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Verwaltungs-Bericht des Magistrats zu Berlin (Public Domain) Issue 1906 (Public Domain)

Bibliographic data

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Description

Creator:
Berlin
Title:
Verwaltungs-Bericht des Magistrats zu Berlin : für die Rechnungsjahre ... / Berlin
Publication:
Berlin, 1856 - 1921
Digitization:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2017
Dates of Publication:
1854/1855-1859/1860; 1862/1863-1872; 1874-1883/1884; 1885/1886-1887/1888; 1898/1899-1913; 1915-1918/1920
Note:
Jahrgang 1859/60-1886/1887 erschienen als Beilage zu: Communal-Blatt der Haupt- und Residenz-Stadt Berlin Jahrgang 1887/1888 erschienen als Beilage zu: Gemeindeblatt der Stadt Berlin
ZDB-ID:
2899586-7 ZDB
Berlin:
B 765 Staat. Politik. Verwaltung: Verwaltungsberichte. Haushaltspläne
Urban Studies:
Kws 770 Verwaltung. Verwaltungswissenschaften: Verwaltungspolitik
DDC Group:
350 Öffentliche Verwaltung
Copyright:
Public Domain
Accessibility:
Free Access
Collection:
Public administration, politics State, Politics, Administration, Law

Description

Publication:
[1907]
Language:
German
Digitization:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2017
Berlin:
B 765 Staat. Politik. Verwaltung: Verwaltungsberichte. Haushaltspläne
Urban Studies:
Kws 770 Verwaltung. Verwaltungswissenschaften: Verwaltungspolitik
DDC Group:
350 Öffentliche Verwaltung
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-12691857
Location:
Zentral- und Landesbibliothek Berlin
Shelfmark:
Verw 111:1906
Copyright:
Public Domain
Accessibility:
Free Access
Collection:
Public administration, politics State, Politics, Administration, Law

Description

Title:
No. 46. Bericht über die Verwaltung der Feuerwehr und des Feuerwehrtelegraphen
Collection:
Public administration, politics State, Politics, Administration, Law

Contents

Table of contents

  • Verwaltungs-Bericht des Magistrats zu Berlin (Public Domain)
  • Issue 1906 (Public Domain)
  • Title page
  • Verzeichnis der Einzelberichte
  • Index
  • No. 1. Bericht über die algemeine Verwaltung des Magistrats
  • No. 2. Bericht der städtischen Kunstdeputation
  • No. 3. Bericht der Steuerdeputation
  • No. 4 u. 5
  • No. 6. Bericht der städtischen Grundeigentumsdeputation
  • No. 7. Bericht der städtischen Parkverwaltung
  • No. 8. Bericht der städtischen Schuldeputation
  • No. 9. Bericht über das städtische Fach- und Fortbildungsschulwesen
  • No. 10. Bericht über die städtische Blindenpflege
  • No. 11. Bericht über das Märkische Provinzialmuseum
  • No. 12. Bericht über die Verwaltung der Stadtbibliothek, der städtischen Volksbibliotheken und Lesehallen
  • No. 13. Bericht der Deputation für Statistik
  • No. 14. Bericht über die städtische Armenpflege
  • No. 15. Bericht der städtischen Stiftungs-Deputation
  • No. 16. Bericht der städtischen Waisendeputation
  • No. 17. Bericht über die Verwaltung des Friedrich Wilhelms-Hospitals und der Siechenanstalten
  • No. 18. Bericht der Deputation für die städtischen Kranken-Anstalten und die öffentliche Gesundheitspflege
  • No. 19. Bericht der Deputation für die städtische Irrenpflege
  • No. 20. Bericht über die städtischen Heimstätten für Genesende
  • No. 21. Bericht über die städtischen Badeanstalten
  • No. 22. Bericht über die Verwaltung der Berliner Gemeindefriedhöfe
  • No. 23. Bericht über die Verwaltung des Arbeitshauses und des Arbeitshaushospitals in Rummelsburg
  • No. 24. Bericht über die Verwaltung des Städtischen Obdachs, der II Städtischen Desinfektionsanstalt und der Station für Geschlechtskranke
  • No. 25. Bericht über die Friedrich Wilhelmsanstalt für Arbeitsame und die damit verbundene von Biederseestiftung
  • No. 26. Bericht der Deputation zur Verwaltung des Gesindebelohnungs- und Unterstützungsfonds
  • No. 27. Bericht über die Altersversorgungsanstalten und Hospitäler städtischen Patronats
  • No. 28. Bericht der Abteilung für Invalidenversicherung und des Magistrats-Kommissars für Invalidenversicherung
  • No. 29. Bericht der städtischen Sparkasse
  • No. 30. Bericht der Gewerbedeputation des Magistrats und des Magistratskommissars für die Orts- und Betriebskrankenkassen
  • No. 31. Bericht über das Gewerbegericht zu Berlin
  • No. 32. Bericht über das Kaufmannsgericht zu Berlin
  • No. 33. Bericht der städtischen Hochbaudeputation
  • No. 34. Bericht der städtischen Tiefbaudeputation
  • No. 35. Bericht der städtischen Polizeiverwaltung
  • No. 36. Bericht der städtischen Verkehrsdeputation
  • No. 37. Bericht über das städtische Straßenreinigungswesen
  • No. 38. Bericht der Deputation des Magistrats zur Beschaffung der Schreibmaterialien
  • No. 39. Bericht der Deputation zur Beschaffung der Brennmaterialien
  • No. 40. Bericht über die städtischen Markthallen
  • No. 41. Bericht über den städtischen Vieh- und Schlachthof sowie die städtische Fleischbeschau
  • No. 42. Bericht über die Verwaltung der städtischen Wasserwerke
  • No. 43. Bericht der Deputation für die städtischen Kanalisationswerke und Rieselfelder
  • No. 44. Bericht der Deputation der städtischen Gaswerke
  • No. 45. Bericht der städtischen Feuer-Sozietät
  • No. 46. Bericht über die Verwaltung der Feuerwehr und des Feuerwehrtelegraphen
  • No. 47. Bericht des Kuratoriums der städtischen Zentrale Buch

Full text

Verwaltungsbericht 
des 
Magistrats zu Berlin 
für 
das Ltatsjahr 1906. 
M 40. 
Werichl über 6te Werwattung öer JeuerweHr und öes JeuerwebrLelegrapHen. 
■ iHe Organisation der Berliner Feuerwehr erfährt am 1. April 1907 
durch Einrichtung von zwei Oberbrandinspektioncn eine wesentliche Änderung. 
Die hierfür maßgebend gewesenen Gründe sind aus der von dem Unter 
zeichneten verfaßten, dem Verwaltungsbericht als Anlage beigefügten Denk 
schrift zu ersehen.*) 
Der Wirkungskreis der Oberbrandinspektoren wird bestimmt durch die 
für sie erlassene Dienstanweisung vom 27. Februar 1907, die folgenden 
Wortlaut hat: 
§ 1. Das Gebiet der Stadt wird in zwei Oberbrandinspektionen 
eingeteilt. 
Es umfaßt: 
Die I. Oberbrandinspektion die Kompagnien H, III und V. 
Die II. Oberbrandinspcktion die Kompagnien I und IV. 
§ 2. An der Spitze jeder Oberbrandinspektion steht ein Oberbrand 
inspektor. Die Oberbrandinspektoren sind im Range gleichgestellt: der dienst- 
älteste Oberbrandinspektor ist der ständige Vertreter des Branddirektors. 
Der Geschäftssitz der beiden Oberbrandinspektionen befindet sich auf 
der Hauptfeuerwache in der Lindenstraße. 
Z 3. Die Oberdrandinspektoren sind dem Branddirektor unmittelbar 
unterstellt und haben dessen Anordnungen in allen Beziehungen nachzu 
kommen. Sie verrichten ihre Obliegenheiten im Aufträge des Branddirektors, 
haben alle Schriftstücke i. A. zu unterzeichnen und find Vorgesetzte der 
übrigen Offiziere. 
§ 4. Den Oberbrandinspektoren gebührt die selbständige Leitung der 
Oberbrandinspektionen nach Maßgabe der für die ganze Abteilung gültigen 
Vorschriften, insbesondere der Geschäftsordnung für die innere Verwaltung, 
der Dienstordnung nebst Ausführungsbestimmungen und der Dienstanweisung 
für das Personal. 
8 5. Der Entscheidung des Branddirektors bleiben vorbehalten: 
a) alle Sachen, die sich auf die Organisation der Feuerwehr, auf Ände 
rungen an den Löschgeräten und Wacheinrichtungen, sowie auf bau 
liche Änderungen in den Wachgrnndstücken beziehen, 
b) die Anstellungs-, Disziplinär- und Entlasiungsangelegenheiten, soweit 
sie nicht nach § 8 zu den Befugnissen der Oberbrandinspektoren 
gehören, 
c) die Etatsachen und Kassenanweisungen, 
d) die durch den Branddirektor generell oder von Fall zu Fall zu 
bezeichnenden Sachen. 
8 6. Die Oberbrandinspektoren sind dem Branddirektor allein dafür 
verantwortlich, daß sich die Feuerlöschgcräte, deren Bedienung und Be 
spannung innerhalb ihrer Bezirke in steter Bereitschaft befinden. 
8 7. Die Oberbrandinspektoren sind befugt, nach Maßgabe der vor 
handenen Mittel Ausbesserungen an Feuerlösch- und Wachgeräten, sowie 
die einem unvorhergesehenen Bedürfnis entspringenden Neubeschaffungen ' 
von Jnventarstücken, soweit sich diese Beschaffungen auf den Ersatz bezw. 
die Ergänzung bereits vorhandener Sachen beziehen, ausführen zu lasten, 
wenn die erforderlichen Kosten den Betrag von 50,oo JC nicht übersteigen. 
Anderenfalls ist die Genehmigung des Branddirektors einzuholen. 
8 8. Die Oberbrandinspektoren können außer dem ihnen als Dienst 
vorgesetzten nach tz 18 des Disziplinargesetzes vom 21. Juli 1852 gegen 
jeden Untergebenen zustehenden Rechte, Warnungen und Verweise zu er 
teilen, hinsichtlich der Fcucrwehrmannschaften vom Feldwebel abwärts im 
Disziplinarintereffe selbständig Strafdienst bis zu 12 Stunden verhängen. 
8 9. Die Oberbrandinspektoren sind berechtigt, den Mannschaften 
vom Feldwebel abwärts einen Urlaub bis zu 4 Tagen zu erteilen. Gesuche 
um Urlaub von längerer Dauer sind dem Branddirektor zur Genehmigung 
vorzulegen. 
8 10. Die einseitige Herausgabe von Befehlen, Anweisungen, Aus- 
führungsbestimmungen allgemeiner Art, die geeignet sind, grundsätzliche 
Unterschiede innerhalb der Abteilung hervorzurufen, ist untersagt. Auch ist 
die Gleichmäßigkeit der Erledigung der laufenden Geschäfte beider Ober- 
inspektionen sorgsam zu wahren und im Wege der gegenseitigen mündlichen 
Verständigung oder des Vortrags beim Branddirektor zu sichern. 
8 11. Bei Beurlaubungen, Krankheiten und sonstiger Behinderung 
werden die Oberbrandinspektoren von den dienstältesten Brandinspektoren 
ihrer Inspektion vertreten. 
Z 12. Das Ausrücken der Oberbrandinspektoren zum Feuer ist durch 
die Feuerlöschordnung geregelt. Zu ihren besonderen Obliegenheiten gehören: 
а) Regelung und Überwachung des Übungsdienstes der Kompagnien, 
sowie der Ausbildung und Unterweisung in sämtlichen Dienstzweigen. 
d) Beaufsichtigung des Sicherheitsdienstes für Theater, Ausstellungen, 
Bazare u. s. w. nach näherer Anweisung des Branddirektors. 
o) Vornahme von Revisionen der Feuerwachen, Theaterwachen u. s. w. 
nach näherer Anweisung des Branddirektors. 
d) Leitung und Beaufsichtigung des gesamten Prüfungsdienstes innerhalb 
des Oberbrandinspektionsbezirkes hinsichtlich der Feuermelder und der 
Feuermeldehiuweise, der Brunnen und Hydranten, der Theater- und 
Versammlungsräume, der Warenhäuser und Betriebsstätten, der 
Mineralöllager, Holzplätze u. s. w. 
б) Bearbeitung aller feuerpolizeilichen Angelegenheiten, Begutachtung der 
Entwürfe für den Umbau oder Neubau von Geschäftshäusern, Fabrik 
anlagen und dergl., Teilnahme an Lokalbesichligungen u. s. w., Ent 
scheidung über größere Bauprojekte oder besonders wichtige feuer 
polizeiliche Angelegenheiten behält sich der Branddirektor vor. 
k) Unausgesetzte genaueste Aufsicht über die zweckmäßige und sparsame 
Verwendung der für den Oberbrandinspektionsbezirk nötigen Materialien 
resp. deren Ergänzung. 
g) Beaufsichtigung sämtlicher in dem Bezirk vorhandenen Baulichkeiten 
der Feuerwehr, soweit nicht hierfür von den städtischen Behörden 
gesorgt wird. 
b) Erledigung aller auf die Wasserleitung und die zu Feuerlöschzwecken 
bestimmten Brunnenanlagen bezüglichen Sachen. 
l) Berichterstattung über die stattgehabten Feuer unter Berücksichtigung 
etwaiger dabei wahrgenommener Verstöße gegen die Baupolizei 
ordnung und etwaigen Verdachts wegen Brandstiftung. Feuer 
berichte, in denen die Abstellung von Mängeln gefordert wird, die 
') Der vorliegenden Berichtsausgabe nicht beigegeben. 
1
	        

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