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Verwaltungs-Bericht des Magistrats zu Berlin (Public Domain) Ausgabe 1877 (Public Domain)

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Bibliographic data

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Periodical

Creator:
Berlin
Title:
Verwaltungs-Bericht des Magistrats zu Berlin : für die Rechnungsjahre ... / Berlin
Publication:
Berlin 1921
Digitization:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2017
Dates of Publication:
1854/1855-1859/1860; 1862/1863-1872; 1874-1883/1884; 1885/1886-1887/1888; 1898/1899-1913; 1915-1918/1920
Note:
Jahrgang 1859/60-1886/1887 erschienen als Beilage zu: Communal-Blatt der Haupt- und Residenz-Stadt Berlin
Jahrgang 1887/1888 erschienen als Beilage zu: Gemeindeblatt der Stadt Berlin
ZDB-ID:
2899586-7 ZDB
Berlin:
B 765 Staat. Politik. Verwaltung: Verwaltungsberichte. Haushaltspläne
Urban Studies:
Kws 770 Verwaltung. Verwaltungswissenschaften: Verwaltungspolitik
DDC Group:
350 Öffentliche Verwaltung
Collection:
Public administration,politics
State,Politics,Administration,Law
Copyright:
Public Domain
Accessibility:
Free Access

Volume

Publication:
1878
Language:
German
Digitization:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2017
Berlin:
B 765 Staat. Politik. Verwaltung: Verwaltungsberichte. Haushaltspläne
Urban Studies:
Kws 770 Verwaltung. Verwaltungswissenschaften: Verwaltungspolitik
DDC Group:
350 Öffentliche Verwaltung
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-12814025
Location:
Zentral- und Landesbibliothek Berlin
Copyright:
Public Domain
Accessibility:
Free Access
Collection:
Public administration,politics
State,Politics,Administration,Law

Chapter

Title:
No. V. Bericht der städtischen Schul-Deputation

Contents

Table of contents

  • Verwaltungs-Bericht des Magistrats zu Berlin (Public Domain)
  • Ausgabe 1877 (Public Domain)
  • Title page
  • Contents
  • No. I. Verwaltungs-Bericht des Magistrats zu Berlin pro 1876 (Haupt-Verwaltungsbericht)
  • Index
  • No. II. Bericht der städtischen Grundeigenthums-Deputation
  • No. III. Bericht der Steuer- und Einquartierungs-Deputation
  • No. IV. Bericht über die städtischen höheren Lehranstalten für das männliche Geschlecht und die städtischen Fortbildungs-Anstalten und Fortbildungs-Schulen
  • No. V. Bericht der städtischen Schul-Deputation
  • No. VI. Bericht der städtischen Volks-Bibliotheken
  • No. VII. Bericht über das Märkische Provinzial-Museum
  • No. VIII. Bericht über die städtische Armenpflege
  • No. IX. Bericht über die Armen-Direktion, Abtheilung für die Waisen-Verwaltung
  • No. X. Bericht über die Verwaltung des Arbeitshauses, des Arbeitshaus-Filial-Hospitals und der städtischen Irren-Verpflegungs-Anstalt
  • No. XI. Bericht über die Verwaltung des Friedrich-Wilhelms-Hospitals
  • No. XII. Bericht über die städtische Siechen-Anstalt
  • No. XIII. Bericht über die Verwaltung des stätdischen allgemeinen Krankenhauses im Friedrichshain
  • No. XIV. Bericht über die Verwaltung des städtischen Baracken-Lazareths zu Moabit
  • No. XV. Bericht der Deputation für die Verwaltung der stätischen Park-, Garten- und Baum-Anlagen
  • No. XVI. Bericht über die städtische Bau-Verwaltung
  • No. XVII. Bericht über die Verwaltung der Feuerwehr und Telegraphie
  • No. XVIII. Bericht über das städtische Straßenreinigungswesen
  • No. XIX. Bericht über die Militair-Angelegenheiten
  • No. XX. Bericht der Invaliden- und Veteranen-Unterstützungs-Deputation
  • No. XXI. Bericht der Deputation für Gewerbe- und Niederlassungs-Angelegenheiten
  • No. XXII. Bericht der städtischen Deputation für Statistik
  • No. XXIII. Bericht der Deputation zur Beschaffung von Brennmaterialien
  • No. XXIII a. Bericht der Deputation zur Beschaffung der Schreibmaterialien
  • No. XXIV. Bericht über die Verwaltung der städtischen Gasanstalten pro 1. Juli 1876/77
  • No. XXV. Bericht über die Verwaltung der städtischen Wasserwerke
  • No. XXVI. Bericht der Deputation für die Verwaltung der Canalisationswerke
  • No. XXVII. Bericht über die städtische Sparkasse
  • No. XXVIII. Bericht über die städtische Feuer-Societät für die Zeit vom 1. October 1876 bis ult. September 1877
  • No. XXIX. Bericht über die Verwaltung des Gesinde-Belohnungs- und Unterstützungs-Fonds
  • No. XXX. Bericht über I. Die Friedrich-Wilhelms-Anstalt für Arbeitsame und II. Die damit verbundene von Biedersee-Stiftung
  • No. XXXI. Berichte über die Verwaltung der selbstständigen Hospitäler und Stiftungen städtischen Patronats und zwar 1) Das Nicolaus-Bürger-Hospital, 2) Die Weydinger'schen und Schreiner'schen Stiftungen, 3) Die Hollmann'sche Wilhelminen-Amalien-Stiftung, 4) Die Hospitäler zum Heiligen Geist und Sct. Georg, 5) Das Jerusalems-Hospital, 6) Das Sct. Gertraudt-Hospital, 7) Das Sct. Jacobs-Hospital

Full text

Verwaltungs-Bericht 
des 
Magistrats tu Berlin 
pro 
1 8 7 7. 
Ais V. 
Bericht 
der 
städtischen S ch u l - D e p u t a t i o n. 
In dem verflossenen Jahre hat ein Zweig unserer Verwaltung durch 
die Einsetzung städtischer Schulinspectoren eine wesentliche Umgestaltung 
erfahren. 
Schon seit längerer Zeit erwies sich diejenige Organisation als un 
zulänglich, welcher die pädagogische Leitung der Schulen und die Bear 
beitung ihrer Personalverhältnisse oblag. 
Für die Gcmeindeschulen gliederte sich dieselbe in Hauptlehrer, 
Schulvorstand, Stadtschulrath und das Plenum der Schuldeputation bez. 
des Magistrats. Sie war seit der Creirung der Stelle eines Stadt 
schulraths für das Elementarschulwesen (1853) nur insofern geändert, 
als den Hauptlehrern durch die Instruction vom 22. Februar 1875 die 
verantwortliche Leitung ihrer Schulen in vollem Maße übertragen 
wurde. 
Vom 1. April d. I. ab werden nur solche Lehrer zur Leitung der 
Gemeindeschulen berufen, welche die Rcctoratsprüfung bestanden haben. 
Der Herr Minister der geistlichen, Unterricht- und Medicinnl-Angelegen- 
heiten hat genehmigt, daß sämmtliche Leiter der Gemeindeschulen von 
diesem Zeitpunkt ab den Titel „Rector" führen. 
Dagegen war die Zusammensetzung der Schulvorstände unverändert 
geblieben. Das erste Mitglied derselben fungirte zugleich als Königlicher 
Local-Schulinspector. An den meisten Schulen waren Geistliche der be 
treffenden Parvchic mit diesem Ehrenamt betraut; nur an einigen neu 
errichteten Schulen waren Schulmänner dafür gewählt. Es war nicht 
möglich, daß diese Männer, die in anderen Aemtern eine volle, selbststän 
dige und oft hervorragende Thätigkeit hatten, einen so lebhaften Verkehr 
mit uns unterhielten, und für so bestimmt nach Gesichtspunkten und 
Zeiten vorgeschriebene Revisionen und Ermittelungen in Anspruch ge 
nommen wurden, um uns die erforderliche Kenntniß von dem Zustande 
der Schulen und den Leistungen der Lehrer zu gewähren, und ebenso 
wenig durfte erwartet werden, daß eine so große Zahl weder unter sich 
noch mit uns im regelmäßigen Ideenaustausch verbundener Männer die 
örtlichen Anordnungen nach gleichen Principien treffen würden So war 
der Theil ihrer Functionen, den sic früher erfolgreich ausgeübt hatten, 
die eigentliche Leitung der einzelnen Schute, auf den Hauptlehrer über 
gegangen, der mit der Vermehrung der Schulen anwachsende andere Theil 
aber, den früher der Stadtschulrath erledigen konnte, ensprach der son 
stigen Lebensstellung der Localschulinspectoren nicht. Es war daher er 
forderlich, eine nicht zn große Zahl von theoretisch und practisch erfah 
renen Schulmännern zu berufenen, welche die Revision der Schulen, die 
örtliche Vertretung der Behörde und die Berathung der Lehrer über 
nehmen konnten. 
Die Creirung städtischer Schnlinspectoren war nicht länger zn ver 
schieben. Die Fixirung ihrer amtlichen Stellung bot Schwierigkeiten, 
welche durch das in hohem Grade dankenswerthe Entgegenkommen der 
Königlichen Behörden glücklich und so gelöst sind, daß unsere Verwal 
tung den höchsten Grad der Selbstständigkeit und conscquenten Durch 
bildung erreicht hat, welchen die dermalige Gesetzgebung zuläßt. Als 
unsere Organe sind die Schnlinspectoren Gemeindebeamtc. Das Recht 
zur Schulaufsicht aber können sic nach dem Gesetz vom 1l. März 1872 
uur durch staatlichen Auftrag erhalten. Dieser kann ihnen nach §. 2 
genannten Gesetzes nur widerruflich ertheilt werden. Sonach ergab 
sich die Auskunft, daß die Gemeinde die Schulinspcctoren wählt, die 
G ültigkeit ihrer Wahl aber davon abhängig mackit. das; der Staat ihnen 
Mit Nr. 35, des ffiomm -Bl. 1878 ausgegeben. 
das Amt des Kreis-Schulinspectors widerruflich überträgt. Es war natür 
lich, daß den so creirtcn Beamten auch die Aufsicht über die uns unter 
stellten Privatschulen übertragen wurde. 
Nach längeren Verhandlungen beschloß daher die Stadtverordneten- 
Bersammlung ans den Vorschlag des Magistrats am 9. und 23. No 
vember 1876, denselben zu Verhandlungen mit den Königlichen Behörden 
auf folgenden Grundlagen zu ermächtigen: 
1. Die Stadt wird in Schulbezirke getheilt, welche eine angemessene 
Zahl von Gemeinde- und Privatschnlen umfassen. 
Für jeden Schulbezirk wird ein Schulinspector ernannt; demselben 
werden übertragen: 
a) die Fürsorge für die Gemeindeschulen in der Art, daß er die 
Ausführungen der allgemeinen Bestimmungen über den Unter 
richt und die Disciplin, sowie die Obliegenheiten des Lehrer 
personals in ihnen vermittelt und überwacht; 
b) für die Privatschulen diejenigen Revisionen, welche nach dem 
Urtheil der Schnldeputation zur Ausübung der ihr zustehenden 
Aufsicht erforderlich^sind. 
Für jetzt werden sechH Schulbezirke gebildet. 
2. Die Schnlinspectoren werden nach Anhörung der Schuldeputation 
als Gemeindebeamte angestellt. Ihre Anstellung wird erst giltig, wenn 
die Königlichen Behörden ihnen den Auftrag zur staatlichen Aufsicht über 
die Schulen ihres Bezirks gegeben haben. 
Sie sind der Schuldeputation unterstellt und ihr unniittelbarer Vor 
gesetzter ist der Stadtschulrath für das Elementarschulwesen oder dessen 
Stellvertreter. Die specielle Instruction für die Schnlinspectoren wird 
der Stadtverordneten-Bersammlung zur Aeußerung vorgelegt. 
3 Die Schnlinspectoren treten unter dem Vorsitz des genannten 
Stadtschulraths periodisch zu Conferenzen zusammen, in denen die Re- 
visionsbefnnde vorgetragen und die zur Verbesserung der Schulen erfor 
derlichen Maßregeln berathen werden. 
Die Mitglieder der Schuldeputation werden zu diesen Conferenzen 
eingeladen. 
4. Die Schulinspectoren halten die zur pädagogischen und wissen 
schaftlichen Fortbildung der Lehrer und Lehrerinnen erforderlichen Con- 
serenzcn ab. 
5. Die Schulinspectoren müssen pädagogisch gebildete Fachmänner 
sein und die wissenschaftliche Qualisication eines Seminardirectors oder 
Oberlehrers haben. Sie können jederzeit in ein anderes Lehramt versetzt 
werden. 
6. Das Gehalt eines Schulinspectors beträgt 6000 AL Die 
Pcnsionsvcrhältnisse regeln sich nach dem zur Zeit bestehenden PensionS- 
gesetze. 
7. Diese Beschlüsse treten erst dann in Kraft, wenn die Superin 
tendenten und der Propst von St. Hedwig von ihrem Amte als Kreis- 
Schnlinspectoren entbunden sind. 
Diese Bestimmungen wurden im Wesentlichen von dem Herrn Mi 
nister der geistlichen, Unterrichts- und Mcdicinal-Angelcgenheitcn durch Er 
laß vom 30. April 1877 genehmigt. 
Ebenso fand die vom Magistrat vorgeschlagene Zusammensetzung der 
Schulvorstände die höhere Genehmigung. Für die Gemeindeschulen bilden 
der städtische Schulinspector, ein von der Schuldeputation gewähltes Mit- 
glied derselben und der Rector den Schulvorstand, so daß die örtliche
	        

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