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Zentralblatt der Bauverwaltung (Public Domain) Ausgabe 1924 (Public Domain)

Zugriffsbeschränkung

Freier Zugang: Das Werk ist uneingeschränkt verfügbar.

Nutzungslizenz

Public Domain - gemeinfrei: Dieses Werk wurde als frei von bekannten urheberrechtlichen Einschränkungen identifiziert, einschließlich aller verwandten Schutzrechte. Sie dürfen das Werk kopieren, verändern, verbreiten und aufführen, sogar zu kommerziellen Zwecken, ohne um Erlaubnis bitten zu müssen. Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungshinweisen.

Bibliografische Daten

fullscreen: Zentralblatt der Bauverwaltung (Public Domain) Ausgabe 1924 (Public Domain)

Zugriffsbeschränkung

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Nutzungslizenz

Public Domain - gemeinfrei: Dieses Werk wurde als frei von bekannten urheberrechtlichen Einschränkungen identifiziert, einschließlich aller verwandten Schutzrechte. Sie dürfen das Werk kopieren, verändern, verbreiten und aufführen, sogar zu kommerziellen Zwecken, ohne um Erlaubnis bitten zu müssen. Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungshinweisen.

Zeitschrift

Urheber (Körperschaft):
Berlin
Titel:
Amtsblatt der Reichshauptstadt Berlin / hrsg. vom Magistrat
Weitere Titel:
Amtsblatt der Stadt Berlin
Erschienen:
Berlin: W. & S. Loewenthal 1945
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2020
Erscheinungsverlauf:
69.1928-86.1945 ; damit Erscheinen eingestellt
ZDB-ID:
2900198-5 ZDB
Frühere Titel:
Gemeindeblatt der Stadt Berlin
Berlin:
B 750 Staat. Politik. Verwaltung: Zeitschriften. Bibliographien. Nachschlagewerke
Dewey-Dezimalklassifikation:
350 Öffentliche Verwaltung
Sammlung:
Staat, Politik, Verwaltung, Recht
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang

Band

Erschienen:
1933
Sprache:
Deutsch
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2020
Fußnote:
Fehlende Seiten: 396-396
Berlin:
B 750 Staat. Politik. Verwaltung: Zeitschriften. Bibliographien. Nachschlagewerke
Dewey-Dezimalklassifikation:
350 Öffentliche Verwaltung
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-15394733
Standort der Druckausgabe:
Zentral- und Landesbibliothek Berlin
Signatur:
B 750/2:1933
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang
Sammlung:
Staat, Politik, Verwaltung, Recht

Ausgabe

Titel:
Nr. 14, 2. April 1933
Erschienen:
, 1933-04-02

Schnellzugriff

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  • Zentralblatt der Bauverwaltung (Public Domain)
  • Ausgabe 1924 (Public Domain)
  • Titelblatt
  • Inhalts-Verzeichnis des 44. Jahrgangs, 1924.
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  • Nr. 47
  • Nr. 48
  • Nr. 49
  • Nr. 50
  • Nr. 51
  • Nr. 52

Volltext

386 * . ZENTRAL BL ATT DER BAU VERWALTUNG-, 29. Oktober 1924 
Moritz, Werner. Kalkbrennöfen. Berlin 1924. Verlag des Ver 
eins Deutscher Kalkwerke. 68 S. in 8° mit 20 Abb. Geh. 2 Goldmark. 
Nordelbingen, Beiträge zur Heimatforschung in Schleswig- 
Holstein, Hamburg und Lübeck. Herausgegeben von Dr. Walter 
H. D a m m a ätlsimd Dr. Harry S c hm i d t. 3, Band. Flensburg 1924. 
Verlag des Kunstgewerbemuseums der Stadt Flensburg. 484 S. in 
8° mit 157 Ahb v davon 135 auf Tafeln und 22 im Text.^ Geh. 
Dr. Frhr. v. Pechmann, Günther. Die Qualitätsarbeit. Ein 
Handbuch für Industrielle, Kaufleute, Gewerbepolitiker. Frankfurt 
a. Main. 1924. Frankfurter Sozietäts-Druckerei G. m. b. H. 308 S. 
in 8°. In Ganzleinen 6 Goldmark. 
Reichsbeamtengesetz unter Berücksichtigung aller Aen- 
derungen bis Anfang August 1924 nebst den beamtenrechtlichen Be 
stimmungen 1 '®*" Reichsverfassung und den für die Ausführung des 
Reichsbeamtengesetzes zuständigen Obersten Reichsbehörden. Her 
ausgegeben von der Geschäftsstelle des Deutschen Beamten-Archivs. 
5. Aufl. 6. Band der Beamten- und Verwaltungs-Bücherei. Berlin 
1924. Wirtschaftsverlag Arthur Sudau G. m. b, H. 34 S. in 8°. 
Geh. 1,20 Goldmark. 
Dr.-Ing. Kiepert. Der Kleinwohnungsbau und die Betonbau- 
weisen. 15. Heft der Schriftenreihe „Zementverarbeftung“. Char 
lottenburg 1924. Zementverlag G. m. b. H. 81 S. in 8 9 mit 68 Abb. Geh. 
Dr.-Ing. Riepert. Die Verarbeitung der Baustoffe im Beton- und 
Eisenbetonbau. 2. Aufl. 6. Heft der Schriftenreihe „Zementverarbei- 
tung“. Charlottenburg 1924. Zementverlag G. m. b. H. 66 S. in 8° 
mit 78 Abb. Geh. 
Dr. Rößle, Karl. Die Grundzüge der handwerklichen Selbst 
kostenberechnung. Karlsruhe 1924. G. Braun G. m. b. H. VIII u. 
214 S. in 8°. Geb. 6 Goldmark. 
Rüth, G. Weitere Versuche und praktische Bauausführnugen mit 
hochwertigem Portlandzement. Sonderdruck aus der Zeitschrift 
„Beton und Eisen' 1 1924, 16. Heft. Berlin. Wilh. Ernst u. Sohn. 12 S. 
in 4° mit 8 Abb. Geh. 
Schneider, Hermann. Das Ettlinger Tor in Karlsruhe. Karls 
ruhe i. B. 1924. C. F. Müller. 27 S. in 4° mit 33 Abb. Geh. 3 Gold 
mark. 
Dr.-Ing. Schultze, Joachim. Die Grundwasserabsenkung in 
Theorie und Praxis. Berlin 1924. Julius Springer. V u. 140 S. in 8° 
mit 76 Abb. Geh. 6 Goldmark, geb. 7 Goldmark. 
Statistisches Taschenbuch der Stadt Berlin 
1924. Herausgegeben vom Statistischen Amt der Stadt Berlin. 
Berlin SW 48. Verlag für Politik und Wirtschaft, Otto Stollberg 
u. Ko. XI u. 122 S. in 8°. Geh. 3,50 Goldmark. 
Dr.-Ing. Streck, Otto. Aufgaben aus dem Wasserbau. Ange 
wandte Hydraulik, 40 vollkommen durchgerechnete Beispiele. Berlin 
1924. Julius Springer. 362 S. in 8° mit 133 Abb., 35 Tabellen und 
11 Tafeln. Geb. 11,40 Goldmark. 
Dr. Strickler, A. Fahrwiderstände von Schleppkähnen und Wir 
kungsgrade von Schraubenschleppern in der Binnenschiffahrt. 
17. Heft der Mitteilungen des eidgenössischen Amtes für Wasserwirt 
schaft, herausgegeben unter der Leitung von Dr. C. Mutzner. Bern 
1924. VI u. 49 S. in 8° mit 3 Textabb., 6 Tabellen und 10 
graphischen Beilagen. Geh, 3 Fr. Zu beziehen beim Sekretariat des 
eidg. Amtes für Wasserwirtschaft in Bern, Bollwerk 27. 
Taut, Bruno. Die neue Wohnung. Die Frau als Schöpferin. 
Leipzig 1924. Klinkhardt u. Biermann. 104 S. in 8° mit 65 Abb. 
Geh. 3,50 Goldmark, in Halbleinen 4,40 Goldmark. 
Dr. Wangerin, Walther. Beiträge zur Frage der pflanzengeogra 
phischen Relikte, unter besonderer Berücksichtigung des nordost 
deutschen Flachlandes. Sonderdruck aus „Abhandlungen der Natur 
forschenden Gesellschaft zu Danzig“. Erster Band. Danzig 1923. 
Mitteilungen aus dem Museum für Naturkunde und Vorgeschichte in 
Danzig. Naturwissenschaftliche Reihe Nr. 1. 60 S. in 8°. Geh. 
Neu erschienene, bei der Schriftleitung eingegangene Kalender. 
Tage der Technik 1925. Technisch-historischer Abreiß 
kalender von Oberingenieur F. M. Feldbaus. München u. Berlin. 
R. Oldenbourg. 365 Blatt 12% X 23 cm mit über 300 Abb. 
4,50 Goldmark. 
Amtliche Mitteilungen. 
Erlaß, betreffend Sparsamkeit in der Beleuchtung. 
Berlin, den 17. Oktober 1924. 
Die wirtschaftliche Lage erfordert größte Einschränkung des 
Strom- und Gasverbrauchs. 
Die Beachtung der nachstehend gegebenen Richtlinien und die 
Durchführung der hiernach etwa notwendigen Maßnahmen im 
Rahmen der verfügbaren Mittel wird daher allen Dienststellen zur 
Pflicht gemacht. 
1. An vielen Stellen werden elektrische Glühlampen von zu 
großer Helligkeit verwendet. Es ist eingehend nachzuprüfen, wo ein 
Ersatz durch Lampen geringerer Helligkeit möglich ist. Grundsätz 
lich sind für* Einzelbeleuchtungen Lampen von höchstens 25 Kerzen 
als ausreichende anzusehen. 
Eine Allgemeiribeleuchtung neben den Einzelbeleuchtungen ist in 
Geschäftsräumen nur ausnahmsweise notwendig und zulässig. Wo 
sie vorhanden, aber nicht erforderlich, ist die Birne zu entfernen. 
Bei Arbeitslampen (Tisch- und Hängelampen) soll das Licht 
möglichst nur auf die Arbeitsfläche, nicht unmittelbar ins Auge fallen. 
Die Lichtquelle soll daher möglichst tief und nahe der Arbeitsfläche 
angeordnet sein, so daß dann Lampen von geringerer Kerzenstärke 
ausreichen. Die primitive Maßnahme, den Lampenschirm durch 
Papierschieier zu verlängern, die die Leuchtkraft der Lampe wesent 
lich abschwächen, ist meistens durch die unzweckmäßige Stellung 
des Schirms o§ler der Glocke verursacht. Durch zweckentsprechende 
Neigung des Schfrms (nötigenfalls durch Biegung des Lampengestells 
oder ähnliche Maßnahmen) läßt sich vielfach leicht Abhilfe schaffen. 
Bei Neubeschaffung von Lampengestellen ist hierauf zu achten. 
Die Beleuchtung von großen Arbeitsräumen, Sälen u. dgl. ist 
hinsichtlich Art und Anordnung der Beleuchtungskörper zum Zweck 
geringsten Stromverbrauchs unter Zuziehung der technischen 
Dienststellen eingehend nachzuprüfen. 
Daß Lampen, die — auch vorübergehend — in Geschäfts 
zimmern nicht gebraucht werden, auszuschalten sind, ist eine selbst 
verständliche Sparsamkeitsmaßnahme, die noch nicht überall be 
achtet wird. 
2. In den Fluren und Treppenhäusern Ist um so mehr ein Er 
satz zu starker Lampen durch schwächere anzustreben, als diese 
vielfach während der ganzen Dienststunden und darüber hinaus 
brennen. Meistens wird durch eine niedrigere Aufhängung und durch 
Anbringen eines geeigneten Schirms (Reflektor) oberhalb der Lampe 
eine günstigere Allgemeinbeleuchtung erreicht, als bisher durch eine 
Lampe größerer Lichtstärke. 
Ein Vergleich mit der früher üblichen Beleuchtung durch Gas- 
und Petroleumlampen gibt einen Anhalt, wie weit mit der Ein 
schränkung der Flurbeleuchtung gegangen werden kann, ohne daß 
die Unfallgefahr vergrößert wird. Lampen von 16 Kerzen werden 
im allgemeinen ausreichen. Durch Anordnung der Lampen in den 
Flurecken und Kreuzungsstellen läßt sich manche Lampe ersparen. 
3. Halb- oder ganzmattierte Glühlampen werden noch an vielen 
Stellen verwendet, wo unmattierte Lampen wesentlich vorteilhafter 
sind. Mattierung ist überhaupt nur in solchen Fällen erforderlich, in 
denen der grelle Lichtstrahl unmittelbar und. störend ins Auge fällt; 
das läßt sich jedoch in vielen Fällen durch zweckmäßigere Anordnung 
der Lampe besser vermeiden als durch die Mattierung. Mattierte 
Lampen sind daher durch unmattierte von geringerer Lichtstärke, 
insbesondere in Geschäftsräumen (Lampenkronen) und 1 Fluren zu 
ersetzen. 
4. Für eine Sauberhaltung der Lampenkörper ist zur Erhaltung 
der vollen Lichtwirkung der Lampen zu sorgen. 
5. Soweit noch Gasbeleuchtung besteht, ist ein Ersatz der 
Brenner für stehendes Gasglühlicht durch solche für hängendes Gas 
glühlicht anzustreben, da diese eine Gasersparnis bis zu 30 v. H. 
bringen. Etwa vorhandene Kleinsteller sind auf das Minimum des 
Gasverbrauchs einzustellen. Soweit noch Argandbrenner, die ver 
altet und äußerst unwirtschaftlich, vorhanden sind, sind sie durch 
andere Beleuchtungskörper zu ersetzen. 
Zugleich im, Namen des Ministers des Innern 
Der preußische Finanzminister. 
Hochbauabt. III 1. 677; Finanzabt. I A2. 5515; M. d. I. la 863. 
‘Dien&i-JSfac&ricßien. 
Preußen. 
Die Staatsprüfung haben bestanden: die Regierungsbauführer 
Heinrich Backhaus, Karl H i 11 e n b I f n k (Wasser- und Straßeii- 
baufach); Franz Achte lik (Eisenbahn- und Straßenbaufach). 
Aus dem einstweiligen Ruhestand sind in den dauernden Ruhe 
stand übergetreten: der Oberregierungs- und -baurat a. W. (W.) 
Dr.-Ing. Bölte in Hannover, der Regierungsbaurat a. W. (W.) 
Westphal in Stralsund und der Regierungsbaurat a. W. (M.) 
Haneke in Magdeburg. 
Der Geheime Baurat Hermann Partenscky in Erfurt* zuletzt 
Regierungs- und Baurat und maschinentechnisches Mitglied der 
Eisenbahndirektion in Posen, ist gestorben. 
Deutsches Reich. 
Die Regierungsbaumeister Fritz Schwegler in Wiesbaden 
und Waldemar Marbach in Königsberg i. Pr. sind gestorben. 
Mecklenburg-Schwerin. 
Der Diplomingenieur Otto Zacharias aus Waren ist zum 
Baureferendar ernannt worden. 
Schriftleitung: Berlin W 66, Wilhelmstraße 89. Für den nichtamtlichen Teil verantwortlich: R. Bergius, Berlin. 
Druck und Verlag: Guido Hackebeil A.-G. f Berlin SW68, Lindenstraße 26. 
Nr. 44
	        

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