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Stenographischer Bericht (Public Domain) Ausgabe 1963, IV. Wahlperiode, Band I, 1.-23. Sitzung (Public Domain)

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Public Domain Mark 1.0. You can find more information here.

Bibliographic data

Full text: Stenographischer Bericht (Public Domain) Ausgabe 1963, IV. Wahlperiode, Band I, 1.-23. Sitzung (Public Domain)

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Periodical

Creator:
Berlin
Title:
Gemeindeblatt der Stadt Berlin : Organ für die gesammte Gemeinde-Verwaltung und Gemeinde-Interessen / herausgegeben vom Magistrat
Other titles:
gesamte
Publication:
Berlin: Loewenthal 1927
Digitization:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2020
Dates of Publication:
29.1888-45.1904; 47.1906-68.1927
Note:
Zahlreiche gezählte und ungezählte Beilagen
ZDB-ID:
2900120-1 ZDB
Previous Title:
Communal-Blatt der Haupt- und Residenz-Stadt Berlin
Succeeding Title:
Amtsblatt der Reichshauptstadt Berlin
Berlin:
B 750 Staat. Politik. Verwaltung: Zeitschriften. Bibliographien. Nachschlagewerke
DDC Group:
350 Öffentliche Verwaltung
Collection:
State,Politics,Administration,Law
Copyright:
Public Domain
Accessibility:
Free Access

Volume

Publication:
1907
Language:
German
Digitization:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2020
Note:
Fehlende Seiten: 277-278, 498-499
Beilagen fehlen
Berlin:
B 750 Staat. Politik. Verwaltung: Zeitschriften. Bibliographien. Nachschlagewerke
DDC Group:
350 Öffentliche Verwaltung
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-15392291
Location:
Zentral- und Landesbibliothek Berlin
Shelfmark:
B 750/2:47.1906
Copyright:
Public Domain
Accessibility:
Free Access
Collection:
State,Politics,Administration,Law

Issue

Title:
No. 36, 9. September 1906
Publication:
, 1906-09-09

Contents

Table of contents

  • Stenographischer Bericht (Public Domain)
  • Ausgabe 1963, IV. Wahlperiode, Band I, 1.-23. Sitzung (Public Domain)
  • Title page
  • Sach- und Sprechregister
  • Nr. 1 (1), 8. März 1963
  • Nr. 2 (2), 8. März 1963
  • Nr. 3 (3), 11. März 1963
  • Nr. 4 (4), 18. März 1963
  • Nr. 5 (5), 25. März 1963
  • Nr. 6 (6), 4. April 1963
  • Nr. 7 (7), 18. April 1963
  • Nr. 8 (8), 2. Mai 1963
  • Nr. 9 (9), 16. Mai 1963
  • Nr. 10 (10), 6. Juni 1963
  • Nr. 11 (11), 20. Juni 1963
  • Nr. 12 (12), 12. Juli 1963
  • Nr. 13 (13), 3. September 1963
  • Nr. 14 (14), 5. September 1963
  • Nr. 15 (15), 19. September 1963
  • Nr. 16 (16), 3. Oktober 1963
  • Nr. 17 (17), 17. Oktober 1963
  • Nr. 18 (18), 7. November 1963
  • Nr. 19 (19), 21. November 1963
  • Nr. 20 (20), 5. Dezember 1963
  • Nr. 21 (21), 18. Dezember 1963
  • Nr. 22 (22), 20. Dezember 1963
  • Nr. 23 (23), 20. Dezember 1963

Full text

78 
6. Sitzung vom 4. April 1963 
Exner, Senator für Arbeit und soziale Angelegenhei 
ten; Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr 
Abgeordneter Giersch, zur Frage 1 kann ich Ihnen mit- 
teilen, daß es im wesentlichen aus drei Gründen möglich 
ist, vom Härteausgleich im Benehmen mit dem Herrn 
Bundesminister Gebrauch zu machen. Ich unterstreiche 
das „Benehmen“; denn hier hat das Land Berlin keinerlei 
Ermessensspielraum. 
Die drei Gesichtspunkte, aus denen heraus es möglich 
war, vom Härteausgleich Gebrauch zu machen, bezogen 
sich einmal auf den Tatbestand der Überschreitung der 
Sechsmonatsfrist, die nach § 9 des Häftlingshilfegesetzes 
gesetzt ist; danach ist innerhalb von sechs Monaten nach 
der Entlassung, der Rückkehr in den Wohnsitz und nach 
dem man den ständigen Aufenthalt in dem Geltungs 
bereich des Gesetzes genommen hat, der Antrag zu stel 
len. Für diesen Fall sind die häufigsten Härteausgleichs 
fälle möglich gewesen. 
Weitere Ausnahmen ergaben sich für diejenigen Fälle, 
die wir im Benehmen mit dem Bundesminister für Ver 
triebene dann genehmigen konnten, wenn der Betreffende 
aus dem Gebiet stammte, das jenseits Oder und Neiße 
liegt, wo bekanntermaßen der Kriegszustand wesentlich 
früher beendet war als der Stichtagtermin 8. Mai und die 
Inhaftierung dadurch zeitlich wesentlich früher erfolgte. 
Diese Fälle konnten wir erfreulicherweise im Benehmen 
mit dem Herrn Bundesminister in den Härteausgleich 
einbeziehen. 
Eine weitere kleine Gruppe bezog sich auf die Fälle, 
wo Frauen in Gewahrsam genommen waren und in der 
Zeit der Inhaftierung eine Geburt erfolgte. Die so ge 
borenen Kinder sind dann in den Härteausgleich einbe 
zogen worden. 
Zur Frage 2 muß ich Ihnen sagen, daß der Senat kei 
nerlei Ermessensspielraum hat. Der Gesetzgeber hat aus 
drücklich vorgeschrieben; Berechtigte nach diesem Heim 
kehrergesetz, die insgesamt länger als zwölf Monate in 
haftiert waren, haben Anspruch nach diesem Gesetz. Die 
Praxis hat gezeigt, daß wir hier eine ganz kleine Beweg 
lichkeit entwickeln konnten im Benehmen mit dem Herrn 
Bundesminister, z. B., wenn von den 360 Tagen — man 
hat sich auf 360 Tage geeinigt, zwölf mal dreißig, um zu 
einer gleichmäßig zu handhabenden Jahresfrist zu kom 
men — die letzten Tage beispielsweise in eine Feiertags 
serie — Weihnachten, Ostern und Pfingsten — fielen oder 
ein Sonntag dem Entlassungstag folgte und sich daraus 
die Tatsache der früheren Datierung der Inhaftierung 
ergab. Nur in diesen Fällen war es möglich, abzuweichen; 
sonst ist es unabdingbar vom Gesetzgeber — dem Bun 
destag — so verfügt, so daß da keine Ausnahme zu ma 
chen ist und es auch keine andere Auffassung des Senats 
oder meiner Senatsverwaltung geben kann. — Ich danke 
Ihnen. 
Präsident Bach: Eine Zusatzfrage —- wird nicht ge 
stellt. 
Wir kommen zur nächsten Mündlichen Anfrage, über 
Theater der Schulen. Das Wort hat Herr Abgeordneter 
Mendel. 
Mendel (CDU): Herr Präsident! Meine Damen und 
Herren! Ich frage den Senat: Warum werden vom Thea 
ter der Schulen keine Konzertkarten mehr ausgegeben ? 
Präsident Bach: Das Wort zur Beantwortung hat Herr 
Senator Evers. 
Evers, Senator für Schulwesen; Herr Präsident! Meine 
Damen und Herren! Vom Theater der Schulen werden 
1963 wie in den Vorjahren Konzertkarten ausgegeben, 
sowohl für die Berliner Philharmoniker als auch für 
Konzertveranstaltungen, die durch private Konzert 
agenturen vermittelt werden, und zwar waren es im 
ersten Vierteljahr 1963 etwa 7400 Plätze, die durch das 
Theater der Schulen vermittelt wurden. Es ist ein leichter 
Rückgang zu verzeichnen. Wir haben 1962 etwa 30 000 
Konzertkarten vermittelt. Allerdings ist der Haushalts 
ansatz 1962 und 1963 mit 450 000 DM für diesen Zweck 
gleichgeblieben. Auf der anderen Seite haben wir mehr 
Angebote bekommen, d. h. es sind einige Theater neu 
eröffnet worden, die wir jetzt mitbedenken müssen. Es ist 
aber keineswegs beabsichtigt, über das Theater der Schu 
len keine Konzertkarten mehr auszugeben oder die Aus 
gabe wesentlich einzuschränken. 
Präsident Bach: Wird eine Zusatzfrage gestellt? — 
Das ist nicht der Pall, 
Wir kommen zur nächsten Mündlichen Anfrage, be 
treffend Zweites Deutsches Fernsehen. Das Wort hat 
Herr Abgeordneter Mendel. 
Mendel (CDU); Herr Präsident! Meine Damen und 
Herren! Ich frage den Senat: Hat der Vertreter Berlins 
im Fernsehrat des Zweiten Deutschen Fernsehens der 
Einschaltung des WDR-Regionalprogramms in die Pro 
grammzeit des Zweiten Fernsehens zugestimmt? 
Präsident Bach: Herr Senator Dr. Arndt! 
Dr. Arndt, Senator für Wissenschaft und Kunst: Herr 
Präsident! Meine Damen und Herren! Die Frage ist mit 
Nein zu beantworten. Denn der Vertreter Berlins, Herr 
Senatsdirektor Rau, war aus zwingenden Gründen ver 
hindert, an dieser telegraphisch einberufenen Sitzung 
teilzunehmen. 
Präsident Bach: Zusatzfrage? -— Herr Abgeordneter 
Mendel! 
Mendel (CDU): Herr Präsident! Meine Damen und 
Herren! Ich frage den Senat, ob er die Entscheidung des 
Fernsehrates des Zweiten Deutschen Fernsehens billigt ? 
Präsident Bach: Das Wort hat Herr Senator Dr. Arndt. 
Dr. Arndt, Senator für Wissenschaft und Kunst: Herr 
Präsident! Meine Damen und Herren! Ich kann nicht 
sagen, wie der Senat darüber denkt, weil er das nicht 
behandelt hat. Aber ich sehe keine Gründe, diesen Be 
schluß zu beanstanden. 
Präsident Bach: Wir kommen zur nächsten Mündlichen 
Anfrage: Geschäfts Verteilung des Senats. Das Wort hat 
Herr Abgeordneter Dr. Behrendt. 
Dr. Behrendt (CDU): Herr Präsident! Meine Damen 
und Herren! Ich frage den Senat, ob bzw. wann er eine 
Vorlage einzubringen gedenkt, aus der die von ihm beab 
sichtigte neue Geschäftsverteilung, soweit sie eben nicht 
nur die Schaffung neuer Senatsverwaltungen, sondern 
auch die Abgabe ganzer Sachgebiete von einer Senats 
abteilung an die andere betrifft, ersichtlich ist. 
Präsident Bach: Das Wort hat Herr Bürgermeister 
Albertz. 
Albertz, Bürgermeister: Herr Präsident! Meine Damen 
und Herren! Gemäß Artikel 43 Absatz 4 Satz 1 der Ver 
fassung von Berlin wird die Zahl der Geschäftsbereiche 
des Senats sowie ihre Abgrenzung auf Vorschlag des Re 
gierenden Bürgermeisters vom Abgeordnetenhaus be 
schlossen. Wie der Herr Regierende Bürgermeister vor 
diesem Hause bereits am 11. März 1963 ausgeführt hat, 
wird nach bisheriger Staatspraxis die vorerwähnte Ge 
schäftsverteilung zugleich mit der gemäß Artikel 41 Ab 
satz 2 vorzunehmenden Wahl der Senatsmitglieder vom 
Abgeordnetenhaus beschlossen. Dies ist am 11. März 1963 
geschehen. Im übrigen besteht keine gesetzliche Vor 
schrift, bei der Abgabe bestimmter Sachgebiete von einer 
Senatsverwaltung zu einer anderen einen Beschluß des 
Abgeordnetenhauses herbeizuführen. Solche Veränderun 
gen in der Zuständigkeit gehören zur Organisations 
gewalt des Senats. Dementsprechend wird der Regierende 
Bürgermeister gemäß einem Beschluß vom 11. März 1963 
dem Senat innerhalb von drei Monaten eine Vorlage über 
die Gesamtverteilung des Senats einbringen.
	        

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