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Stenographischer Bericht (Public Domain) Ausgabe 1964, IV. Wahlperiode, Band II, 24.-44. Sitzung (Public Domain)

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Bibliographic data

fullscreen: Stenographischer Bericht (Public Domain) Ausgabe 1964, IV. Wahlperiode, Band II, 24.-44. Sitzung (Public Domain)

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Periodical

Creator:
Berlin
Title:
Gemeindeblatt der Stadt Berlin : Organ für die gesammte Gemeinde-Verwaltung und Gemeinde-Interessen / herausgegeben vom Magistrat
Other titles:
gesamte
Publication:
Berlin: Loewenthal 1927
Digitization:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2020
Dates of Publication:
29.1888-45.1904; 47.1906-68.1927
Note:
Zahlreiche gezählte und ungezählte Beilagen
ZDB-ID:
2900120-1 ZDB
Previous Title:
Communal-Blatt der Haupt- und Residenz-Stadt Berlin
Succeeding Title:
Amtsblatt der Reichshauptstadt Berlin
Berlin:
B 750 Staat. Politik. Verwaltung: Zeitschriften. Bibliographien. Nachschlagewerke
DDC Group:
350 Öffentliche Verwaltung
Collection:
State,Politics,Administration,Law
Copyright:
Public Domain
Accessibility:
Free Access

Volume

Publication:
1900
Language:
German
Digitization:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2020
Note:
Beilagen fehlen
Berlin:
B 750 Staat. Politik. Verwaltung: Zeitschriften. Bibliographien. Nachschlagewerke
DDC Group:
350 Öffentliche Verwaltung
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-15390866
Location:
Zentral- und Landesbibliothek Berlin
Shelfmark:
B 750/2:1899
Copyright:
Public Domain
Accessibility:
Free Access
Collection:
State,Politics,Administration,Law

Issue

Title:
No. 23, 4. Juni 1899
Publication:
, 1899-06-04

Contents

Table of contents

  • Stenographischer Bericht (Public Domain)
  • Ausgabe 1964, IV. Wahlperiode, Band II, 24.-44. Sitzung (Public Domain)
  • Title page
  • Sach- und Sprechregister
  • Nr. 1 (24), 9. Januar 1964
  • Nr. 2 (25), 6. Februar 1964
  • Nr. 3 (26), 20. Februar 1964
  • Nr. 4 (27), 5. März 1964
  • Nr. 5 (28), 19. März 1964
  • Nr. 6 (29), 9. April 1964
  • Nr. 7 (30), 23. April 1964
  • Nr. 8 (31), 14. Mai 1964
  • Nr. 9 (32), 4. Juni 1964
  • Nr. 10 (33), 18. Juni 1964
  • Nr. 11 (34), 2. Juli 1964
  • Nr. 12 (35), 3. Juli 1964
  • Nr. 13 (36), 17. September 1964
  • Nr. 14 (37], 24. September 1964
  • Nr. 15 (38), 8. Oktober 1964
  • Nr. 16 (39), 15. Oktober 1964
  • Nr. 17 (40), 5. November 1964
  • Nr. 18 (41), 19. November 1964
  • Nr. 19 (42), 3. Dezember 1964
  • Nr. 20 (43), 17. Dezember 1964
  • Nr. 21 (44), 18. Dezember 1964

Full text

598 
41. Sitzung vom 19. November 1964 
Präsident Bach: Eine Zusatzfrage? — Herr Abge 
ordneter Dr. Dilschneider! 
Dr. Dilschneider (CDU): Ich möchte dennoch, meine 
Damen und Herren, sehr verehrter Herr Präsident, die 
Zusatzfrage stellen: Darf damit gerechnet werden, daß 
sich der Senator für Wissenschaft und Kunst im Inter 
esse aller hier Beteiligten mit den West-Berliner Univer 
sitäten, der EU und der TU, zum mindesten dahin ins 
Einvernehmen setzt, um auch deren Auffassungen ein 
zuholen und kennenzulernen ? 
Präsident Bach: Herr Senator Professor Dr. Stein! 
Dr. Stein, Senator für Wissenschaft und Kunst: Herr 
Präsident! Herr Abgeordneter Dr. Dilschneider! Ich 
kann nur noch einmal wiederholen, daß ich keinen 
Grund sehe, weswegen ein solcher offizieller Schritt von 
seiten des Senats im Moment von Nutzen wäre. 
Präsident Bach: Keine weitere Zusatzfrage? — 
Das Wort hat Herr Abgeordneter Reinhardt zu einer 
Mündlichen Anfrage über Verbot der Untervermietung 
durch Hauseigentümer. 
Reinhardt (SPD): Herr Präsident! Meine Damen und 
Herren! Ich frage den Senat; 
1. Ist dem Senat bekannt, daß es Hausbesitzer gibt, 
die ihren Wohnungsmietern untersagen, einzelne Räume 
ihrer Wohnung möbliert an Untermieter abzugeben ? 
2. Welche Möglichkeiten bestehen, um bei dem sehr 
großen Bedarf an möblierten Zimmern, z. B. für Studen 
ten und Gastarbeiter, hier Abhilfe zu schaffen ? 
Präsident Bach: Zur Beantwortung Herr Senator 
Schwedler! 
Schwedier, Senator für Bau- und Wohnungswesen; 
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich darf zu 
erst sagen, daß dem Senat, Herr Abgeordneter Rein 
hardt, bekannt ist, daß es Hausbesitzer gibt, die ihren 
Wohnungsmietern untersagen, Untermieter ln die Woh 
nung aufzunehmen. Es gibt rechtlich nur die Möglichkeit 
wiederholter Appelle an die Haus- und Grundbesitzer, 
ihre bisherige, oft negative Einstellung zu revidieren, 
wie dies z. B. durch den Herrn Regierenden Bürgermei 
ster in den regelmäßigen Ansprachen über die Berliner 
Sender, aber auch in Berichten und Aufrufen in der 
Tagespresse bereits mehrfach geschehen ist. Behörd 
licherseits kann weder Zwang noch Druck auf die Haus 
wirte ausgeübt werden. 
Um nun noch auf die Rechtsfrage zu kommen: Im 
privaten Mietrecht ist das Recht der Vermieter, die für 
die Untervermietung erforderliche Erlaubnis zu verwei 
gern, durch das Mieterschutzgesetz, und zwar durch § 29, 
eingeschränkt. Danach darf der Vermieter die Erlaubnis 
zur Untervermietung nur aus wichtigem Grunde verwei 
gern. Außerdem kann das Mieteinigungsamt beim Amts 
gericht auf Antrag des Mieters — und dazu kommt es 
meist nicht — die Erlaubnis des Vermieters ersetzen. 
Auch das finden Sie im § 29 des Mieterschutzgesetzes 
festgelegt. 
Präsident Bach: Eine Zusatzfrage — wird nicht ge 
stellt. 
Das Wort hat Herr Abgeordneter Gunkel zu einer 
Mündlichen Anfrage über Steinkohlenteer als Neben 
produkt. 
Gunkel (CDU): Herr Präsident! Meine Damen und 
Herren! Ich frage den Senat: 
1. Eignet sich der bei der Gaserzeugung durch die Ber 
liner Gaswerke als Nebenprodukt anfallende Steinkoh 
lenteer für die Verwendung im Berliner U-Bahnbau ? 
2. Wenn ja, hat der Senat von Berlin in seiner Eigen 
schaft als Bauherr des Berliner U-Bahnbaues die bau 
ausführenden Firmen auf diese Möglichkeit hinge 
wiesen? 
3. War der Senat von Berlin in anderer Weise be 
müht, die bei der Gaserzeugung anfallenden Neben 
produkte dem Verbrauch zuzuführen? 
Präsident Bach: Zur Beantwortung Herr Senator 
Schwedler! 
Schwedler, Senator für Bau- und Wohnungswesen: 
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich darf Ihre 
dritte Frage, Herr Abgeordneter Gunkel, für Herrn 
Senator Theuner, den Senator für Verkehr und Betriebe, 
beantworten. 
Erste Frage: nein. Der bei den Berliner Gaswerken 
anfallende Steinkohlenteer eignet sich nicht für die 
Verwendung im Berliner U-Bahnbau. Für Tunnelabdich 
tungen werden im Untergrundbahnbau Bitumina ver 
wendet, weil sie gegenüber Steinkohlenteerprodukten für 
diese Zwecke bessere chemische und mechanische Eigen 
schaften aufweisen und gleichzeitig wesentlich preis 
günstiger angeboten werden. — Mit dieser negativen 
Beantwortung der Frage 1 entfällt eine Beantwortung 
Ihrer Frage 2. 
Zur dritten Frage darf ich sagen; Jawohl, der Senat 
von Berlin bemüht sich, die bei der Gaserzeugung anfal 
lenden Nebenprodukte dem Verbrauch zuzuführen. Die 
Verwendung von Straßenteer im Stadtstraßenbau ist 
zwar nur in beschränktem Umfang möglich, so zum Bei 
spiel für Bodenvermörtelung und für Tränkung von 
Schotterunterbau. Für Straßendecken selbst sind der 
artige Produkte im Stadtstraßenbau nicht zu empfehlen. 
Die Tiefbauämter der Bezirksverwaltungen sind in den 
letzten Jahren wiederholt auf die Verwendungsmöglich 
keiten hingewiesen worden und haben in Einzelfällen 
auch Straßenteer verwendet. Der Verkauf der anderen 
Nebenprodukte wie Ammoniak, Benzol-Vorprodukte, 
Schwefelsäure und Schlacken ist durch langfristige Ver 
träge des Eigenbetriebs Berliner Gaswerke gesichert. 
Präsident Bach: Eine Zusatzfrage — wird nicht ge 
stellt. 
Das Wort hat Herr Abgeordneter Erwin Walter zu 
einer Mündlichen Anfrage über südliche Priedrichstadt. 
Walter (CDU): Herr Präsident! Meine Damen und 
Herren! Ich frage den Senat: Wann ist damit zu rechnen, 
daß das Gelände zwischen Hallesches Tor und Check 
point Charlie — südliche Friedrichstadt — neu bebaut 
wird? 
Präsident Bach; Zur Beantwortung Herr Senator 
Schwedler. 
Schwedler, Senator für Bau- und Wohnungswesen; 
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Auch Ihnen, 
Herr Abgeordneter Walter, wird klar sein, daß Ihre 
Frage nicht präzise, etwa mit einem Termin, beantwortet 
werden kann. Wir bemühen uns seit jeher, gerade in den 
Gebieten an der Sektorengrenze den Aufbau voranzu 
treiben, und es sind auch in der südlichen Friedrichstadt 
durch öffentliche Bauten sowie durch öffentlich geför 
derten Wohnungsbau Impulse neben denen privater 
Bauherren in der Vergangenheit zu verzeichnen gewe 
sen. Die Baugrundstücke gerade in der südlichen Fried 
richstadt befinden sich überwiegend ln Privateigentum. 
Wir können keinen Bauzwang ausüben. Ich kann Ihnen
	        

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