November 1886
  • No. 58 (792-808), 13. November 1886
  • No. 59 (810-821), 20 November 1886
  • No. 60 (826), 22. November 1886
  • No. 61 ( 827-841), 27. November 1886
  • No. 62 (856-867), 4. Dezember 1886
  • No. 63 (869-874), 11. Dezember 1886
  • No. 64 (876), 13. Dezember 1886
  • No. 65 (877-897), 18. Dezember 1886
  • No. 66 (902), 18. Dezember 1886
  • No. 67 (903-904), 20. Dezember 1886
  • No. 68 (905), 24. dezember 1886
  • No. 69 (906-912), 24. dezember 1886
  • No. 70 (915), 31. Dezember 1886
  • No. 71 (916-922), 31. Dezember 1886

Volltext

658 
Druck von Gebrüder Grunert, Berlin. 
Benutzungsart, d. h. mit der Baubcschränkung treten, 
so daß dem Fabrikbesitzer Müller für Abtretung des 
Grundstücks und Verweigerung der Bauerlaubniß 
überhaupt 106 482,2* JC 
zustehen würden. 
Müller hat mithin, da er gegenwärtig nur . . 105 000,« - 
fordert 1 482,2* JC 
von dem nach dem Werner'schen Gutachten ihm zu 
stehenden Betrage nachgelassen. 
Eine wettere Ermäßigung ist nicht zu erreichen gewesen, wird viel 
mehr klägerischerseits auf das Bestimmteste abgelehnt und ist auch nach 
Lage der Sache unseres Erachtens von einer Weiterführung des 
Prozesses kaum zu erwarten. Wir würden in letzterem Falle nur 
vermehrte Zinsen und höhere Kosten zu tragen haben, ohne in der Sache 
selbst ein nennenswerth günstigeres Resultat erzielen zu können. 
Dazu kommt, daß wir die vorberechnele Entschädigung von 
66 573,o« JC außer dem bereits gezahlten Betrage von 16 883 JC nebst 
Zinsen würden zu zahlen haben, ohne in den Besitz des Grund 
stücks Müllerstr. 151 zu gelangen. 
Letzteres würde vielmehr nach wie vor noch Eigenthum des Fabrik 
besitzers Müller verbleiben und es wäre nicht ausgeschlossen, daß es 
bis zu dem Zeitpunkte, wo die Freilegung der Straße 13 erfolgen 
soll, trotz der Baubeschränkung einen höheren Werth als 39 909,so JC 
erlangt, den die Stadt dann gleichfalls zu bezahlen haben würde. 
Andererseits ist zu berücksichtigen, daß der Feuerkassenwerth der 
vorhandenen Gebäude 45 800 JC beträgt und daß das Grundstück 
gegenwärtig einen Ertrag von 2 968 JC, mithin eine angemessene 
Verzinsung des auf 39 909,20^ berechneten Grundstückswerths gewährt. 
Die Stadtverordneten-Versammlung ersuchen wir hiemach, folgenden 
Beschluß zu fassen: 
Die Stadtverordneten-Versammlung erklärt sich damit 
einverstanden, daß zur späteren Freilegung der Straße 13, 
Abtheilung X 1 des Bebauungsplans, das Grundstück Müller- 
straße 151, wie es steht und liegt, insbesondere mit allen 
darauf befindlichen Gebäuden für den Preis von 105 000 JC 
unter der Bedingung angekauft werde, daß der Fabrikbesitzer 
Müller auf alle Entschädigungs-Ansprüche verzichtet, welche 
ihm aus der verweigerten Bauerlaubniß oder aus irgend 
einem anderen Rechtsgrunde der Stadtgemeinde Berlin gegen 
über zustehen sollten. 
Das Kaufgeld ist bei Titel IIA der Special-Verwaltung 56, 
ungeachtet der Etats-Ueberschreitung zu verausgaben. Der aus 
einem späteren Verkauf des nach der Straßenregulirung ver 
bleibenden Restgrundstücks erzielte Erlös ist seiner Zeit bei 
der Special-Verwaltung 56 zu vereinnahmen. 
Gleichzeitig erklärt sich die Stadtverordneten-Versammlung 
damit einverstanden, daß die Kosten des gegenwärtig schweben 
den Prozesses Müller / Stadtgemeinde Berlin von der Stadt 
übernommen werden. 
Bemerkt wird, daß die Ueberschreitnng bei Titel IIA der Special- 
Verwaltung 56 gegenwärtig rot. 113 200,00^ beträgt. 
Berlin, den 20. November 1886. 
Magistrat hiesiger König!. Haupt- und Residenzstadt, 
gez. von Forckenbeck. 
Berlin, den 22. November 1886. 
Der Stadtverordneten-Vorsteher 
Stryck.
	        

Downloads

Downloads

Der Text kann in verschiedenen Formaten heruntergeladen werden.

Ganzer Datensatz

ALTO TEI Volltext
TOC

Diese Seite

ALTO TEI Volltext

Bildfragment

Link zur Seite mit Hinweisbox im Bild Link zu einem IIIF Bildfragment

Formate und Verlinkungen

Formate und Verlinkungen

Die Metadaten stehen in verschiedenen Formaten zur Verfügung. Außerdem gibt es Links zu externen Systemen.

Links

OPAC DFG-Viewer Mirador

Zitieren

Zitieren

Folgende Zitierlinks stehen für das gesamte Werk oder die angezeigte Seite zur Verfügung:

Ganzer Datensatz

Diese Seite

Zitierempfehlung

Bitte das Zitat vor der Verwendung prüfen.

Werkzeuge zur Bildmanipulation

Werkzeuge nicht verfügbar

Bildausschnitt teilen

Wählen Sie mit der Maus den Bildbereich, den Sie teilen möchten.
Bitte wählen Sie aus, welche Information mit einem Klick auf den Link in die Zwischenablage kopiert werden soll:
  • Link zur Seite mit Hinweisbox im Bild
  • Link zu einem IIIF Bildfragment

Kontakt

Haben Sie einen Fehler gefunden, eine Idee wie wir das Angebot noch weiter verbessern können oder eine sonstige Frage zu dieser Seite? Schreiben Sie uns und wir melden uns sehr gerne bei Ihnen zurück!

Wie viele Buchstaben hat "Goobi"?:

Hiermit bestätige ich die Verwendung meiner persönlichen Daten im Rahmen der gestellten Anfrage.