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Verwaltungs-Bericht des Magistrats zu Berlin (Public Domain) Issue 1909 (Public Domain)

Bibliographic data

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Description

Creator:
Berlin
Title:
Verwaltungs-Bericht des Magistrats zu Berlin : für die Rechnungsjahre ... / Berlin
Publication:
Berlin, 1856 - 1921
Digitization:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2017
Dates of Publication:
1854/1855-1859/1860; 1862/1863-1872; 1874-1883/1884; 1885/1886-1887/1888; 1898/1899-1913; 1915-1918/1920
Note:
Jahrgang 1859/60-1886/1887 erschienen als Beilage zu: Communal-Blatt der Haupt- und Residenz-Stadt Berlin Jahrgang 1887/1888 erschienen als Beilage zu: Gemeindeblatt der Stadt Berlin
ZDB-ID:
2899586-7 ZDB
Berlin:
B 765 Staat. Politik. Verwaltung: Verwaltungsberichte. Haushaltspläne
Urban Studies:
Kws 770 Verwaltung. Verwaltungswissenschaften: Verwaltungspolitik
DDC Group:
350 Öffentliche Verwaltung
Copyright:
Public Domain
Accessibility:
Free Access
Collection:
Public administration, politics State, Politics, Administration, Law

Description

Publication:
1911
Language:
German
Digitization:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2017
Berlin:
B 765 Staat. Politik. Verwaltung: Verwaltungsberichte. Haushaltspläne
Urban Studies:
Kws 770 Verwaltung. Verwaltungswissenschaften: Verwaltungspolitik
DDC Group:
350 Öffentliche Verwaltung
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-12718263
Location:
Zentral- und Landesbibliothek Berlin
Shelfmark:
B 765/65:1909
Copyright:
Public Domain
Accessibility:
Free Access
Collection:
Public administration, politics State, Politics, Administration, Law

Description

Title:
No. 9. Bericht über das städtische Fach und Fortbildungsschulwesen
Collection:
Public administration, politics State, Politics, Administration, Law

Contents

Table of contents

  • Verwaltungs-Bericht des Magistrats zu Berlin (Public Domain)
  • Issue 1909 (Public Domain)
  • Title page
  • Contents
  • Index
  • No. 1. Bericht über die allgemeine Verwaltung des Magistrats
  • No. 2. Bericht der städtischen Kunstdeputation
  • No. 3. Bericht der Steuerdeputation
  • No. 4 u. 5
  • No. 6. Bericht der städtischenn Grundeigenthums- Deputation
  • No. 7. Bericht der städtischen Park-Deputation
  • No. 8. Bericht der städtischen Schul-Deputation
  • No. 9. Bericht über das städtische Fach und Fortbildungsschulwesen
  • No. 10. Bericht über die städtische Blindenpflege
  • No. 11. Bericht über das märkische Museum
  • No. 12. Bericht über die Verwaltung der Stadtbibliothek und der städtischen Volksbibliotheken und Lesehallen
  • No. 13. Bericht der Deputation der Statistik
  • No. 14. Bericht über die städtische Armenpflege
  • No. 15. Bericht der städtischen Stiftungsdeputation
  • No. 16. Bericht der städtischen Waisendeputation
  • No. 17. Bericht über die Verwaltung der städtischen Hospitäler und Siechenanstalten
  • No. 18. Bericht der Deputation für die städtischen Krankenanstalten und die öffentliche Gesundheitspflege
  • No. 19. Bericht der Deputation für die städtische Irrenpflege
  • No. 20. Bericht über die städtischen Heimstätten
  • No. 21. Bericht über die städtischen Badeanstalten
  • No. 22. Bericht über die Verwaltung der Gemeindefriedhöfe
  • No. 23. Bericht über die Verwaltung des Arbeitshauses und des Arbeitshaus -Hospitals in Rummelsburg
  • No. 24. Bericht über die Verwaltung städtischen Obdachs, der Desinfektionsanstalt II der hilfsstation für geschlechtskranke Frauen und des Obdachhospitals
  • No. 25. Bericht über die Friedrich Wilhelmsanstalt für Arbeitsame und die damit verbundene von Biederseestiftung
  • No. 26. Bericht der Deputation zur Verwaltung des Gesindebelohnungs- und Unterstützungsfonds
  • No. 27. Bericht über die Altersversorgungsanstalten und Hospitäler städtischen Patronats
  • No. 28. Bericht der Abteilung für Invalidenversicherung und des Magistrats-Kommissars für invalidenversicherung
  • No. 29. Bericht der städtischen Sparkasse
  • No. 30. Bericht der Gewerbedeputation des Magistrats und des Magistratskommissars für die Orts-und Betriebskrankenkassen
  • No. 31. Bericht über das Gewerbegericht zu Berlin
  • No. 32. Bericht über das Kaufmannsgericht
  • No. 33. Bericht der städtischen Hochbaudeputation
  • No. 34. Bericht der städtischen Tiefbaudeputation
  • No. 35. Bericht der städtischen Polizeiverwaltung
  • No. 36. Bericht der städtischen Verkehrsdeputation
  • No. 37. Bericht über das städtische Straßenreinigungswesen
  • No. 38. Bericht der Deputation des Magistrats zur Beschaffung der Schreibmaterialien
  • No. 39. Bericht der Deputation zur Beschaffung der Brennmaterialien
  • No. 40. Bericht über die städtischen Markhallen
  • No. 41. Bericht über den städtischen Vieh-und Schlachthof, über die städtische Fleischbeschau sowie die Fleischvernichtungs-und Verwertungsanstalt bei Rüdnitz
  • No. 42. Bericht über die Verwaltung der städtischen Wasserwerke
  • No. 43. Bericht der Deputation für die Kanalisationswerke und Güter Berlins
  • No. 44. Bericht der Deputation der städtischer Gaswerke
  • No. 45. Bericht der städtischen Feuersozität
  • No. 46. Bericht über die Verwaltung der Feuerwehr
  • No. 47. Bericht des Kuratoriums der städtischen Zentrale Buch
  • No. 48. Bericht über die Tätigkeit des städtischen Untersuchungsamtes für hygienische und gewerbliche Zwecke zu Berlin
  • No. 49. Berliner Rettungswesen

Full text

1 
Verwaltungsbericht 
des 
Magistrats zu Berlin 
für 
das Ctatsjahr 1909. 
M 9. 
HZerichL über das städtische Jach- und Jortbitöungsfchutwesen. 
I. Allgemeiner Teil. 
1. Zuständigkeit und Organisation. 
Die Zuständigkeit der städtischen Deputation für das Fach- und 
Fortbildungsschulwesen hat während des Berichtsjahres Aenderungen 
gegen das Vorjahr nicht erfahren. Dagegen hat eine vielfach erörterte, 
in den Organismus der Verwaltungsabteilung tief einschneidende Frage 
ihre Erledigung dadurch gefunden, daß die Gemeindebehörden im 
Berichtsjahre die Stelle eines Direktors des gesamten Fach- und 
Fortbildungsschulwesens geschaffen und dieses Amt dem bisherigen 
Stadt- und Kreisschulinspektor Oe. Karl Grundscheid Hierselbst vom 
1. April 1909 ab, zunächst probeweise auf 2 Jahre übertragen haben. 
Die Deputation besteht aus 15 Mitgliedern und zwar aus 
2 Stadtschulräten, von denen der eine, Stadtschulrat Dr. Michaelis, 
den Vorsitz in der Deputation führt, ferner aus 3 Stadträten. 5 Stadt 
verordneten und 5 Bürgerdeputierten; außerdem gehören zu dem 
Kollegium ein Magistratsrat und der oben erwähnte Direktor des 
Fach- und Fortbildungsschulwesens als stimmberechtigte Mitglieder in 
den von ihnen bearbeiteten Sachen. 
In der Zusammensetzung der Deputation haben im Berichtsjahre 
folgende Veränderungen stattgefunden: 
Durch Verzug nach außerhalb mußte der bisherige Bürgerdeputierte 
Kümmel sein Amt niederlegen und freiwillig schied aus der Stadtrat 
Buchow; an Stelle dieser Mitglieder sind eingetreten der Bürger- 
devutierte Wolderski und der Stadtrat vr. Wiemer. Während des 
Berichtsjahres hielt die Deputation 19 Sitzungen ab. 
II. Krfondrrrr Teil. 
In der von uns herausgegebenen Uebersicht über das Fort- 
bildungsschulwesen der Stadt Berlin, 27. Jahrgang, Schuljahr 1909/10 
sind sämtliche Fach- und Fortbildungsschulen, sowie gewerbliche 
Unterrichtsanstalten näher bezeichnet, auch enthält sie am Schluffe eine 
Frequenzübersicht, aus der hervorgeht, wie viel Schüler und darunter 
Lehrlinge aus jeder Berufsgattung die einzelnen der Fortbildung 
dienenden Einrichtungen besuchen, und wie viel Lehrlinge bei den be 
treffenden Innungen eingeschrieben sind. 
Danach betrug die Zahl der Teilnehmer im Winterhalbjahr 
1909/10 — 57253, darunter waren Lehrlinge 33 971, gegen 56 367 
bezw. 34 620 im Winterhalbjahr 1908/09. 
Die Gesamtzahl der Teilnehmerinnen an den städtischen und 
privaten Fortbildungsschulen für Mädchen betrug in derselben Zeit 
9587 gegen 8558 im Vorjahre. 
Die nun folgenden Einzelberichte beschäftigen sich mit den: 
A. Pflichtfortbildungsschulen, 
B. Wahlfortbildungsanstalten und -Schulen für Jünglinge und 
Mädchen, 
0. gewerblichen Unterrichtsanstalten, 
I). Fachschulen. 
B. Stiftungen und 
F. Geschenken. 
A. Pflichtfortbildungsschulen. 
Für die Fortbildungsschulpflicht bildet, wie bisher, das Ortsstatut 
vom 2. Dezember 1904 mit den im vorjährigen Bericht erwähnten 
Abänderungen vom 30. Mai 1908 die Grundlage. In diesem Orts- 
statut war nach dem Muster des seinerzeit vom Herrn Minister für 
Handel und Gewerbe aufgestellten Normalstatuts die Festsetzung und 
Bekanntmachung des Stundenplanes dem Magistrat vorbehalten. Nach 
einem Erkenntnis des Königlichen Kammergerichts kann aber eine 
Bestrafung auf Grund des § 150 Ziffer 4 der Reichsgewerbeordnung 
wegen Versäumung der festgesetzten Unterrichtsstunden einer gewerblichen 
Fortbildungsschule sowohl gegenüber den Arbeitern als auch gegen- 
über den Arbeitgebern nur erfolgen, wenn auch die Festsetzung der 
von den fortbildungsschulpflichtigen Personen zu besuchenden Unter 
richtsstunden durch Ortsstatut erfolgt und diese Festsetzung der Unter- 
richtsstunden in der für Ortsstatute üblichen Form veröffentlicht ist. 
Nach der Rechtsauffassung des Kammergerichts wird diesem Er- 
fordernis nicht dadurch genügt, daß in dem Ortsstatut die Festsetzung 
der Unterrichtsstunden den städtischen Körperschaften übertragen wird 
und diese den Stundenplan darauf festsetzen und in ortsüblicher 
Weise veröffentlichen. 
Wegen dieses Mangels ist das Ortsstatut der gewerblichen Fort- 
bildungsschule zu Bunzlau durch das oben angezogene Erkenntnis 
des Kammergerichts für ungültig erklärt worden. 
In einem Erlaffe vom 20. April 1909, IV 3747, teilte uns der 
Herr Minister für Handel und Gewerbe mit, daß nach dem bisherigen 
Verlaufe der Arbeiten der mit der Beratung der Gewerbeordnungs 
novelle befaßten Reichstagskommission nicht abzusehen sei, wann die 
von den verbündeten Regierungen vorgeschlagene Bestimmung Gesetz 
werden wird, wonach die Festsetzung der Stundenpläne für die Fort- 
bildungsschulen den Gemeindevorständen zustehen soll. 
Um den Bestand unserer Pflichtfortbildungsschule nicht zu ge- 
fährden, waren wir daher gezwungen, der Rechtsauffassung des 
Kammergerichts Rechnung zu tragen und die Stundenpläne durch 
besonderes Ortsstatut festzusetzen. 
Das Ortsstatut, betreffend die Stundenpläne für das Winter 
halbjahr 1909 wurde am 8. Oktober 1909 erlassen und am 25. No 
vember 1909 vom Herrn Oberpräfidenteu genehmigt. 
Bis zum Eintritt der Wirksamkeit dieses Orlsstatuts hatten wir 
die Stellung von Strafanträgen gegen Arbeitgeber und Schüler aus 
gesetzt und es ist natürlich, daß der Schulbesuch und die Schulordnung 
dadurch nicht wenig zu leiden hatten, zumal die Frage wiederholt 
in der Tages- und Fachpresse erörtert worden war. 
Neben dem bereits im vorjährigen Berichte erwähnten wirtschaft 
lichen Niedergang, der auch im laufenden Berichtsjahre noch anhielt, 
führen wir cs auf den durch das Fehlen einer gesetzlichen Handhabe 
geschaffenen Zwischenzustand zurück, daß auch im Berichtsjahre eine 
wesentliche Erhöhung der Beluchsziffern nicht eingetreten ist. 
Die Gesamtzahl der Schüler betrug im 
Sommerhalbjahr 1908: 29183, Winterhalbjahr 1908 : 30392, 
- 1909: 31 141, - 1909: 31 504, 
mithin 1909 mehr: 1958, 1 112. 
In der Einteilung und der Besetzung der Schulbezirke trat eine 
Aenderung nicht ein. 
Grundstücke. 
In unserer Verwaltung befanden sich 6 lediglich für Fortbildungs- 
schulzwecke bestimmte Grundstücke. 
Der Neubau des Fach- und Fortbildungsschulgebäudes Linien- 
straße 162 wurde begonnen und im Rohbau vollendet. 
Auch der Erweiterungsbau der V. Pflichtfortbildungsschule, Lange 
straße 31, wurde soweit gefördert, daß die Fertigstellung voraus 
sichtlich bis zum Schluffe des Etatsjahres 1910 erwartet werden kann. 
Um einen Ueberblick darüber zu gewinnen, welche Forderungen 
für Neubauten in den nächsten Jahren noch werden gestellt werden 
müssen, haben wir ein „Programm für die endgültige Unterbringung 
der Pflichtfortbildungsschulen" aufgestellt. Dieses Programm ist seitens
	        

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