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Newsletter des Stadtentwicklungsamtes (Rights reserved) Ausgabe 2016,2 (Rights reserved)

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Contents : Newsletter des Stadtentwicklungsamtes (Rights reserved) Ausgabe 2016,2 (Rights reserved)

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Berlin / Reinhard, Marianne von (Public Domain)

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Berlin / Reinhard, Marianne von (Public Domain)

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Periodical

Creator:
Berlin-Marzahn-Hellersdorf / Stadtentwicklungsamt
Title:
Newsletter des Stadtentwicklungsamtes / Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf
Publication:
Berlin
Dates of Publication:
2013 -
Scope:
Online-Ressource
ZDB-ID:
2776984-7 ZDB
Urban Studies:
Kws 130 Städtebau. Stadtplanung. Stadtentwicklung: Stadtplanung. Stadtentwicklung Berlin
DDC Group:
690 Hausbau, Bauhandwerk
Collection:
Urban construction,urban planning,urban development
District Marzahn-Hellersdorf
Berlin Locations,Architecture,Urban Development,Housing
Copyright:
Rights reserved
Accessibility:
Free Access
Creator:
Berlin-Marzahn-Hellersdorf / Stadtentwicklungsamt
Title:
Newsletter des Stadtentwicklungsamtes / Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf
Publication:
Berlin
Dates of Publication:
2013 -
Scope:
Online-Ressource
ZDB-ID:
2776984-7 ZDB
Urban Studies:
Kws 130 Städtebau. Stadtplanung. Stadtentwicklung: Stadtplanung. Stadtentwicklung Berlin
DDC Group:
690 Hausbau, Bauhandwerk
Collection:
Urban construction,urban planning,urban development
District Marzahn-Hellersdorf
Berlin Locations,Architecture,Urban Development,Housing
Copyright:
Rights reserved
Accessibility:
Free Access

Volume

Publication:
2016
Language:
German
Urban Studies:
Kws 130 Städtebau. Stadtplanung. Stadtentwicklung: Stadtplanung. Stadtentwicklung Berlin
DDC Group:
690 Hausbau, Bauhandwerk
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-8129334
Copyright:
Rights reserved
Accessibility:
Free Access
Collection:
Urban construction,urban planning,urban development
District Marzahn-Hellersdorf
Publication:
2016
Language:
German
Urban Studies:
Kws 130 Städtebau. Stadtplanung. Stadtentwicklung: Stadtplanung. Stadtentwicklung Berlin
DDC Group:
690 Hausbau, Bauhandwerk
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-8129334
Copyright:
Rights reserved
Accessibility:
Free Access
Collection:
Urban construction,urban planning,urban development
District Marzahn-Hellersdorf

Contents

Table of contents

  • Berlin / Reinhard, Marianne von (Public Domain)
  • Cover
  • Illustration: Friedrich I. Kurfürst von Brandenburg
  • Title page
  • Autogramm
  • Dedication
  • Contents
  • Uebersicht und Erläuterung der Abbildungen
  • Als Einleitung
  • Illustration: Die Linden-Allee im J. 1691
  • Die Nikolaikirche
  • Die Petrikirche
  • Die Kirche und das Hospital zum heiligen Geist
  • Der Kalandsorden
  • Die Marienkirche
  • Die Kirche und das Gymnasium zum grauen Kloster
  • Das Lagerhaus in der Klosterstraße
  • Das Cadettenhaus
  • Die Kriegs-Schule
  • Das Königsthor
  • Das Schloß
  • Im Schlosse
  • Eine Kinderkomödie
  • Vom Schloß zum Brandenburger Thor
  • Illustration: Der Lustgarten im J. 1690 von der Seite des neuen Museums ausgesehen
  • Das Zeughaus
  • Berliner Denkmale
  • Blüchers, Scharnhorsts und Bülows Statuen
  • Die Reiterstatue Friedrichs II.
  • Die Schloßbrücke und ihre Bildwerke
  • Die Luisen-Insel und die Statue Friedrich Wilhelms III.
  • Kunstwerke und Kunstsinn in Berlin
  • Die Königliche Kunstkammer
  • Die Feste in Berlin
  • Die Schauspielhäuser
  • Der Schloßplatz un die Schloßfreiheit
  • Illustration: Der Schlossplatz im J. 1690 von der Breiten Strasse ausgesehen
  • Die breite Straße und der Weihnachtsmarkt
  • Gersons Laden
  • Der Friedrichswerder
  • Illustration: Das Leipziger Thor im J. 1690
  • Die Louisenstiftung und die Wadzecksanstalt
  • Außerhalb und innerhalb der Mauern Berlins
  • Karte: Berlin u. Cölln beim Regierungsantritt Friedrichs des ersten Churfürsten im Jahre 1415
  • Imprint
  • Karte: Berlin, im Jahre 1688
  • Cover back

Full text

ENTSÄUERT PAL 2022 «1099043701 © da DEUTSCHE NILES-WFRKZEUIGMASCHINEN-FABRIK, OBERSCHÖNEWEIDE- BERLIN Dal w0000"" 60EELELEEEEEEEEELLEEEDEDRERAEERLKREELERDRRRAREKEDEEKEUELEUDERREAADEKDEHDOHKFEKEKREHFETD UND HUITTELLLAESUÄTHILTEELLHLLDGTHGGALLLGIADEEFEHLDTKIEET HH KEDUITAGENENDEGGAGAEELENDEDEASEOUNURNUUUES "040.000 A| ] ® 10. Reklamationen: Reklamationen über den erstmaligen Befund unserer Sendungen können nur innerhalb 14 Tagen nach Empfang der letzteren berücksichtigt werden, wenn nicht besondere Vereinbarungen getroffen wurden. 1. Probelieferungen: Ernsthaften Reflektanten liefern wir einzelne Werkzeuge, in Ausnahmefällen auch Kompressoren und komplette Preßluftanlagen auf Probe. Die Probezeit für einzelne Werkzeuge erstreckt sich für gewöhnlich auf 14 Tage, da diese Zeit vollauf genügt, um sich ein Urteil über die Wirkungsweise und Leistung usw. bilden zu können. Nach Ablauf der vereinbarten Probezeit müssen uns die Werkzeuge, wenn wider Erwarten die endgültige Übernahme nicht beabsichtigt wird, unverzüglich fracht- und verpackungsfrei zurückgesandt werden. Die Probezeit für Kompressoren und komplette Anlagen wird von Fall zu Fall vereinbart; sie rechnet Jann vom Tage der Inbetriebsetzung an. vorausgesetzt. daß die letztere innerhalb 14 Tagen nach Empfana unserer Sendungen erfolgt. Kompressoren und Windkessel werden nur unter der Bedingung prcheweise geliefert, daß der betreffende Empfänger die Instandsetzungs- bzw. Auffrischungskosten übernimr sich nach Ablauf der Probezeit nicht zur definitiven Bestellung entschließen kann; auch muß er n usw. (eventuell auch die Zollspesen) für Hin- und Rücksendung tragen. Für Schäden, die durch Fahrlässigkeit, unsachgemäße Behandlung Probewerkzeugen und Maschinen entstehen, hat die ausprobierende F Schläuche, Rohrleitungsteile, Hähne, Kupplungen und sonstige Armatur: (außer den als Zubehör zu jedem Werkzeug gehörigen), Reibahl‘ liefern wir nicht mit auf Probe, sondern nur auf feste Rechnung. Die Herstellung von etwaigen Fundamenten, Rohrleitungen usw Für die Stellung eines Monteurs wird für gewöhnlich der übli gebracht. Bei Zurückgabe einer Probeanlage müssen uns die Gründ:‘ ı2. Montagen: Sofern es sich mit unsern Dispositionen vereinbaren einen fachkundigen Monteur zur Vorführung einzelner \ nichts vereinbart oder sind allgemeine Montagearbeiter“ Filtern, Verlegen von Rohrleitungen usw.) vorzunehmen, so im Inlande ı5 M. pro Tag seiner Abwesenheit von unse, Klasse hin und zurück. Für die Entsenduna eines Inaenieurs jeweiliger Vereinbarung. Dem Monteur sind an Ort und Stelle auf Kosten des Bestellers ı Hilfsmannschaften, Handlanger, Hebezeuge und sonstigen Transportmittel sofor. ebenso die Beleuchtung, Heizung und die erforderlichen Materialien, wie Öl, Talg, wolle usw. Vor Hinkunft des Monteurs müssen sämtliche Vorarbeiten für die Mo. ;ein. Alle Maurer-, Erd- und Zimmererarbeiten und dergleichen gehören nicht zu unsern © Der Besteller bzw. der Empfänger übernimmt vom Tage der Ankunft der Maschinen und Werkzeı, am Bestimmungsort das Risiko für dieselben, namentlich hinsichtlich Feuersgefahr, Explosion, Diehstah. Die Hilfsmannschaften verbleiben in der Berufsgenossenschaft des Bestellers. Als einheitliche Arbeitszeit für unsere Monteure wird im Inland und unter normalen Verhältnissen die neunstündige Arbeitszeit angenommen. Für Überstunden sowie für Sonntags- und Feiertaqsarbeit werden 50 Prozent Aufschlag gerechnet. Für Montagearbeiten in unmittelbarer Nähe unseres Domizils (beispielsweise in Berlin und seinen Vororten) wird bei neunstündiger Arbeitszeit ein Satz von M. 12,50 pro Tag angerechnet, sofern es sich nicht um besonders schwierige Arbeiten handelt. Außerdem werden die täglichen Fahrgelder des Monteurs zum Arbeitsplatz berechnet. Die tägliche Fahrzeit ist in der neunstündigen Schicht einheariffen und wird demgemäß bei der Verrechnung als Arbeitszeit angesehen. Der Besteller ist verpflichtet, dem Monteur täglich die geleisteten Arbeitsstunden zu bescheinigen, und zwar in unsern Montagebüchern. Die letzteren sind für die Verrechnung unbedingt maßgebend; damit im Widerspruch stehende Beanstandungen seitens des Bestellers sind unstatthaft. Hat der Besteller die vorgeschriebene tägliche Bescheinigung unterlassen, so sind die Anfzeichnungen des Monteurs selbst im Montagebuch als maßgebend anzusehen. Tritt ohne unser Verschulden eine Verzögerung der Montagearbeiten ein, so muß die Zeit, die unser Monteur daraufhin vielleicht untätig am Arbeitsort verbringen muß, voll bezahlt werden. Wird die Montage ohne unser Verschulden ganz unterbrochen und der Monteur muß unverrichteter Sache wieder abreisen, so gehen selbstverständlich auch alle Fahrtkosten usw. zu Lasten des Bestellers. 13. Streitigkeiten: Gerichtsstand ist Berlin, indes nur für Streitigkeiten rein kaufmännischer Natur. Zur Schlichtung etwaiger Streitfälle technischer Art ist der gerichtliche Weg ausgeschlossen. Es wählen vielmehr beide Teile je einen Vertrauensmann, die Einigung anstreben. Ist eine solche nicht zu erzielen, so wählen die Vertrauensmänner einen Obmann, dessen Entscheidung sich beide Parteien unterwerfen. Die Verteilung der Kosten des Verfahrens erfolat durch das Schiedsgericht bzw. den Obmann. .nn000000200420000HLL100000200004083000008 a000FLKLGKEHKPLHEHHHHEHAKHHLLHEHSHHAFLLHBEHHLLTÄGHELLGKGHLGHLLHLLLCHGHTFLLLGGEGLLHILGHIHKKISCEHHISIIGHKLSEFEHGEHKEHCEFTAGSETHLNTTT

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