Digitale Landesbibliothek Berlin Logo
  • Doppelseitenansicht
Wählen Sie mit der Maus den Bildbereich, den Sie teilen möchten.
Bitte wählen Sie aus, welche Information mit einem Klick auf den Link in die Zwischenablage kopiert werden soll:
  • Link zur Seite mit Hinweisbox im Bild
  • Link zu einem IIIF Bildfragment

Stenographische Berichte über die öffentlichen Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung der Haupt- und Residenzstadt Berlin (Public Domain) Ausgabe 1924 (Public Domain)

Zugriffsbeschränkung

Freier Zugang: Das Werk ist uneingeschränkt verfügbar.

Nutzungslizenz

Public Domain - gemeinfrei: Dieses Werk wurde als frei von bekannten urheberrechtlichen Einschränkungen identifiziert, einschließlich aller verwandten Schutzrechte. Sie dürfen das Werk kopieren, verändern, verbreiten und aufführen, sogar zu kommerziellen Zwecken, ohne um Erlaubnis bitten zu müssen. Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungshinweisen.

Bibliografische Daten

fullscreen: Stenographische Berichte über die öffentlichen Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung der Haupt- und Residenzstadt Berlin (Public Domain) Ausgabe 1924 (Public Domain)

Zugriffsbeschränkung

Freier Zugang: Das Werk ist uneingeschränkt verfügbar.

Nutzungslizenz

Public Domain - gemeinfrei: Dieses Werk wurde als frei von bekannten urheberrechtlichen Einschränkungen identifiziert, einschließlich aller verwandten Schutzrechte. Sie dürfen das Werk kopieren, verändern, verbreiten und aufführen, sogar zu kommerziellen Zwecken, ohne um Erlaubnis bitten zu müssen. Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungshinweisen.

Zeitschrift

Urheber (Körperschaft):
Berlin
Titel:
Gemeindeblatt der Stadt Berlin : Organ für die gesammte Gemeinde-Verwaltung und Gemeinde-Interessen / herausgegeben vom Magistrat
Weitere Titel:
gesamte
Erschienen:
Berlin: Loewenthal 1927
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2020
Erscheinungsverlauf:
29.1888-45.1904; 47.1906-68.1927
Fußnote:
Zahlreiche gezählte und ungezählte Beilagen
ZDB-ID:
2900120-1 ZDB
Frühere Titel:
Communal-Blatt der Haupt- und Residenz-Stadt Berlin
Spätere Titel:
Amtsblatt der Reichshauptstadt Berlin
Berlin:
B 750 Staat. Politik. Verwaltung: Zeitschriften. Bibliographien. Nachschlagewerke
Dewey-Dezimalklassifikation:
350 Öffentliche Verwaltung
Sammlung:
Staat, Politik, Verwaltung, Recht
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang

Band

Erschienen:
1922
Sprache:
Deutsch
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2020
Berlin:
B 750 Staat. Politik. Verwaltung: Zeitschriften. Bibliographien. Nachschlagewerke
Dewey-Dezimalklassifikation:
350 Öffentliche Verwaltung
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-15393798
Standort der Druckausgabe:
Zentral- und Landesbibliothek Berlin
Signatur:
B 750/2:1921
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang
Sammlung:
Staat, Politik, Verwaltung, Recht

Ausgabe

Titel:
Nr. 2, 9. Januar 1921
Erschienen:
, 1921-01-09

Schnellzugriff

Schnellzugriff

  • Stenographische Berichte über die öffentlichen Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung der Haupt- und Residenzstadt Berlin (Public Domain)
  • Ausgabe 1924 (Public Domain)
  • Titelblatt
  • Inhaltsverzeichnis
  • Rednerliste zu den stenographischen Berichten der Stadtverordnetenversammlung im Jahre 1924
  • No. 33, 4. September 1924
  • No. 34, 11. September 1924
  • Sitzung 35, 18. September 1924
  • Sitzung 36, 2. Oktober 1924
  • Sitzung 37, 9. Oktober 1924
  • Sitzung 38, 16. Oktober 1924
  • Sitzung 39, 23. Oktober 1924
  • Sitzung 40, 28. Oktober 1924
  • Sitzung 41, 30. Oktober 1924
  • Sitzung 42, 6. November 1924
  • Sitzung 43, 20. November 1924
  • Sitzung 44, 27. November 1924
  • Sitzung 45, 11. Dezember 1924
  • Sitzung 46, 18. Dezember 1924

Volltext

896 Sitzung am 18. 
(Stabtb. Reuter: Meine Damen und Herren! Auch 
meine Freunde sind derselben 'Meinung, die hier von 
den Herrn Stellern der Anfrage, auch von Herrn Dr. 
Caspari vertreten worden ist. Wir hitien keine Gelegen 
heit, die Einzelheiten dieser Transaktion nachzuprüfen, 
sie war uns nicht bekannt. Da Herr Stadtrat Busch 
ja auch hier nur formal-juristische Erklärungen abge- 
gegeben hat, können wir zur Sache heute auch nicht 
Stellung nehmen, da sie uns im einzelnen nicht be 
kannt ist. 
Ich will einmal unterstellen — was ich aber im 
übrigen bezweifle —, es wäre richtig, was Herr Stadtrat 
Busch ausgeführt hat, daß juristisch die „Behala" machen 
könne, was sie wolle —, daß auch die Gaswerke machen 
können, was sie wollen. Ich bezweifle es, nehme es aber 
einmal an. Selbst dann würden meine Freunde der 
Auffassung sein, daß dann der 'Magistrat, trotzdem er 
juristisch-formell vielleicht die 'Möglichkeit hätte, doch! 
verpflichtet ist, einer Sache, die offenbar keine gewöhnliche 
x-beliebige so am Rande der Gesellschaftsiuteressen liegende 
Lagereigesellschaft ist, sondern die allgemeine öffentliche 
Interessen berührt, nicht hinten herum ohne Kenntnis der 
Stadtverordnetenversammlung zu machen. 
(Stadtv. Dr. Caspari: Sehr richtig!) 
Ueber Kommunalisierung kann man ja sehr ver 
schiedener Meinung sein. Unsere Meinungen sind dar 
über natürlich sehr viel anders als die des Herrn Dr. 
Caspari. Wer wenn so etwas gemacht wird, wünschen 
wir doch, daß die Stadtverordnetenversammlung über 
diese zusammenhängenden Dinge aufg klärt und unter 
richtet wird. Ich glaubte aus den Verhandlungen in 
der Verkehrsdeputation, daß irgendeine Vorlage kommen 
sollte über die Gründung einer Gesellschaft. Es hat uns 
ein solches Statut dieser Gesellschäfb über die monopol- 
artige Versorgung Berlins mit Tankstellen, über die 
Abgabe von Benzin, Benzol usw., usw. vorgelegen 
und wir hatten angenommen, daß auf Grund dieser 
Vorlage hie Stadtverordnetenversammlung Gelegen 
heit haben würde, der 'Sache auf den Grund zu gehen. 
Es ist sogar in einem sehr eiligen Tempo der Deputa- 
tionsbevatungen von mir damals ausdrücklich eine 
Einzelbesprechung unterblieben, weil der Herr Bürger 
meister uns erklärte, es kommt ja jetzt nur darauf an, 
überhaupt die Sache durch die Deputation gehen zu 
lassen. Sie haben ja doch in der Stadtverordnetenver 
sammlung und in einem Ausschuß Gelegenheit, die Ein 
zelheiten nachzuprüfen. 
Es geht unter keinen Umständen, daß diese städ 
tischen Gesellschaften alle möglichen Transaktionen vor 
nehmen, deren Tragweite wir hier gar nicht nachprüfen 
und gax nicht übersehen können. 'Dem muffen wir aus 
grundsätzlichen Erwägungen widersprechen, selbst wenn 
das Geschäft, das hier getätigt worden ist, vollkommen 
richtig und einwandfrei ist uno den städtischen Interessen 
entsprechen würde. Selbst wenn es so wäre, geht es nicht 
an, daß eine solche Sache einfach ohne unsere Kenntnis 
nahme erledigt wird. ' 
Wso aus diesen prinzipiellen grundsätzlichen Er 
wägungen, da wir die Einzelheiten nicht genau kennen, 
muß/ich auch der Anfrage des Herrn Kollegen Stolt un 
bedingt zustimmen .und muß auch namens meiner 
Freunde der Erwartung Ausdruck geben, daß, wenn der 
Magistrat solche Sachen macht, er sie nicht macht, ohne 
die Stadtverordnetenversammlung zu fragen. Wir 
.»ünschen, daß über den materiellen Inhalt dieser Ab 
machungen die Stadtverordnetenversammlung durch eine 
Vorlage unterrichtet wird. 
Stabtb. Buchwitz: Meine Damen und Herren! 
So geht's doch wirklich nicht, wie es hier von Herrn 
Stadtratrat Busch ausgeführt worden ist, und meine 
Freunde nehmen ganz entschieden Stellung dagegen. 
Meine Damen und Herren, was ist denn vorgefallen? 
Die stillgelegten Gasanstalten sind unter Ausschluß der 
Oeffentlichkeit einfach der „Behala" verpachtet worden. 
Nun sagt Herr Stadtrat Busch zu seiner Entschuldigung: 
Ja, die Stadt Berlin ist ja mit 25 pCt. daran beteiligt. 
Meine Damen und Herren, wenn wir die Verpachtung 
selbst vorgenommen hätten, dann wären wir mit 100 
Prozent daran beteiligt und nicht nur mit 25 pCt. 
Ich verstehe den Standpunkt des Herrn Stadtrats 
Busch nichts Unter allen Umständen hätte uns die Vorlage 
Dezember 1924. 
gemacht werden müssen, unter allen Umständen hätte 
die Stadtverordnetenversammlung gefragt werden mü sen. 
Meine Damen und Herren, Ivo kommen wir denn hin, 
wenn der Magistrat und die einzelnen Stadträte machen 
was sie wollen? Wir fordern jedenfalls nachträglich 
noch eine Vorlage, damit man die Sache eingehend unter 
suchen kann und wir dazu Stellung nehmen können. 
Stabtrat Bnsch: Meine Damen und Herren! Ich 
möchte nur einen Irrtum klarstellen: 
Herr Kollege Reuter scheint der Ansicht zu sein, 
daß diese Satzungen in der Tiefbau-Deputation vorge 
legen haben und daß das überhaupt mit dieser Sache 
identisch ist. Das ist ganz etwas anderes. 
(Zuruf: Das wissen wir auch!) 
Es bandelt sich hier um nichts weiter als urn ein La 
gerei- und Beförderungsgeschäft. Da die Gaswerke dieses 
Geschäft nicht in kaufmännischem Maß: ausführen können, 
ist man dazu geschritten, diese 3, Grundstücke an eine neue 
Gesellschaft zu verpachten, an der wiederum die Stadt 
Berlin beteiligt ist. 
So liegeir die Verhältnisse. Im übrigen, meine 
Damen und Herren, bin ich hier nur der Vertreter der 
Sache, weil der eigentliche Vertreter, Stadtrat Schlichting, 
nicht hier ist. Ich karrn Ihnen also eine weitere Aus 
kunft nicht geben. 
Stabtb. Stolt: Meine Damen und Herren! Der 
Herr Magistratsvertreter hat meines Erachtens einen 
Teil der Anfrage nicht beantwortet. Wir fragen, 
Warum der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung 
keine Vorlage unterbreitet hat. Darüber hat er sich 
nicht verbindlich geäußert. * 
(Zuruf: € ja!) 
Er hat einfach gesagt, die Gaswerke sind dazu berechtigt. 
(Zuruf: Er hat es nicht nötig!) 
Das ist doch keine Beantwortung der Frage, warum 
Wir als Stadtverordnete keine Vorlage bekommen haben. 
Aber zur Sache: Zunächst habe ich ja die prinzipiellen 
Bedenken geltend gemacht- Wir wollen wissen, was mit 
dem' städtischen Gelände geschieht. Ich glaube, wenn 
die Juristen dahinter knien und sich den „Behala"-Vertrag 
ansehen, sich auch den Vertrag mit den Gaswerken 
genau ansehen, dann wird herauskommen, daß sie nicht 
das Recht haben, hier einfach über städtisches Gelände 
in der Weise zu verfügen, daß 30 Jahre das Nutzungs 
recht an eine neu zu errichtende Gesellschaft übergeht. 
Das entspricht nicht Treu und Glauben der Vertrags 
auslegung, das entspricht allem andern. 
Wir sind verpflichtet, die Interessen Berlins wahr 
zunehmen, und wir sagen, die werden hier nicht wahr 
genommen. Bei einer der beiden Gesellschaften sind 
ivir mit 25 pCt. beteiligt, bei der andern mit 100 pCt. 
und da lassen Sie die wichtige Körperschaft — nämlich 
«die Stadtverordnetenversammlung — außer acht. So 
geht es natürlich nicht. 
Aber es stimmt ja auch nicht, meine Damen und 
Herren, was Herr Busch sagt: „Dieser Vertrag, oder diese 
Gescllschaftserrichtung hat nur den Zweck des Oeltrans- 
portes und der Oellagerung." Das ist ja nicht der Fall. 
Gewiß ist das ein Teil des Aufgabenkreises. Aber ich 
habe ja den Vertrag im Wortlaut hier, und da steht 
drin: „Gegenstand des Unternehmens ist .... die Er 
richtung und der Betrieb von Verteilungsstellen." 
(Sehr richtig! und: Hört, hört!) 
Meine Damen und Herren, die Errichtung von 
Verteilungsstellen ist etwas ganz anderes als der Öl 
transport von einem! Seehafen nach Berlin oder die 
Lagerung in großen Bassins. Auch diese Frage, die sich 
Wieder zu einer Monopolisierung für Beiizolv.rir eb für 
Berlin ohne Kontrolle seitens der Instanzen Berlins 
auswächst, ist für uns so ungeheuer wichtig, daß wir über 
diese Sache seitens des Magistrats Ausklärung verlangen 
müssen. Diese Aufklärung können wir nur verlangen, 
wenn der Magistrat sich entsprechend der Anfrage be 
reit erklärt, der Stadtverordnetenversammlung eine Vor 
lage zu unterbreiten. Wir haben ja nach der Anfrage 
keine Möglichkeit, Anträge zu stellen, aber vielleicht nimmt 
der 'Magistrat von dem einmütigen Willen der verschie 
denen Fraktionen Kenntnis, daß wir über diese Sache-eine
	        

Downloads

Downloads

Ganzer Datensatz

ALTO TEI Volltext PDF
TOC
Mirador

Diese Seite

PDF Download der aktuellen Seite Vorschau Download der aktuellen Seite Klein Download der aktuellen Seite Mittel Download der aktuellen Seite Groß Download der aktuellen Seite Master ALTO TEI Volltext Mirador

Bildfragment

Link zur Seite mit Hinweisbox im Bild Link zu einem IIIF Bildfragment

Formate und Verlinkungen

Formate und Verlinkungen

Die Metadaten stehen in verschiedenen Formaten zur Verfügung. Außerdem gibt es Links zu externen Systemen.

Formate

METS METS (Gesamtwerk) MARC XML Dublin Core

Links

OPAC DFG-Viewer Mirador

Zitieren

Zitieren

Folgende Zitierlinks stehen für das gesamte Werk oder die angezeigte Seite zur Verfügung:

Ganzer Datensatz

Diese Seite

Zitierempfehlung

Bitte das Zitat vor der Verwendung prüfen.

Werkzeuge zur Bildmanipulation

Werkzeuge nicht verfügbar

Bildausschnitt teilen

Wählen Sie mit der Maus den Bildbereich, den Sie teilen möchten.
Bitte wählen Sie aus, welche Information mit einem Klick auf den Link in die Zwischenablage kopiert werden soll:
  • Link zur Seite mit Hinweisbox im Bild
  • Link zu einem IIIF Bildfragment

Kontakt

Haben Sie einen Fehler gefunden, eine Idee wie wir das Angebot noch weiter verbessern können oder eine sonstige Frage zu dieser Seite? Schreiben Sie uns und wir melden uns sehr gerne bei Ihnen zurück!

Welche Farbe hat der blaue Himmel?:

Hiermit bestätige ich die Verwendung meiner persönlichen Daten im Rahmen der gestellten Anfrage.