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Vorlagen für den Stadtgemeindeausschuß der Stadt Berlin (Public Domain) Ausgabe 1934 (Public Domain)

Zugriffsbeschränkung

Freier Zugang: Das Werk ist uneingeschränkt verfügbar.

Nutzungslizenz

Public Domain - gemeinfrei: Dieses Werk wurde als frei von bekannten urheberrechtlichen Einschränkungen identifiziert, einschließlich aller verwandten Schutzrechte. Sie dürfen das Werk kopieren, verändern, verbreiten und aufführen, sogar zu kommerziellen Zwecken, ohne um Erlaubnis bitten zu müssen. Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungshinweisen.

Bibliografische Daten

Volltext: Vorlagen für den Stadtgemeindeausschuß der Stadt Berlin (Public Domain) Ausgabe 1934 (Public Domain)

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Zeitschrift

Urheber (Körperschaft):
Berlin
Titel:
Gemeindeblatt der Stadt Berlin : Organ für die gesammte Gemeinde-Verwaltung und Gemeinde-Interessen / herausgegeben vom Magistrat
Weitere Titel:
gesamte
Erschienen:
Berlin: Loewenthal 1927
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2020
Erscheinungsverlauf:
29.1888-45.1904; 47.1906-68.1927
Fußnote:
Zahlreiche gezählte und ungezählte Beilagen
ZDB-ID:
2900120-1 ZDB
Frühere Titel:
Communal-Blatt der Haupt- und Residenz-Stadt Berlin
Spätere Titel:
Amtsblatt der Reichshauptstadt Berlin
Berlin:
B 750 Staat. Politik. Verwaltung: Zeitschriften. Bibliographien. Nachschlagewerke
Dewey-Dezimalklassifikation:
350 Öffentliche Verwaltung
Sammlung:
Staat, Politik, Verwaltung, Recht
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang

Band

Erschienen:
1922
Sprache:
Deutsch
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2020
Berlin:
B 750 Staat. Politik. Verwaltung: Zeitschriften. Bibliographien. Nachschlagewerke
Dewey-Dezimalklassifikation:
350 Öffentliche Verwaltung
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-15393798
Standort der Druckausgabe:
Zentral- und Landesbibliothek Berlin
Signatur:
B 750/2:1921
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang
Sammlung:
Staat, Politik, Verwaltung, Recht

Ausgabe

Titel:
Nr. 46, 13. November 1921
Erschienen:
, 1921-11-13

Schnellzugriff

Schnellzugriff

  • Vorlagen für den Stadtgemeindeausschuß der Stadt Berlin (Public Domain)
  • Ausgabe 1934 (Public Domain)
  • Ausgabe 1934,1 Nr. 1 (1-49)
  • Ausgabe 1934,2 Nr. 2 (50-80)
  • Ausgabe 1934,3 Nr. 3 (81-94)
  • Ausgabe 1934,4 Nr. 4 (95-112)
  • Ausgabe 1934,5 Nr. 5 (113-132)
  • Ausgabe 1934,6 Nr. 6 (133-160)
  • Ausgabe 1934,7 Nr. 7 (161-176)
  • Ausgabe 1934,8 Nr. 8 (177)
  • Ausgabe 1934,9 Nr. 9 (178-226)
  • Ausgabe 1934,10 Nr. 10 (227-248)
  • Ausgabe 1934,11 Nr. 11 (249-253)

Volltext

302 
Rest im Tauschwege zu erwerben, so wird sie der Reichsbahn 
dafür andere gleichwertige, im Benehmen mit der Reichs 
bahn auszuwählende Grundstücke übereignen. 
8 s. 
Von den zu diesem in zwei Ausfertigungen hergestellten 
Vertrage aufkommenden Stempelkosten trägt die Stadt die 
Kosten für eine Nebenausfertigung. 
Berlin, den 
Deutsche Reichsbahn-Gesellschaft. 
Reichsbahndirektion Berlin. 
Berlin, den 
Stadt Berlin. 
Der Oberbürgermeister. 
Stempel. 
Abschrift. 
Zwischen der Deutschen Reichsbahn-Gesellschaft, ver 
treten durch die Hauptverwaltung in Berlin, und der Stadt 
gemeinde Berlin, vertreten durch ihren Oberbürgermeister, 
ist unter dem 8./20. Juli 1933 ein Vertrag geschlossen worden, 
der durch Vereinbarungen vom 17. Januar 1934 ergänzt 
ist. Rach Punkt 2 des Vertrages vom 8./20. Juli 1933 in 
Verbiirdung mit Punkt 10 der Verhandlung vom 17. Januar 
1934 hat die Stadt auf teilweise Rückzahlung des Darlehns 
verzichtet. Dies vorausgeschickt, wird zwischen 
der Deutschen Reichsbahn-Gesellschaft, 
vertreten durch die Reichsbahndirektion Berlin, 
fürderhin „Reichsbahn" genannt, 
und 
der Stadtgemeinde Berlin, vertreten durch ihren Oberbürger 
meister, fürderhin „Stadt" genannt, vorbehaltlich der Ge 
nehmigung durch den Stadtgemeindeausschuß folgender 
Vertrag 
geschlossen. 
8 1. 
Das von der Stadt der Reichsbahn nach dem Vertrage 
vom 11. Januar/12. Februar 1929 über den Ausbau der 
Eisenbahnstrecke Kaulsdorf—Mahlsdorf und die Einführung 
der elektrischen Zugförderung gegebene Darlehn ist mit dem 
Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrages vom 8./20. Juli 
1933, also am 20. Juli 1933, bis auf den Betrag von 
300 000,— RM als zurückgezahlt zu betrachten. 
Die Rückzahlung des verbleibenden Darlehns von 
300 000,— RM ist am 16. Dezember 1939 fällig. 
Im übrigen bleiben die nach § 2 des Vertrages vom 
11. Januar/12. Februar 1929 vereinbarten Darlehensbedin 
gungen unverändert. 
8 2. 
Von den zu diesem in zwei Ausfertigungen hergestellten 
Vertrage aufkommenden Stempelkosten trägt die Stadt die 
Kosten für eine Nebenausfertigung. 
Berlin, den 
Deutsche Reichsbahngesellschaft. 
Reichsbahndirektion Berlin. 
Berlin, den 
Stadt Berlin. 
Der Oberbürgermeister. 
Stempel.
	        

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