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Verwaltungs-Bericht des Magistrats zu Berlin (Public Domain) Issue 1906 (Public Domain)

Bibliographic data

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Description

Creator:
Berlin
Title:
Verwaltungs-Bericht des Magistrats zu Berlin : für die Rechnungsjahre ... / Berlin
Publication:
Berlin, 1856 - 1921
Digitization:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2017
Dates of Publication:
1854/1855-1859/1860; 1862/1863-1872; 1874-1883/1884; 1885/1886-1887/1888; 1898/1899-1913; 1915-1918/1920
Note:
Jahrgang 1859/60-1886/1887 erschienen als Beilage zu: Communal-Blatt der Haupt- und Residenz-Stadt Berlin Jahrgang 1887/1888 erschienen als Beilage zu: Gemeindeblatt der Stadt Berlin
ZDB-ID:
2899586-7 ZDB
Berlin:
B 765 Staat. Politik. Verwaltung: Verwaltungsberichte. Haushaltspläne
Urban Studies:
Kws 770 Verwaltung. Verwaltungswissenschaften: Verwaltungspolitik
DDC Group:
350 Öffentliche Verwaltung
Copyright:
Public Domain
Accessibility:
Free Access
Collection:
Public administration, politics State, Politics, Administration, Law

Description

Publication:
[1907]
Language:
German
Digitization:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2017
Berlin:
B 765 Staat. Politik. Verwaltung: Verwaltungsberichte. Haushaltspläne
Urban Studies:
Kws 770 Verwaltung. Verwaltungswissenschaften: Verwaltungspolitik
DDC Group:
350 Öffentliche Verwaltung
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-12691857
Location:
Zentral- und Landesbibliothek Berlin
Shelfmark:
Verw 111:1906
Copyright:
Public Domain
Accessibility:
Free Access
Collection:
Public administration, politics State, Politics, Administration, Law

Description

Title:
No. 20. Bericht über die städtischen Heimstätten für Genesende
Collection:
Public administration, politics State, Politics, Administration, Law

Contents

Table of contents

  • Verwaltungs-Bericht des Magistrats zu Berlin (Public Domain)
  • Issue 1906 (Public Domain)
  • Title page
  • Verzeichnis der Einzelberichte
  • Index
  • No. 1. Bericht über die algemeine Verwaltung des Magistrats
  • No. 2. Bericht der städtischen Kunstdeputation
  • No. 3. Bericht der Steuerdeputation
  • No. 4 u. 5
  • No. 6. Bericht der städtischen Grundeigentumsdeputation
  • No. 7. Bericht der städtischen Parkverwaltung
  • No. 8. Bericht der städtischen Schuldeputation
  • No. 9. Bericht über das städtische Fach- und Fortbildungsschulwesen
  • No. 10. Bericht über die städtische Blindenpflege
  • No. 11. Bericht über das Märkische Provinzialmuseum
  • No. 12. Bericht über die Verwaltung der Stadtbibliothek, der städtischen Volksbibliotheken und Lesehallen
  • No. 13. Bericht der Deputation für Statistik
  • No. 14. Bericht über die städtische Armenpflege
  • No. 15. Bericht der städtischen Stiftungs-Deputation
  • No. 16. Bericht der städtischen Waisendeputation
  • No. 17. Bericht über die Verwaltung des Friedrich Wilhelms-Hospitals und der Siechenanstalten
  • No. 18. Bericht der Deputation für die städtischen Kranken-Anstalten und die öffentliche Gesundheitspflege
  • No. 19. Bericht der Deputation für die städtische Irrenpflege
  • No. 20. Bericht über die städtischen Heimstätten für Genesende
  • No. 21. Bericht über die städtischen Badeanstalten
  • No. 22. Bericht über die Verwaltung der Berliner Gemeindefriedhöfe
  • No. 23. Bericht über die Verwaltung des Arbeitshauses und des Arbeitshaushospitals in Rummelsburg
  • No. 24. Bericht über die Verwaltung des Städtischen Obdachs, der II Städtischen Desinfektionsanstalt und der Station für Geschlechtskranke
  • No. 25. Bericht über die Friedrich Wilhelmsanstalt für Arbeitsame und die damit verbundene von Biederseestiftung
  • No. 26. Bericht der Deputation zur Verwaltung des Gesindebelohnungs- und Unterstützungsfonds
  • No. 27. Bericht über die Altersversorgungsanstalten und Hospitäler städtischen Patronats
  • No. 28. Bericht der Abteilung für Invalidenversicherung und des Magistrats-Kommissars für Invalidenversicherung
  • No. 29. Bericht der städtischen Sparkasse
  • No. 30. Bericht der Gewerbedeputation des Magistrats und des Magistratskommissars für die Orts- und Betriebskrankenkassen
  • No. 31. Bericht über das Gewerbegericht zu Berlin
  • No. 32. Bericht über das Kaufmannsgericht zu Berlin
  • No. 33. Bericht der städtischen Hochbaudeputation
  • No. 34. Bericht der städtischen Tiefbaudeputation
  • No. 35. Bericht der städtischen Polizeiverwaltung
  • No. 36. Bericht der städtischen Verkehrsdeputation
  • No. 37. Bericht über das städtische Straßenreinigungswesen
  • No. 38. Bericht der Deputation des Magistrats zur Beschaffung der Schreibmaterialien
  • No. 39. Bericht der Deputation zur Beschaffung der Brennmaterialien
  • No. 40. Bericht über die städtischen Markthallen
  • No. 41. Bericht über den städtischen Vieh- und Schlachthof sowie die städtische Fleischbeschau
  • No. 42. Bericht über die Verwaltung der städtischen Wasserwerke
  • No. 43. Bericht der Deputation für die städtischen Kanalisationswerke und Rieselfelder
  • No. 44. Bericht der Deputation der städtischen Gaswerke
  • No. 45. Bericht der städtischen Feuer-Sozietät
  • No. 46. Bericht über die Verwaltung der Feuerwehr und des Feuerwehrtelegraphen
  • No. 47. Bericht des Kuratoriums der städtischen Zentrale Buch

Full text

1 
Verwaltungsbericht 
des 
Magistrats zu Berlin 
für 
das Ctatsjahr 1906. 
M 20. 
Wericht über 6ic stäötifchen Keimställen. 
Allgemeiner Teil. 
Die Vorlage des Magistrats vom 16. Juni 1905, betreffend den 
Bau einer neuen Heimstätte für 95 weibliche Genesende in Upstall- 
Blankenburg, der die Stadtverordneten in ihrer Sitzung vom 
28. September 1905 beitraten, gab Veranlassung zu einer aus der 
Mitte der Versammlung angeregten Revision der Grundsätze für die 
Aufnahme in die Heimstätten. 
Nach Vorberatung in einer gemischten Deputation von fünf 
Magistratsmitgliedern und zehn Stadtverordneten beschloffen die Ge 
meindebehörden am 31. Mai 1906, die Grundsätze wie folgt festzusetzen: 
1. Die städtischen Heimstätten für Genesende (zur Zeit Blanken 
burg und Heincrsdorf) erhalten die Bezeichnung „Städtische 
Heimstätte". 
2. In diese städtischen Heimstätten werden erstens hier wohnende 
und hier unterstützungswohnsitzberechtigte Personen aufge 
nommen, welche nach einer überstandenen Krankheit oder zur 
Verhütung einer zu befürchtenden Krankheit zwecks schnellerer 
Wiedererlangung ihrer Gesundheit oder ihrer Erwerbsfähigkeit 
der Ruhe und Pflege bedürfen und diese in ihrer eigenen 
Häuslichkeit nicht finden können, zweitens Wöchnerinnen mit 
ihren Kindern. Ausgeschlossen von der Aufnahme sind Epi 
leptische, Schwindsüchtige, Syphilitische und Alkoholiker. 
Nicht in Berlin wohnenden, jedoch bei Berliner Kranken 
kassen versicherten Personen kann Aufnahme gewährt werden, 
wenn Platz vorhanden ist. 
3. In die städtischen Heimstätten für Brustkranke (zur Zeit 
Blankenfelde, Malchow, Gütergotz und Buch) werden hier 
wohnende und hier unterstützungswohnsitzberechtigte Brust 
kranke aufgenommen, bei welchen der Krankheitsprozeß zu 
einem gewissen Stillstände gekommen ist, die kein Fieber haben 
und Herstellung einer Erwerbsfähigkeit erwarten lassen. Aus 
geschlossen von der Aufnahme sind Epileptische, Syphilttische, 
Alkoholiker und Schwerkranke. Nicht in Berlin wohnenden, 
jedoch bei Berliner Krankenkassen versicherten Personen kann 
Aufnahme gewährt werden, wenn Platz vorhanden ist. 
Die über die Aufnahmeberechtigung handelnden § 1 der Ge- 
schäftsanweisungen für die Verwaltung der Heimstätten hatten bis 
dahin gelautet: 
„Zur Aufnahme in die städtischen Heimstätten für Genesende 
gelangen erstens solche Personen, welche nach einer überstandenen 
Krankheit noch der Schonung und Pflege bedürfen und dieselbe 
in ihrer Häuslichkeit nicht finden können, zweitens Wöchnerinnen 
mit ihren Kindern. Ausgeschlossen sind Epileptische, Schwind- 
süchtige, Syphilitische und Alkoholiker." 
und 
„Zur Aufnahme in die städtischen Heinistätten für Brust 
kranke gelangen solche Tuberkulöse, bei welchen der Krank- 
heitsprozeß zu einem gewissen Stillstände gekommen und Fieber 
nickt vorhanden ist, und welche die Herstellung einer Erwerbs 
fähigkeit erwarten lassen. Ausgeschlossen sind Epileptische. 
Syphilitische, Alkoholiker und Schwerkranke". . 
Der von den Gemeindebehörden gefaßte Beschluß bedeutet also 
besonders für die Heimstätten Blankenburg und Heinersdorf eine 
nicht unerhebliche Erweiterung der Aufnahmcgrenzen; er erniöglicht 
cs den Aerzten, die Aufnahme in eine Heimstätte für die sie Kon- 
sultierenden schon vor dem Ausbruch einer Krankheit zu beantragen. 
Wir haben schon wiederholt an dieser Stelle — siehe Bericht für 
1890 und 1899 — darauf hingewiesen, daß in den Wintermonaten 
eine Reihe von Betten leer stehen, trotzdem erfahrungsgemäß in der 
kalten Jahreszeit Krankheiten viel häufiger auftreten als in der 
warmen. Wir ließen deshalb im Dezember 1906 folgenden Aufsatz 
in der „Medizinischen Reform" und in den Tageszeitungen ver 
öffentlichen: 
„Seit dem Bestehen der städtischen Heimstätten in Blankenburg 
und Heinersdorf und der einige Jahre später eröffneten Heimstätten 
für Brustkranke in Malchow und Blankenfelde war in der Regel der 
Andrang der Aufnahmesuchcnden während der Sommermonate ein 
weitaus stärkerer als im Winter, so daß infolge der Häufung der 
Anmeldungen im Frühjahr und Sommer diese Anstalten nicht ent- 
fernt genügen, um allen bald einen Platz zu gewähren, während im 
Winter eine mehr oder weniger große Anzahl Betten ungenützt und 
leer stehen. 
Der Grund für diese auffallende Erscheinung ist erfahrungsgemäß 
der, daß die Kranken und auch die überweisenden Aerzte zum Teil 
in den städtischen Heimstätten mehr Gelegenheit sehen zu einem an 
genehmen Sommeraufenthalt als Anstalten, in denen die verloren 
gegangene oder bedrohte Arbeitsfähigkeit wiedergewonnen beziehungs 
weise erhallen werden soll. 
Durch diese Verkennung der Bestimmung der städtischen Heim 
stätten wird ihnen ein viel zu enger Wirkungskreis gezogen und das 
in ihnen angelegte Kapital nicht ausgenutzt. Aehnliche Erfahrungen 
haben auch manche Heilanstalten für Brustkranke gemacht. 
Da nun in allen diesen Anstalten die Erfolge im Winter und 
Sommer die gleichen sind, so ist dies Vorurteil zu bedauern eben im 
Interesse der arbeitenden Bevölkerung; denn unzweifelhaft ist gerade 
in ihr das Bedürfnis, Kranke aus den eigenen Wohnungen in ge 
räumige und hygienische Anstalten zu verlegen, im Winter ungleich 
größer, als im Sommer, bei den ungünstigen Wohnungsverhältniffen, 
die in den Kreisen der wenig bemittelten Bevölkerung einer Großstadt 
herrschen, und wie sie durch die in den letzten Jahren verschiedentlich 
veranstalteten Wohnungsenqucten in erschreckender Weise der Oeffent- 
lichkeit aufgedeckt sind. 
Freilich kann nicht geleugnet werden, daß während der sommer- 
lichcn Jahreszeit der Aufenthalt in der freien Natur, wie ihn die 
Heimstätten mit sich bringen, besonders von den Schwächeren an 
genehmer und leichter zu genießen ist, dieser Gesichtspunkt aber kann 
bei der Aufnahme in eine Heimstätte nicht maßgebend sein, weil es 
- sich hier nicht um eine reine Annehmlichkeit handelt, sondern um eine 
gesundheitliche Maßnahme, die. wie oben gesagt, im Winter dringender 
erscheint als im Sommer und die daher unter sonst gleichen Umstanden 
im Winter nicht nur den gleichen, sondern einen relativ größeren 
Nutzen haben wird. Es wäre deshalb Sache der Aerzte und wer 
sonst mit ihnen in Krankheitsfällen in diesen Kreisen beratend wirkt, 
ihren Einfluß dahin gellend zu machen, daß dieses unglückliche Vor 
urteil gegen winterliche Kuren mehr und mehr schwindet zum Segen 
der besonders in der ungünstigen Jahreszeit in ihren Wohnungen 
doppelt schlecht untergebrachten Kranken der arbeitenden und weniger 
bemittelten Bevölkerung." 
Ueber die Wirkung des Aufsatzes geben folgende Zahlen Auskunft. 
Die Belegungsziffer betrug täglich im Durchschnitt:
	        

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