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Gemeindeblatt der Stadt Berlin (Public Domain) Ausgabe 1921 (Public Domain)

Zugriffsbeschränkung

Freier Zugang: Das Werk ist uneingeschränkt verfügbar.

Nutzungslizenz

Public Domain - gemeinfrei: Dieses Werk wurde als frei von bekannten urheberrechtlichen Einschränkungen identifiziert, einschließlich aller verwandten Schutzrechte. Sie dürfen das Werk kopieren, verändern, verbreiten und aufführen, sogar zu kommerziellen Zwecken, ohne um Erlaubnis bitten zu müssen. Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungshinweisen.

Bibliografische Daten

fullscreen: Gemeindeblatt der Stadt Berlin (Public Domain) Ausgabe 1921 (Public Domain)

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Zeitschrift

Urheber (Körperschaft):
Berlin
Titel:
Gemeindeblatt der Stadt Berlin : Organ für die gesammte Gemeinde-Verwaltung und Gemeinde-Interessen / herausgegeben vom Magistrat
Weitere Titel:
gesamte
Erschienen:
Berlin: Loewenthal 1927
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2020
Erscheinungsverlauf:
29.1888-45.1904; 47.1906-68.1927
Fußnote:
Zahlreiche gezählte und ungezählte Beilagen
ZDB-ID:
2900120-1 ZDB
Frühere Titel:
Communal-Blatt der Haupt- und Residenz-Stadt Berlin
Spätere Titel:
Amtsblatt der Reichshauptstadt Berlin
Berlin:
B 750 Staat. Politik. Verwaltung: Zeitschriften. Bibliographien. Nachschlagewerke
Dewey-Dezimalklassifikation:
350 Öffentliche Verwaltung
Sammlung:
Staat, Politik, Verwaltung, Recht
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang

Band

Erschienen:
1922
Sprache:
Deutsch
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2020
Berlin:
B 750 Staat. Politik. Verwaltung: Zeitschriften. Bibliographien. Nachschlagewerke
Dewey-Dezimalklassifikation:
350 Öffentliche Verwaltung
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-15393798
Standort der Druckausgabe:
Zentral- und Landesbibliothek Berlin
Signatur:
B 750/2:1921
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang
Sammlung:
Staat, Politik, Verwaltung, Recht

Ausgabe

Titel:
Nr. 3, 16. Januar 1921
Erschienen:
, 1921-01-16

Schnellzugriff

Schnellzugriff

  • Gemeindeblatt der Stadt Berlin (Public Domain)
  • Ausgabe 1921 (Public Domain)
  • Titelblatt
  • Inhaltsverzeichnis
  • Ausgabe 1921,1 Nr. 1, 2. Januar 1921
  • Ausgabe 1921,2 Nr. 2, 9. Januar 1921
  • Ausgabe 1921,3 Nr. 3, 16. Januar 1921
  • Ausgabe 1921,4 Nr. 4, 23. Januar 1921
  • Ausgabe 1921,5 Nr. 5, 30. Januar 1921
  • Ausgabe 1921,6 Nr. 6, 6. Februar 1921
  • Ausgabe 1921,7 Nr. 7, 13. Februar 1921
  • Ausgabe 1921,8 Nr. 8, 20. Februar 1921
  • Ausgabe 1921,9 Nr. 9, 27. Februar 1921
  • Ausgabe 1921,10 Nr. 10, 6. März 1921
  • Ausgabe 1921,11 Nr. 11, 13. März 1921
  • Ausgabe 1921,12 Nr. 12, 20. März 1921
  • Sonderausgabe, 22. März 1921
  • Ausgabe 1921,13 Nr. 13, 27. März 1921
  • Sonderausgabe 31. März 1921
  • Ausgabe 1921,14 Nr. 14, 3. April 1921
  • Ausgabe 1921,15 Nr. 15, 10. April 1921
  • Ausgabe 1921,16 Nr. 16, 17. April 1921
  • Ausgabe 1921,17 Nr. 17, 24. April 1921
  • Ausgabe 1921,18 Nr. 18, 1. Mai 1921
  • Ausgabe 1921,19 Nr. 19, 8. Mai 1921
  • Ausgabe 1921,20 Nr. 20, 15. Mai 1921
  • Ausgabe 1921,21 Nr. 21, 22. Mai 1921
  • Ausgabe 1921,22 Nr. 22, 29. Mai 1921
  • Ausgabe 1921,23 Nr. 23, 5. Juni 1921
  • Ausgabe 1921,24 Nr. 24, 12. Juni 1921
  • Ausgabe 1921,25 Nr. 25, 19. Juni 1921
  • Ausgabe 1921,26 Nr. 26, 26. Juni 1921
  • Sonderausgabe, 30. Juni 1921
  • Ausgabe 1921,27 Nr. 27, 3. Juli 1921
  • Ausgabe 1921,28 Nr. 28, 10. Juli 1921
  • Ausgabe 1921,29 Nr. 29, 17. Juli 1921
  • Ausgabe 1921,30 Nr. 30, 24. Juli 1921
  • Ausgabe 1921,31 Nr. 31, 31. Juli 1921
  • Ausgabe 1921,32 Nr. 32, 7. August 1921
  • Ausgabe 1921,33 Nr. 33, 14. August 1921
  • Ausgabe 1921,34 Nr. 34, 21. August 1921
  • Ausgabe 1921,35 Nr. 35, 28. August 1921
  • Ausgabe 1921,36 Nr. 36, 4. September 1921
  • Ausgabe 1921,37 Nr. 37, 11. September 1921
  • Ausgabe 1921,38 Nr. 38, 18. September 1921
  • Sonderausgabe, 15. September 1921
  • Ausgabe 1921,39 Nr. 39, 25. September 1921
  • Sonderausgabe, 30. September 1921
  • Ausgabe 1921,40 Nr. 40, 2. Oktober 1921
  • Ausgabe 1921,41 Nr. 41, 9. Oktober 1921
  • Ausgabe 1921,42 Nr. 42, 16. Oktober 1921
  • Ausgabe 1921,43 Nr. 43, 23. Oktober 1921
  • Sonderausgabe, 25. Oktober 1921
  • Ausgabe 1921,44 Nr. 44, 30. Oktober 1921
  • Ausgabe 1921,45 Nr. 45, 6. November 1921
  • Ausgabe 1921,46 Nr. 46, 13. November 1921
  • Ausgabe 1921,47 Nr. 47, 20. November 1921
  • Sonderausgabe, 24. November 1921
  • Ausgabe 1921,48 Nr. 48, 27. November 1921
  • Sonderausgabe, 29. November 1921
  • Sonderausgabe, 30. November 1921
  • Ausgabe 1921,49 Nr. 49, 4. Dezember 1921
  • Ausgabe 1921,50 Nr. 50, 11. Dezember 1921
  • Sonderausgabe, 13. Dezember 1921
  • Ausgabe 1921,51 Nr. 51, 18. Dezember 1921
  • Ausgabe 1921,52 Nr. 52, 25. Dezember 1921

Volltext

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der Dtadt Berlin. 
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estellungen auf Abonnements nehmen nur die 
pstanstalten entgegen; Abonnementspreis viertel- Beschwerden wegen unpünktlicher Zustellung find 
* jährlich 3,0 4, ausschließlich Zustellung. bei den zuständigen Postanstalten anzubringen. 
Einzelnummer 50 3. 
Herausgegeben vom Magistrat. 
Geschäftsstelle Spandauer Straße 32, 2 Treppen, Zimmer 10. 
Fbeiundsechzigster Jahrgang. TJNr. 3. Berlin, den 16. Januar 1921, 
Bekanntmachung, betreffs der Landtagswahl am 20. Februar 1921. 
. Nachdem ich von dem Herrn Oberpräsidenten von Berlin zum Krei3- und Verband3wahlleiter ernannt worden bin, fordere 
in Gemäßheit des 8 22 der Landeswahlordnung vom 10. Dezember 1920 --- veröffentlicht in Nr. 55 des Jahrganges 1920 
Preußischen Gesebsammlung -- zur Einreichung von 
1. Krei3wahlvorschlägen für den Wahlkreis 2 (früherer Stadtkreis Berlin), 
2. Erklärungen über etwaige Verbindungen solcher Kreiswahlvorschläge im Wahlkrei8verbande Brandenburg I =- bestehend 
"aus dem Wahlkreise: 2 (Berlin) und dem Wahlkreise 3 (Pot3dam 1) 
-- umfassend den Kreis Beeskow-Storkow, die früheren Stadtkreise Charlottenburg, Neukölln, Berlin-Schöneberg 
und Berlin-Wilmers8dorf jowie den früheren Kreis Teltow -- 
rdurh zu den am Sonntag, den 20. Februar 1921, stattfindenden Wahlen zum Preußischen Landtage 
jierdurc<h auf. 
. Die Kreiswahlvorschläge müssen spätestens am einunzwanzigsten Tage vor dem Wahltage == d, i. spätestens am 
. Januar 1921 -- dem Zentralwahlamt der Stadt Berlin -- C. 2, Stralauer Straße 44/45 == unter meiner Adresse als 
eiSwahlleiter eingereicht, von mindestens 20 Wählern des Wahlkreises unterzeihnet und die Namen dex Bewerber müssen in 
fennbarer Reihenfolge aufgeführt sein. 
In dem Wahlvotschlage darf nur aufgenommen werden, wer seine Zustimmung dazu s<riftlich erklärt hat. 
Zit dem einzelnen Wahlkreise darf ein Bewerber nur einmal vorgeschlagen werden, 
| Innerhalb eines Wahlkreisverbandes können mehrere Krei8wahlvorschläge miteinander verbunden werden. Die Verbindung 
[| nur oann wirksam, wenn diese Krei8wahlvorschläge nicht verschiedenen Lande38wahlvorschlägen angeschlossen sind. 
„Die Verbindung muß von den auf den Kreiswahlvorschlägen bezeichneten Vertrauenspersonen oder deren Stellvertreter 
jereinstimmend, spätestens am vierzehnten Tage vor dem Wahltage, d. i. der 6. Februar 1921, mir als Leiter des Wahlkreis- 
rbandes Brandenburg I (Außenadresse: Zentralwahlamt der Stadt Berlin, €, 2, Stralauer Straße 44/45, Innenadresse: Verband3- 
hlleiter des Wahlkreisverbandes Brandenburg 1) schriftlich erklärt werden.] 
. Beim Lande3wahlleiter (Präsidenten des statistischen. Lande3amte8, Geh. Oberregierungsrat Dr. Saenger, Berlin 8W. 68, 
nbenstraße 28) können, und zwar jpätestens am sechzehnten Tage vor der Wahl -- d. i. am 4. Februar 1921 -- Lande3wahl- 
Yschläge eingereicht werden. Sie müssen von mindestens 20 Wählern unterzeichnet sein. Die Namen der Bewerber müssen in 
ennbarer Reihenfolge aufgeführt sein 
 . „in den Wahlvorschlag darf nur aufgenommen werden, wer seine Zustimmung dazu schriftlich erklärt hat. Die Erklärung 
mi tens am sechzehnten Tage vor dem Wahltage beim. Lande3wahlleiter eingegangen sein; andernfall3 wird der Bewerber 
S Ein Bewerber darf nur in einem Landeswahlvorschlag benannt werden. Die Benennung in einem Lande3wahlvorschlage 
Mest vie Benennung „in einem Kreiswahlvorschlage nicht aus, wenn die Erklärung nach 8 18 sic< auf diesen Lanv-eswahl- 
In jedem Krei3- und Lande8wahlvorschlage muß ein Vertrauen3mann und ein Stellvertreter bezeichnet werden, die zur Ab- 
jabe von Erklärungen gegenüber dem Kreiswahlleiter , und dem Wahlausschusse, bei Lande8wahlvorschlägen gegenüber dem Landes- 
dahlleiter und dem Landeswahlausschusse bevollmächtigt sind. Fehlt diese Bezeichnung, so gilt der erste Unterzeichner als Ver- 
'auen3mann, der zweite als sein Stellvertreter. = 
. Ertlärt mehr als die Hälfte der Unterzeichner eines Wahlvorschlage3 schriftlich, daß der Vertrauen3mann oder sein Stell- 
er fh einen anderen: erjepßt. werden soll, so tritt dieser an die Stelle des früheren Vertrauen3mannes, sobald die Erklärung 
en er zugeht. ... 
Erflär Für die Kreiswahlvorschläge kann erklärt werden, daß ihre Reststimmen einem Lande8wahlvorschlage zuzurechnen sind. Die 
Störung muß spätestens am zehnten Tage vor dem Wahltage schriftlich beim Kreiswahlleiter eingereicht sein. Sonst scheiden die 
neitstmmen des Wahlereises beim Zuteilung3verfahren für das Land aus. 
: 18 Eine telegraphische Erklärung gilt als schriftliche Erklärung im Sinne des 8 14 Abs. 2, 4, 8 15 Abs. 3, 8 16 Abs. 1, 2, 
5 +S, wenn sie durch eine spätestens am vierten Tage nach Ablauf der Frist eingegangene schriftliche Erklärung bestätigt wird. 
4 In den Wahlvorschlägen sollen die Bewerber mit Zu- und Vornamen min und ihr Stand oder Beruf sowie ihr 
enor und ihre Wohnung jo deutlich angegeben werden, daß über ihre Persönlichkeit kein Zweifel besteht. Sie sind in erkennbarer
	        

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