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Stenographische Berichte über die öffentlichen Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung der Haupt- und Residenzstadt Berlin (Public Domain) Ausgabe 1932 (Public Domain)

Zugriffsbeschränkung

Freier Zugang: Das Werk ist uneingeschränkt verfügbar.

Nutzungslizenz

Public Domain - gemeinfrei: Dieses Werk wurde als frei von bekannten urheberrechtlichen Einschränkungen identifiziert, einschließlich aller verwandten Schutzrechte. Sie dürfen das Werk kopieren, verändern, verbreiten und aufführen, sogar zu kommerziellen Zwecken, ohne um Erlaubnis bitten zu müssen. Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungshinweisen.

Bibliografische Daten

Volltext: Stenographische Berichte über die öffentlichen Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung der Haupt- und Residenzstadt Berlin (Public Domain) Ausgabe 1932 (Public Domain)

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Zeitschrift

Urheber (Körperschaft):
Berlin
Titel:
Verwaltungs-Bericht des Magistrats zu Berlin : für die Rechnungsjahre ... / Berlin
Erschienen:
Berlin 1921
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2017
Erscheinungsverlauf:
1854/1855-1859/1860; 1862/1863-1872; 1874-1883/1884; 1885/1886-1887/1888; 1898/1899-1913; 1915-1918/1920
Fußnote:
Jahrgang 1859/60-1886/1887 erschienen als Beilage zu: Communal-Blatt der Haupt- und Residenz-Stadt Berlin
Jahrgang 1887/1888 erschienen als Beilage zu: Gemeindeblatt der Stadt Berlin
ZDB-ID:
2899586-7 ZDB
Berlin:
B 765 Staat. Politik. Verwaltung: Verwaltungsberichte. Haushaltspläne
Kommunalwissenschaften:
Kws 770 Verwaltung. Verwaltungswissenschaften: Verwaltungspolitik
Dewey-Dezimalklassifikation:
350 Öffentliche Verwaltung
Sammlung:
Verwaltung. Politik
Staat, Politik, Verwaltung, Recht
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang

Band

Erschienen:
1873
Sprache:
Deutsch
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2017
Berlin:
B 765 Staat. Politik. Verwaltung: Verwaltungsberichte. Haushaltspläne
Kommunalwissenschaften:
Kws 770 Verwaltung. Verwaltungswissenschaften: Verwaltungspolitik
Dewey-Dezimalklassifikation:
350 Öffentliche Verwaltung
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-12801786
Standort der Druckausgabe:
Zentral- und Landesbibliothek Berlin
Signatur:
B 765/65:1872
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang
Sammlung:
Verwaltung. Politik
Staat, Politik, Verwaltung, Recht

Kapitel

Titel:
No. III. Bericht über die städtischen höheren Lehranstalten für das männliche Geschlecht und die städtischen Fortbildungs-Anstalten

Schnellzugriff

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  • Stenographische Berichte über die öffentlichen Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung der Haupt- und Residenzstadt Berlin (Public Domain)
  • Ausgabe 1932 (Public Domain)
  • Titelblatt
  • Inhaltsverzeichnis
  • Rednerliste
  • Sitzung 1, 14. Januar 1932
  • Sitzung 2, 28. Januar 1932
  • Sitzung 3, 4. Februar 1932
  • Sitzung 4, 25. Februar 1932
  • Sitzung 5, 3. März 1932
  • Sitzung 6, 10. März 1932
  • Sitzung 7, 17. März 1932
  • Sitzung 8, 7. April 1932
  • Sitzung 9, 3. Mai 1932
  • Sitzung 10, 10. Mai 1932
  • Sitzung 11, 9. Juni 1932
  • Sitzung 12, 23. Juni 1932
  • Sitzung 13, 24. Juni 1932
  • Sitzung 14, 28. Juni 1932
  • Sitzung 15, 30. Juni 1932
  • Sitzung 16, 15. September 1932
  • Sitzung 17, 20. September 1932
  • Sitzung 18, 4. Oktober 1932
  • Sitzung 19, 13. Oktober 1932
  • Sitzung 20, 25. Oktober 1932
  • Sitzung 21, 27. Oktober 1932
  • Sitzung 22, 10. November 1932
  • Sitzung 23, 17. November 1932
  • Sitzung 24, 18. November 1932
  • Sitzung 25, 1. Dezember 1932
  • Sitzung 26, 15. Dezember 1932

Volltext

94 
Sitzung am 3. März 1932. 
burger Str. 20, in die Stadtverordnetenversamm 
lung ein. 
Ist Herr Radüge hier? 
(Tritt an den Vorstandstisch heran.) 
Ich führe Sie hiermit in die Stadtverordnetenver 
sammlung ein und verpflichte Sie durch Hand 
schlag an Eides Statt für Ihr neues Amt. 
(Geschieht.) 
Vor Eintritt in die Tagesordnung haben wir 
uns zunächst mit einer Dringlichkeits 
vorlage des Magistrats zu beschäftigen. Sie 
betrifft die 
Verpachtung der von den Berliner Schlacken 
steinwerken hergestellten Gebäude, Anlagen 
und Einrichtungen mit allem Zubehör und 
Vertrag mit dem Geschäftsführer der Berliner 
Schlackensteinwerke. 
Der Ältestenausschuß hat sich mit dieser Dring 
lichkeitsvorlage beschäftigt. Er schlägt vor, diese 
Vorlage ohne Beratung dem Haushaltsausschuß zu 
überweisen. 
Herr Kollege Wisnewski hat im Ältestenaus 
schuß der Dringlichkeit widersprochen. Er hat 
jetzt das Wort zur Geschäftsordnung. 
Stadtv. Wisnewski (K): Wir hätten an und 
für sich nichts dagegen einzuwenden, daß diese 
Dringlichkeitsvorlage im Haushaltsausschuß be 
raten wird. Aber solange der jetzige Oberbürger 
meister in Berlin amtiert, hat er dem wiederholten 
Verlangen der verschiedensten Fraktionen, die 
Dringlichkeitsvorlagen zum mindesten zu den 
Fraktionssitzungen oder, wenn diese Möglichkeit 
nicht vorliegt, sie wenigstens den Mitgliedern des 
Haushaltsausschusses noch kurz vor Beginn der 
Stadtverordnetensitzung vorzulegen, keine Rech 
nung getragen, hat er unsere Anregung bis zum 
heutigen Tage nicht erfüllt, trotzdem die Stadt 
verwaltung versprochen hat, alle Dringlichkeits 
vorlagen schnellmöglichst den Fraktionen zuzu 
leiten, damit diese in der Lage sind, die Dring 
lichkeitsvorlagen zu beraten. Wir sehen aber, 
daß der Oberbürgermeister und der Magistrat ab 
solut nicht daran denken, diesem Wunsche zu ent 
sprechen, sondern daß uns immer erst in letzter 
Stunde kurz vor Beginn der Stadtverordneten 
sitzung, vielleicht infolge einer Nachlässigkeit in 
der Verwaltung, die Dringlichkeitsvorlagen unter 
breitet werden. Diese Gepflogenheit müssen wir 
aufs schärfste zurückweisen, und wir wider 
sprechen aus diesem Grunde der Dringlichkeit der 
Vorlage, weil wir für die Schlamperei in der Ver 
waltung die Schuld nicht übernehmen wollen und 
es zurückweisen, uns in letzter Stunde die Dring 
lichkeitsvorlagen oktroyieren zu lassen. 
Vorst. Haß: Herr Kollege Wisnewski hat also 
der Dringlichkeit der Vorlage widersprochen. Nach 
der Geschäftsordnung hat die Versammlung über 
die Dringlichkeit zu befinden. Ich bitte diejeni 
gen Mitglieder der Versammlung, die die Dring 
lichkeit der Vorlage anerkennen wollen, eine Hand 
zu erheben. 
(Geschieht.) 
Das ist die Mehrheit. Die Dringlichkeit ist an 
erkannt. 
Widerspruch gegen die Überweisung an den 
Haushaltsausschuß wird nicht erhoben. 
Es liegen zwei Dringlichkeitsan 
träge vor. 
Ein Dringlichkeitsantrag Schubert u. Partei 
freunde — Drucks. 99 —: 
„Es ist mit ausreichender Sicherheit ver 
lautbart, daß die Milchaktion für die Kinder 
bzw. stillenden Frauen Erwerbsloser gefährdet 
ist und in bisheriger Höhe nur bis zum 15. März 
1932 aufrechterhalten werden kann. 
Der Magistrat wird ersucht, für die Bewil 
ligung der erforderlichen Mittel zur Weiter 
führung der Aktion in voller Höhe unverzüglich 
eine Vorlage zd machen.“ 
Der Ältestenausschuß schlägt vor, die Dring 
lichkeit anzuerkennen und den Antrag ohne De 
batte zur Abstimmung zu bringen. Widerspruch 
gegen die Dringlichkeit wird hier nicht erhoben. 
Ich bitte diejenigen, die für diesen Dringlichkeits 
antrag sind, eine Hand zu erheben. 
(Geschieht.) 
Das ist die Mehrheit. Der Antrag ist angenom 
men. 
Nun ein Dringlichkeitsantrag Wisnewski und 
Genossen — Drucks. 102 —: 
„Die Stadtverordnetenversammlung be 
schließt die Einführung einer Wohnungsluxus 
steuer für die Stadt Berlin. 
Der Magistrat wird daher aufgefordert, so 
fort eine Wohnungsluxussteuer-Ordnung auszu 
arbeiten und der Stadtverordnetenversammlung 
zur Beratung zu überweisen. In dieser Ordnung 
muß der Grundsatz enthalten sein, daß der Er 
trag der Steuer lediglich zum Bau von gesunden, 
billigen Wohnungen für die werktätige Bevölke 
rung verwandt werden darf und daß die Mieten 
dieser Wohnungen von 'den städtischen Körper 
schaften im Einvernehmen mit dem zentralen 
Mieterausschuß festgesetzt werden. Bei der 
Projektierung und dem Bau der Wohnungen, 
die im Eigentum der Stadt Berlin bleiben 
müssen, ist der zentrale Mieterausschuß Groß- 
Berlin zur Kontrolle mit heranzuziehen.“ 
Im Ältestenausschuß ist die Dringlichkeit des 
Antrages nicht anerkannt worden. Ich frage, ob 
hier der Widerspruch erneuert wird. 
(Zuruf rechts: Ja!) 
Es wird Widerspruch erhoben: Dann kann der An 
trag heute nicht zur Verhandlung kommen. 
Dann liegt noch eine Anfrage Wisnewski 
u. Gen. vor: 
„In einer Privatklagesache des Chefredak 
teurs der Zeitung „Berlin am Morgen“, Herrn 
Dr. Freystadt, gegen den ehemaligen Berliner 
Stadtrat Reuter, jetzigen Oberbürgermeister von 
Magdeburg, wurde Herr Stadtrat Reuter rechts 
kräftig verurteilt. In diesem Urteil wurde auch 
Herr Reuter zur Tragung der Gerichtskosten 
verpflichtet. 
Wie wir erfahren, trägt nicht Herr Reuter 
die entstandenen Kosten der Privatklagesache, 
sondern auf Anweisung des Oberbürger 
meisters bzw. des Bürgermeisters Lange hat 
die Stadt Berlin einen Teil dieser Kosten über 
nommen. Wie wir erfahren, will die Stadt Berlin 
auch den letzten Rest der Kosten des Herrn 
Reuter übernehmen. 
Wir fragen an: 
1. Ist dem Magistrat der Sachverhalt, der zur 
Zahlung der Gelder durch die Stadt Berlin 
führte, bekannt? 
2. Beabsichtigt der Magistrat, auch den Rest 
der Schulden des ehemaligen Stadtrats 
Reuter zu übernehmen?
	        

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