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Verwaltungs-Bericht des Magistrats zu Berlin (Public Domain) Issue1908 (Public Domain)

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Bibliographic data

fullscreen: Verwaltungs-Bericht des Magistrats zu Berlin (Public Domain) Issue1908 (Public Domain)

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Periodical

Creator:
Berlin
Title:
Verwaltungs-Bericht des Magistrats zu Berlin : für die Rechnungsjahre ... / Berlin
Publication:
Berlin, 1856 - 1921
Digitization:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2017
Dates of Publication:
1854/1855-1859/1860; 1862/1863-1872; 1874-1883/1884; 1885/1886-1887/1888; 1898/1899-1913; 1915-1918/1920
Note:
Jahrgang 1859/60-1886/1887 erschienen als Beilage zu: Communal-Blatt der Haupt- und Residenz-Stadt Berlin
Jahrgang 1887/1888 erschienen als Beilage zu: Gemeindeblatt der Stadt Berlin
ZDB-ID:
2899586-7 ZDB
Berlin:
B 765 Staat. Politik. Verwaltung: Verwaltungsberichte. Haushaltspläne
Urban Studies:
Kws 770 Verwaltung. Verwaltungswissenschaften: Verwaltungspolitik
DDC Group:
350 Öffentliche Verwaltung
Copyright:
Public Domain
Accessibility:
Free Access
Collection:
Public administration,politics
State,Politics,Administration,Law

Volume

Publication:
1910
Language:
German
Digitization:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2017
Berlin:
B 765 Staat. Politik. Verwaltung: Verwaltungsberichte. Haushaltspläne
Urban Studies:
Kws 770 Verwaltung. Verwaltungswissenschaften: Verwaltungspolitik
DDC Group:
350 Öffentliche Verwaltung
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-12706748
Location:
Zentral- und Landesbibliothek Berlin
Shelfmark:
B 765/65:1908
Copyright:
Public Domain
Accessibility:
Free Access
Collection:
Public administration,politics
State,Politics,Administration,Law

Chapter

Title:
No. 8. Bericht der städtischen Schuldeputation

Contents

Table of contents

  • Verwaltungs-Bericht des Magistrats zu Berlin (Public Domain)
  • Issue1908 (Public Domain)
  • Title page
  • Verzeichnis der Einzelberichte
  • Index
  • No. 1. Bericht über die allgemeine Verwaltung des Magistrats
  • No. 2. Bericht der städtischen Kunstdeputation
  • No. 3. Bericht der Steuerdeputation
  • No. 4 u. 5
  • No. 6. Bericht der städtischen Grundeigentumsdeputation
  • No. 7. Bericht der städtischen Parkverwaltung
  • No. 8. Bericht der städtischen Schuldeputation
  • No. 9. Bericht über das städtische Fach- und Fortbildungsschulwesen
  • No. 10. Bericht über die städtische Blindenpflege
  • No. 11. Bericht über das Märkische Provinzialmuseum
  • No. 12. Bericht über die Verwaltung der Stadtbibliothek und der städtischen Volksbibliotheken und Lesehallen
  • No. 13. Bericht über die Deputation für Statistik
  • No. 14. Bericht über die städtische Armenpflege
  • No. 15. Bericht der städtischen Stiftungsdeputation
  • No. 16. Bericht der städtischen Waisendeputation
  • No. 17. Bericht über die Verwaltung der städtischen hospitäler und Siechenanstalten
  • No. 18. Bericht der Deputation für die städtischen Krankenanstalten und die öffentliche Gesundheitspflege
  • No. 19. Bericht der Deputation für die städtische Irrenpflege
  • No. 20. Bericht über die städtischen Heimstätten
  • No. 21. Bericht über die städtischen Badeanstalten
  • No. 22. Bericht über die Verwaltung der Gemeindefriedhöfe
  • No. 23. Bericht über die Verwaltung des Arbeitshauses und des Arbeitshaus-Hospitals in Rummelsburg
  • No. 24. Bericht über die Verwaltung des städtischen Obdachs, der Desinfektionsanstalt II, der Hilfsaktion für geschlechtskranke Frauen und des Obdachhospitals
  • No. 25. Bericht über die Friedrich Wilhelms-Anstalt für Arbeitsame und die damit verbundene von Biedersee-Stiftung
  • No. 26. Bericht der Deputation zur Verwaltung des Gesindebelohnungs- und Unterstützungsfonds
  • No. 27. Berichte über die Altersversorgungsanstalten und Hospitäler städtischen Patronats
  • No. 28. Bericht der Abteilung für Invalidenversicherung und des Magistratskommissars für Invalidenversicherung
  • No. 29. Bericht der städtischen Sparkasse
  • No. 30. Bericht der Gewerbedeputation des Magistrats und des Magistratskommissars für die Orts- und Betriebskrankenkassen
  • No. 31. Bericht über das Gewerbegericht zu Berlin
  • No. 32. Bericht über das Kaufmannsgericht
  • No. 33. Bericht der städtischen Hochbaudeputation
  • No. 34. Bericht der städtischen Tiefbaudeputation
  • No. 35. Bericht der städtischen Polizeiverwaltung
  • No. 36. Bericht der städtischen Verkehrsdeputation
  • No. 37. Bericht über das städtische Straßenreinigungswesen
  • No. 38. Bericht der Deputation des Magistrats zur Beschaffung der Schreibmaterialien
  • No. 39. Bericht der Deputation zur Beschaffung der Brennmaterialien
  • No. 40. Bericht über die städtischen Markthallen
  • No. 41. Bericht über den städtischen Vieh- und Schlachthof, über die städtische fleischbeschau sowie über die Fleischvernichtungs- und Verwertungsanstalt bei Rüdnitz
  • No. 42. Bericht über die Verwaltung der städtischen Wasserwerke
  • No. 43. Bericht der Deputation für die Kanalisationswerke und Güter Berlins
  • No. 44. Bericht der Deputation der städtischen Gaswerke
  • No. 45. Bericht der städtischen Feuersozietät
  • No. 46. Bericht über die Verwaltung der Feuerwehr
  • No. 47. Bericht des Kuratoriums der städtischen Zentrale Buch
  • No. 48. Bericht über die Tätigkeit des städtischen Untersuchungsamtes für hygienische und gewerbliche Zwecke zu Berlin
  • No. 49. Berliner Rettungswesen

Full text

Verwaltungsbericht 
des 
Magistrats zu Berlin 
für 
das Ltatsjahr 1908. 
M 8. 
Wericht 6er städtischen Schul'öepulation. 
A. Allgemeiner Teil. 
I. Einrichtung der städtischen Schuldeputation und 
Aenderungen im Mitgliederbestände. 
Am l. April 1908 trat die auf Grund der §§ 48 und 44 des 
Gesetzes betreffend die Unterhaltung der öffentlichen Volksschulen vom 
28. Juli 1906 gebildete neue Schuldeputation in Wirksamkeit. Ihre 
Zusammensetzung und ihre Obliegenheiten sind im nachstehenden 
Gemeindebeschluß vom ^ W festgelegt: 
Gemeindebeschluß: 
I. Die zum 1. April 1908 zu bildende Schuldeputation soll 
bestehen aus: 
sechs Magistratsmitgliedern, 
zwölf Stadtverordneten, 
zwölf des Erziehungs- und Volksschulwesens kundigen 
Männern, unter welchen sich befinden sollen mindestens 
ein Rektor, ein Gemeindelehrer, eine Gemeindelehrerin, 
abgesehen von den nach den gesetzlichen Bestimmungen 
hinzutretenden Personen. 
II. Der zum 1. April 1908 zu bildenden Schuldeputation ist 
außer der ihr gesetzlich obliegenden Verwaltung des Volksschul 
wesens die Verwaltung der Taubstummenschule zu belassen, 
dagegen die Verwaltung der Realschulen und höheren Mädchen 
schulen abzunehmen. Die Verwaltung dieser Schulen wird 
zugleich mit der Verwaltung der übrigen höheren städtischen 
Schulen einer auf Grund des § 59 der Siädteordnung neu 
zu bildenden gemischten Verwaltungsdeputation übertragen, 
welche aus vier Magistratsmitgliedern und fünf Stadtverordneten 
bestehen soll. 
III. Beim Bestehen der Schulkommissionen behält es auch nach dem 
1. April 1908 sein Bewenden. 
Entsprechend dem Absatz I dieses Beschlusses wurden als Mitglieder 
der Schuldeputation 
») ernannt gemäß § 44 Absatz I 1 des Gesetzes: 
Stadtrat und Syndikus Dr. Hirsekorn, Vorsitzender, Stadträte 
Dr. Weigert und Selberg, Stadtschulräte Dr. Michaelis 
und Dr. Fischer, Stadtrat Buchow, 
b) gewählt gemäß § 44 Absatz I 2 des Gesetzes: 
die Stadtverordneten Dr. Bütow, Cassel, Hellriegel, Iden, 
Dr. Jsaac, Lemp, Modler, Dr. Preuß, Schulze, Seeger, 
Soekeland, Ulrich, 
o) berufen gemäß § 44 Absatz I 3 des Gesetzes: 
Kaufmann Koch Hann, Dr. Heller, Schulvorsteher Böhm, 
Apothekenbesitzer Dr. Calließ, Kaufmann Hofmann, Apotheker 
Dr. Zeedeu, Gemeindeschullehrer Ewald, Sanitätsrat 
Dr. Müller, Oberstabsapotheker a. D. Dr. Lenz, Kaufmann 
Bötticher, Gemeindeschullehrerin Lübcke, Rektor Wacke, 
d) gemäß § 44 Absatz 4 und 5 des Gesetzes: 
Superintendent Steinbach. Propst Kleineidam, Rabbiner 
Dr. Rosenzweig. 
Außerdem nehmen an den Sitzungen der Schuldeputation mit 
beratender Stimme teil die 13 königlichen Kreis- und Stadtschul- 
inspektoren, sowie der Schularzt Sanitätsrat Dr. Meyer und der 
Magistratsassessor Dr. Westphal. 
Ueber die Geschäftsführung der Schuldeputation wurden auf 
Grund des § 44 des Gesetzes und unter Bezugnahme auf die hierzu 
ergangenen ministeriellen Ausführungsbestimmungen vom 6. No 
vember 1907 folgende Bestimmungen getroffen: 
8 1- 
„Der vom Oberbürgermeister ernannte Vorsitzende der Schuldep utalion 
verteilt die Geschäfte unter die einzelnen Mitglieder und leitet die 
Verhandlungen in den Sitzungen der Deputation. In seiner Behinderung 
führt das dem Dienstalter nach älteste Magistratsmitglied den Vorsitz. 
8 2. 
Der Vorsitzende erläßt die Einladungen zu den Sitzungen. Neben 
den regelmäßigen Sitzungen kann der Vorsitzende außerordentliche 
anberaumen, wenn dies durch die Geschäfte erforderlich wird. Auch 
kann der Vorsitzende regelmäßige Sitzungen ausfallen lassen, wenn 
nicht genügender Stoff zur Beratung vorhanden ist. 
Die Einladungen zu den Sitzungen müffen spätestens am Vor 
abende des Sitzungstages in den Händen der Mitglieder sein. 
Die Tagesordnung wird durch den Vorsitzenden festgestellt. Zu 
diesem Zwecke haben die' Deputationsniitglieder die voni Vorsitzenden 
oder von ihnen selbst zum Vortrag geschriebenen Sachen, welche sie 
in der betreffenden Sitzung zum Vortrag bringen wollen, bis zum 
Mittag des vorletzten Tages vor derselben dem Bureau mitzuteilen. 
Die vom Vorsitzendenfestgestellte Tagesordnung wird den Mitgliedern 
der Deputation spätestens am Tage vor der Sitzung schriftlich mitgeteilt. 
Gegenstände, welche nicht auf der Tagesordnung gestanden haben, 
kann der Vorsitzende trotzdem zum Vortrag und zur Beschlußfassung 
bringen lassen, wenn nicht durch die Mehrheit der Deputation ihre 
Verweisung in die nächste Sitzung beschlossen wird. 
Die Reihenfolge der Beratung der zur Tagesordnung stehenden 
Sachen bestimmt der Vorsitzende. Er hat dabei besondere Rücksicht 
auf die Dringlichkeit resp. Wichtigkeit der Sachen zu nehmen. 
Durch Beschluß der Deputation können Gegenstände, welche auf 
der Tagesordnung stehen, von dieser entfernt und auf die nächste 
Sitzung verwiesen werden. 
8 4. 
Jeder von der Deputation gefaßte Beschluß ist auf dem betreffenden 
Aktenstück zu registrieren. Wird es von einem Mitgliede der Deputation 
verlangt, so muß die Vorlegung einer solchen Registratur erfolgen. 
Beschlüsse von prinzipieller Bedeutung sind in ein Beschlußbuch 
einzutragen. 
8 s. 
Der Deputation werden ein Magistratsassessor oder Magistratsrat 
als Justitiar und ein Schularzt als ärztlicher Berater vom Ober 
bürgermeister dauernd zugewiesen. Außerdem können andere Gemeinde 
beamte oder sachkundige Personen zu den Beratungen der Deputation 
von ihr hinzugezogen werden. Allen diesen Personen steht nur 
beratende Stimme zu. 
8 6. 
Die Mitglieder der Schuldeputation und die zu den Beratungen 
der Schuldeputation hinzugezogenen Personen sind zur Amts 
verschwiegenheit in denjenigen Sachen verpflichtet, in denen eine 
solche seitens des Vorsitzenden angeordnet wird. 
8 7. 
Der Vorsitzende ist verpflichtet, wenn ein Beschluß der Schul 
deputation deren Befugnisse überschreitet, gesetz- oder rechtswidrig ist, 
1
	        

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