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Gemeindeblatt der Stadt Berlin (Public Domain) Ausgabe 1921 (Public Domain)

Zugriffsbeschränkung

Freier Zugang: Das Werk ist uneingeschränkt verfügbar.

Nutzungslizenz

Public Domain - gemeinfrei: Dieses Werk wurde als frei von bekannten urheberrechtlichen Einschränkungen identifiziert, einschließlich aller verwandten Schutzrechte. Sie dürfen das Werk kopieren, verändern, verbreiten und aufführen, sogar zu kommerziellen Zwecken, ohne um Erlaubnis bitten zu müssen. Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungshinweisen.

Bibliografische Daten

fullscreen: Gemeindeblatt der Stadt Berlin (Public Domain) Ausgabe 1921 (Public Domain)

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Nutzungslizenz

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Zeitschrift

Urheber (Körperschaft):
Berlin
Titel:
Gemeindeblatt der Stadt Berlin : Organ für die gesammte Gemeinde-Verwaltung und Gemeinde-Interessen / herausgegeben vom Magistrat
Weitere Titel:
gesamte
Erschienen:
Berlin: Loewenthal 1927
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2020
Erscheinungsverlauf:
29.1888-45.1904; 47.1906-68.1927
Fußnote:
Zahlreiche gezählte und ungezählte Beilagen
ZDB-ID:
2900120-1 ZDB
Frühere Titel:
Communal-Blatt der Haupt- und Residenz-Stadt Berlin
Spätere Titel:
Amtsblatt der Reichshauptstadt Berlin
Berlin:
B 750 Staat. Politik. Verwaltung: Zeitschriften. Bibliographien. Nachschlagewerke
Dewey-Dezimalklassifikation:
350 Öffentliche Verwaltung
Sammlung:
Staat, Politik, Verwaltung, Recht
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang

Band

Erschienen:
1922
Sprache:
Deutsch
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2020
Berlin:
B 750 Staat. Politik. Verwaltung: Zeitschriften. Bibliographien. Nachschlagewerke
Dewey-Dezimalklassifikation:
350 Öffentliche Verwaltung
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-15393798
Standort der Druckausgabe:
Zentral- und Landesbibliothek Berlin
Signatur:
B 750/2:1921
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang
Sammlung:
Staat, Politik, Verwaltung, Recht

Ausgabe

Titel:
Sonderausgabe, 13. Dezember 1921
Erschienen:
, 1921-12-13

Schnellzugriff

Schnellzugriff

  • Gemeindeblatt der Stadt Berlin (Public Domain)
  • Ausgabe 1921 (Public Domain)
  • Titelblatt
  • Inhaltsverzeichnis
  • Ausgabe 1921,1 Nr. 1, 2. Januar 1921
  • Ausgabe 1921,2 Nr. 2, 9. Januar 1921
  • Ausgabe 1921,3 Nr. 3, 16. Januar 1921
  • Ausgabe 1921,4 Nr. 4, 23. Januar 1921
  • Ausgabe 1921,5 Nr. 5, 30. Januar 1921
  • Ausgabe 1921,6 Nr. 6, 6. Februar 1921
  • Ausgabe 1921,7 Nr. 7, 13. Februar 1921
  • Ausgabe 1921,8 Nr. 8, 20. Februar 1921
  • Ausgabe 1921,9 Nr. 9, 27. Februar 1921
  • Ausgabe 1921,10 Nr. 10, 6. März 1921
  • Ausgabe 1921,11 Nr. 11, 13. März 1921
  • Ausgabe 1921,12 Nr. 12, 20. März 1921
  • Sonderausgabe, 22. März 1921
  • Ausgabe 1921,13 Nr. 13, 27. März 1921
  • Sonderausgabe 31. März 1921
  • Ausgabe 1921,14 Nr. 14, 3. April 1921
  • Ausgabe 1921,15 Nr. 15, 10. April 1921
  • Ausgabe 1921,16 Nr. 16, 17. April 1921
  • Ausgabe 1921,17 Nr. 17, 24. April 1921
  • Ausgabe 1921,18 Nr. 18, 1. Mai 1921
  • Ausgabe 1921,19 Nr. 19, 8. Mai 1921
  • Ausgabe 1921,20 Nr. 20, 15. Mai 1921
  • Ausgabe 1921,21 Nr. 21, 22. Mai 1921
  • Ausgabe 1921,22 Nr. 22, 29. Mai 1921
  • Ausgabe 1921,23 Nr. 23, 5. Juni 1921
  • Ausgabe 1921,24 Nr. 24, 12. Juni 1921
  • Ausgabe 1921,25 Nr. 25, 19. Juni 1921
  • Ausgabe 1921,26 Nr. 26, 26. Juni 1921
  • Sonderausgabe, 30. Juni 1921
  • Ausgabe 1921,27 Nr. 27, 3. Juli 1921
  • Ausgabe 1921,28 Nr. 28, 10. Juli 1921
  • Ausgabe 1921,29 Nr. 29, 17. Juli 1921
  • Ausgabe 1921,30 Nr. 30, 24. Juli 1921
  • Ausgabe 1921,31 Nr. 31, 31. Juli 1921
  • Ausgabe 1921,32 Nr. 32, 7. August 1921
  • Ausgabe 1921,33 Nr. 33, 14. August 1921
  • Ausgabe 1921,34 Nr. 34, 21. August 1921
  • Ausgabe 1921,35 Nr. 35, 28. August 1921
  • Ausgabe 1921,36 Nr. 36, 4. September 1921
  • Ausgabe 1921,37 Nr. 37, 11. September 1921
  • Ausgabe 1921,38 Nr. 38, 18. September 1921
  • Sonderausgabe, 15. September 1921
  • Ausgabe 1921,39 Nr. 39, 25. September 1921
  • Sonderausgabe, 30. September 1921
  • Ausgabe 1921,40 Nr. 40, 2. Oktober 1921
  • Ausgabe 1921,41 Nr. 41, 9. Oktober 1921
  • Ausgabe 1921,42 Nr. 42, 16. Oktober 1921
  • Ausgabe 1921,43 Nr. 43, 23. Oktober 1921
  • Sonderausgabe, 25. Oktober 1921
  • Ausgabe 1921,44 Nr. 44, 30. Oktober 1921
  • Ausgabe 1921,45 Nr. 45, 6. November 1921
  • Ausgabe 1921,46 Nr. 46, 13. November 1921
  • Ausgabe 1921,47 Nr. 47, 20. November 1921
  • Sonderausgabe, 24. November 1921
  • Ausgabe 1921,48 Nr. 48, 27. November 1921
  • Sonderausgabe, 29. November 1921
  • Sonderausgabe, 30. November 1921
  • Ausgabe 1921,49 Nr. 49, 4. Dezember 1921
  • Ausgabe 1921,50 Nr. 50, 11. Dezember 1921
  • Sonderausgabe, 13. Dezember 1921
  • Ausgabe 1921,51 Nr. 51, 18. Dezember 1921
  • Ausgabe 1921,52 Nr. 52, 25. Dezember 1921

Volltext

FT TET 
VEDERE 
Bestellungen = 
auf Abonnements nehmen nur die Poste Beschwerden 
anstalten entgegen; Abönnementspreis viertel wegen unpünktlicher Zustellung sind bei den 
jährlich 3,00 &, ausschließlich Zustellung. : . 
"Einzelnummer 50 5. zuständigen Postanstalten anzubringen. 
2 
1 eg 
Heräusgegeben vom Magistrat. - I Geschäftsstelle Spandauer Str. 325, 3. 10. 
FF 
Zweiundsjechziäsier Jahrgang. Sonderausgabe. Berlin, den 13 Dezember 1921. 
=== = PURE dd 
Hie Ordnung Der Fahrzeughalter h ES 2 hlen. Er ist berechtigt, d 
. | er Fahrzeughalter hat die Steuer zu zahlen. Er ist berechtigt, die 
betreffend die Erhebung emer Steuer auf Kraft Steuer - dem Fahrgast in Rechnung zu stellen. Falls indessen snfolge 
droschken in der Stadtgemeinde Berlin dieser Sieuerorbnung eine Heraufsehung der Taxe erfolgt, derart, daß die 
: . EE Steuer in dem Fahrpreis eingerechnet 1st, jo darf die St d t 
hat unter Berücksichtigung der von den Minisiern des Innern und der nicht kesendens Feier nger ie 5 Hie Steuer bens Frieze 
Finanzen bei der Zustimmung verlangten Abänderungen, denen die 
städtischen Körperschaften durc<h die Beschlüsse vom 7, und 8. Dezember 1921 zt: 
zugestimmt haben, folgenden Wortlaut: Die Steuer ist am ersten Beschäftstage jeder Woche an die von der 
Dronuung Steuerbehörde Bröcimuete, Fasse nitter eifligung einer. Abschrift oder 
. Durchschrift des im 8 2 bezeichneten Verzeichnisses zu zahlen. 
betreffend vie Erhebung einer Steuer auf Kraftdroschken in der Die Steuerbehörde kaun von den vorstehenden Bestimmungen ab- 
Stadtgemeinde Berlin. weichende Vereinbarungen mit den. Steuerpflichtigen über die Ausstellung 
Auf Grund der 88 13, 18, 63, 69, 70, 75, 79, 82 und 90 des des Verzeichnisses, die Abrechnung und Zahlung der Steuer treffen. 
Kommunalabgabengesezes vom 14. Juli 1893 in der Fassung der Novelle  Emsprüche g-gen die Heranziehung sind binnen 4 Wochen nach dem 
vom 26. August 1921 (Gejehsamml. S. 495) wird mit Zustimmung der Tälliokeitstage «Abf. 1) bei dem Magistrat anzubringen. Gegen dess'n 
Stadtverordnetenversammlung folgende Steuerordnung für die Stadtge- Beschluß. ist innerhalb 2 Wochen die Klage beim Bezirkeausschuß 31. läisig. 
meinde Berlin erlassen. Durch Einspruch und Klage wird die Berpflihtung zur Zählung der 
81. Steuer nicht aufgeschoben. 
Für die Benußung der in der Sta'tgemeinde Berlin zur n 5 5. 
Beförderung von Personen gehaltenen Kraftdroschken wird eine Steuer Die Steuerbehörde kann bereit3 veranlagte Steuern aus Billigkeits8- 
von 10 vom Hundert des Fahrpreises erhoben. Die Steuer wird , gründen ganz oder teilweise erlassen oder niederschlagen. 
auch erhoben, wenn Kraftdroschken zur beliebigen Benußung vermietet 
werden. In diesem Falle trüt an Stelle des Fahrpreije3 das vereinbarte ! 5 6. N 
Entgelt. Innerhalb einer von der Steuerbehörde zu bestimmenden Frist sind 
Ist für die Beförderung von Gegenständen, für die Mitnahme eines alle in der Stadtgemeinde Berlin gehaltenen Kraftdroschken anzumelden. 
Hundes oder für das Warten ein besonderes Entg'lt zu zahlen, so sind 8.7 
hiervon ebenfalls 10 vom Hundert zu entrichten. . “ma . 
Die Steuer -wird auf volle 10 Z nach oben abgerundet. Zuwiderhandlungen gegen die Bestimmungen dieser Steuerordnung 
Die vorstehenden Bestimmungen in-Absatz 1 bis 3 finden auch An- unterliegen, jofern- nicht auf Grund der bestehenden Geseße eine höhere 
wendung, wenn jemand eine oder mehrere Kraftdroschken zwar außerhalb Strat verwirkt ist. einer Strafe bis zur Höhe von 1000 4. Außerdem 
der Stadtgemeinde Berlin hält, aber vorwiegend innerhalb der Grenzen st in Fällen der Steuerhinterziehung die Steuer nachzuzahlen. 
Berlins benußt. 8 8. 
2. Diese Steuerordnung tritt eine Woche nach dem Tage der Bekannt- 
5 Der Fahrzeughalter ast verpflichten ein Verzeichnis nah dem von der I Gemeindeblatt in Kraft. he nch vem Tag 
teudrbehörde vorgeschriebenen Muster zu führen "Fahrsteuerbuch), in das ; “ . . 
er täglih die Gesamtsumme der gefahrenen Kilometer und des Berlin, den 7, September 1921. Magistrat, gez. Böß. 
Entgelts jowie den Stand der Kontrolluhr mit Tinte oder Tinten- Genchmiat 
stift selbst oder durch andere einzutragen hat. Der Fahrzeugführer hat eie mg: 
das Fahrsteurrbuk in Dienste stets Hei sich zu führen. Für diese Charlottenburg, den 19. September 1921. (0. P. C. 2889.) 
Verpflich ung des Fahrzeugjührers haftet, der Fahrzeughalter. Der Oberpräsident der Provinz Brandenburg und von Berlin, 
Die Steuerbehörde kann jederzeit durch ihre Beamten das Verzeich- er Dberpräsiden mr nn "M . 45 5 
nis dars Sinsichtname in die We hist eher nachprüfen lassen. Die ö- is " 
erzeichn: sse sin ahre lang aufzubewahren. a... . 
SDie Fa. rzeughalter sowie Een Bethe oder Beauftragte haben jede Der von dem Herrn Oberpräsidenten genehmigten Steuerordnung 
Auskunft zu erteilen, welche die Steuerbehörde zum Zwece der Festsezung hoben die Minister des Innern und der Finanzen zugestimmt. 
und Nachprüfung der Steuer verlangt und den Beamten zu diesem Zwecke Berlin, den 10. Dezember 1921. (I.-Nr. 967 21 H. 86. V. V.) 
jederzeit Zutritt zu den für die Geschäftsführung benußten Räumen zu gestattet, Magistrat. gez. Ritter. 
Wird das Fahrsteuerbuch nicht vorschrijtsmäßig geführt, msbesondere . . ; 
jalsch oder unvollständig ausgefüllt, so kann- die Steuerbehörde anstelle der == Veröffentlicht in Nr. 50 des Gemeindeblattes vom 11, Dezember 1921 
[0 prozentigen Steuer des 3 1 Abj. 1 einer Pausc stener von 59 4 für Seite 605, == 
jeden Tag, an dem die Droschke nachgewiesenermaßen gejagren ist, feiyeßen In 
Dyu von W. & S. Loewenthal, Berlin.
	        

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