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Verwaltungs-Bericht des Magistrats zu Berlin (Public Domain) Issue 1900 (Public Domain)

Bibliographic data

Bibliographic data

Description

Creator:
Berlin
Title:
Verwaltungs-Bericht des Magistrats zu Berlin : für die Rechnungsjahre ... / Berlin
Publication:
Berlin, 1856 - 1921
Digitization:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2017
Dates of Publication:
1854/1855-1859/1860; 1862/1863-1872; 1874-1883/1884; 1885/1886-1887/1888; 1898/1899-1913; 1915-1918/1920
Note:
Jahrgang 1859/60-1886/1887 erschienen als Beilage zu: Communal-Blatt der Haupt- und Residenz-Stadt Berlin Jahrgang 1887/1888 erschienen als Beilage zu: Gemeindeblatt der Stadt Berlin
ZDB-ID:
2899586-7 ZDB
Berlin:
B 765 Staat. Politik. Verwaltung: Verwaltungsberichte. Haushaltspläne
Urban Studies:
Kws 770 Verwaltung. Verwaltungswissenschaften: Verwaltungspolitik
DDC Group:
350 Öffentliche Verwaltung
Copyright:
Public Domain
Accessibility:
Free Access
Collection:
Public administration, politics State, Politics, Administration, Law

Description

Publication:
[1902]
Language:
German
Digitization:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2017
Berlin:
B 765 Staat. Politik. Verwaltung: Verwaltungsberichte. Haushaltspläne
Urban Studies:
Kws 770 Verwaltung. Verwaltungswissenschaften: Verwaltungspolitik
DDC Group:
350 Öffentliche Verwaltung
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-12664149
Location:
Zentral- und Landesbibliothek Berlin
Shelfmark:
B 765/65:1900
Copyright:
Public Domain
Accessibility:
Free Access
Collection:
Public administration, politics State, Politics, Administration, Law

Description

Title:
No. 28. Bericht der Abtheilung für Invaliditäts- und Altersversicherungssachen und des Magistrats-Kommissars für Invalidenversicherung
Collection:
Public administration, politics State, Politics, Administration, Law

Contents

Table of contents

  • Verwaltungs-Bericht des Magistrats zu Berlin (Public Domain)
  • Issue 1900 (Public Domain)
  • Title page
  • Contents
  • Index
  • No. 1. Bericht über die algemeine Verwaltung des Magistrats
  • No. 2. Bericht der städtischen Kunst-Deputation
  • No. 3. Bericht der Steuer-Deputation
  • No. 4 u. 5
  • No. 6. Bericht der städtischen Grundeigenthums-Deputation
  • No. 7. Bericht der städtischen Parkdeputation
  • No. 8. Bericht der städtischen Schuldeputation
  • No. 9. Bericht über das städtische Fortbildungsschulwesen
  • No. 10. Bericht über die städtische Blindenpflege
  • No. 11. Bericht über das Märkische Provinzial-Museum
  • No. 12. Bericht über die Verwaltung der städtischen Volksbibliotheken und Lesehallen
  • No. 13. Bericht der Deputation für Statistik
  • No. 14. Bericht über die städtische Armenpflege
  • No. 15. Bericht der Stiftungs-Deputation
  • No. 16. Bericht der Armen-Direktion, Abtheilung für die Waisenverwaltung
  • No. 17. Bericht über die Verwaltung des Friedrich Wilhelms-Hospitals und der Siechenanstalten
  • No. 18. Bericht der Deputation für die städtischen Kranken-Anstalten und die öffentliche Gesundheitspflege
  • No. 19. Bericht der Deputation für die städtische Irrenpflege
  • No. 20. Bericht über die städtischen Heimstätten für Genesende
  • No. 21. Bericht über die städtischen Badeanstalten
  • No. 22. Bericht über die Verwaltung der Gemeinde-Friedhöfe
  • No. 23. Bericht über die Verwaltung des Arbeitshauses und des Arbeitshaushospitals in Rummelsburg
  • No. 24. Bericht über die Verwaltung des Städtischen Obdachs, der II Städtischen Desinfektionsanstalt und der Station für Geschlechtskranke
  • No. 25. Bericht über die Friedrich Wilhelms-Anstalt für Arbeitsame und die damit verbundene v Biedersee-Stiftung
  • No. 26. Bericht der Deputation zur Verwaltung des Gesinde-Belohnungs- und Unterstützungs-Fonds
  • No. 27. Bericht über die Altersversorgungsanstalten und Hospitäler städtischen Patronats
  • No. 28. Bericht der Abtheilung für Invaliditäts- und Altersversicherungssachen und des Magistrats-Kommissars für Invalidenversicherung
  • No. 29. Bericht der städtischen Sparkasse
  • No. 30. Bericht der Gewerbe-Deputation des Magistrats und des Magistrats-Kommissars für die Orts- und Betriebs-Krankenkassen
  • No. 31. Bericht über das Gewerbegericht zu Berlin
  • No. 32. Bericht über die städtische Bauverwaltung
  • No. 33. Bericht der Oertlichen Straßenbaupolizeiverwaltung
  • No. 34. Bericht der städtischen Verkehrs-Deputation
  • No. 35. Bericht über das städtische Straßenreinigungswesen
  • No. 36. Bericht der Deputation des Magistrats zur Beschaffung der Schreibmaterialien
  • No. 37. Bericht der Deputation zur Beschaffung der Brennmaterialien
  • No. 38. Bericht über die städtischen Markthallen
  • No. 39. Bericht über den städtischen Vieh- und Schlachthof sowie die städtische Fleischschau
  • No. 40. Bericht über die Verwaltung der städtischen Wasserwerke
  • No. 41. Bericht der Deputation für die städtischen Kanalisationswerke und Rieselfelder
  • No. 42. Bericht über die städtischen Gaswerke
  • No. 43. Bericht der städtischen Feuer-Sozietät
  • No. 44. Bericht über die Verwaltung der Feuerwehr und des Telegraphen

Full text

Verwaltungs-Bericht 
des 
Magistrats zu Berlin 
für 
das Ltatsjahr 1900. 
M 28. 
WerichL der AbLbeiL'ung für InvatiöiLäts- und At'Lersverlrcherungssclchen 
und des Wagistrats-Kornrniffars für Inocrtiöenr>ersicherung. 
Ueber die Zuständigkeil der Abtheilung und des Kommissars 
herrscht in weiten Kreisen noch Unklarheit, weshalb die Obliegenheiten 
nachstehend nochmals ausgeführt werden: 
1. die Entgegennahme und die Vorbereitung von Anträgen auf 
Bewilligung von Invaliden und Altersrenten (§ 112), oder 
auf Beitragserstattungen (§ 128), sowie die Begutachtung der 
Anträge auf Rentenbewilligungen; 
2. die Begutachtung derEntziehung von Invalidenrenten (§§47,121); 
3. die Begutachtung der Einstellung von Rentenzahlungen 
(88 48, 121); 
4. die Benachrichtigung des Vorstandes der Versicherungsanstalt 
über die zur Kenntniß der Verwaltungsbehörde kommenden 
Fälle, in denen Grund zu der Annahme vorliegt, daß Ver- 
sicherte durch ein Heilversahren vor baldigem Eintritte der 
Erwerbsunfähigkeit werden bewahrt werden <818), daß Empfänger 
von Invalidenrenten bei Durchführung eines Heilverfahrens 
die Erwcrbsfähigkeit wieder erlangen werden (8 47 Abs. 2), daß 
die Invalidenrente zu entziehen ist (8 47 Abs. 1), oder Renten 
zahlungen einzustellen sind (8 48); 
5. die Auskunstsertheiluug über alle die Invalidenversicherung 
betreffenden Angelegenheiten; 
6. die Festsetzung des Durchschnittswerthes von Tantiemen und 
Naturalbezügen; 
7. die Entscheidung über Anträge auf Befreiung von der Ver 
sicherungspflicht nach 8 6 Abs. 1 und 2 und § 7; 
8. Entgegennahme der Anträge von Gemeinden und Armenvcrbänden 
ans Ueberweisung von Rentenbeträgen (§ 50 Abs. 1); 
9. Genehmigung der ausnahmsweisen Ucbertragung des Renten- 
auspruchs durch den Berechtigten auf Andere (8 55 Abs. 3); 
10. vorläufige Ernennung von Vertretern der Arbeitgeber und der 
Versicherten und von Schiedsgerichtsbcisitzern beim Nichkzustande- 
kommen einer Wahl oder falls die Gewühlten ihre Dienstleistung 
verweigern (88 90 Abs. 3, 104 Abs. 5); 
11. Zurückweisung vorzeitig wiederholter Anträge auf Bewilligung 
einer Invalidenrente (8 120); 
12. Entgegennahme der Mittheilungen über Rentenbewilligungen, 
u. s. w. (8 122) und Benachrichtigung des Arnienverbandes; 
13. Entscheidung bei Streitigkeiten wegen der zur Herstellung einer 
Arbeit annähernd erforderlichen Arbeitszeit (8 140 Abs. 3); 
14. Entscheidung von Streitigkeiten zwischen den Organen der 
Versicherungsanstalten einerseits und Arbeitgebern oder Arbeit 
nehmern oder den zur freiwilligen Versicherung berechtigten 
Personen andererseits, oder zwischen Arbeitgebern und Arbeit 
nehmern über die Frage, ob oder zu welcher Versicheruugs- 
anstalt oder in welcher Lohnklasse Beiträge zu entrichten sind, 
ferner zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern über die Be 
rechnung und Anrechnung der für diese zu entrichtenden oder 
ihnen zu erstattenden Beiträge (88 155, 157); 
15. Sorge für Beitragsberichtigung nach Erledigung des Streit- 
verfahrens und Vollstreckung der Entscheidungen (§§ 158,163); 
16. Verhängung von Geldstrafen in den Fällen der 88 175, 177, 184. 
Die unter 1 bis 5 aufgeführten Geschäfte werden gemäß Ziffer 1 
Abs. 2 der Ausführungsanweisung vom 6. Dezeniber 1899 von dem 
Kommissar erledigt. 
Wenn der Kommissar sich gegen eine Rentenbewilligung oder für 
Entziehung einer Rente anssprechen will, muß gemäß 8 59 des Gesetzes 
eine mündliche Verhandlung unter Zuziehung se eines Vertreters der 
Arbeitgeber und der Versicherten stattfinden. Bis zum Schluß des 
Berichtsjahres haben an 52 Tagen mündliche Verhandlungen statt 
gefunden, wobei 566 Sachen erledigt worden sind und zwar: 36 Alters 
renten, 411 Invalidenrenten und 109 Renrencntziehungssachen. Die 
Einrichtung der mündlichen Verhandlungen muß nach den bisher 
gesammelten Erfahrungen für eine äußerst nützliche Neuerung des 
Invalidenversicherungs-Gesetzes erachtet werden. Denn nicht allein, 
daß in einer ganzen Reihe von Fällen gerade die mündliche Ver 
handlung die erforderliche Aufklärung und zwar sehr häufig zu Gunsten 
des Rentenbewerbers gebracht hat, es kann auch als eine Folge der 
Neueinrichtung angesehen werden, daß seil Geltung des Invaliden- 
Versicherungs-Gesetzes die Rentenanträge von vornherein eine viel 
sorgfältigere Vorbereitung erfahren, als dies früher der Fall war, 
und daß eine ganze Reihe von Feststellungen, die früher in der Regel 
der zweiten Instanz vorbehalten blieben, jetzt bereits beim Kommifiar 
vorgenommen werden, sehr zum Nutzen des Rentenbewerbers, dem 
hierdurch oft die Berufung erspart wird. Ein besonderer Vortheil 
der mündlichen Verhandlungen besteht darin, daß durch das persönliche 
Erscheinen des Rentenbewerbers ein besseres Bild über seine Arbeits 
fähigkeit gewonnen wird. 
Die Beisitzer aus dem Kreise der Arbeitgeber und der Versicherten 
haben den gehegten Erwartungen entsprochen und sind erfolgreich 
bemüht gewesen, ihr Amt unparteiisch und gewissenhaft zu verwalten. 
Aus ihrer Mitte war allerdings mitunter die vielleicht nicht unberechtigte 
Auffassung zu hören, daß die Beschränkung auf eine lediglich begut 
achtende Thätigkeit nicht so befriedigend wirken könne wie eine, die 
auch eine Mitwirkung bei der Beschlußfassung in sich schließen würde. 
In allen denjenigen Fällen, in denen mündliche Verhandlung nicht 
nothwendig ist, erledigen sich die Rentenanlräge jetzt bedeutend schneller 
als früher, da die zeitraubende und wenig ersprießliche Anhörung der 
Vertrauensmänner und der Krankenkasse weggefallen ist. 
Zur schnelleren Erledigung der Anträge auf Bewilligung einer 
Invalidenrente dient es auch, daß der Kommissar, sofern ein aus 
reichendes ärztliches Zeugniß nicht beigebracht wird oder beigebracht 
werden kann, die Abgabe eines Gutachtens durch die Vertrauensärzte 
der Versicherungsanstalt herbeiführen kann. 
1 142 Gutachten sind von den Vertrauensärzten erfordert worden. 
Davon entfallen: 
129 Gutachten aus chirurgische Fälle, 
60 - Augenkrankheiten, 
118 - - Nervenkrankheiten, 
19 * - Frauenkrankheiten, 
2 - - Nasen-, Hals- und Ohrenkrankheiten, 
814 - innere Krankheiten. 
Seit dem 15. Januar 1901 bezahlt die Landes-Versicherungs- 
anstalt Berlin für jedes ärztliche Gutachten, das von dem behandelnden 
Arzt nach vorgeschriebencni Muster ausgestellt wird, 5 M. Das Muster 
wird dem Antragsteller durch das Büreau des Kommissars in einem 
verschlossenen Briefumschlag verabfolgt, nachdem Feststellungen über 
das Vorhandensein der formalen Voraussetzungen für den Invaliden-
	        

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