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Verwaltungs-Bericht des Magistrats zu Berlin (Public Domain) Ausgabe 1875 (Public Domain)

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Bibliographic data

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Periodical

Creator:
Berlin
Title:
Verwaltungs-Bericht des Magistrats zu Berlin : für die Rechnungsjahre ... / Berlin
Publication:
Berlin 1921
Digitization:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2017
Dates of Publication:
1854/1855-1859/1860; 1862/1863-1872; 1874-1883/1884; 1885/1886-1887/1888; 1898/1899-1913; 1915-1918/1920
Note:
Jahrgang 1859/60-1886/1887 erschienen als Beilage zu: Communal-Blatt der Haupt- und Residenz-Stadt Berlin
Jahrgang 1887/1888 erschienen als Beilage zu: Gemeindeblatt der Stadt Berlin
ZDB-ID:
2899586-7 ZDB
Berlin:
B 765 Staat. Politik. Verwaltung: Verwaltungsberichte. Haushaltspläne
Urban Studies:
Kws 770 Verwaltung. Verwaltungswissenschaften: Verwaltungspolitik
DDC Group:
350 Öffentliche Verwaltung
Collection:
Public administration,politics
State,Politics,Administration,Law
Copyright:
Public Domain
Accessibility:
Free Access

Volume

Publication:
1876
Language:
German
Digitization:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2017
Berlin:
B 765 Staat. Politik. Verwaltung: Verwaltungsberichte. Haushaltspläne
Urban Studies:
Kws 770 Verwaltung. Verwaltungswissenschaften: Verwaltungspolitik
DDC Group:
350 Öffentliche Verwaltung
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-12918619
Location:
Zentral- und Landesbibliothek Berlin
Copyright:
Public Domain
Accessibility:
Free Access
Collection:
Public administration,politics
State,Politics,Administration,Law

Chapter

Title:
No. XVIb. Bericht über das städtische Straßenreinigungswesen für das 4. Vierteljahr 1875

Contents

Table of contents

  • Verwaltungs-Bericht des Magistrats zu Berlin (Public Domain)
  • Ausgabe 1875 (Public Domain)
  • No. II. Verwaltungsbericht des Magistrats pro 1875
  • No. IV. Bericht über die Städtische Schul-Deputation
  • No. V. Bericht über die städtischen höheren Lehranstalten für das männliche Geschlecht, den Turnunterricht und die Städtischen Fortbildungsanstalten
  • No. VI. Bericht über die städtischen Volksbibliotheken
  • No. VII. Bericht über die Verwaltung der städtischen Armenpflege
  • No. VIII. Bericht der städtischen Deputation für Statistik
  • No. VIII. Bericht über die Verwaltung der städtischen Siechen-Anstalt
  • No. IX. Bericht der Deputation zur Beschaffung von Brennmaterialien
  • No. X. Bericht über die Verwaltung des städtischen allgemeinen Krankenhauses am Friedrichshain
  • No. XI. Bericht über die Verwaltung des Arbeitshauses, des Arbeitshaus-Filial-Hospitals und der städtischen Irren-Verpflegungs-Anstalt
  • No. XII. Bericht über die Verwaltung des Friedrich-Wilhelms-Hospitals
  • No. XIII. Bericht über die Armen-Direktion, Abteilung für die Waisen-Verwaltung
  • No. XIV. Bericht der Deputation für die Verwaltung der städtischen Park- Garten und Baum- Anlagen
  • No. XV. Bericht über die städtische Bauverwaltung
  • No. XVIa. Bericht über die Verwaltung der Feuerwehr und Telegraphie
  • No. XVIb. Bericht über das städtische Straßenreinigungswesen für das 4. Vierteljahr 1875
  • No. XVII. Bericht über die Militär-Verwaltung
  • No. XVIII. Bericht der Invaliden- und Veteranen-Unterstützungs-Deputation
  • No. XIX. Bericht der Deputation für Gewerbe- und Niederlassungs-Angelegenheiten
  • No. XX. Bericht über den Gesinde-Belohnungs- und Unterstützungs-Fonds (Gesinde-Hospital)
  • No. XXI. Bericht über die Verwaltung der selbstständigen Hospitäler und Stiftungen städtischen Patronats
  • No. XXII. Bericht über die Friedrich-Wilhelms-Anstalt für Arbeitsame und die damit verbundene von Biedersee-Stiftung
  • No. XXIII. Bericht über das Curatorium für das städtische Erleuchtungswesen
  • No. XXIV. Bericht über die städtische Sparkasse
  • No. XXV. Bericht über die städtische Feuer-Societät
  • No. XXVI. Bericht über die Verwaltung der städtischen Wasserwerke
  • No. XXVII. Bericht über das märkische Provinzial- Museum

Full text

Verwaltungs-Bericht 
des 
Magistrats jn Berlin 
pro 
1 8 7 5. 
M XVI b. 
A. 
Bericht 
über 
das städtische Straßenremigungswesen für das 4. Vierteljahr *) 1875. 
i. 
Die städtische Straßcnreinigungs-Deputction ist zum ersten Male in 
der Lage, direkt an die Communalbehörden zu berichten. Während bisher 
die Straßenreinigung durch die Branddireklion in Folge Auftrages des 
Königlichen Polizei-Präsidiums auf Kosten der Stadtgemeinde ausgeführt 
wurde und die Deputation als Vertreterin der Stadtgemeinde dabei mehr 
berathend als beschließend mitwirkte, der Jahresbericht mithin auch durch 
die Polizeibehörde erstattet werden mußte, hat die Straßenreinigungs- 
Deputation seit dem I. Oktober 1675 die Straßenreinigung im Aufträge 
der städtischen Behörden zur eigenen Ausführung übernommen und ist des 
halb auch verpflichtet, den Bericht über ihre Verwaltung und deren Resul 
tate selbst zu erstatten. 
Bis zum Jahre 1847 lag jedem Grundbesitzer Berlins die Pflicht 
ob, den halben Straßendamm und den Bürgersteig vor seinem Grundstück 
rein zu halten und regelmäßig wöchentlich mindestens zweimal zu säubern. 
Dagegen wurde die Reinigung der öffentlichen Plätze, der Siraßen- 
kreuzungen und der Straßendämme vor den öffentlichen Gebäuden durch 
die Polizeibehörde auf Kosten der Stadt so oft als nöthig ausgeführt. 
Diese letztere Reinigung wurde die polizeiliche und auch wohl die fiskalische 
Straßenreinigung genannt, letzteres allein deshalb, weil eine staatliche 
Behörde sie leitete. 
Da die Unzuträglichkeiten, welche die Reinigung der Straßen durch 
die adjazirendcn Grundeigenthümer mit sich führte, mit jedem Jahre mehr 
hervortraten, so beschlossen die Communalbehörden im Jahre 1847, die 
Straßenreinigung in Zukunft auf Kosten der Stadtgemeinde ausführen zu 
lassen. Die Schwierigkeiten, welche sich dabei herausstellten, waren nicht 
geringe und die Kosten überstiegen recht erheblich die veranschlagte Summe; 
dabei blieb die sogenannte polizeiliche Straßenreinigung unverändert be 
stehen. Es kam daher bald zu einer Vereinigung mit dem Königlichen 
Polizei.Präfldium, welches vom 1. April 1851 ab zunächst aus 5 Jahre 
die städtische Straßenreinigung übernahm und von da ab auf Kosten der 
Stadt ausführte, indem es sie in eine gewisse Verbindung mit der Feuer 
wehr brachte. Im Jahre 1857 wurde die städtische Straßenreinigungs- 
Teputalion eingesetzt; ihre Aufgabe war wesentlich die, bei der Feststellung 
der Arbeitspläne mitzuwirken, in wichtigen Dingen, welche die Ausfüh 
rung ui mittelbar nicht berührten, zu beschließen oder gutachtlich sich zu 
äußern, den Etat vorzuberathen und die Rechnung vor Einreichung an die 
städtische Behörde zu prüfen. Die Ausführung dir Straßenreinigung lag 
dagegen ausschließlich in der Hand des mit derselben vom Polizei-Präsi 
dium betrauten Branddirektors Scabell. 
Im Jahre 1865 entschloß sich plötzlich das Polizei-Präsidium, das 
bestehende Verhältniß zum 1. Januar 1866 zu kündigen. Da indeß die 
Stadtgemeinde für die Uebernahme der Straßenreinigung gar nicht vor 
bereitet war, so fanden Verhandlungen statt, welche schließlich dahin führten, 
*) Der Bericht über die ersten 3 Quartale ist hinten abgedruckt. 
Mit Nr. so. des Com»,..Blaus a° 1876 ausgegrbcn. 
daß das Polizei-Präsidium weiter für unbestimmte Zeit die Ausführung 
der Straßenreinigung im Aufträge der Stadt behielt. Später tauchte in 
den städtischen Behörden der Plan auf, die Feuerwehr und zugleich mit 
dieser auch die Straßenreinigung in die städtische Verwaltung zu über 
nehmen. Die eingeleiteten Verhandlungen führten indeß zu keinem gün 
stigen Resultate. 
Seitens der Staatsregierung wurde die Uebergabe der Feuerwehr an 
die Stadt abgelehnt und nach dem damaligen Standpunkte war damit 
zugleich als entschieden zu erachten, daß auch die Uebernahme der Straßen 
reinigung nicht statifinden könne. 
Erst im Jahre 1874 beschlossen Magistrat und Stadtverordnete, die 
Straßenreinigung auch dann, wenn die Feuerwehr an die Commune nicht 
übergeben werde, in eigene Verwaltung zu nehmen. In Folge dessen stellte 
der Magistrat am 2. Juli 1874 an das Polizei-Präsidium den Antrag 
auf Uebergabe der Straßenreinigung, empfing indeß darauf am 25. Sep 
tember 1874 die Antwort, daß die sogenannte polizeiliche Straßenreinigung 
ohne große Mißstände und Kosten von der städtischen Straßenreinigung 
nicht getrennt werden könne, daß die polizeiliche Straßenreinigung dem 
Polizei-Präsidium durch das Allerhöchst erlassene Reglement vom 18. Sep 
tember 1822 übertragen sei, also nicht ohne Königliche Genehmigung 
abgegeben werden könne, daß selbst die Abgabe der städtischen Straßen 
reinigung nicht ohne Genehmigung des Ministers des Innern erfolgen 
dürfe und daß außerdem die, durch die Abgabe erwachsenden Mehrkosten 
der Feuerwehr in Höhe von rund 143,OCO Thlrn. zur Verfügung gestellt 
werden müssen. 
Auf den hiergegen unterm 15. Februar 1875 dem Herrn Minister 
des Innern eingereichten Bericht antwortete derselbe unterm 3. März ejd. a. 
dahin, daß er das Königliche Polizei-Präsidium ermächtigt habe, mir der 
Stadtgemeinde wegen Ueberlassung der polizeilichen Straßenreinigung gleich 
zeitig mit der städtischen Straßenreinigung an die Stadtgemeinde, sowie 
wegen Berechnung und Auseinandersetzung über die Kosten der Straßen 
reinigung und Feuerwehr, sowie wegen Verwendung der Geräthc und 
Gebäude in kommiffarische Verhandlung zu treten. 
Der erste Termin hierzu fand am 5. April 1875 statt und unterm 
16. April theilte das Königliche Polizei-Präsidium wir, cs sei vorbehaltlich 
der höheren und beziehungsweise Allerhöchsten Genehmigung damit einver 
standen, daß der Stadtgemeinde auch die Verwaltung der polizeilichen 
Straßenreinigung übertragen werde, das heißt daß die bisher durch die 
polizeiliche Slraßenreinignng bewirkte regelmäßige Reinigung der Straßen 
kreuzungen, der öffentlichen Plätze u. s. w. ebenso wie die Reinigung der 
Straßen selbst durch die'Stadt erfolgen, ohne daß dadurch in den polizei 
lichen Befugnissen, welche dem Polizei-Präsidium in Betreff der Bestim 
mung über Art und Umfang der Reinigung nach Gesetz und Verfassung 
zustehen, eine Aenderung eintrete. Außerdem stellte es folgende Be 
dingung : 
1. daß eine Wiederabgabe der Straßenreinigung an die einzelnen 
1
	        

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