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Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Berlin (Public Domain) Ausgabe 1909 (Public Domain)

Zugriffsbeschränkung

Freier Zugang: Das Werk ist uneingeschränkt verfügbar.

Nutzungslizenz

Public Domain - gemeinfrei: Dieses Werk wurde als frei von bekannten urheberrechtlichen Einschränkungen identifiziert, einschließlich aller verwandten Schutzrechte. Sie dürfen das Werk kopieren, verändern, verbreiten und aufführen, sogar zu kommerziellen Zwecken, ohne um Erlaubnis bitten zu müssen. Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungshinweisen.

Bibliografische Daten

fullscreen: Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Berlin (Public Domain) Ausgabe 1909 (Public Domain)

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Zeitschrift

Urheber (Körperschaft):
Berlin
Titel:
Gemeindeblatt der Stadt Berlin : Organ für die gesammte Gemeinde-Verwaltung und Gemeinde-Interessen / herausgegeben vom Magistrat
Weitere Titel:
gesamte
Erschienen:
Berlin: Loewenthal 1927
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2020
Erscheinungsverlauf:
29.1888-45.1904; 47.1906-68.1927
Fußnote:
Zahlreiche gezählte und ungezählte Beilagen
ZDB-ID:
2900120-1 ZDB
Frühere Titel:
Communal-Blatt der Haupt- und Residenz-Stadt Berlin
Spätere Titel:
Amtsblatt der Reichshauptstadt Berlin
Berlin:
B 750 Staat. Politik. Verwaltung: Zeitschriften. Bibliographien. Nachschlagewerke
Dewey-Dezimalklassifikation:
350 Öffentliche Verwaltung
Sammlung:
Staat, Politik, Verwaltung, Recht
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang

Band

Erschienen:
1890
Sprache:
Deutsch
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2020
Berlin:
B 750 Staat. Politik. Verwaltung: Zeitschriften. Bibliographien. Nachschlagewerke
Dewey-Dezimalklassifikation:
350 Öffentliche Verwaltung
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-15390286
Standort der Druckausgabe:
Zentral- und Landesbibliothek Berlin
Signatur:
B 750/2:31.1890
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang
Sammlung:
Staat, Politik, Verwaltung, Recht

Ausgabe

Titel:
No. 22, 1. Juni 1890
Erschienen:
, 1890-06-01

Schnellzugriff

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  • Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Berlin (Public Domain)
  • Ausgabe 1909 (Public Domain)
  • No. 1 (1-10), 2. Januar 1909
  • No. 2 (13), 4. Januar 1909
  • No. 3 (14-41), 9. Januar 1909
  • No. 4 (43-54), 16. Januar 1909
  • No. 5 (61-62), 18. Januar 1909
  • No. 6 (63), 23. Januar 1909
  • No. 7 (64-70), 23. Januar 1909
  • No. 8 (74), 26. Januar 1909
  • No. 9 (75-92), 30. Januar 1909
  • No. 10 (97), 1. Februar 1909
  • No. 11 (98), 3. Februar 1909
  • No. 12 (99-112), 6. Februar 1909
  • No. 13 (115), 13. Februar 1909
  • No. 14 (116-126), 13. Februar 1909
  • No. 15 (128-147), 20. Februar 1909
  • No. 16 (150-160), 27. Februar 1909
  • No. 17 (166), 27. Februar 1909
  • No. 18 (167), 1. März 1909
  • No. 19 (168), 3. März 1909
  • No. 20 (169), 6. März 1909
  • No. 21 (170-192), 6. März 1909
  • No. 22 (261), 10. März 1909
  • No. 23 (262), 13. März 1909
  • No. 24 (263-273), 13. März 1909
  • No. 25 (289-300), 20. März 1909
  • No. 26 (309), 22. März 1909
  • No. 27 (310-325), 27. März 1909
  • No. 28 (328-345), 10. April 1909
  • No. 29 (353), 17. April 1909
  • No. 30 (354-359), 17. April 1909
  • No. 31 (363-378), 24. April 1909
  • No. 32 (382-394), 1. Mai 1909
  • No. 33 (397-415), 8. Mai 1909
  • No. 34 (451-458), 15. Mai 1909
  • No. 35 (462-495), 29. Mai 1909
  • No. 36 (500-528), 12. Juni 1909
  • No. 37 (570), 19. Juni 1909
  • No. 38 (571), 19. Juni 1909
  • No. 39 (572-589), 19. Juni 1909
  • No. 40 (596), 26. Juni 1909
  • No. 41 (597-606), 26. Juni 1909
  • No. 42 (608-673), 4. September 1909
  • No. 43 (695-701), 11. September 1909
  • No. 44 (801-823), 25. September 1909
  • No. 45 (842-879), 9. Oktober 1909
  • No. 46 (886-913), 23. Oktober 1909
  • No. 47 (925-940), 30. Oktober 1909
  • No. 48 (943-961), 6. November 1909
  • No. 49 (965), 10. November 1909
  • No. 50 (966-995), 13. November 1909
  • No. 51 (1050-1068), 20. November 1909
  • No. 52 (1076-1101), 27. November 1909
  • No. 53 (1105-1133), 11. Dezember 1909
  • No. 54 (1138), 18. Dezember 1909
  • No. 55 (1139-1157), 18. Dezember 1909

Volltext

669 
J\s 44. 
(801—823.) 
Aorkagen 
für die 
Stadtverordnetenversammlung zu Berlin. 
801. Vorlage (J.-Nr. 1156/09 Stft.) — zur Beschlußfaffung —, 
betreffend die Verteilung der Zinsen des Vermächt- 
niffes Sr. Majestät Friedrich Wilhelm III. 
Die zur Verteilung vorhandenen Zinsen des Vermächtnisses 
Sr. Majestät Friedrich Wilhelm III. betragen in diesem Jahre 728,25 M. 
Die Stadtverordnetenversammlung ersuchen wir, die Liste der 
jenigen Personen, welche am 19. November d. Js. die Zinsen in Raten 
von 30 M (24 Raten) erhalten sollen, aufstellen und uns zusenden 
zu wollen. 
Berlin, den 9. September 1909. 
Magistrat hiesiger König!. Haupt- und Residenzstadt. 
Kirschner. 
802. Vorlage (J.-Nr. 924 Krk. 1/09) — zur Beschlußfassung —, 
betreffend Herstellung von Entwäfferungsleitungen für 
die Jdiotenanstalt und einzelne Gebäude der Irren- 
anstatt Dalldorf. 
In den Kellerräumen der Gebäude der Jdiotenanstalt in Dall 
dorf hat sich in den letzten Jahren ein Steigen des Grundwassers be 
merkbar gemacht, welches auf die vermehrte Bebauung des Wittenauer 
Geländes zurückzuführen ist. Die im Kellergeschoß des Knabenhauses 
befindlichen Werkstätten der Zöglinge mußten deshalb in andere Räume 
verlegt werden, die aber auf die Dauer ihrer eigentlichen Benutzung 
nicht entzogen werden können. Außerdem sind die Luftzuführungs 
kanäle der Heizungen in Mitleidenschaft gezogen, sodaß die Heiz 
apparate in ihrer Leistungsfähigkeit beeinträchtigt sind. 
Nach Anhörung der Bauverwaltung und der Kanalisations 
deputation haben wir, zur Behebung des Uebelstandes, die Höher 
legung des Kellerfußbodens um 1 / a m im Knaben- und Mädchenhause 
und im Gewächshause der Jdiotenanstalt und die Herstellung von 
Drainageleitungen, welche das Grundwaffer in einen als Vorflut 
dienenden, der Gemeinde Wittenau gehörigen, Graben abführen sollen, 
beschlossen: Gegen die Benutzung des letzteren zu vorgedachtem Zwecke 
werden laut eingeholter Auskunft seitens des zuständigen Amts- und 
Gemeindevorstehers Bedenken nicht erhoben werden. Bei dieser Ge- 
legenheit sollen auch die oberirdisch mündenden Regenwasserrohre 
dieser Gebäude an die Entwässerungsleitung angeschlossen werden, da 
das in den Boden sickernde Regenwasser wesentlich zur Vermehrung 
der Kellerfeuchtigkeit beiträgt; ferner muß die alte, mit Wurzeln durch 
wachsene und vollständig verschlammte Regenrohrabflußleitung der 
Frauenhäuser aufgenommen, gereinigt und gedichtet werden. 
Die -Ausführung der Arbeiten muß wegen der im Winter und 
Frühjahr auftretenden, das Heizen der Häuser wesentlich erschwerenden 
Wasfermengen noch in diesem Herbst ausgeführt werden, zumal in 
dieser Zeit des niedrigen Grundwasserstandes wegen die Arbeit auch 
erheblich billiger zu stehen kommen würde als im Frühjahr. 
Wir ersuchen deshalb um folgende Beschlußfassung: 
Die Versammlung erklärt sich mit der Höherlegung des Keller 
fußbodens in dem Knaben- und Mädchenhause und im Gewächs- 
hause. der Herstellung einer Drainageleitung und dem Anschluß 
der Regengossen an die unterirdische Entwässerungsleitung in der 
Jdiotenanstalt Dalldorf, sowie mit der Ausführung von Aus 
besserungsarbeiten an den Entwässerungen der Frauenhäuser in der 
Irrenanstalt nach Maßgabe des anbei zurückerfolgenden Erläuternngs- 
berichtes, der Kostenanschläge und Pläne einverstanden. 
Die erforderlichen Kosten mit 17 600 J6 für die Höherlegung der 
Kellersohle und 14 000 M für die übrigen Arbeiten werden bei 
Spezialverwaltung 49, Extraordinarium, Position I zur Verfügung 
gestellt. 
Berlin, den 8. September 1909. 
Magistrat hiesiger König!. Haupt- und Residenzstadt. 
Kirschner. 
803. Vorlage (J.-Nr. 554 Fin. 09) — zur Kenntnisnahme und 
Beschlußfassung betreffend den Jahresabschluß der 
Stadthauptkaffe für das RechnungS,ahr 1008 über 
die Verwaltung des Hafens am Urban usw. 
Wir übersenden den mit Erläuterungen versehenen Jahresabschluß 
in der erforderlichen Anzahl von Druckabzügen zur Kenntnisnahme 
und mit dem Ersuchen, die vorgekommenen Elatsüberschreitungcn vor 
behaltlich der bei der Rechnungsprüfung sich ergebenden Erinnerungen 
zu genehmigen. 
Berlin, den 4. September 1909. 
Magistrat hiesiger König!. Haupt- und Residenzstadt. 
Rcicke. 
804. Vorlage (J.-Nr. 513 Fin. 09) — zur Kenntnisnahme und 
Beschlußfassung — über den Jahresabschluß der Stadt- 
hauptkaffe für das Etatsjahr 1008, betreffend die 
Fleischvernichtnngs- und Verwertungsanstalt in Rüdnitz. 
Wir übersenden hiermit zur Kenntnisnahme in der erforderlichen 
Anzahl von Druckabzügen den oben bezeichneten Jahresabschluß. 
Die außer dem Etat geleisteten Ausgaben find in den Er 
läuterungen begründet. 
Wir ersuchen, dieselben vorbehaltlich der bei der Rechnungsprüfung 
sich etwa ergebenden Erinnerungen zu genehmigen. 
Berlin, den 21. August 1909. 
Magistrat hiesiger König!. Haupt- und Residenzstadt. 
Rcicke. 
805. Vorlage (J.-Nr. 375 Fin. 09) — zur Beschlußfassung —, 
betreffend Verlängerung der Geltungsdauer neu aus 
zugebender Zinsbogen zu städtischen Anleihen auf 
IO Jahre. 
Die Geltungsdauer der Zinsbogen der mit staatlicher Genehmigung 
ausgegebenen städtischen Anleihen von 1876, 1878, 1882, 1886, 1890, 
1892 und 1898 ist auf 4 Jahre, die der Anleihe von 1904 auf 8 Jahre 
bemessen. 
Nach Ziffer 3 a Buchstabe k des Tarifs zu dem neuen Reichs- 
stempelgesetz (R. G. Bl. von 1909 S. 865) werden Zinsbogen von 
inländischen auf den Inhaber lautenden und auf Grund staatlicher 
Genehmigung ausgegebenen Schuldverschreibungen der Kommunen bis 
zur Geltungsdauer von 10 Jahren einer Abgabe von 2 vom Tausend 
vom Nennwerte der Wertpapiere, für welche die Bogen ausgegeben 
werden, unterworfen. Für Bogen, die Scheine für einen längeren 
als 10jährigen Zeitraum enthalten, erhöht sich die Abgabe für jedes 
fernere Jahr um l / 10 . 
Hiernach würden bei beibehaltener alter Geltungsdauer der ZinS- 
bogen diese bei den älteren Berliner Stadtanleihen 2 l / a mal, bet der 
Anleihe von 1904: 1mal so stark zur Stempelabgabe herangezogen 
werden, als die Zinsbogen anderer Stadtanleihen, die auf die Zeit 
von 10 Jahren laufen. 
Um diese nachteilige Sonderstellung der Berliner Stadtanleihen 
zu beseitigen, sind wir nach Artikel 8 der Verordnung zur Ausführung 
des Bürgerlichen Gesetzbuchs vom 16. November 1899 (Gesetzsammlung 
Seite 563) unterm 14. August d. Js. bei den zuständigen Ministern 
des Innern und der Finanzen um Genehmigung der Verlängerung 
der Geltungsdauer der neu auszugebenden Zinsbogen auf 10 Jahre 
vorstellig geworden. . 
IVd. 5282 
Durch Erlaß vom 10. September d. 
haben sich die Herren Minister damit einverstanden erklärt, daß für 
die Zinsbogen der städtischen Anleihen für 4 und 8 Jahre hinfort 
solche für 10jährige Zeiträume ausgegeben werden. Die ministerielle 
Genehmigung ist jedoch nur unter der Voraussetzung erteilt, daß die 
geehrte Versammlung, bevor wir von der Genehmigung Gebrauch 
machen, nachträglich ihre Zustiminung zu der veränderten Zinsbogen 
ausgabe erklärt. 
Indem wir bemerken, daß es uns wegen der Ferien der Ver- 
sammlung nicht möglich war. die Zustimmung der Versammlung vor 
der Vorstellung an die Herren Minister einzuholen, ersuchen wir um 
folgende Beschlußfassung: 
Die Versammlung ist damit einverstanden, daß an Stelle der 
durch die Königlichen Privilegien vom 17. Juli 1876, 6. Mai 1878, 
23. August 1882, 5. Mai 1886. 27. Juni 1890. 16. Lktober 1892, 
9. November 1898 und 81. Januar 1904 gestatteten Zinsbogen 
städtischer Anleihen für 4 und 8 Jahre hinfort solche für 10jährige 
Zeiträume ausgegeben werden. 
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