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Verwaltungs-Bericht des Magistrats zu Berlin (Public Domain) Ausgabe 1907 (Public Domain)

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Bibliographic data

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Periodical

Creator:
Berlin
Title:
Verwaltungs-Bericht des Magistrats zu Berlin : für die Rechnungsjahre ... / Berlin
Publication:
Berlin 1921
Digitization:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2017
Dates of Publication:
1854/1855-1859/1860; 1862/1863-1872; 1874-1883/1884; 1885/1886-1887/1888; 1898/1899-1913; 1915-1918/1920
Note:
Jahrgang 1859/60-1886/1887 erschienen als Beilage zu: Communal-Blatt der Haupt- und Residenz-Stadt Berlin
Jahrgang 1887/1888 erschienen als Beilage zu: Gemeindeblatt der Stadt Berlin
ZDB-ID:
2899586-7 ZDB
Berlin:
B 765 Staat. Politik. Verwaltung: Verwaltungsberichte. Haushaltspläne
Urban Studies:
Kws 770 Verwaltung. Verwaltungswissenschaften: Verwaltungspolitik
DDC Group:
350 Öffentliche Verwaltung
Collection:
Public administration,politics
State,Politics,Administration,Law
Copyright:
Public Domain
Accessibility:
Free Access

Volume

Publication:
1909
Language:
German
Digitization:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2017
Berlin:
B 765 Staat. Politik. Verwaltung: Verwaltungsberichte. Haushaltspläne
Urban Studies:
Kws 770 Verwaltung. Verwaltungswissenschaften: Verwaltungspolitik
DDC Group:
350 Öffentliche Verwaltung
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-12698951
Location:
Zentral- und Landesbibliothek Berlin
Shelfmark:
B 765/65:1906
Copyright:
Public Domain
Accessibility:
Free Access
Collection:
Public administration,politics
State,Politics,Administration,Law

Chapter

Title:
No. 36. Bericht der städtischen Verkehrsdeputation

Contents

Table of contents

  • Verwaltungs-Bericht des Magistrats zu Berlin (Public Domain)
  • Ausgabe 1907 (Public Domain)
  • Title page
  • Verzeichnis der Einzelberichte
  • Index
  • No. 1. Bericht über die algemeine Verwaltung des Magistrats
  • No. 2. Bericht der städtischen Kunstdeputation
  • No. 3. Bericht der Steuerdeputation
  • No. 4 u. 5
  • No. 6. Bericht der städtischen Grundeigentumsdeputation
  • No. 7. Bericht der städtischen Parkverwaltung
  • No. 8. Bericht der städtischen Schuldeputation
  • No. 9. Bericht über das städtische Fach- und Fortbildungsschulwesen
  • No. 10. Bericht über die städtische Blindenpflege
  • No. 11. Bericht über das Märkische Provinzialmuseum
  • No. 12. Bericht über die Verwaltung der Stadtbibliothek, der städtischen Volksbibliotheken und Lesehallen
  • No. 13. Bericht der Deputation für Statistik
  • No. 14. Bericht über die städtische Armenpflege
  • No. 15. Bericht der städtischen Stiftungsdeputation
  • No. 16. Bericht der städtischen Waisendeputation
  • No. 17. Bericht über die Verwaltung des Friedrich Wilhelms-Hospitals und der Siechenanstalten
  • No. 18. Bericht der Deputation für die städtischen Krankenanstalten und die öffentliche Gesundheitspflege
  • No. 19. Bericht der Deputation für die städtische Irrenpflege
  • No. 20. Bericht über die städtischen Heimstätten für Genesende
  • No. 21. Bericht über die städtischen Badeanstalten
  • No. 22. Bericht über die Verwaltung der Berliner Gemeindefriedhöfe
  • No. 23. Bericht über die Verwaltung des Arbeitshauses und des Arbeitshaushospitals in Rummelsburg
  • No. 24. Bericht über die Verwaltung des Städtischen Obdachs, der II Städtischen Desinfektionsanstalt und der Station für Geschlechtskranke
  • No. 25. Bericht über die Friedrich Wilhelmsanstalt für Arbeitsame und die damit verbundene von Biederseestiftung
  • No. 26. Bericht der Deputation zur Verwaltung des Gesindebelohnungs- und Unterstützungsfonds
  • No. 27. Bericht über die Altersversorgungsanstalten und Hospitäler städtischen Patronats
  • No. 28. Bericht der Abteilung für Invalidenversicherung und des Magistrats-Kommissars für Invalidenversicherung
  • No. 29. Bericht der städtischen Sparkasse
  • No. 30. Bericht der Gewerbedeputation des Magistrats und des Magistratskommissars für die Orts- und Betriebskrankenkassen
  • No. 31. Bericht über das Gewerbegericht zu Berlin
  • No. 32. Bericht über das Kaufmannsgericht
  • No. 33. Bericht der städtischen Hochbaudeputation
  • No. 34. Bericht der städtischen Tiefbaudeputation
  • No. 35. Bericht der städtischen Polizeiverwaltung
  • No. 36. Bericht der städtischen Verkehrsdeputation
  • No. 37. Bericht über das städtische Straßenreinigungswesen
  • No. 38. Bericht der Deputation des Magistrats zur Beschaffung der Schreibmaterialien
  • No. 39. Bericht der Deputation zur Beschaffung der Brennmaterialien
  • No. 40. Bericht über die städtischen Markthallen
  • No. 41. Bericht über den städtischen Vieh- und Schlachthof sowie über die städtische Fleischbeschau
  • No. 42. Bericht über die Verwaltung der städtischen Wasserwerke
  • No. 43. Bericht der Deputation für die städtischen Kanalisationswerke und Rieselfelder
  • No. 44. Bericht der Deputation der städtischen Gaswerke
  • No. 45. Bericht der städtischen Feuer-Sozietät
  • No. 46. Bericht über die Verwaltung der Feuerwehr und des Feuerwehrtelegraphen
  • No. 47. Bericht des Kuratoriums der städtischen Zentrale Buch

Full text

1 
Verwaltungsbericht 
des 
Magistrats zu Berlin 
für 
das Ltatsjahr 1907. 
M 3K. 
WerichL 6er ltäötifchen 'DerkeHrsöeputaLion. 
In dem Berichtsjahre sind Aenderungen in der Organisation 
nicht eingetreten, an Mitgliedern verloren wir durch den Tod die 
Stadtverordneten Wallach und Dinse, während der Stadtverordnete 
Kreitling durch Amtsniederlegung ausschied, hierfür sind neu in die 
Deputation eingetreten die Stadtverordneten Dove, Borgmann 
und Frick. 
I. Kleinbahnen. 
1. Elektrische Niveaubahnen fremder Unternehmer. 
Die Verhandlungen wegen Umwandlung der mit unterirdischer 
Stromzuführung ausgerüsteten Strecken der Großen Berliner Straßen 
bahn in Berlin in Strecken mit oberirdischer Stromleitung haben 
dahin geführt, daß die Gemeindebehörden sich mit der Beseitigung 
sämtlicher Unterleitungssirecken in Berlin einverstanden erklärt haben. 
Nur auf dem Platze vor dem Brandenburger Tor ist auf Anordnung 
der staatlichen Aufsichtsbehörden dieser Betrieb beibehalten worden, 
doch sind hier Vorkehrungen getroffen, welche in dringenden Notfällen 
die sofortige Herstellung der Oberleitung ermöglichen, so daß eine 
Wiederholung der in unserm vorjährigen Verwallungsbericht beklagten 
Verkehrsstörungen nicht mehr zu befürchten ist. 
Trotz der im vorjährigen Bericht dargelegten Schwierigkeiten, 
welche sich der von der Großen Berliner Straßenbahn beantragten 
Erteilung der Zustimmung zur Fortführung ihrer Straßenbahn von 
der Frankfurter Allee durch die Boxhagener Straße behufs Herstellung 
einer Straßenbahn durch Rummelsburg entgegenstellten, ist es gelungen, 
eine beide Teile befriedigende Lösung zu finden. Der Straßenbahn 
ist die Zustimmung unter folgenden Bedingungen erteilt worden: 
1. Die Zustimmung zur Herstellung der Straßenbahnanlagen in 
der Boxhagener Straße wird erteilt unter den Bedingungen 
des bestehenden Vertrages mit folgender Maßgabe. Der Stadt 
gemeinde wird das Mitbenutzungsrecht für die ganze Strecke 
der Boxhagener Straße ohne die bezüglich des Maßes im § 30 
des bestehenden Vertrages vorgesehenen Einschränkungen ein 
geräumt. 
Die Streitfrage, ob die Stadtgemeinde der Straßenbahn 
auch für die durch die Mitbenutzung etwa entstehende Verkehrs- 
entziehung eine Entschädigung zu gewähren habe, bleibt der 
Vereinbarung und im Falle des Nichtzustandekommens einer 
solchen der schiedsgerichtlichen Entscheidung überlassen. 
2. Durch die Bestimmungen (insbesondere § 10) des zwischen der 
Gemeinde Rummelsburg und der Großen Berliner Straßen- 
bahn geschlossenen Vertrages vom 7./11. Juni 1906, welche 
dahin abzuändern sind, daß auch für das Ende des Jahres 1919 
ein Erwerbsrecht eingeräumt wird, sollen die von der Stadt- 
gemeinde für sich und die Gesamtheit der Wegeunterhaltungs- 
pflichtigen ans dem zwischen ihr und der Großen Berliner 
Straßenbahn abgeschlossenen Verlrage (insbesondere tz 36) her 
geleiteten von der Großen Berliner Straßenbahn teilweise be 
strittenen Rechte, wie die Große Berliner Straßenbahn ausdrücklich 
anerkennt, keinerlei Beeinträchtigung erfahren. 
3. Sollte in einem von der Straßenbahn eingeleiteten Ergänzungs- 
verfahren eine anderweitige Regelung des Erwerbsrechts der 
Gesamtheit der Wegeunterhaltungspflichtigen erfolgen, so ver 
pflichtet sich die Große Berliner Straßenbahn, gegen die Aus- 
Übung des Erwerbsrechts auf der im Ergänzungsverfahren 
bestimmten Grundlage keine Rechte aus dem mit der Gemeinde 
Rummelsburg abgeschlossenen Vertrage herzuleiten. 
Die Unternehmerin hat diese Bedingungen angenommen und die 
Bahnlinie nach Rummelsburg gebaut und in Betrieb gesetzt. 
Durch den Herrn Polizeipräsidenten war die Verlegung eines 
Teiles einer innerhalb Berlins betriebenen Straßenbahnlinie auf Vorort- 
gebiet angeordnet worden, ohne uns hiervon Kenntnis zu geben. 
Gegen dieses Vorgehen haben wir beim Herrn Minster der öffentlichen 
Arbeiten Beschwerde eingelegt. 
Nachdem die Beschwerde sachlich dadurch erledigt war, daß eine 
neue Linie auf die infolge der Polizeiversügung freigewordene «strecke 
verlegt war, wurde uns vom Herrn Minister mitgeteilt, daß in Zukunst 
bei allen wesentlichen Angelegenheiten derartiger Natur, bei denen 
städtische Interessen in Frage kämen, die staatlichen Aufsichtsbehörden 
den Magistrat hören und ihm über die getroffenen Entscheidungen 
Mitteilung machen würden. 
Die in Verkehrsangelegenheiten zwischen der Großen Berliner 
Straßenbahn und der Stadtgemeinde herrschenden Unstimmigkeiten 
gaben dem Direktor der Großen Berliner Straßenbahngesellschaft, 
Ministerialdirektor a. D. Micke, Veranlaffung, dem Oberbürgermeister 
den Vorschlag zu unterbreiten, die auf dem Gebieie des städtischen 
Verkehrswesens schwebenden Streit- und Zweifelsfragen durch eine 
Beteiligung der Stadtgemeinde an der Verwaltung des Unternehmens 
der genannten Gesellschaft zu lösen. An diesen Vorschlag haben sich 
Verhandlungen geschloffen, die schließlich zu einem von Herrn Micke 
für seine Person vorgeschlagenen Vertragsentwurf geführt haben. 
Die diesem Entwurf zugrunde gelegten Bedingungen konnten schon 
aus rechtlichen Gründen, insbesondere aber auch weil die gestellten 
Forderungen der wirtschaftlichen Lage des Unternehmens der Großen 
Berliner Straßenbahn nach Austastung der Vertreter der Stadtgemeinde 
nicht Rechnung trugen, nicht angenommen werden. Städtischerseits 
wurde in erster Reihe bemängelt, daß die nach dem Zustimmungs 
vertrage der Stadtgemeinde nach dem im Jahre 1919 erfolgenden 
Vertragsablauf zustehenden Rechte in dem Vertragsvorschlage über 
haupt keine Berücksichtigung gefunden hätten. Es wurde dann ferner 
darauf hingewiesen, daß die durch die Tunnelprojekte erwachsenden 
Kosten, die nahezu eine Verdoppelung des gegenwärtigen Kapitals 
der Gesellschaft erforderlich machen würden, die wirtschaftliche Lage 
der Gesellschaft in der Zukunft auf eine durchaus geänderte Basis 
stellen würde. Diese und noch andere Erwägungen waren bestimmend 
für einen seitens des Oberbürgermeisters Kirschner gemachten Gegen 
vorschlag. Ministerialdirektor Micke erklärte darauf seinerseits diesen 
Gegenvorschlag den Gesellschaftsorganen gegenüber nicht befürworten 
zu können, regte aber weitere Verhandlungen an. Diese Verhandlungen 
haben zwar stattgefunden, jedoch zu einem befriedigenden Ergebnis 
nicht geführt. 
Der in Gemeinschaft mit den Vertretern der Gemeinden Groß- 
Berlins ausgearbeitete Entwurf eines Statuts zwecks Gründung 
eines Verkehrsverbandes ist inzwischen den städtischen Behörden zur 
Genehmigung vorgelegt worden. Die von der Stadtverordnetenver 
sammlung beschlossenen nicht erheblichen Aenderungen unierliegen noch 
der Beschlußfasinng des Magistrats. 
Von der Mehrzahl der Vorortgemeinden ist ein Beschluß noch 
nicht gefaßt worden. 
Die bereits im vorgehenden Bericht erwähnten Bedenken gegen 
die von der Großen Berliner Straßenbahn und der Berlin-Charlotten- 
burger Straßenbahn eingereichten Untertunnelungsprojekte sind nicht 
behoben worden. Die diesen Projekten anhaftenden Uebelstände sind 
in den auf unser Ersuchen von dem Regierungsrat a. D. Kemmann 
und dem Professor Dr. Blum erstatteten Gutachten als solche aner 
kannt worden. Auch in der Oeffentlichkeit haben diese Projekte von 
fachmännischer Seite vielfach eine mißbilligende Beurteilung erfahren. 
Da die Mängel nicht beseitigt wurden, insbesondere auch da die 
Slraßenbahngesellschaftcn die Ausführung ihrer Pläne von die Er-
	        

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