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Verwaltungs-Bericht des Magistrats zu Berlin (Public Domain) Issue 1911 (Public Domain)

Bibliographic data

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Description

Creator:
Berlin
Title:
Verwaltungs-Bericht des Magistrats zu Berlin : für die Rechnungsjahre ... / Berlin
Publication:
Berlin, 1856 - 1921
Digitization:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2017
Dates of Publication:
1854/1855-1859/1860; 1862/1863-1872; 1874-1883/1884; 1885/1886-1887/1888; 1898/1899-1913; 1915-1918/1920
Note:
Jahrgang 1859/60-1886/1887 erschienen als Beilage zu: Communal-Blatt der Haupt- und Residenz-Stadt Berlin Jahrgang 1887/1888 erschienen als Beilage zu: Gemeindeblatt der Stadt Berlin
ZDB-ID:
2899586-7 ZDB
Berlin:
B 765 Staat. Politik. Verwaltung: Verwaltungsberichte. Haushaltspläne
Urban Studies:
Kws 770 Verwaltung. Verwaltungswissenschaften: Verwaltungspolitik
DDC Group:
350 Öffentliche Verwaltung
Copyright:
Public Domain
Accessibility:
Free Access
Collection:
Public administration, politics State, Politics, Administration, Law

Description

Publication:
1913
Language:
German
Digitization:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2017
Berlin:
B 765 Staat. Politik. Verwaltung: Verwaltungsberichte. Haushaltspläne
Urban Studies:
Kws 770 Verwaltung. Verwaltungswissenschaften: Verwaltungspolitik
DDC Group:
350 Öffentliche Verwaltung
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-12731908
Location:
Zentral- und Landesbibliothek Berlin
Shelfmark:
B 765/65:1911
Copyright:
Public Domain
Accessibility:
Free Access
Collection:
Public administration, politics State, Politics, Administration, Law

Description

Title:
No. 48. Bericht über das Berliner Rettungswesen
Collection:
Public administration, politics State, Politics, Administration, Law

Contents

Table of contents

  • Verwaltungs-Bericht des Magistrats zu Berlin (Public Domain)
  • Issue 1911 (Public Domain)
  • Titelblatt
  • Verzeichnis der Einzelberichte
  • Index
  • No. 1. Bericht über die allgemeine Verwaltung des Magistrats
  • No. 2. Bericht der städtischen Kunstdeputation
  • No. 3. Bericht der Steuerdeputation
  • No. 4 u. 5
  • No. 6. Bericht der städtischen Grundeigentumsdeputation
  • Nr. 7. Bericht der städtischen Parkverwaltung
  • No. 8. Bericht der städtischen Schuldeputation
  • No. 9. Bericht über das städtische Fach- und Fortbildungsschulwesen
  • No. 10. Bericht über die städtische Blindepflege
  • No. 11. Bericht über das Märkische Museum
  • No. 12. Bericht über die Verwaltung der Stadtbibliothek und der städtischen Volksbibliothek und Lesehallen
  • No. 13. Bericht der Deputation für Statistik
  • No. 14. Bericht über die städtische Armenpflege
  • No. 15. Bericht der städtischen Stiftungsdeputation
  • No. 16. Bericht der städtischen Waisendeputation
  • No. 17. Bericht über die Verwaltung der städtischen Hospitäler und Sichenanstalten
  • No. 18. Bericht der Deputation für die städtischen Krankenanstalten und die öffentliche Gesundheitspflege
  • No. 19. Bericht der Deputation für die städtische Irrenpflege
  • No. 20. Bericht über die städtischen Heimstätten
  • No. 21. Bericht über die städtischen Badeanstalten
  • No. 22. Bericht über die Verwaltung der Gemeindefriedhöfe
  • No. 23. Bericht über die Verwaltung des Arbeitshauses Rummelsburg, des städtischen Hospitals und der Verpflegungsstation für kranke Obdachlose in Berlin-Lichtenberg
  • No. 24. Bericht über die Verwaltung des städtischen Obdachs, der Desinfektionsanstalt II, der Hilfsstation für geschlechtskranke Frauen und des Obdachshospitals
  • No. 25. Bericht über die Friedrich Wilhelmsanstalt für Arbeitsame und die damit verbundene von Biederseestiftng
  • No. 26. Bericht der Deputation zur Verwaltung des Gesindebelohnungs- und Unterstützungsfonds
  • No. 27. Berichte über die Altersversorgungsanstalten und Hospitäler städtischen Patronats
  • No. 28. Bericht der Abteilung für Invalidenversicherung
  • No. 29. Bericht der städtischen Sparlasse
  • No. 30. Bericht der Gewerbedeputation des Magistrats und des Magistratskommissars für die Orts- und Betriebskrankenkassen
  • No. 31. Bericht über das Gewerbegericht zu Berlin
  • No. 32. Bericht über das Kaufmannsgericht zu Berlin
  • No. 33. Bericht der städtischen Hochbaudeputation
  • No. 34. Bericht der städtischen Tiefbaudeputation
  • No. 35. Bericht der städtischen Polizeiverwaltung
  • No. 36. Bericht der städtischen Verkehrsdeoutation
  • No. 37. Bericht über das städtische Straßenreinigungswesen
  • No. 38. Bericht der Deputation des Magistrats zur Beschaffung der Schreibmaterialien
  • No. 39. Bericht der Deputation zur Beschaffung der Brennmaterialien
  • No. 40. Bericht der städtischen Markthallen
  • No. 41. Bericht über den städtischen Vieh- und Schlachthof, über die städtische Fleischbeschau sowie über die Fleischvernichtungs- und Verwertungsanstalt bei Rüdnitz
  • No. 42. Bericht über die Verwaltung der städtischen Wasserwerke
  • No. 43. Bericht der Deputation für die Kanalisationswerke und Güter Berlins
  • No. 44. Bericht der Deputation der städtischen Gaswerke
  • No. 45. Bericht der städtischen Feuersozietät (Für das Geschäftsjahr 1 Oktober 1910/1911)
  • No. 46. Bericht über die Verwaltung der Feuerwehr
  • No. 47. Bericht des Kuratoriums der städtischen Zentrale Buch
  • No. 48. Bericht über die Tätigkeit des städtischen Untersuchungsamtes für hygienische und gewerbliche Zwecke zu Berlin
  • No. 48. Bericht über das Berliner Rettungswesen

Full text

Verwaltungsbericht 
des 
Magistrats zu Berlin 
für 
das Ltatsjahr 1911. 
M 4». 
Wericht über öas WerLiner Hlettungswefen- 
A. Allgemeiner Teil. 
I. Organisation. 
In der Organisation des Berliner Rettungswcsens ist im Be 
richtsjahre eine Aenderung nicht eingetreten. 
Die mit den am Berliner Rettungswesen beteiligten drei In 
stitutionen abgeschlossenen Verträge liefen mit dem 31. März 1912 
ab, d. h. sie konnten zu diesem Termin spätestens am 1. Oktober 1911 
gekündigt werden, andernfalls sie sich auf ein Jahr, d. h. bis zum 
1. April 1913 verlängerten. Der Magistrat beschloß, von einer 
Kündigung der Verträge zum 1. April 1912 zwar Abstand zu 
nehmen, eine anderweite Gestaltung des. Rettungswesens aber in 
Erwägung zu ziehen und durch eine Magisttatskommission vor 
beraten zu lassen. Ehe diese Kommission zusammentrat, kündigten 
die Sanitätswachen ihrerseits rechtzeitig ihren Vertrag zum 1. April 
1912. 
Die Beratungen in der Magistratskommission gingen von fol 
genden Erwägungen aus: 
Es wurde nicht verkannt, daß sich die beteiligten Per 
einigungen und namentlich ihre leitenden Persönlichkeiten alle Mühe 
gegeben haben, den übernommenen Verpflichtungen nachzukommen. 
Es hatte sich aber doch herausgestellt, daß aus dem bisher verfolgten 
Wege eine ständige Aerztebereitichasi aus allen Wachen in Berlin 
auf die Dauer nicht zu erzielen ist. Der von dem Aerzteverein 
vertretene Grundsatz, daß an dem Dienste des Rettungswesens eine 
möglichst große Anzahl von Aerzten zu beteiligen, und daher der 
Dienst des Einzelnen auf nur wenige Stunden, höchstens drei, und 
auch nicht an allen Tagen, zu beschränken sei, hat sich, so ideal der 
Gedanke auch sein mag, als nicht durchführbar erwiesen. Schon 
der gerade auf Veranlassung des Aerztevereins aufgenommenen grund 
legenden Vcrtragsbedingung, daß auf jeder der 17 Wachen am 
Tagesdienst mindestens 10 Aerzte zu beteiligen seien, hat der Aerzte- 
verein dauernd nicht entsprechen können. Statt der hieraus sich 
ergebenden Mindestzahl von 170 Aerzten hat er nur eine Höchst 
zahl von 145 zu diesem Dienste willig gefunden, obwohl seine Mit 
gliederzahl selbst etwa 1120 Aerzte beträgt. Uni seiner Verpflich 
tung, die Wachen ständig mit Aerzten zu versehen, nachznkomnien, 
hat der Aerzteverein daher in zahlreichen Fällen seinen eigenen Grund 
satz durchbrechen müssen, und statt der von ihm selbst geforderten 
Stundenzahlen von 4 bis 10 in der Woche für den einzelnen Arzt 
sind Stundenzahlen von 20 bis 30, ja in einzelnen Fällen von 
33, 34, 39 und sogar 48 Stunden in der Woche (o hnc Nachtdienst 
und Sonntagsnachmittagsdicnst) keine seltene Erscheinung gewesen. 
Freilich sind die mit so hohen Stundenzahlen beteiligten Aerzte nicht 
dauernd arif einer Wache beschäftigt worden, sondern wechselnd auf 
verschiedenen Wachen hintereinander je zwei Stunden tätig 
gewesen. Es liegt aber auf der Hand, daß ein solches Verfahren nur 
noch dem Wortlaut nach der Forderung beschränkter ärztlicher Dienst 
zeit entspricht und überdies zu unpünktlicher Wahrnehmung des 
Dienstes geradezu verführt, da ein Arzt, der auf der einen Wache 
seine Dienstzeit pünktlich einhält, nicht auf der anderen unmittelbar 
darauf zur gleichen Stunde seinen Dienst pünktlich antreten kann. 
Aber auch trotz solcher Hilfsmittel sind die Schwierigkeiten, alle 
Stunden auf allen Wachen zu besetzen, vom Aerzteverein nie ganz 
zu überwinden gewesen. Schon im Jahre 1909, alsbald nach dem 
Vertragsabschluß, mußte aus Mangel an Aerzten auf verschiedenen 
Wackln ein Teil der Stunden wmhenlang unbesetzt bleiben, obwohl 
der Aerzteverein nach Lage der Sache auf das hervortretende Be 
dürfnis vorbereitet sein mußte. Auch später, bis zur Gegenwart, sind 
in einer nicht geringen Zahl von Fällen bei Gelegenheit der 
städtischen Revisionen, die ja immer doch nur als Stichproben gelten 
können und daher den wirklichen Sachverhalt nur andeuten, die 
Wachen ohne Arzt betroffen worden, teils weil der Dienst nicht be 
setzt werden konnte, teils iveil tor Arzt den Dienst nicht pünktlich wahr 
nahm; nur in ganz wenigen Fällen war dabei dringende Abwesen 
heit in eigener Praxis als Grund angegeben. 
Bedenklicher noch muß es crsckßünen, daß der Aerzteverein, 
um seiner Verpflichtung nachzukommen, für Zwecke des Rettungs 
dienstes Aerzte von außerhalb nach Berlin zu ziehen sich ge 
nötigt gesehen hat. Im Sommer 1910 suchte er solche von außer 
halb gegen feste Tagegelder von 12 M zu gewinnen, im Juni 1911 
durch Inserat in den „Aerzttichen Mitteilungen" gegen 12 M täg 
lich und Reisekosten bei 4—8(! sstündiger Dienstzeit. Es liegt auf 
der Hand, daß alle diese Maßnahmen einerseits Verstöße gegen 
das eigene, vom Aerzteverein so lebhaft vertretene oben erwähnte 
Prinzip und gegen den Vertrag darstellen, und andererseits be 
weisen, daß auf dem von ihm der Trabt angeborenen und als gang 
bar verheißenen Wege das erwünschte Ziel nicht zu erreichen ist. 
Es wurde dabei anerkannt, daß der Verein als solcher redlich ver 
sucht hat, seine Vertragspflichten zu erfüllen: die Verhältnisse inner 
halb der Berliner Acrzteschajt baden sich jedoch als stärker erwiesen, 
und es wird dem einzelnen Arzt nicht einmal ein sonderlicher Vor 
wurf daraus gemacht werden können, daß er um weniger stunden 
in der Woche willen und im Hinblick auf den damit verbundenen, 
natürlich nicht erheblichen Entgelt nicht leicht geneigt ist, feine Privar- 
praxis durch Abwesenheit zu gefährden, indem er sich für einige 
Stunden, und bisweilen gerade in der üblichen Sprechstundenzeit, 
für das öffentliche Rettungswesen verpflichtet. 
Auch sonst Hai der wechselnde Dienst in den Wachen, ivic akten- 
maßig nachgewiesen ist, noch mancherlei Mißstände mit sich geführt. 
Die mangelnde nähere Verbindung des einzelnen diensttuenden Arztes 
mit einer bestimmten Wache, wie sie mit dem immer nur kurzen 
und zwischen den Wachen wechselnden Dienste naturgemäß verbunden 
ist, wurde auch hier als die Ursache der hervorgerrctenen Mängel 
erachtet. 
Drängten so hinsichtlich des ärztlichen Dienstes die gegenwär 
tigen Verhältnisse unbedingt zu einer Aenderung, so schien diese nur 
in der Richtung gesunden werden zu können, daß eine beschränkte 
Zahl von Aerzten durch täglich erneute und gegenüber der bis 
herigen erheblich ausgedehntere Dienstzeit, die dann ja auch eine 
im Endergebnis erheblich höhere Honorierung mit sich bringt, in 
möglichst nahe Beziehung zu einer einzelnen Wache gebracht werden. 
Daß für die Durchführung einer so veränderten Ausgabe der 
Aerzteverein nicht mehr die richtige Stelle sein ivird, dürste aus der 
Hand liegen. Es kommt auch dazu, daß ein derart auf wenigen 
Schultern ruhender Dienst in den Wachen eine desto vünktlichere 
Wahrnehmung und somit im.Interesse der Bevölkerung eine desto 
nachdrücklichere städtische Aufsicht erfordert, letztere aber aus dem 
Umweg über den Aerzteverein, wie sie aus Grund des Vertrages 
heute geübt wird, allzusehr verlangsamt werden und vielfach wohl 
ihr Ziel verfehlen würde. Auf der anderen Seile glaubte man keinen 
Anlaß zu haben, die guten Dienste des Aerztevereins, die er durch 
Zuweisung geeigneter Aerzte bisher der Stadt geleistet har, zurück 
weisen zu sollen, wenn er — wie in Aussicht gestellt ist — auch 
weiterhin sich dazu bereit finden lassen würde. 
Zu dem vorstehend erörterten inneren und vornchmlichsten 
Grunde, der eine Weiterführung der geschlossenen Verträge 
nicht ratsam erscheinen läßt, tritt nun noch ein äußerer hinzu. 
Fortsetzung des Textes siehe Seite 6. 
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