free access title sign
p
  • Facebook Icon
  • Twitter Icon

Verwaltungs-Bericht des Magistrats zu Berlin (Public Domain) Issue 1905 (Public Domain)

Bibliographic data

Bibliographic data

Description

Creator:
Berlin
Title:
Verwaltungs-Bericht des Magistrats zu Berlin : für die Rechnungsjahre ... / Berlin
Publication:
Berlin, 1856 - 1921
Digitization:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2017
Dates of Publication:
1854/1855-1859/1860; 1862/1863-1872; 1874-1883/1884; 1885/1886-1887/1888; 1898/1899-1913; 1915-1918/1920
Note:
Jahrgang 1859/60-1886/1887 erschienen als Beilage zu: Communal-Blatt der Haupt- und Residenz-Stadt Berlin Jahrgang 1887/1888 erschienen als Beilage zu: Gemeindeblatt der Stadt Berlin
ZDB-ID:
2899586-7 ZDB
Berlin:
B 765 Staat. Politik. Verwaltung: Verwaltungsberichte. Haushaltspläne
Urban Studies:
Kws 770 Verwaltung. Verwaltungswissenschaften: Verwaltungspolitik
DDC Group:
350 Öffentliche Verwaltung
Copyright:
Public Domain
Accessibility:
Free Access
Collection:
Public administration, politics State, Politics, Administration, Law

Description

Publication:
[1906]
Language:
German
Digitization:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2017
Berlin:
B 765 Staat. Politik. Verwaltung: Verwaltungsberichte. Haushaltspläne
Urban Studies:
Kws 770 Verwaltung. Verwaltungswissenschaften: Verwaltungspolitik
DDC Group:
350 Öffentliche Verwaltung
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-12684618
Location:
Zentral- und Landesbibliothek Berlin
Shelfmark:
B 765/65:1905
Copyright:
Public Domain
Accessibility:
Free Access
Collection:
Public administration, politics State, Politics, Administration, Law

Description

Title:
No. 31a. Bericht über das Gewerbegericht zu Berlin
Collection:
Public administration, politics State, Politics, Administration, Law

Contents

Table of contents

  • Verwaltungs-Bericht des Magistrats zu Berlin (Public Domain)
  • Issue 1905 (Public Domain)
  • Title page
  • Verzeichnis der Einzelberichte
  • Index
  • No. 1. Bericht über die allgemeine Verwaltung des Magistrats
  • No. 2. Bericht der städtischen Kunstdeputation
  • No. 3. Bericht der Steuerdeputation
  • No. 4 u. 5.
  • No. 6. Bericht der städtischen Grundeigentumsdeputation
  • No. 6. Bericht der städtischen Parkdeputation
  • No. 8. Bericht der städtischen Schuldeputation
  • No. 9. Bericht der städtischen Fach- und Fortbildungsschulwesen
  • No. 10. Bericht über die städtische Blindenpflege
  • No. 11. Bericht über das märkische Provinzialmuseum
  • No. 12. Bericht über die Verwaltung der stadtbibliothek, der stätischen Volksbibliotheken und Lesehallen
  • No. 13. Bericht der Deputation für Statistik
  • No. 14. Bericht über die städtische Armenpflege
  • No. 15. Bericht der städtischen Stiftungsdeputation
  • No. 16. Bericht der städtischen Waisendeputation
  • No. 17. Bericht über die Verwaltung des Friedrich Wilhelms-Hospitals und der Siechenanstalten
  • No. 18. Bericht der Deputation für die städtischen Krankenanstalten und die öffentliche Gesundheitspflege
  • No. 19. Bericht der Deputation für die städtische Irrenpflege
  • No. 20. Bericht über die städtischen Heimstätten
  • No. 21. Bericht über die städtischen Badeanstalten
  • No. 22. Bericht über die Verwaltung der Berliner Gemeindefriedhöfe
  • No. 23. Bericht über die Verwaltung des Arbeitshauses und des Arbeitshaus-Hospitals in Rummelsburg
  • No. 25. Bericht über die Friedrich Wilhelms-Anstalt für arbeitsame und die damit verbundene von Biedersee-Stiftung
  • No. 26. Bericht der Deputation zur Verwaltung des Gesindebelohnungs- und Unterstützungsfonds
  • No. 27. Berichte über die Altersversorgungsanstalten und Kapitäler städtischen Patronats
  • No. 28. Bericht der Abteilung für Invalidenversicherung und des Magistratskommissars für Invalidenversicherung
  • No. 29. Bericht der städtischen Sparkasse
  • No. 30. Bericht der Gewerbedeputation des Magistrats und des Magistratskommissars für die Orts- und Betriebskrankenkassen
  • No. 31a. Bericht über das Gewerbegericht zu Berlin
  • No. 31b. Bericht über das Kaufmannsgericht zu Berlin
  • No. 32. Bericht der städtischen Hochbaudeputation
  • No. 33. Bericht der städtischen Tiefbaudeputation
  • No. 34. Bericht der städtischen Polizeiverwaltung
  • No. 35. Bericht der städtischen Verkehrsdeputqation
  • No. 36. Bericht über das städtische Straßenreinigungswesen
  • No. 37. Bericht der Deputation des Magistrats zur Beschaffung der Schreibmaterialien
  • No. 38. Bericht der Deputation zur Beschaffung der Brennmaterialien
  • No. 39. Bericht über die städtischen Markthallen
  • No. 40. Bericht über den städtischen vieh- und Schlachthof sowie über die städtische Fleischbeschau
  • No. 41. Bericht über die Verwaltung der städtischen Wasserwerke
  • No. 42. Bericht der Deputation für die städtischen Kanalisationswerke und Rieselfelder
  • No. 43. Bericht der Deputation der städtischen Gaswerke
  • No. 44. Bericht der der städtischen Feuersozietät
  • No. 45. Bericht über die Verwaltung der Feuerwehr

Full text

Verwaltungsbericht 
des 
Magistrats zu Berlin 
für 
das Ltatsjcchr 1905. 
J\t. 31a. 
Wericht über das Hewerbegericht zu WerLin. 
A. Allgemeiner Teil. 
Im vorigen Jahre konnten wir berichten, daß das Anwachsen 
der Dienstgeschäfte gegen das Vorjahr (Etatsjahr 1908) nur ein 
mäßiges gewesen. Nicht so im vorliegenden Berichtsjahr. Ganz un- 
verhältnismätzig groß gegen das Vorjahr (Etatsjahr 1904) ist sowohl 
die Anzahl der Prozeffe (von 12 069 auf 12 827 — rund 7 v. H.) wie 
die Anzahl der Einigungsverhandlungen gewesen. Wir wollen vor 
weg bemerken, daß z. B. die Anrufungen bei Lohnbewegungen von 
beiden Seiten (Arbeitgebern und Arbeitnehmern zugleich) allein 
von 11 auf 32 gestiegen sind — rund 200 v. H. Dieses Anwachsen 
ist offensichtlich nicht so bedingt durch die stete Fortentwickelung des 
gewerblichen Lebens und eine gewiffe Steigerung der Lohnbewegungen 
überhaupt, als durch die allseits, insbesondere auch auf seiten der 
Arbeitgeber allmählich mehr und mehr durchdringende Einsicht, daß 
das Gewerbegericht nach seiner Stellung und Stellungnahme zu den 
gewerblichen Zwistigkeiten doch die berufenste Instanz ist, in solchen 
Streitfällen zu vermitteln und sie zu schlichten. 
Bei der Zunahme der Prozesse sind fast alle 8 Kammern beteiligt. 
Auffallend hierbei ist, daß außer Kammer 8 wiederum die sogenannten 
Baukammern (3 und 5) verhältnismäßig den größten Zuwachs be 
kamen. Nur bei Kammer 1 ist 1>ie Prozeßanzahl abermals in fast 
gleichem Prozentsatz wie im vorigen Jahre gesunken. 
Die nachfolgende Tabelle gibt ein Gesamtbild. 
Es wurden verhandelt im Geschäftsjahr 
1904 
1905 
weniger 
mehr 
bei Kammer 1: Schneiderei und Näherei 
- - 2: Tertil-, Leder-, Putz- 
2 671 
2 460 
211 
— 
industrie 
760 
831 
— 
71 
- 
3: Baugewerbe .... 
1 750 
2 006 
— 
256 
- 
- 4: Holz- und Schnitzstofie . 
727 
815 
— 
88 
- 6: Mx,agx 
- 6: Nahrung, Beherbergung 
1 429 
1 590 
161 
und Erquickung . . . 
- 7: Handel und Verkehrs- 
2 400 
2 568 
168 
gewerbe 
1 444 
1 492 
— 
48 
- 
- 8; Allgemein 
888 1 065 
— 
177 
in Summe: 
12 069Ü2827 
—211 
+ 969 
+ 758 
Daß die Vorarbeiten für das am 2. Juni 1905 in Tätigkeit 
getretene Kaufmannsgericht vom Gewerbegericht, dem es räumlich 
angegliedert worden, ausgeführt sind, haben wir im vorigen Bericht 
bereits erwähnt. Ueber die Tätigkeit des Kanfmannsgerichls in seinem 
ersten Geschäftsjahr ist ein besonderer Bericht erstattet. 
Um Mißverständnissen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern 
vorzubeugen und unnötige Klagen zu verhüten, haben wir seit einer 
Reihe von Jahren hier über die Erfahrungen und Wahrnehmungen 
berichtet, die die hiesigen Gewerberichler in den einzelnen Kammern 
gemacht. Wir fügen folgendes hinzu: 
1. Der Streit um die „Arbeitspapiere" erfordert in den einzelnen 
Kammern einen Teil fast jeder Sitzung. Zu dem hierzu schon früher 
Berichteten haben wir weiter anzuführen: 
a) Die Arbeitnehmer sind vielfach der Ansicht, das bloße Ab 
handenkommen der Arbeitspapiere berechtige sie schon, vom 
Arbeitgeber Schadenersatz zu verlangen, während oft das eigene 
Verschulden des Arbeitnehmers die Ersatzpflicht ausschließt oder 
doch mindert (§ 254 B.G.B.). Sie unterlassen meist die natür 
lichsten Wege, ihre Papiere zu erhalten. Andere nehmen an, 
daß die Papiere ihnen ohne Aufforderung zugestellt werden 
müssen, obgleich § 284 B.G.B. eine vorhergehende Mahnung ver 
langt, um einen „Verzug" auf seiten des Arbeitgebers zu kon 
struieren. Oesters und besonders bei kürzerer Arbeitsdauer 
befinden sich die Papiere noch bei der Krankenkasse oder ans 
anderen Gründen auf dem Polizeibureau. Hier nehmen die 
Arbeiter irrig oft an, daß eine BeschaffungsPflicht des Arbeit 
gebers vorliegt. Auch die Bestimmungen der Preußischen An 
weisung vom 17. Ikovember 1899 über die Beschaffung des 
Ersatzes von verloren gegangenen oder zerstörten Quittungs 
karten sowie des § 138 Jnv.-V.-G. find häufig ganz unbekannt. 
Andrerseits wird beobachtet, daß manche Arbeitgeber immer 
noch nicht sorgfältig genug die Quittungskarlen, Krankenkaffen- 
bücher und Zeugnisse aufbewahren. 
Von einzelnen Richtern wird den Arbeitgebern, um alle 
Klippen bezüglich der Papiere zu vermeiden, geraten, diese den 
Arbeitern überhaupt nicht mehr abzunehmen, sondern sie sich 
nur, so oft erforderlich (zum „Kleben" k.) vorlegen zu lassen. 
b) Die Vorenthaltung des Lohnes gibt dem Arbeiter nicht das 
Recht, die Annahme der gehörig angebotenen Arbeits 
papiere abzulehnen. 
Aus Arbeiterkreisen ist jedoch schon wiederholt die Ansicht 
vertreten worden, „daß man ohne Geld die Papiere nicht an 
zunehmen brauche." Man geht dabei offenbar von dem ge 
setzlich anerkannten Grundsätze aus, daß der Schuldner zu 
Teilleistungen nicht berechtigt ist (§ 206 B.G.B.). Voraus- 
setzung seiner Anwendbarkeit ist aber eine einheitliche Schuld. 
Eine solche Einheit liegt jedoch in obigem Falle nicht vor. Die 
Verpflichtung zur Löhnung hängt mit der Verpflichtung zur 
Herausgabe von Arbeitspapieren an sich nicht zusammen. Jene 
folgt aus dem Arbeitsvertrage unter der Voraussetzung ge 
höriger Arbeitsleistung, diese aus dem besonderen Neben-(Ver- 
wahrungs)verlragc unter der Voraussetzung, daß der Arbeiter 
ihre Rückgabe gefordert hat oder die Zeit der Verwahrung ab 
gelaufen ist. Diese Zeitdauer wird sich vielfach nach der Dauer 
des Arbeitsverhällnistes bestimmen. Das ist aber etwas äußer 
liches; ein innerer Zusammenhang zwischen beiden Verpflich- 
tungen besteht nicht. 
Hiernach kommt der Arbeiter, welcher in solchem Falle die 
Annahme der Papiere ablehnt, in Verzug und kann daher für 
den Lohnausfall, der ihm etwa infolge Nichtbesitzes der Papiere 
entsteht, incht den Arbeitgeber verantwortlich machen, 
e) Es findet sich auch die gewissermaßen entgegengesetzte Aus- 
faffung, man brauche in solchem Falle die Papiere deshalb 
nicht zu nehmen, weil sich das Arbeitsvcrhältnis und insbe 
sondere das Recht auf fortlaufenden Lohnbezug — trotz der 
ausgesprochenen Entlassung — bis zum Zeitpunkt der Zahlung 
des rückständigen Lohnes fortsetze, man also einstn eilen nicht 
nötig habe, sich um andere Arbeit zu beniühen. und folglicb 
auch der angebotenen Papiere, die ja so wie so bei dem je- 
weiligen Arbeiter belassen würden, noch nicht bedürfe. 
Auch diese Anficht beruht auf Rechtsirrtum. Weder setzt sich 
das Arbeitsverhältnis fort, noch besteht schon wegen bloßen Zahlungs 
verzuges ein Anspruch aus Lohnvergütung für die Dauer des Bcr- 
zuges. An sich ist vielmehr nur einAnspruch auf Verzugs zinsen gegeben. 
(§ 288 B.G.B.) Die Geltendmachung eines weiteren Schadens 
ist zwar nicht ausgeschlossen, ist aber von dem Nachweis abhängig.
	        

Cite and reuse

Cite and reuse

Here you will find download options and citation links to the record and current page.

Volume

METS METS (entire work) MARC XML Dublin Core RIS IIIF manifest Mirador ALTO TEI Full text PDF DFG-Viewer OPAC

Chapter

PDF RIS

Image

PDF JPEG Master (TIF) ALTO TEI Full text

Image fragment

Link to the viewer page with highlighted frame Link to a IIIF image fragment

Citation links

Citation link to work Citation link to page

Image manipulation tools

Tools not available

Share image region

Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information to copy to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to a IIIF image fragment
Fullscreen Logo Full screen
  • First image
  • -50
  • -20
  • -5
  • Previous image
  • Next image
  • +5
  • +20
  • +50
  • Last image
  • Show double pages
  • Rotate to the left
  • Rotate to the right
  • Reset image to default view
Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information to copy to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to a IIIF image fragment