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Dienstblatt des Magistrats von Berlin (Public Domain) Ausgabe 1942 (Public Domain)

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Full text: Dienstblatt des Magistrats von Berlin (Public Domain) Ausgabe 1942 (Public Domain)

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Periodical

Creator:
Königlich Preußisches Statistisches Bureau
Title:
Veröffentlichungen des Statistischen Bureaus der Stadt Berlin
Publication:
Berlin: Julius Sittenfeld 1881
Digitization:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2020
Dates of Publication:
1876-1881
Note:
Erschienen als Beilage zu: Communal-Blatt der Haupt- und Residenz-Stadt Berlin
Setzt die ungezählte Beilage der Hauptzeitschrift fort
ZDB-ID:
2899769-4 ZDB
Succeeding Title:
Veröffentlichungen des Statistischen Amts der Stadt Berlin
Berlin:
B 8 Allgemeines: Statistik
DDC Group:
310 Statistik
Collection:
General Regional Studies
Copyright:
Public Domain
Accessibility:
Free Access

Volume

Publication:
1877
Language:
German
Digitization:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2020
Note:
Fehlende Seiten: 281-284
Berlin:
B 8 Allgemeines: Statistik
DDC Group:
310 Statistik
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-15394872
Copyright:
Public Domain
Accessibility:
Free Access
Collection:
General Regional Studies

Issue

Title:
1876. LXXV
Publication:
, 1877

Contents

Table of contents

  • Dienstblatt des Magistrats von Berlin (Public Domain)
  • Ausgabe 1942 (Public Domain)

Full text

[Seite277 
Nr. 238—240 
2. Die Gewährung des Urlaubs bedarf der Genehmi- Für die Einstellung der von der KrT erfaßten 
gung des zuständigen Arbeitsamtes. Die Genehmi- Angestellten und Arbeiter sind künftig folgende 
gung ist nur zu erteilen, wenn Vordrucke zu verwenden: 
a) der Pole sich in seiner Arbeitsleistung voll vn 
bewährt und gut geführt hat und mit Seiner Angestellte 
ordnungsmäßigen Rückkehr zum Arbeitsplatz a) Vordruck HP IV VB 11 — Ärzte — betr. Ver- 
nach Beendigung des {rlaubs zu rechnen ist, merk über die Einstellung eines Assistenz- 
b) der Pole nicht bereits in den letzten 12 Mo- oder Oberarztes (an Stelle des bisherigen 
naten vor der Urlaubserteilung in der Heimat Vordrucks GesAnst 41), 
Bewesen Ist. b) Vordruck HP IV VB 11 — KrT —. betr. Ver- 
Die Dauer der Beurlaubung auf Grund des Er- merk über die Einstellung eines unter -die 
a To 9. 1942 EUER 3 Wochen ein- KrT fallenden Angestellten und 
schließlich der Reisetage. Auf diese Dauer ist der Mr x Om 
sich nach den jeweils zuständigen Arbeits- PO Vordnuck HD IV VB x HN „BE 
: betr. Vermerk über die Einstellung eines 
bedingungen (s. DB1 1/1942 Nr.130 S.151) er- unter die KrT fallenden Kriegsaushilfs- 
gebende Urlaub anzurechnen. Für den über- angestellten HS: 
schießenden Teil des Urlaubs wird nur Freizeit 8 ; 
 rlatn DS NE Wi Denen Arbeiter 
rlaub (z.B. ın der Landwirtschaft), wird aus- m 
schließlich unbezahlte Freizeit gewährt. a) Vordruck HP VB 6 — KrT — betr. Vermerk 
® e über die Einstellung eines unter die KrT 
Der Unternehmer ist verpflichtet, vom Lohn fallenden Arbeiters und 
(einschließlich Urlaubsvergütung) 2 Wochenlöhne, - Kan 
bei landwirtschaftlichen Arbeitskräften‘ einen b) Vordruck HP IV VB1— KrT — betr. Ver- 
Monatslohn, einzubehalten. Der einbehaltene Lohn merk über die Einstellung eines unter die 
ist bei ordnungsmäßiger Rückkehr der Polen aus- KrT fallenden vorübergehend beschäftigten 
zuzahlen. Kehrt der Pole nicht pünktlich an Arbeiters, 
seinen Arbeitsplatz zurück, so wird er wegen Für Arbeiter, die als Kriegsaushilfsarbeiter 
Arbeitsvertragsbruches bestraft. Der einbehaltene zu beschäftigen sind, bestehen im Hinblick auf die 
Lohnteil ist an den Reichsstock für Arbeitseinsatz Regelung im Abschn. C_ der Vfg vom 23. 4. 1942 
(Arbeitsamt) abzuführen. (DB1 1/1942 Nr. 92 S.112) keine besonderen Ein- 
Der Umfang der Beurlaubung polnischer Arbeits- stellungsvordrucke. Bei Einstellung von Kriegs- 
kräfte hängt von der Verkehrslage ab. Die aushilfsarbeitern ist der Vordruck HP IV VB 6a 
Arbeitsämter haben die Anträge der © Gaternehmer zu verwenden, bei dem unter dem Absatz „Für das 
auf Beurlaubung der bei ihnen beschäftigten Arbeitsverhältnis sind maßgebend:“ als Sonder- 
Polen auf die vorhandenen Transportmöglich- bestimmung „BDO Kriegsaushilfsarbeiter‘“ einzu- 
keiten zu prüfen. tragen und am Kopf das Stichwort „Kriegs- 
Di Tune von Urlaub in Sonderfällen a aushilfsarbeiter“ zu setzen ist . 
rund des Erlasses.des RAM vom 28. 2. 1942 2. Nichtbeamtete Schwesternschafts-Schwestern 
(DB1 1/1942 Nr. 77 S. 98) bleibt unberührt. Derartige AD für die Einstellung der der die Dienst- 
beurlaubte Polen sind nach Möglichkeit den ordnung für die Schwesternschaft der Reichs- 
Transportsonderzügen anzuschließen. hauptstadt (siehe DB1 1/1939 Nr. 130 S. 193) fallen- 
Im Auftrage den Schwestern habe ich einen besonderen Vor- 
| druck herausgebracht, Es ist dies der Vordruck 
Brodehl HP IV VB 11 — Schwesternschaft — betr. Ver- 
merk über die Einstellung einer Schwester. Für 
a die von der KrT erfaßten oder ihr unterstellten 
Schwestern gilt dagegen die Regelung unter vor- 
1/239 HP IV 1 und IV2 ] stehendem Absatz 1 
Fernruf: Stadiverw. 4501 j Die notwendigen Vordrucke sind ab sofort beim 
An die Bezirksbü a Beschaffungsamt —- Formularabteilung — er- 
P-/ Cie Pezirksbürgermeister. hältlich. Den Bedarf bitte ich auf das unbedingt 
. . « erforderliche Maß und unter Ausschaltung jeg- 
Neue Einheitsvordrucke betr. Einstellungs- licher Vorratswirtschaft zu beschränken 
vermerke für KrT-Gefolgschaftsmitglieder usw. 
AKT Gefolzschattsmiteli Im Auftrage 
. KrT-Gefolgschaftsmitglieder Brodehl 
Ich habe nunmehr auch für KrT-Gefolgschafts- 
mitglieder Einstellungsvermerke anfertigen lassen. 
Vor ihrer Verwendung ist zu prüfen, ob die einzu- 
a a tkralt Dne8 ner den Geltungs- 
ereic ieser Tarifordnung fällt. Hierbei ist r= . 
Koglonben ihrem betrieblichen und dem persön- | 1/2400 Lieg 1— 1180* 
ichen Geltungsbereich zu unterscheiden. Er- 5 z 35 
läute tnd N Bemerke ich, daß die KrT nicht. nur für Fernruf: Stadtverw. 4391, Hausanschl. 35 
für ii Or Anlage 4 pi TON A uer Einschränkung und Vereinfachung der Verwal- 
Anlage 2 zur TO.B verzeichneten Gefolgschafts- tungsarbeit; hier: Vorauszahlung der Mieten 
mitglieder gilt, soweit sie in den in 8 1 der KrT 
näher bezeichneten Anstalten usw. beschäftigt Wortlaut dieser Verfügung siehe Dienstbhlatt Teil 11 
sind. Damit fallen beispielsweise auch sämtliche vom 28, Oktober 1942 Seite 72 Nr. 76. 
in Krankenanstalten usw. beschäftigten Büro- 
angestellten und Kanzleikräfte nicht unter die In Vertreiun 
TO. A, sondern unter die KrT. Bei Neueinstellun- 8 
gen ist hierauf zu achten. Lindig 
= WAZ 
Druck: BBA (Verwaltüngsdruckerei der Reichshauptstadt Berlin), SO 16. Rungestraße 20
	        

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