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Analyse der Diskussionen über interkulturelles Lernen in der deutschen Schulbildung zwischen 1980 und 2000 / Yang, Jianpei (CC BY)

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Full text: Analyse der Diskussionen über interkulturelles Lernen in der deutschen Schulbildung zwischen 1980 und 2000 / Yang, Jianpei (CC BY)

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Periodical

Creator:
Berlin (West). Magistrat
Other:
Berlin
Title:
Dienstblatt des Magistrats von Groß-Berlin
Subseries:
Teil 1, Personal und Verwaltung, Rechtswesen
Other titles:
Dienstblatt des Magistrats von Berlin / Personal und Verwaltung, Rechtswesen
Publication:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin 1951
Digitization:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2021
Dates of Publication:
1948; 1951 ; mehr nicht digitalisiert
Scope:
Online-Ressource
ZDB-ID:
3060896-X ZDB
Previous Title:
Dienstblatt des Magistrats von Berlin. Teil 1, Hauptverwaltungsamt, Hauptpersonalamt
Succeeding Title:
Dienstblatt des Senats von Berlin. Teil 1, Inneres, Finanzen, Justiz
Berlin:
B 767 Staat. Politik. Verwaltung: Senatsbehörden. Magistratsbehörden. Landesbehörden
DDC Group:
350 Öffentliche Verwaltung
Collection:
State,Politics,Administration,Law
Copyright:
Public Domain
Accessibility:
Free Access

Volume

Publication:
1948
Language:
German
Digitization:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2021
Berlin:
B 767 Staat. Politik. Verwaltung: Senatsbehörden. Magistratsbehörden. Landesbehörden
DDC Group:
350 Öffentliche Verwaltung
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-15429865
Location:
Zentral- und Landesbibliothek Berlin
Copyright:
Public Domain
Accessibility:
Free Access
Collection:
State,Politics,Administration,Law

Issue

Title:
4. Juni 1948
Publication:
, 1948-06-04

Contents

Table of contents

  • Bericht über die Gemeinde-Verwaltung der Stadt Berlin (Public Domain)
  • Ausgabe 1895/1900,2 (Public Domain)
  • Title page
  • Contents
  • I. Das städtische Verkehrswesen
  • II. Die öffentlichen Einrichtungen für die Versorgung der Bevölkerung mit Lebensmitteln
  • III. Allgemeine Übersicht der gesamten Einnahmen und Ausgaben des Stadthaushaltes für die Etatsjahre 1895 bis 1900
  • IV. Das Kämmereivermögen und die einnahmen der Stadtgemeinde aus demselben Städtisches Grund- und Lagerbuch
  • V. Die von der Bevölkerung erhobenen Steuern
  • VI. Die Überschüsse aus der Verwaltung der städtischen Werke
  • VII. Dotationen und Renten
  • VIII. Die Einnahmen aus der Veräußerung städtischer Grundstücke und Gerechtsame
  • IX. Städtische Sparkasse
  • X. Die städtische Sparkasse
  • XI. Städtische Kassenverwaltung
  • XII. Der Magistrat als Kirchenpatron
  • XIII. Städtisches Schulwesen
  • XIV. Verwaltung der Gewerbeangelegenheiten
  • Anhang

Full text

256 
Verwaltung der Gewerbeangelegeuheiten. 
„AIs erste Grundlage für die Tätigkeit des Einigungsamtes dienten die 
Zeitungsausschnitte aus dem „Vorwärts", welcher für Berlin die vollständigste 
Zusammenstellung aller Vorgänge auf dem Arbeitsmarkt bringt, und aus der 
wenigstens der Stand der einen Partei erkennbar ist. Aus anderen Zeitungen 
konnten nur vereinzelt Mitteilungen entnomnlen werden. Für jedes Gewerbe, 
bei dem eine Zuspitzung der Bewegung erkennbar wurde, wurde ein besonderes 
Aktenstück angelegt. Sodann galt es, möglichst noch vor Ausbruch des Streiks 
Fühlung mit den Interessenten zu gewinnen. Auf seiten der Arbeiter bot sich 
keine Schwierigkeit. In allen Fällen war eine anerkannte Vertretung der 
Arbeiter in Form von Agitations-, Lohn-, Streikkommissionen vorhanden, an die 
man sich wenden konnte. Dagegen fehlt es, wenn es sich um größere, ein ganzes 
Gewerbe berührende Differenzen handelt, oft an einer anerkannten Vertretung der 
Arbeitgeber. Die Feststellung, wer auf dieser Seite die „Beteiligten" seien, die 
Konstituierung der Parteirollen, die Schaffung einer Verttetung der Partei boten 
nicht geringe Schwierigkeit. Dazu kam noch, daß, während die Arbeiter in allen 
Fällen sofort geneigt waren, einer Aufforderung des Einigungsamtes zu Ver 
handlungen Folge zu leisten, bei den Arbeitgebern teilweise Mißtrauen gegen 
das Gewerbegericht, sowie Unkenntnis der Aufgaben des Einigungsamtes sich 
zeigte. Uber diese Schwierigkeiten half die Mitwirkung von Beisitzern aus dem 
Kreise der Arbeitgeber hinweg. Verschiedene derselben haben in aufopferndster 
Weise den Vorsitzenden in dieser vorbereitenden Tätigkeit unterstützt, indem sie 
mit den beteiligten Arbeitgebern Fühlung suchten, sie zur Einberufung von 
Generalversammlungen veranlaßten, in dieser Aufkläruitg über die Wirksamkeit 
des Einigungsamtes gaben und zur Bildung von Vertretungskörpern aufforderten. 
Gleichzeitig suchten sie die Stteitpunkte zu klären und dem Gewerbegericht das 
ihm fehlende Material über die Stellung der Arbeitgeber zu den Forderungen 
der Arbeiter und deren Begriindung zu verschaffen. Wenn so die vorbereitende 
Tätigkeit sich hauptsächlich auf Erkundung der Verhältnisse bei den Arbeitgebern 
erstteckte, wurde nicht versäumt, auch mit den Arbeitern in Berührung zu tteten, 
sowohl mit den betreffenden Kommissionen als mit dem Vorstand der Gewerk 
schafts-Kommission, wobei die dem Gewerbegericht als Beisitzer angehörenden 
Mitglieder als Mittelspersonen dienten. 
Fast immer zeigte sich, daß die Beteiligten fürchteten, die Anrufung des 
Einigungsamtes könnte von der Gegenseite als Eingeständnis der Schwäche 
der eigenen Positition ausgelegt werden. Man hörte die Erklärung: wir haben 
die Anrufung nicht nötig, wir können es aushalten. Hier war Belehrung über 
die Aufgabe des Einigungsamtes am Platze (und besonders wirkungsvoll, wenn 
sie durch einen Beisitzer erfolgte) durch gründliche Verhandlung und Klarstellung 
des Sachverhaltes, um das Ergebnis schnell herbeizuführen, das andernfalls 
erst durch langen Kampf unter großen Opfern beider Teile erreicht wird. Meist
	        

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