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Verwaltungs-Bericht des Magistrats zu Berlin (Public Domain) Ausgabe 1902 (Public Domain)

Zugriffsbeschränkung

Freier Zugang: Das Werk ist uneingeschränkt verfügbar.

Nutzungslizenz

Public Domain - gemeinfrei: Dieses Werk wurde als frei von bekannten urheberrechtlichen Einschränkungen identifiziert, einschließlich aller verwandten Schutzrechte. Sie dürfen das Werk kopieren, verändern, verbreiten und aufführen, sogar zu kommerziellen Zwecken, ohne um Erlaubnis bitten zu müssen. Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungshinweisen.

Bibliografische Daten

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Zeitschrift

Urheber (Körperschaft):
Berlin
Titel:
Verwaltungs-Bericht des Magistrats zu Berlin : für die Rechnungsjahre ... / Berlin
Erschienen:
Berlin 1921
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2017
Erscheinungsverlauf:
1854/1855-1859/1860; 1862/1863-1872; 1874-1883/1884; 1885/1886-1887/1888; 1898/1899-1913; 1915-1918/1920
Fußnote:
Jahrgang 1859/60-1886/1887 erschienen als Beilage zu: Communal-Blatt der Haupt- und Residenz-Stadt Berlin
Jahrgang 1887/1888 erschienen als Beilage zu: Gemeindeblatt der Stadt Berlin
ZDB-ID:
2899586-7 ZDB
Berlin:
B 765 Staat. Politik. Verwaltung: Verwaltungsberichte. Haushaltspläne
Kommunalwissenschaften:
Kws 770 Verwaltung. Verwaltungswissenschaften: Verwaltungspolitik
Dewey-Dezimalklassifikation:
350 Öffentliche Verwaltung
Sammlung:
Verwaltung. Politik
Staat, Politik, Verwaltung, Recht
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang

Band

Erschienen:
1904
Sprache:
Deutsch
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2017
Berlin:
B 765 Staat. Politik. Verwaltung: Verwaltungsberichte. Haushaltspläne
Kommunalwissenschaften:
Kws 770 Verwaltung. Verwaltungswissenschaften: Verwaltungspolitik
Dewey-Dezimalklassifikation:
350 Öffentliche Verwaltung
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-12751340
Standort der Druckausgabe:
Zentral- und Landesbibliothek Berlin
Signatur:
B 765/65:1902
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang
Sammlung:
Verwaltung. Politik
Staat, Politik, Verwaltung, Recht

Kapitel

Titel:
No. 3. Bericht der Steuerdeputation

Schnellzugriff

Schnellzugriff

  • Verwaltungs-Bericht des Magistrats zu Berlin (Public Domain)
  • Ausgabe 1902 (Public Domain)
  • Titelblatt
  • Inhaltsverzeichnis
  • Index
  • No. 1. Bericht über die allgemeine Verwaltung des Magistrats
  • No. 2. Bericht der städtischen Kunstdeputation
  • No. 3. Bericht der Steuerdeputation
  • No. 4. u. 5.
  • No. 6. Bericht der städtischen Grundeigenthumsdeputation
  • No. 7. Bericht der städtischen Parkdeputation
  • No. 8. Bericht der städtischen Schuldeputation
  • No. 9. Bericht über das städtische Fortbildungsschulwesen
  • No. 10. Bericht über städtische Blindenpflege
  • No. 11. Bericht über das Märkische Provinzialmuseum
  • No. 12. Bericht über die Verwaltung der Stadtbibliothek, der städtischen Volksbibliotheken und Lesehallen
  • No. 13. Bericht der Deputation für Statistik
  • No. 14. Bericht über die städtische Armenpflege
  • No. 15. Bericht der städtischen Stiftungsdeputation
  • No. 16. Bericht der Armendirektion, Abteilung für die Waisenverwaltung
  • No. 17. Bericht über die Verwaltung des Friedrich Wilhelm-Hospitals und der Siechenanstalten
  • No. 18. Bericht der Deputation für die städtischen Krankenanstalten und die öffentliche Gesundheitspflege
  • No. 19. Bericht der Deputation für die städtische Irrenpflege
  • No. 20. Bericht über die städtischen Heimstätten für Genesende
  • No. 21. Bericht über die städtischen Badeanstalten
  • No. 22. Bericht über die Verwaltung der Gemeindefriedhöfe
  • No. 23. Bericht über die Verwaltung des Arbeitshauses und des Arbeitshaus-Hospitals in Rummelsburg
  • No. 24. Bericht über die Verwaltung des städt Obdachs der IIDesinfektionsanstalt und der Station für Geschlechtskranke
  • No. 25. Bericht über die Friedrich Wilhelm-Anstalt für Arbeitsame und die damit verbundene v Biedersee-Stiftung
  • No. 26. Bericht der Deputation zur Verwaltung des Gesindebelohnungs- und Unterstützungsfonds
  • No. 27. Berichte über die Altersversorgungsanstalten und Hospitäler städtischen Patronats
  • No. 28. Bericht der Abteilung für Invaliditäts- und Altersversichungssachen und des Magistratskommissars für Invalidenversicherung
  • No. 29. Bericht der städtischen Sparkasse
  • No. 30. Bericht der Gewerbedeputation des Magistrats und des Magistrats-Kommissars für die Orts- und Betriebskrankenkasen
  • No. 31. Bericht über das Gewerbegericht zu Berlin
  • No. 32. Bericht über die städtische Hausverwaltung
  • No. 33. Bericht der Oertlichen Straßenbaupolizeiverwaltung
  • No. 34. Bericht der städtischen Verkehrsdeputation
  • No. 35. Bericht über das städtische Straßenreinigungswesen
  • No. 36. Bericht der Deputation des Magistrats zur Beschaffung der Schreibmaterialien
  • No. 37. Bericht der Deputation zur Beschaffung der Brennmaterialien
  • No. 38. Bericht über die städtischen Markthallen
  • No. 39. Bericht über den städtischen Vieh- und Schlachthof sowie die städtische Fleischbeschau
  • No. 40. Bericht über die Verwaltung der städtischen Wasserwerke
  • No. 41. Bericht der Deputation für die städtischen Kanalisationswerke und Rieselfelder
  • No. 42. Bericht der Deputation der städtischen Gaswerke
  • No. 43. Bericht der städtischen Feuersozietät (für das Geschäftsjahr 1 Oktober 1901/1902)
  • No. 44. Bericht über die Verwaltu7ng der Feuerwehr und des Telegraphen

Volltext

I 
Verwaltungsbericht 
des 
Magistrats zu Berlin 
für 
das Ltatsjahr 1902. 
M 3. 
Wericht 6er Steueröeputation. 
A. AUgemeiner Teil. 
1. Organisation. 
a) Mit Beginn des Berichtsjahres trat die Ordnung, betreffend 
den Anschluß an die Kanalisation und die Erhebung von Kanalisations 
gebühren in der Stadt Berlin vom 20./22. März 1902 in Kraft. 
b) Im Laufe des Berichtsjahres, am 1. Dezember 1902, trat in 
Kraft der im Einverständnis mit der Stadtverordnetenveriamnilung 
gefaßte Genieindebeschlnß von demselben Tage, betreffend die Veran- 
iagung und Erhebung der Gemeindeeinkommenstener in der Stadt 
Berlin, während zugleich die Einkonimensteuerordming der Stadt 
gemeinde Berlin vom 19. Januar 1895 aufgehoben wurde. Von 
dem Inhalt des Gemeindebeschlusses sei besonders auf die Ziffer 3 
hingewiesen, worin von den im § 49 Absatz 2 Satz 1 und § 50 
Absatz 1 Satz 2 des Kommunalabgabengeseyes vom 14. Juli 1893 
(in der Faffung der Novelle vom 30. Juli 1895) den preußischen 
Wohnsitzgenieinden eingeräumten Befugnissen für Berlin Gebrauch 
gemacht wird. Wegen der Gründe, die zu der Aufhebung der Ein- 
kommensleuerordnung führien, wird auf die Vorlage des Magistrats 
an die Stadiverordnetcnversammlung vom 30. Mai 1901 — J.-Nr. 
1 131 8t. II. 01 — Bezug genommen. 
Weitere neue, Steuern oder Gebühren betreffende gesetzliche Be 
stimmungen oder Verordnungen sind nicht ergangen, auch haben sonst 
keine Veränderungen in der Verwaltung und Einrichtung stattgefunden. 
2. Gesamtbild der Verwaltung. 
Wie im vorangegangenen Jahre bewirkte auch ini Berichtsjahre 
die fortschreitende Entwickelung des Zentrums zur Geschäftsgegend 
und zum Sitze von Behörden einen bedeutende» Rückgang in der 
Zahl der Grundstücke und der Wohnungen oder selbständig ver 
mieteten oder benutzten Räume im Innern der Stadt. Diesem Rück 
gänge stand die Vermehrung der Grundstücke und Wohnungen in den 
meisten übrigen Stadtteilen gegenüber, welche die des vorangegangenen 
Jahres erheblich überschritt. An dem Zugänge waren insbesondere 
die Standesamtsbezirke VII b, VIII, Xb und XIII beteiligt. 
Der steuerpflichtige Nutzertrag war um rund 10000000 M. ge 
stiegen, während das Jahr >901 gegen das Jahr 1900 eine Steigerung 
um rund 18000000 M ergab. 
Der zuletzt erwähnten Zunahme entsprach das höhere Soll der 
Grundsteuer im Berichtsjahre. 
Erheblich größer war der Prozentsatz in der Steigerung des 
Solls der Kanalisationsgebühr, da die eingangs des Berichts erwähnte 
neue Ordnung eine sofortige Heranziehung der Neubauten zur Gebühr 
ermöglichte und durch die Veranlagung nach der Menge der Abwässer 
bei den keinen Nutzertrag gewährenden öffentlichen Grundstücken höhere 
Beträge erzielt wurden. 
An Sublevationsbeiträgen wurden ivie im vorangegangenen 
Jahre nur die feststehenden Beträge erhoben. 
Das Gewerbesteuersoll war wieder trotz der Vermehrung der 
Steuerpflichtigen geringer wie im Vorjahre. Dieser Rückgang in den 
beiden letzten Jahren beweist, daß der Geschäftsgewinn je in den 
nächstvorangegangenen 3 Jahren gesunken war. 
Die Warenhaussteuer gelangte gemäß § 15 des Warenhaussteucr- 
gesetzes im Jahre 1901 nur zur Hälfte zur Erhebung, sie häne also 
bei gleichen Verhältnissen im Berichtsjahre doppelt so hoch wie im 
Vorjahre sein müssen, tatsächlich aber ergab das Soll nur eine 
Steigerung um rund ein Drittel der Summe des Vorjahres. Aus 
dein Steueraufkommen wurde die für 2 Vierteljahre nicht erhobene 
Gewerbesteuer der Klaffe IV gedeckt. 
Das Soll an Betriebssteuer blieb nur wenig Himer dem Soll 
des Vorjahres zurück. 
Das Unisatzsteuersoll war erheblich gestiegen, da ein vermehrter 
Umsatz sowohl in bebauten wie auch in unbebauten Grundstücken 
stattgefunden hatte und auch der Kaufpreis im Durchschnitt höher 
war wie im Vorjahre. 
Die Zahl der steuerpflichtigen Hunde hatte sich wieder vermehrt. 
Auch die Zahl der steuerfreien Kettenhunde hatte zugenommen, während 
bei den Zughunden wieder ein Rückgang zu verzeichnen war. 
Die Viehzählung ergab wiederum eine Abnahme der Pferde und 
eine Zunahme des Rindviehs. 
Die mißlichen wirtschaftlichen Verhältnisse der letzten Jahre drücken 
sich zum ersten Male auch in dem Gemeindeeinkommensteuersoll ans 
und zwar hier erst jetzt, weil, wie bei der Gewerbesteuer, der Be 
steuerung bestimmungsmäßig das Durchschniiiseinkommen der drei 
vorangegangenen Jahre zugrunde zu legen ist. 
Zum ersten Male seit der Geltung der neuen Steuergesetze, des 
Einkouimeusteucrgesetzes (am 1. April 1892) und des Kommunal 
abgabengesctzes (am 1. April 1895», weist das Gemeindcsteuersoll nicht 
die gewohnte Steigerung auf, sonder» sogar einen Rückgang, der 
weiterhin zahlenmäßig nachgewiesen wird. 
Einen bedeutenden Einfluß auf das Gemeiudeeintommensteuersoll 
übte auch eine Entscheidung d.s Oberverwaltungsgerichts aus. Bisher 
hatte cs in ständiger Rechtsprechung den durch die Begebung der 
neuen Aktien über den Nennwert erzielten und dem gesetzlichen Reserve 
fonds überwiesenen Gewinn -- den sog. Agiogewinn — nicht als 
eine Kapitalverniehruug, sondern als eine Einnahme aus dem Gewerbe 
betriebe und daher für steuerpflichtig angesehen. Diesen Rechissland 
Punkt, der in der Literatur fast allgeniein angefochten worden und 
der außerdem im Widerspruch zu der Rechtsprechung der obersten Ver- 
waltungsgerichtshöfe anderer Staaten und zu den Urteilen der Zivil- 
gerichte, nanientlich auch zu den wiedeiholten Entscheidungen des 
Reichsgerichts stand, gab das Oberverwaltungsgericht in seiner Ent 
scheidung vom 25. Juni 1902 auf, erklärte den Agiogewinn alseinen 
Teil der gesellschaftlichen Kapitaleinlage der neuen Aktionäre und dem 
geniäß stcuerrechtlich nicht als Einkommen der Gesellschaft aus ihrem 
Handels- oder Gewerbebetriebe. 
Auf Grund dieser Entscheidung mußten int Berichtsjahre un 
gefähr 500000 JC Gemeindeeinkommeiisteuer in Abgang gestellt 
werden. 
Die Geschäfte der Steuerkasse vermehrten sich nicht nur durch die 
alljährlich eintretende Zunahme der Steuei pflichtigen sondern auch da 
durch nicht unerheblich, daß ihr durch Beschluß des Magistrats vom 
1. April 1902 ab die Einziehung folgender Gebühren und Unilagcn 
übertrage» wurdei 
a) derzuvordurchdieStadthauptkasseeingezogeuen Anerkennungs- 
gebühren für die von der Sladigenieinde Berlin dritten 
Personen widerruflich eingeräumten Besitz oder Gebrauchs 
rechte an öffenilichen oder zum Kämniereigute gehörigen städti 
scheu Grundstücken; 
b) der auf Grund des Reichsgesetzes vom 20. Juli 1897 jR.-G. 
Bl. S. 003 § 103) durch Umlage auf die einzelnen Hand- 
werksbetriede von der Stadtgemeinde Berlin zu erhebenden 
Kosten der Handwerkskammer Hierselbst: 
c) der noch dem Gesetz über die Handelskammern vom 
»i. «nt»i”i8»7° lGes.-Samml. 1897 S. 355 § 28) auf Ersuchen 
der Handelskanimern gegen eine Vergütung von höchstens 3 v. H. 
der eingezogenen Beiträge durch die Gemeinden zu bewirkenden 
Erhebung der Handelskammerbeiträge soweit es sich um dir 
Beiträge der im Weichbilde Berlins geschäftssässige», in das
	        

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