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Verwaltungs-Bericht des Magistrats zu Berlin (Public Domain) Issue 1904 (Public Domain)

Bibliographic data

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Description

Creator:
Berlin
Title:
Verwaltungs-Bericht des Magistrats zu Berlin : für die Rechnungsjahre ... / Berlin
Publication:
Berlin, 1856 - 1921
Digitization:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2017
Dates of Publication:
1854/1855-1859/1860; 1862/1863-1872; 1874-1883/1884; 1885/1886-1887/1888; 1898/1899-1913; 1915-1918/1920
Note:
Jahrgang 1859/60-1886/1887 erschienen als Beilage zu: Communal-Blatt der Haupt- und Residenz-Stadt Berlin Jahrgang 1887/1888 erschienen als Beilage zu: Gemeindeblatt der Stadt Berlin
ZDB-ID:
2899586-7 ZDB
Berlin:
B 765 Staat. Politik. Verwaltung: Verwaltungsberichte. Haushaltspläne
Urban Studies:
Kws 770 Verwaltung. Verwaltungswissenschaften: Verwaltungspolitik
DDC Group:
350 Öffentliche Verwaltung
Copyright:
Public Domain
Accessibility:
Free Access
Collection:
Public administration, politics State, Politics, Administration, Law

Description

Publication:
[1905]
Language:
German
Digitization:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2017
Berlin:
B 765 Staat. Politik. Verwaltung: Verwaltungsberichte. Haushaltspläne
Urban Studies:
Kws 770 Verwaltung. Verwaltungswissenschaften: Verwaltungspolitik
DDC Group:
350 Öffentliche Verwaltung
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-12678324
Location:
Zentral- und Landesbibliothek Berlin
Shelfmark:
765/65:1904
Copyright:
Public Domain
Accessibility:
Free Access
Collection:
Public administration, politics State, Politics, Administration, Law

Description

Title:
No. 16. Bericht der Armendirektion, Abteilung für die Waisenverwaltung
Collection:
Public administration, politics State, Politics, Administration, Law

Contents

Table of contents

  • Verwaltungs-Bericht des Magistrats zu Berlin (Public Domain)
  • Issue 1904 (Public Domain)
  • Title page
  • Contents
  • Index
  • No. 1. Bericht über die allgemeine Verwaltung des Magistrats
  • No. 2. Bericht der städtischen Kunstdeputation
  • No. 3. Bericht der Steuerdeputation
  • No. 4 u. 5.
  • No. 6. Bericht der städtischen Grundeigentumsdeputation
  • No. 7. Bericht der städtischen Parkdeputation
  • No. 8. Bericht der städtischen Schuldeputation
  • No. 9. Bericht über das städtische Fortbildungswesen
  • No. 10. Bericht über städtische Blindenpflege
  • No. 11. Bericht über das Märkische Provinzialmuseum
  • No. 12. Bericht über die Verwaltung der Stadtbibliothek, der städtischen Volksbibliothek und Lesehallen
  • No. 13. Bericht der Deputation für Statistik
  • No. 14. Bericht über die städtische Armenpflege
  • No. 15. Bericht der städtischen Stiftungsdeputation
  • No. 16. Bericht der Armendirektion, Abteilung für die Waisenverwaltung
  • No. 17. Bericht über die Verwaltung des Friedrich Wilhelm-Hospitals und der Siechenanstalten
  • No. 18. Bericht der Deputation für die städtischen Krankenanstalten und die öffentliche Gesundheitspflege
  • No. 19. Bericht der Deputation für die städtische Irrenpflege
  • No. 20. Berich über die städtischen Heimstätten für Genesende
  • No. 21. Bericht über die städtischen Badeanstalten
  • No. 22. Bericht über die Verwaltung der Berliner Gemeindefriedhöfe
  • No. 23. Bericht über die Verwaltung des Arbeitshauses und des Arbeitshaushospitals in Rummelsburg
  • No. 24. Bericht über die Verwaltung des städt Obdachs, der II Desinfektionsanstalt und der Station für Geschlechtskranke
  • No. 25. Bericht über die Friedrich Wilhelm-Anstalt für Arbeitsame und die damit verbundene von Biedersee-Stiftung
  • No. 26. Bericht der Deputation zur Verwaltung des Gesindebelohnungs- und Unterstützungsfonds
  • No. 27. Berichte über die Alterversorgungsanstalten und Hospitäler städtischen Patronats
  • No. 28. Bericht der Abteilung für die Invalidenversicherung und des Magistratskommissars für Invalidenverischerung
  • No. 29. Bericht der städtischen Sparkasse
  • No. 30. Bericht der Gewerbedeputation des Magistrats und des Magistratskommissars für die Orts und Betriebskrankenkassen
  • No. 31. Bericht über das Gewerbegericht zu Berlin
  • No. 32. Bericht der städtischen Hochbaudeputation
  • No. 32 b. Bericht der städischen Tiefbaudepution
  • No. 33. Bericht der Örtlichen Straßenbaupolizeilverwaltung
  • No. 34. Bericht der städtischen Verkehrsdeputation
  • No. 35. Bericht über das städtische Straßenreinigungswesen
  • No. 36. Bericht der Deputation des Magistrats zur Beschaffung der Schreibmaterialien
  • No. 37. Bericht der Deputation zur Beschaffung von Brennmaterialien
  • No. 38. Bericht über die städtischen Markthallen
  • No. 39. Bericht über den städtischen Vieh- und Schlachthof sowie über die städtische Fleischbeschau
  • No. 40. Bericht über die Verwaltung der städtischen Wasserwerke
  • No. 41. Bericht der Deputation für die städtischen Kanalisationswerke und Rieselfelder
  • No. 42. Bericht der Deputation des städtischen Gaswerke
  • No. 43. Bericht der städtischen Feuersozietät (Für das Geschäftsjahr 1 Oktober 1903/1904)
  • No. 44. Bericht über die Verwaltung der Feuerwehr und des Feuerwehrtelegraphen

Full text

Verwaltungsbericht 
des 
Magistrats zu Berlin 
für 
das Ltatsjahr 1904. 
~M 167 
WerichL 6er ArmendtrekLion, Abteilung für die Waifenver wallung. 
1. PrrloneUes und Allgemeines. 
Ein langjähriges Mitglied ist uns durch den Tod entrissen worden: 
der Stadtverordnete Lemke, der am 12. Februar 1905 verstorben ist. 
Wir werden ihm allzeit ein treues Andenken bewahren. Das Dezernat 
des Herrn Lemke hat betreffs der auswärtigen Waisenväter Stadt 
verordneter Dr. Bütow übernommen, betreffs der Kuratel über das 
Erziehungshaus in Lichtenberg Stadtverordneter Schulze. Ein 
getreten ist in unser Kollegium Gerichtsassessor Dr. Adam. Er schied 
nach Jahresfrist wieder aus und wurde durch Gerichtsassessor 
Dr. Lehmann ersetzt. 
Bei der wachsenden Bedeutung, die der Kostpflege, zumal der 
auswärtigen Kostpflege, innewohnt. wurde es erforderlich, neben dem 
Erziehungsinspektor eine zweite, weibliche Kraft für die Revision 
der auswärtigen Pflegestellen anzunehmen. Es soll dadurch ^besonders 
ermöglicht werden, die kleinen Kinder, vor allem die Säuglinge 
wirksamer als bisher zu beaufsichtigen. In die Stellung wurde 
Fräulein v. Trebra berufen. 
Schon seit langen Jahren werden unsere Kostkinder unter 6 Jahren 
in den Städten Charlottenburg, Fürstenwalde, Köpenick und Kirchhain, 
die mit Säuglingen und kleinen Kindern stark belegt sind, allmonatlich 
ärztlich revidiert. Wir haben diese regelmäßige Revision aus die 
in den Ortschaften Nowawes, Neuendorf, Spandau, Eberswalde, 
Guben, Bärwalde, Prenzlau und Rathenow untergebrachten noch nicht 
schulpflichtigen Kinder ausgedehnt. Erwägungen darüber, ob eine 
solche Revision für alle Kostkinder angängig ist, sind in der Schwebe. 
Durch Prozesse wurde uns von einigen neumärkiscken Städten 
die Belegung dieser Städte mit Waisenkostkindern ohne Zustimmung 
der betreffenden Magistrate mit Erfolg streitig gemacht. Es haben 
aber nur wenige Städte von der Befugnis, unseren Kindern ihre 
Tore zu verschließen, Gebrauch gemacht. 
Die Berliner Kostkinder unter 2 Jahren werden seit einigen 
Jahren mit Erfolg von besonders angestellten Säuglingsärzten regel 
mäßig in ihrer Entwickelung beobachtet. Diesen Aerzten stand aber 
bisher im Falle der Erkrankung nicht das Recht zu, die Kinder zu 
behandeln. Diese Behandlung liegt vielmehr dem Bezirksarmenarzt ob. 
Wir haben die Befugnisse unserer Säuglingsärzte dahin erweitert, 
daß sie chronisch kranken Säuglingen Arznei und Ernährungsmittel 
verordnen dürfen. 
Die Erstattung der Kosten, die durch die Pflege der Waisen 
kinder entstehen, seitens der Angehörigen, konnte, wenn ein Kind 
längere Zeit in der teuren Anstaltspflege verweilt hatte, recht drückend 
werden, da die Höhe der Forderung sich nach den tatsächlichen Auf- 
Wendungen richtete. Durch Stadtverordnetenbeschluß vom 2. März 
1905 sind Einheitssätze für die Einziehung der Waisenpstegekosten von 
den Angehörigen festgesetzt worden, die angewendet werden, gleich 
gültig, ob das Kind in Anstalts- oder Familienpflege gewesen ist. 
Diese Sätze haben folgende Höhe: 
für Kinder im 1. Lebensjahre tägl. 70 monatl. 21,oo JC, 
- - - 2. - - 60 - » 18,oo * 
• - vom 2.-6, - - 50 • 15,oo ■ 
- schulpflichtige Knaben - 55 - - 16,so - 
- - Mädchen - 50 - - 15,oo - 
In Rummelsburg ist der Umbau der Knabenhäuscr 6 und 7 
zu einem Säuglings- und zu einem Jnfektionshause vollendet worden: 
im Juli 1904 sind die Häuser ihrem neuen Zweck übergeben worden. 
Der starke Andrang von Säuglingen zwingt uns aber, eine weitere 
Heimstätte für Säuglinge durch den Umbau des Knabenhauses 5 in 
Rummelsburg zu schaffen. 
Die Milchwirtschaft der Waisenanstalt zu Rnmmelsburg die sich 
nicht bewährt hatte, haben wir am 1. Juli aufgelöst und Pferde und 
Wagen am Schlüsse des Berichtsabschnittes dem Ärbeitshause über 
geben. Für Rummelsburg wurde ferner die Bestimmung getroffen 
daß auch nicht evangelische Zöglinge in das Lehrlingsheim 
aufgenommen werden dürfen. Der eigentlichen Waisenanstalt wird 
auch ferner ihr protestantischer Charafter bewahrt bleiben. 
Einen großen Umfang in unseren Beratungen nahmen die Maß 
nahmen zur Bekämpfung der Säuglingssterblichkeit ein. Die 
Angelegenheit wurde in einer gemischten Deputation gründlich erörtert, 
und es wurde nach Beratung der Vorschläge dieser Deputation im 
Magistratskollegium den Stadtverordnelen unterm 22. November 1904 
eine auf die Sache bezügliche Vorlage unierbreitet. Die Sladtver- 
ordnetenversammlung hat darauf am 2. März 1905 folgende Beschlüffe 
gefaßt: 
1. die Versammlung ist mit den in der Anlage II zur Vorlage 
vom 22. November 1904 enthaltenen Beschlüssen in der nachstehend 
abgeänderten Fassung einverstanden und genehmig! zwecks Ausführung 
dieser Beschlüsse die Einstellung von zusammen 130 000 Jt in den 
Stadthaushallsetat für 1905 zur Gewährung einer Subvention an 
die Schmidt-Gallischstiftung. 
2. Die Versammlung ersucht den Magistrat, Vereinen, welche sich 
der Fürsorge für Schwangere und Neuentbundene widmen und Ge 
währ bieten für eine, modernen ärztlichen und hygienischen An 
forderungen entsprechende Versorgung der Pfleglinge, durch einmalige 
oder regelmäßige Zuschüsse zu unterstützen. 
Beschlüsse: 
1. 
Der Schmidt-Gallischstiftung wird zur Ausführung der nachstehend 
aufgeführten Maßnahmen zwecks Herabminderung der Säuglings- 
sterblichkcit in Berlin für das Etatsjahr 1905 eine Beihilfe bis zu 
120000 M, sowie 10 000 M für die erforderliche erste Einrichtung 
vorbehalilich der Abrechnung bewilligt. 
2, 
Tie Schmidt - Gallischstiftung wird zunächst 4, die gesamte Stadt 
umfassende Fürsorgestellen für bestimmt abgegrenzte Bezirke einrichten, 
in denen die in diesen Bezirken wohnenden bedürftigen Mütter und 
Pflegemütter von Säuglingen iKinder des 1. Lebensjahres) sich un 
entgeltlich spezialärztlichen Rat über die Wartung und Ernährung der 
Säuglinge einholen können. 
3. 
Die ärztlichen Leiter dieser Fürsorgestellen haben in geeigneten Fällen 
in erster Linie darauf hinzuwirken, daß die Müller die Säuglinge stillen. 
Soweit es notwendig erscheint, kann bedürftigen, in Berlin orls. 
ungehörigen Müttern, um ihnen das Stillen zu ermöglichen, auf 
Antrag des Arztes durch die Stiftung eine Beihilfe gewährt werden. 
4. 
Die ärztlichen Leiter der Fürsorgestellen sind ermächtigt, Müttern, 
die nicht stillen können, oder Pflegemüttern Milch oder andere Nähr 
präparate in der für den speziellen Fall geeigneten Menge und Zu 
bereitung bis zur Dauer von 8 Tagen unentgeltlich abzugeben. 
5. 
Ueber diesen Zeitpunkt hinaus soll eine derartige Abgabe der Regel 
nach nur gegen Erstattung des tarifmäßigen Selbstkostenpreises erfolgen. 
Ausnahmsweise darf in Berlin ortsangehörigcn Müttern oder 
Pflegemüttern aus Antrag des Arztes durch die Stiftung der Bezug 
von Milch und Nährmitteln länger als 8 Tage unter dem Selbst- 
kostenpreise gewährt werden, wenn die Bedürftigkeit durch Organe der 
städtischen Verwaltung nachgewiesen ist. 
6. 
Die Benutzung der Fürsorgestelle und die Gewährung der Nähr 
mittel darf nur so lange erfolgen, wie der ärztliche Leiter dies nach 
dem Gesundheitszustände des Kindes notwendig erachtet und die 
Mütter sich der Aufsicht durch die Organe der Stiftung unterwerfen.
	        

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