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Nachrichtendienst (Rights reserved) Ausgabe 822.2018 (Rights reserved)

Zugriffsbeschränkung

Freier Zugang: Das Werk ist uneingeschränkt verfügbar.

Nutzungslizenz

Keine Nutzungslizenz vergeben - es gilt das deutsche Urheberrecht: Mit dieser Kennzeichnung versehene Werke unterliegen dem deutschen Urheberrecht. Sie dürfen diese nur mit ausdrücklicher und schriftlicher Genehmigung des Urhebers/Rechteinhabers bzw. der Urheberin/Rechteinhaberin weiterverwenden oder vervielfältigen. Sie sind für die Einhaltung der Rechtsvorschriften selbst verantwortlich und können bei Missbrauch haftbar gemacht werden. Diese Kennzeichnung wird vorsorglich auch bei Werken verwendet, bei denen die Gemeinfreiheit nicht zweifelsfrei festgestellt werden konnte. Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungshinweisen.

Bibliografische Daten

Volltext: Nachrichtendienst (Rights reserved) Ausgabe 822.2018 (Rights reserved)

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Keine Nutzungslizenz vergeben - es gilt das deutsche Urheberrecht: Mit dieser Kennzeichnung versehene Werke unterliegen dem deutschen Urheberrecht. Sie dürfen diese nur mit ausdrücklicher und schriftlicher Genehmigung des Urhebers/Rechteinhabers bzw. der Urheberin/Rechteinhaberin weiterverwenden oder vervielfältigen. Sie sind für die Einhaltung der Rechtsvorschriften selbst verantwortlich und können bei Missbrauch haftbar gemacht werden. Diese Kennzeichnung wird vorsorglich auch bei Werken verwendet, bei denen die Gemeinfreiheit nicht zweifelsfrei festgestellt werden konnte. Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungshinweisen.

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Zeitschrift

Urheber (Körperschaft):
Berlin
Titel:
Gemeindeblatt der Stadt Berlin : Organ für die gesammte Gemeinde-Verwaltung und Gemeinde-Interessen / herausgegeben vom Magistrat
Weitere Titel:
gesamte
Erschienen:
Berlin: Loewenthal 1927
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2020
Erscheinungsverlauf:
29.1888-45.1904; 47.1906-68.1927
Fußnote:
Zahlreiche gezählte und ungezählte Beilagen
ZDB-ID:
2900120-1 ZDB
Frühere Titel:
Communal-Blatt der Haupt- und Residenz-Stadt Berlin
Spätere Titel:
Amtsblatt der Reichshauptstadt Berlin
Berlin:
B 750 Staat. Politik. Verwaltung: Zeitschriften. Bibliographien. Nachschlagewerke
Dewey-Dezimalklassifikation:
350 Öffentliche Verwaltung
Sammlung:
Staat, Politik, Verwaltung, Recht
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang

Band

Erschienen:
1918
Sprache:
Deutsch
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2020
Berlin:
B 750 Staat. Politik. Verwaltung: Zeitschriften. Bibliographien. Nachschlagewerke
Dewey-Dezimalklassifikation:
350 Öffentliche Verwaltung
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-15392977
Standort der Druckausgabe:
Zentral- und Landesbibliothek Berlin
Signatur:
B 750/2:1917
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang
Sammlung:
Staat, Politik, Verwaltung, Recht

Ausgabe

Titel:
Nr. 35, 2. September 1917
Erschienen:
, 1917-09-02

Schnellzugriff

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  • Stenographische Berichte über die öffentlichen Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung der Haupt- und Residenzstadt Berlin (Public Domain)
  • Ausgabe 1932 (Public Domain)
  • Titelblatt
  • Inhaltsverzeichnis
  • Rednerliste
  • Sitzung 1, 14. Januar 1932
  • Sitzung 2, 28. Januar 1932
  • Sitzung 3, 4. Februar 1932
  • Sitzung 4, 25. Februar 1932
  • Sitzung 5, 3. März 1932
  • Sitzung 6, 10. März 1932
  • Sitzung 7, 17. März 1932
  • Sitzung 8, 7. April 1932
  • Sitzung 9, 3. Mai 1932
  • Sitzung 10, 10. Mai 1932
  • Sitzung 11, 9. Juni 1932
  • Sitzung 12, 23. Juni 1932
  • Sitzung 13, 24. Juni 1932
  • Sitzung 14, 28. Juni 1932
  • Sitzung 15, 30. Juni 1932
  • Sitzung 16, 15. September 1932
  • Sitzung 17, 20. September 1932
  • Sitzung 18, 4. Oktober 1932
  • Sitzung 19, 13. Oktober 1932
  • Sitzung 20, 25. Oktober 1932
  • Sitzung 21, 27. Oktober 1932
  • Sitzung 22, 10. November 1932
  • Sitzung 23, 17. November 1932
  • Sitzung 24, 18. November 1932
  • Sitzung 25, 1. Dezember 1932
  • Sitzung 26, 15. Dezember 1932

Volltext

314 
Außerordentliche Sitzung am 28. Juni 1932. 
Stadtv. Oldenburg (K) : Die Vorlage unter a, 
über die der Berichterstatter eben berichtet hat, 
dieser Vertrag, der dort abgeschlossen werden soll, 
ist eine außerordentlich oberfaule Angelegenheit. 
Wie liegen denn die Dinge? Da gründet sich 
irgendwo ein Verein, der. sich Nebenberufliche 
Landsiedlung nennt und macht einen Herrn 
P. G. Hoffmann zu seinem Direktor. Und dieser 
P. G. Hofftnann geht dann zur Stadt Berlin und 
trägt ihr an, ihm ein 40 ha großes Gelände in 
Schmetzdorf zu verkaufen, um auf diesem Gelände 
eine sogenannte Nebenberufliche Landsiedlung zu 
eröffnen. Unter nebenberuflicher Landsiedlung 
stellt sich dieser gute Mann vor, daß Kurzarbeiter, 
die bei der Industrie beschäftigt sind, in ihrer 
Freizeit, die sie durch die Kurzarbeit übrig haben, 
sich dort ansiedeln auf diesem Gute Schmetzdorf 
und den Lohnausfall, den sie durch die Kurzarbeit 
haben, durch diese Landarbeit dann wieder wett 
machen sollen. Hinter dieser Geschichte soll an 
geblich die Großindustrie stehen. Davon ist aber 
auch nicht viel übriggeblieben. Dieser P. G. Hoff- 
mann ist ein ehemaliger Angestellter der AEG. 
Diese AEG. hat auch ihre schwarzen Bretter zur 
Verfügung gestellt, um für diese Nebenberufliche 
Landsiedlung Propaganda zu machen. Aber neben 
diesem Propagandablatt hat sie ein anderes Plakat 
aufgehängt, durch das sie mitteilt, daß sie mit 
dieser Geschichte absolut nichts zu tun habe. 
In der ersten Ausschußsitzung, die sich mit 
dieser Vorlage beschäftigte, traten Bedenken auf, 
nicht nur bei uns, der Kommunistischen Fraktion, 
sondern auch bei der Sozialdemokratischen Frak 
tion und bei bürgerlichen Fraktionen. Wenn schon 
solche Bedenken wegen der Verschacherung des 
Geländes bei den Sozialdemokraten und bei bürger 
lichen Fraktionen auftreten, dann zeigt das wohl 
mit aller Deutlichkeit, daß bei dieser Geschichte 
etwas nicht ganz in Ordnung sein muß, daß die 
Geschichte faul ist. 
(Bei den Kommunisten: Sehr richtig!) 
Daß die Sache faul ist, haben auch die Ausschuß 
sitzungen zur Genüge zu erkennen gegeben. 
(Zuruf bei den Kommunisten: Oberfaul!) 
In der Ausschußsitzung wurde vom Vertreter des 
Tiefbauamtes erklärt, daß hinter diesem Projekt 
die Deutsche Siedlungsbank stehe, ebenso das 
Kulturamt. Dieser Vertreter des Tiefbauamtes hat 
uns dort mit wunderschönen Worten erklärt, was 
für Versprechungen die Deutsche Siedlungsbank 
und das Kulturamt der Stadt Berlin gemacht 
haben, wie sie dieses Projekt unterstützen wollen. 
Aber in der ersten Sitzung lag auch nicht ein 
einziges Schriftstück darüber vor von dieser Sied 
lungsbank, in dem irgendwie konkret festgelegt 
war, daß die Siedlungsbank diese Geschichte finan 
ziert, denn der P. G. Hoffmann hat natürlich kein 
Geld, um die Geschichte zu finanzieren. Er muß 
sich das Geld ebenfalls erst von der Siedlungs 
bank holen, wenn die Geschichte überhaupt ins 
Leben treten soll. Im Ausschuß wurde dann ver 
langt, daß eine schriftliche Unterlage von dieser 
Siedlungsbank herbeigeschafft werden soll. Außer 
dem wurde in der ersten Ausschußsitzung der 
Wunsch geäußert, daß doch mal die Verträge vor 
gelegt würden, die so mit diesen Siedlern, die dann 
später dieses Gelände benutzen sollen, von Herrn 
P. G. Hoffmann abgeschlossen werden. Man wollte 
sehen, wie solche Verträge nun aussehen. Der 
P. G. Hoffmann hat nämlich an anderer Stelle 
Berlins schon ähnliche Siedlungen ins Leben ge 
rufen. Es müssen also .Musterverträge bereits vor 
handen sein. In der zweiten Ausschußsitzung kam 
dann der Vertreter des Tiefbauamtes und las uns 
ein Schreiben der Deutschen Siedlungsbank vor, 
das mehr oder weniger gar nichts sagte. In die 
sem Schreiben ist zwar festgestellt, daß die Sied 
lungsbank sich für solche Projekte interessiert 
und daß sie auch bereit ist, solche Projekte zu 
unterstützen aber nur unter der Voraussetzung, 
daß sie ganz genau die finanzielle Grundlage einer 
solchen Angelegenheit nachprüft. Nur wenn sich 
einwandfrei feststellen ließe, daß die finanziellen 
Grundlagen vorhanden sind, sei sie bereit, die 
Sache zu bezuschussen. Im übrigen würden auch 
in bezug auf die Verträge keine Bedenken be 
stehen, da diese Verträge im Einvernehmen mit 
der Siedlungsbank und dem Kulturamt ab 
geschlossen werden sollen. 
Als nun dieses Schreiben verlesen war, wurde 
fast einstimmig im Ausschuß der Zwischenruf 
laut, als der Vertreter des Tiefbauamtes erklärte, 
daß nun wohl alle Bedenken zerstreut seien: 
Nein, nein, im Gegenteil, jetzt treten die Be 
denken noch viel schärfer hervor als vorher, und 
zwar aus dem Grunde, weil in diesem Schreiben 
der Siedlungsbank nicht mit einem einzigen Wort 
auf das konkrete Projekt eingegangen, nicht mit 
einem einzigen Wort der Name P. G. Hoffmann 
erwähnt, also hier klar zu erkennen war, daß diese 
Siedlungsbank sich sehr vorsichtig um die An 
gelegenheit herumdrücken wolle. Es wurde des 
halb auch das Verlangen geäußert, erst mal kon 
krete Unterlagen für die Angelegenheit zu 
bringen. 
Nun, wie das ja bei solchen Dingen sehr 
häufig der Fall ist: Wenn Sozialdemokraten und 
Bürgerliche gegen eine Vorlage Einspruch er 
heben, dann findet sich immer noch ein Dreh, um 
auch über diesen Stein hinwegzuhüpfen und einen 
Ausweg zu finden, um doch einer solchen Vorlage 
die Zustimmung geben zu können, und zwar hat 
man das gemacht mit einer sogenannten Maßgabe, 
mit der man die Vorlage zur Annahme verhelfen 
will. Diese Maßgabe besagt, daß der Vertrag nicht 
eher abgeschlossen werden soll, bis die Siedlungs 
bank positiv ihr Einverständnis in irgendeiner 
Form gegeben hat. Wir haben im Ausschuß er 
klärt und erklären es auch hier: Wir haben zum 
Magistrat, der eine solche oberfaule Sache — von 
vornherein oberfaule Sache — mit einer solchen 
Wärme von Anfang an verteidigt hat, nicht das 
Vertrauen, daß er diese Maßnahme so durchführt, 
wie es dem Willen des Ausschusses und der Stadt 
verordnetenversammlung entspricht. Wenn dann 
die ßiedlungsbank nächste Woche ein anderes 
Schreiben schickt, das diesmal von hinten an 
gefangen ist, in dem aber auch nichts Positives 
gesagt ist, ebenso wenig wie in dem Schreiben, das 
uns gestern vorlag, dann wird der Magistrat er 
klären: jetzt sind alle Bedenken zerstreut, die 
Maßgabe der Stadtverordnetenversammlung ist 
erfüllt, und wir können jetzt diesen Vertrag ab 
schließen. 
Wir haben aber außerdem auch noch Be 
denken wegen dieser Verträge, die mit den Sied 
lern dort abgeschlossen werden .sollen. Es genügt 
uns keineswegs, daß von derSiedlungsbank oder vom 
Kulturamt diese Verträge ausgearbeitet oder unter 
ihrer Zustimmung und mit ihrem Einverständnis 
diese Verträge abgeschlossen werden. Wir sind 
zwar der Überzeugung, daß das Kulturamt nicht 
solche Verträge mit den Mietern abschließt, in 
denen offensichtlich zu erkennen ist, daß die Sied 
ler übers Ohr gehauen werden sollen. Aber es be 
steht für uns absolut keine Garantie dafür, daß, 
wenn diese nebenberuflichen Siedler, die heute
	        

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