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Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Berlin (Public Domain) Ausgabe 1921 (Public Domain)

Zugriffsbeschränkung

Freier Zugang: Das Werk ist uneingeschränkt verfügbar.

Nutzungslizenz

Public Domain - gemeinfrei: Dieses Werk wurde als frei von bekannten urheberrechtlichen Einschränkungen identifiziert, einschließlich aller verwandten Schutzrechte. Sie dürfen das Werk kopieren, verändern, verbreiten und aufführen, sogar zu kommerziellen Zwecken, ohne um Erlaubnis bitten zu müssen. Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungshinweisen.

Bibliografische Daten

fullscreen: Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Berlin (Public Domain) Ausgabe 1921 (Public Domain)

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Public Domain - gemeinfrei: Dieses Werk wurde als frei von bekannten urheberrechtlichen Einschränkungen identifiziert, einschließlich aller verwandten Schutzrechte. Sie dürfen das Werk kopieren, verändern, verbreiten und aufführen, sogar zu kommerziellen Zwecken, ohne um Erlaubnis bitten zu müssen. Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungshinweisen.

Zeitschrift

Urheber (Körperschaft):
Berlin
Titel:
Amtsblatt der Reichshauptstadt Berlin / hrsg. vom Magistrat
Weitere Titel:
Amtsblatt der Stadt Berlin
Erschienen:
Berlin: W. & S. Loewenthal 1945
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2020
Erscheinungsverlauf:
69.1928-86.1945 ; damit Erscheinen eingestellt
ZDB-ID:
2900198-5 ZDB
Frühere Titel:
Gemeindeblatt der Stadt Berlin
Berlin:
B 750 Staat. Politik. Verwaltung: Zeitschriften. Bibliographien. Nachschlagewerke
Dewey-Dezimalklassifikation:
350 Öffentliche Verwaltung
Sammlung:
Staat, Politik, Verwaltung, Recht
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang

Band

Erschienen:
1932
Sprache:
Deutsch
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2020
Berlin:
B 750 Staat. Politik. Verwaltung: Zeitschriften. Bibliographien. Nachschlagewerke
Dewey-Dezimalklassifikation:
350 Öffentliche Verwaltung
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-15393058
Standort der Druckausgabe:
Zentral- und Landesbibliothek Berlin
Signatur:
B 750/2:73.1932
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang
Sammlung:
Staat, Politik, Verwaltung, Recht

Ausgabe

Titel:
Nr. 38, 20. September 1931
Erschienen:
, 1931-09-20

Schnellzugriff

Schnellzugriff

  • Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Berlin (Public Domain)
  • Ausgabe 1921 (Public Domain)
  • No. 1 (1-11), 1920/12/31
  • No. 2 (17), 1921/01/04
  • No. 3 (18-26), 1921/01/07
  • No. 4 (30-49), 1921/01/14
  • No. 5 (53), 1921/01/17
  • No. 6 (54-69), 1921/01/21
  • No. 7 (74-90), 1921/01/28
  • No. 8 (91-103), 1921/02/04
  • No. 9 (154), 1921/02/07
  • No. 10 (155), 1921/02/10
  • No. 11 (156-185), 1921/02/18
  • No. 12 (188-213), 1921/02/25
  • No. 13 (215), 1921/02/28
  • No. 14 (215a), 1921/03/02
  • No. 15 (216-236), 1921/03/04
  • No. 16 (237-260), 1921/03/11
  • No. 17 (263-295), 1921/03/18
  • No. 18 (299), 1921/03/19
  • No. 19 (300-318), 1921/03/26
  • No. 20 (322-335), 1921/04/01
  • No. 21(335a), 1921/04/01
  • No. 22 (338-351), 1921/04/08
  • No. 23 (353-368), 1921/04/15
  • No. 24 (371-388), 1921/04/22
  • No. 25 (391-429), 1921/05/06
  • No. 26 (436-462), 1921/05/20
  • No. 27 (465-489), 1921/05/27
  • No. 28 (492), 1921/05/28
  • No. 29 (493-514), 1921/06/03
  • No. 30 (516-530), 1921/06/04
  • No. 31 (531-542), 1921/06/10
  • No. 32 (544), 1921/06/14
  • No. 33 (545-565), 1921/06/17
  • No. 34 (567-588), 1921/06/24
  • No. 35 (590-591), 1921/06/25
  • No. 36 (592-611), 1921/07/07
  • No. 37 (617), 1921/07/11
  • No. 38 (618-641), 1921/08/01
  • No. 39 (644-666), 1921/08/12
  • No. 40 (668-686), 1921/08/19
  • No. 41 (687-700), 1921/09/02
  • No. 42 (702-715), 1921/09/09
  • No. 43 (716-737), 1921/09/22
  • No. 44 (740-752), 1921/09/30
  • No. 45 (756), 1921/10/07
  • No. 46 (756a-781), 1921/10/14
  • No. 47 (783-783b), 1921/11/15
  • No. 48 (783c), 1921/11/18
  • No. 49 (783d), 1921/11/18
  • No. 50 (783e-836), 1921/11/19
  • No. 51 (841a-856), 1921/12/24
  • No. 52 (856a), 1921/12/26
  • No. 53 (857-893), 1921/12/02
  • No. 54 (896-897), 1921/12/03
  • No. 55 (897a-922), 1921/12/09
  • No. 56 (924-941), 1921/12/17
  • No. 57 (943-944), 1921/12/19
  • Anlagen: (12-16), Vorlagen, welche den Zeitungen nich mitgeteilt sind, 31. Dezember 1920
  • Anlagen: (27-29), Vorlagen, welche den Zeitungen nich mitgeteilt sind, 07. Januar 1921
  • Anlagen: (50-52), Vorlagen, welche den Zeitungen nich mitgeteilt sind, 14. Januar 1921
  • Anlagen: (70-73), Vorlagen, welche den Zeitungen nich mitgeteilt sind, 21. Januar 1921
  • Anlagen: (104-105), Vorlagen, welche den Zeitungen nich mitgeteilt sind, 04. Februar 1921
  • Anlagen: (106-153), Vorlagen, welche den Zeitungen nich mitgeteilt sind, 04. Februar 1921
  • Anlagen: (186-187), Vorlagen, welche den Zeitungen nich mitgeteilt sind, 18. Februar 1921
  • Anlagen: (214), Vorlagen, welche den Zeitungen nich mitgeteilt sind, 25. Februar 1921
  • Anlagen: (261-262), Vorlagen, welche den Zeitungen nich mitgeteilt sind, 11. März 1921
  • Anlagen: (296-298), Vorlagen, welche den Zeitungen nich mitgeteilt sind, 18. März 1921
  • Anlagen: (319-321), Vorlagen, welche den Zeitungen nich mitgeteilt sind, 26. März 1921
  • Anlagen: (336-337), Vorlagen, welche den Zeitungen nich mitgeteilt sind, 01. April 1921
  • Anlagen: (352), Vorlagen, welche den Zeitungen nich mitgeteilt sind, 08. April 1921
  • Anlagen: (369-370), Vorlagen, welche den Zeitungen nich mitgeteilt sind, 15. April 1921
  • Anlagen: (389-390), Vorlagen, welche den Zeitungen nich mitgeteilt sind, 22. April 1921
  • Anlagen: (430-435), Vorlagen, welche den Zeitungen nich mitgeteilt sind, 06. Mai 1921
  • Anlagen: (463-464), Vorlagen, welche den Zeitungen nich mitgeteilt sind, 20. Mai 1921
  • Anlagen: (490-491), Vorlagen, welche den Zeitungen nich mitgeteilt sind, 27. Mai 1921
  • Anlagen: (515), Vorlagen, welche den Zeitungen nich mitgeteilt sind, 03. Juni 1921
  • Anlagen: (543), Vorlagen, welche den Zeitungen nich mitgeteilt sind, 10. Juni 1921
  • Anlagen: (566), Vorlagen, welche den Zeitungen nich mitgeteilt sind, 17. Juni 1921
  • Anlagen: (589), Vorlagen, welche den Zeitungen nich mitgeteilt sind, 24. Juni 1921
  • Anlagen: 612-616), Vorlagen, welche den Zeitungen nich mitgeteilt sind, 07. Juli 1921
  • Anlagen: (642-643), Vorlagen, welche den Zeitungen nich mitgeteilt sind, 01. August 1921
  • Anlagen: (667), Vorlagen, welche den Zeitungen nich mitgeteilt sind, 12. August 1921
  • Anlagen: (701), Vorlagen, welche den Zeitungen nich mitgeteilt sind, 02. September 1921
  • Anlagen: (738-739), Vorlagen, welche den Zeitungen nich mitgeteilt sind, 22. September 1921
  • Anlagen: (753-755), Vorlagen, welche den Zeitungen nich mitgeteilt sind, 30. September 1921
  • Anlagen: (782), Vorlagen, welche den Zeitungen nich mitgeteilt sind, 14. Oktober 1921
  • Anlagen: (837-841), Vorlagen, welche den Zeitungen nich mitgeteilt sind, 19. November 1921
  • Anlagen: (894-895), Vorlagen, welche den Zeitungen nich mitgeteilt sind, 02. Dezember 1921
  • Anlagen: (923), Vorlagen, welche den Zeitungen nich mitgeteilt sind, 09. Dezember 1921
  • Anlagen: (942), Vorlagen, welche den Zeitungen nich mitgeteilt sind, 17. Dezember 1921

Volltext

607 
M 54. 
(896—897.) 
vorlagen 
für öle 
Stsüwervrünetenoerlsmmlung ttt Stsütgemeinüe Berlin. 
896. Dringlichkeitsvorlagc (J.-Nr, 1420 Trf. 1/21) — 
zur Vcschlutzfaffung —, betreffend Erhöhung 
der Löhne und Vergütungen der städtischen 
Arbeiter und nichtständigen Angestellten sür 
den Monat Dezember 1921. 
Der vom 1. September 1921 ab laufende 7. Lohn 
tarif für die städtischen Arbeiter und 3. Vergütungs- 
taris für die nichtständigen Angestellten ist von den Ar- 
beitnehmerverbänden znm 1. Dezember 1921 gekündigt 
worden. Zugleich überreichten die Verbände ihre neuen 
Forderungen, die dahin gingen, jedem tarifmäßigen Ar 
beiter und Angestellten einen Betrag von 3,so M je 
Stunde auf die alten Tarifsätze aufzulegen. Die Ver 
handlungen über den Mschluß der neuen Lohntarife 
sind anfangs zurückgestellt worden mit Rücksicht auf die 
Maßnahmen, die wir bereits für die Monate Oktober 
»nd November eingeleitet hatten und die dahin gingen, 
den Arbeitern und Angestellten eine einmalige Lohn- 
und Vergütungsaufbesscrung in der Höhe zu gewähren, 
wie sie den Reichsarbeitern von der Reichsregierung zu 
gestanden worden sind (vergl. unsere Vorlage vom 
14, November 1921), Die Stadtverordnetenversammlung 
hat diese Lohnaufbesserung nicht nur anerkannt, sie hat 
durch ihren Beschluß vom 28. November 1921 — Pro 
tokoll 4 -— vielmehr geglaubt, mit Rücksicht auf die Not 
lage der städtischen tarifmäßigen Bediensteten ein Wei 
teres tun zu muffen und hat die Auszahlnung einer 
einmaligen Beihilfe von 300 M> an jeden Arbeiter und 
Angestellten beschlossen. Unserer bereits in der Vor 
lage vom 14, November 1921 dargelegten Auffassung 
getreu haben wir geglaubt, in keinem Falle über die 
Maßnahmen hinausgehen zu können, die die Reichs- und 
Staatsregierung für ihre Arbeiter getroffen hat. Wir 
haben deshalb in den Verhandlungen mit deir Arbeit- 
nehmervcrbänden über den Mschluß der neuen Tarife 
vom 1. Dezember 1921 ab auch nur das Mehr an 
bieten können, welches vom Reich und Staat den Arbeitern 
zugebilligt worden ist, d, h,: 
Für ungelernte Arbeiter . , . l,so M je Stunde, 
- angelernte Arbeiter . . . l,so - - - 
- Handwerker l,so - - 
Wie vorauszusehen war, waren die Verbände mit diesem 
Angebot nickst zufriedengestellt und riefm den Schlich 
tungsausschuß Groß Berlin an, der in seinem Schieds 
spruch vom 29. November 1921 für den Monat De 
zember 1921 für die städtischen Arbeiter und nichtständig 
Angestellten über die tarifmäßigen Sätze des 7, Lohn- 
bezw. 3, Vergütnngstarifts hinaus folgende Erhöhungen 
bewilligte: 
Für ungelernte Arbeiter . . . . 2,so M je Stunde, 
- angelernte Arbeiter .... 2,so - - 
- Handwerker 2,?o - - . 
Der Schlichttingsausschuß ging in seiner Entscheidung 
in der Hauptsache davon aus, daß die Stadtverordneten 
versammlung durch die den städtischen Bediensteten zu 
gebilligte Beihilfe von 300 M>, wenn diese als eine wei 
tere Lohnaufbesserung für die Monate Oktober und No 
vember angesehen werde, für diese Zeit bereits Zu 
lagen in Höhe vvn 2,is M, bis 2,is Jh je Stunde vor 
genommen habe, und daß bei der zweifellos weiter an 
wachsenden Teuerung im Monat Dezember über diese 
Sätze hinausgegangen werden müsse. Wir haben uns 
diesein Schiedsspruch unterworfen. Die tarifmäßi 
gen Lvhnbezüge der städtischen Arbeiter stellen 
sich nunmehr für den Monat Dezember wie 
lolgt: 
Für ungelernte Arbeiter , >chso—8,.n M je stunde, 
- angelernte Arbeiter , , 8,15—8,56 
- Handwerker . . . 8,ss—9,»s • 
dazu kommen Beihilfen wie folgt: 
Für ledige Arbeitnehmer .... 0,is M je Stunde, 
- verheiratete Arbeitnehmer . . 0,7» - 
- jedes zu versorgende Kind bis 
zum 21. Lebensjahr .... 0,«i - - 
Unter Anerkennung der Dringlichkeit bitten wir svl- 
genden Beschluß zu fassen: 
Die Versammlung beschließt: 
Für den Monat Dezember 1921 werden die Sätze des 
7. Lohntarifes für die städtischen Arbeiter und 3. Ver 
gütn» gstariscs für die nichtständigen Angestellten er 
höht: 
Für ungelernte Arbeiter um . . . 2,5« M je Stunde, 
- angelernte Arbeiter uni. . . 2,5« - - 
- Handwerker um 2,?o - - 
für alle übrigen Arbeiter und Arbeiterinnen und nicht 
ständigen Angestellten in entspreckiender Weise, Außer 
dem wird die tarifmäßige Beihilfe für jedes noch zu 
versorgende Kind bis zum 21. Jahre aus 170 Jt 
monatlich erhöht, 
■ Die Mehrausgaben betragen einschließlich der 300 Ji 
Beihilfe für den Rest des Rechnungsjahres 83 Millionen 
Ueber ihre Deckung geht der Stadtverordnetcnversainm- 
lung noch eine besondere Vorlage zu. 
Berlin, den 3. Dezember 1921, 
Magistrat, 
gez. I, V. Ritte r. gez. Koblenzer, 
897. Vorlage (J.-Nr. 20 Trf. 4/21) — zur Beschluß, 
saffung — über vie zwischen dem Magistrat 
und den am Abschluß eines Tarifvertrages 
für die Angestellten der Gas- und Elektrizi 
tätswerke sowie der Hafenbetriebc beteiligte« 
Verbänden getroffene Vereinbarung. 
Der jetzt noch Anwendung findende Tarifvertrag, 
betreffend die Angestellten der städtischer: Gas- uird Elek 
trizitätswerke Berlin, des städtischen Osthafens und der 
Lagerhalle Hnmbvldthafcn ist vvn uns auf Grund des 
§ 23, Ws, 2 des Vertrages zum 31. März o, Fs. ge 
kündigt worden, nachdern einer der Vertragskontrahcnten, 
nämlich der Verband der Kommnnalbearnten und An 
gestellten Preußens, den Vertrag auf Grund des § 21, 
Äbs, 1 gekündigt hatte nrit der Begriindung, daß dieser seit 
dem 8, Juli 1920 mit dem an diesem Tage in Kraft getre 
tenen Preußischen Gesetz, betreffend vorläufige Regelung 
verschiedener Punkte des Gemcindebeamtenrechts, in Wi 
derspruch stehe und die Dauerangestellten der Gas- usw. 
Werke in die Beamtenbesoldnngsvrdnung überstihrt werden 
müßten. Die daraufhin mit den, den Mschluß, eines 
neuen Tarifvertrages fordernden Organisationen der hier 
in Frage kommenden Angestellten, der Arbeitsgemeinschaft 
freier Angestelltenverbände (Zentralverband der Ange 
stellten, Bund der technischen Angestellten und Beamten, 
Deutscher Werkmeisterverband) und dem Zentralverbande 
der Maschinisten und Heizer angebahnten Verhandlungen 
führten zu keinem Ergebnis, weil wir, gleich dem Verbände 
der Kommnnalbeamten und Angestellten Preußens, der 
&
	        

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