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mirador

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Public Domain - gemeinfrei: Dieses Werk wurde als frei von bekannten urheberrechtlichen Einschränkungen identifiziert, einschließlich aller verwandten Schutzrechte. Sie dürfen das Werk kopieren, verändern, verbreiten und aufführen, sogar zu kommerziellen Zwecken, ohne um Erlaubnis bitten zu müssen. Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungshinweisen.

Bibliografische Daten

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Zeitschrift

Urheber (Körperschaft):
Königlich Preußisches Statistisches Landesamt
Titel:
Veröffentlichungen des Statistischen Amts der Stadt Berlin
Erschienen:
Berlin: W. & S. Loewenthal 1904
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2020
Erscheinungsverlauf:
1882-1884; 1886-1888; 1900-1904 ; mehr nicht digitalisiert
Fußnote:
Band 1882-1887 erschienen als Beilage zu: Communal-Blatt der Haupt- und Residenz-Stadt
Band 1888-1904 erschienen als Beilage zu: Gemeindeblatt der Stadt Berlin
ZDB-ID:
2899774-8 ZDB
Frühere Titel:
Veröffentlichungen des Statistischen Bureaus der Stadt Berlin
Berlin:
B 8 Allgemeines: Statistik
Dewey-Dezimalklassifikation:
310 Statistik
Sammlung:
Allgemeine Landeskunde, Natur, Umwelt
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang

Band

Erschienen:
1902
Sprache:
Deutsch
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2020
Berlin:
B 8 Allgemeines: Statistik
Dewey-Dezimalklassifikation:
310 Statistik
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-15394182
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang
Sammlung:
Allgemeine Landeskunde, Natur, Umwelt

Ausgabe

Titel:
1902. VI
Erschienen:
, 1902

Schnellzugriff

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  • Neue Baupolizei-Verordnung für die Vororte von Berlin vom 30. Januar 1912 (Public Domain)
  • Werbung
  • Titelblatt
  • Königl. Preuss. Ober-Praesidium der Provinz Brandenburg
  • [Handschriftliche Anmerkungen]
  • [Einleitung]
  • Inhaltsverzeichnis
  • Erster Abschnitt. Bauerlaubnis, Prüfung und Abnahme der Bauten. § 1 - § 6a
  • Zweiter Abschnitt. Schutzmaßregeln bei der Bauausführung. § 7 - § 9
  • Dritter Abschnitt. Bauvorschriften. § 10 - § 46
  • I. Allgemeine Vorschriften. § 10 - § 21
  • II. Einzelvorschriften. § 22 - § 46
  • Vierter Abschnitt. Sondervorschriften für die einzelnen Bauklassen. § 47 - § 56
  • Fünfter Abschnitt. Sondervorschriften für Einfamilienhäuser. § 57 - § 66
  • Sechster Abschnitt. Sondervorschriften für Fabrikbauten. § 67 - § 72
  • Siebenter Abschnitt. Schlußbestimmungen. § 73 - § 78
  • Anlage. Geltungsbereich und Bauklassenverteilung der Baupolizeiverordnung für die Vororte von Berlin am 30. Januar 1912
  • I. Kreis Teltow
  • II. Kreis Niederbarnim
  • III. Kreis Osthavelland
  • IV. Kreis Zauch-Belzig
  • Anhang I.
  • I. Alphabetisches Sachregister
  • II. Ortsverzeichnis
  • Werbung
  • Anhang II. Polizeiverordnung betreffend die Arbeiterfürsorge auf Bauten
  • Erster Nachtrag zur Baupolizei-Verordnung für die Vororte von Berlin vom 30. Januar 1912. Polizeiverordnung vom 27. März 1912
  • Titelblatt
  • I. Kreis Teltow
  • II. Kreis Niederbarnim
  • Dritter Nachtrag zur Baupolizeiverordnung für die Vororte von Berlin vom 30. Januar 1912
  • Vierter Nachtrag zur Baupolizeiverordnung für die Vororte von Berlin vom 30. Januar 1912
  • Sechster Nachtrag zur Baupolizeiverordnung für die Vororte von Berlin vom 30. Januar 1912
  • Siebenter Nachtrag zur Baupolizeiverordnung für die Vororte von Berlin vom 30. Januar 1912
  • Farbkarte

Volltext

152 
Vorgsdorf, Gemeinde. 
Bauklasse 0: 
in dem nordöstlich der Berlin ¶Oranien— 
burger Chaussee liegenden Gemeindeteile 
ist die Anlage störender Betriebe (8 48) 
verboten. 
VBruchmühle, Gemeinde. 
Bauklasse 0: 
die Anlage störender Betriebe (8 48) ist 
verboten. 
Buch, Gemeinde und Gutsbezirk. 
Bauklasse 0: 
in dem westlich des Weges Karow — Buch — 
Zepernick liegenden Gebiete ist die Anlage 
törender Betriebe ß 48) verboten. 
Cöpenicker Forst, Gutsbezirk. 
1. Bauklasse D: 
in dem östlich der Gemeinde Friedrichs— 
hagen und südlich der Schlesischen Eisen— 
bahn bis zur Grenze gegen Erkner be— 
legenen Gebiete. 
2. Bauklasse F: 
in dem östlich der Cöpenicker Stadtgrenze 
und nördlich der Schlesischen Eisenbahn 
bis zur Grenze gegen Erkner und Wolters— 
dorf belegenen Gebiete. 
Dahlwitz, Gemeinde und Gutsbezirk. 
Bauklasse O mit Ausnahme: 
1. des Gebiets, welches nördlich der Berlin — 
Frankfurter Chaussee und östlich der Dahl— 
witz ¶Neuenhagener Chaussee belegen ist, 
sowie des Geländestreifens, welcher im An— 
schluß an dieses Gebiet auf der Südseite 
der Berlin —Frankfurter Chaussee und der 
Westseite der Dahlwitz —Neuenhagener 
Chaussee in einem fortlaufenden, senkrecht
	        

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