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Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Berlin (Public Domain) Ausgabe 1902 (Public Domain)

Zugriffsbeschränkung

Freier Zugang: Das Werk ist uneingeschränkt verfügbar.

Nutzungslizenz

Public Domain - gemeinfrei: Dieses Werk wurde als frei von bekannten urheberrechtlichen Einschränkungen identifiziert, einschließlich aller verwandten Schutzrechte. Sie dürfen das Werk kopieren, verändern, verbreiten und aufführen, sogar zu kommerziellen Zwecken, ohne um Erlaubnis bitten zu müssen. Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungshinweisen.

Bibliografische Daten

Volltext: Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Berlin (Public Domain) Ausgabe 1902 (Public Domain)

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Zeitschrift

Titel:
Amtsblatt für den Landespolizeibezirk Berlin / herausgegeben vom Polizeipräsidium in Berlin
Unterreihe:
Ausgabe A : mit öffentlichem Anzeiger
Herausgeber:
Berlin. Polizeipräsidium
Preußen. Polizei-Präsidium
Erschienen:
Berlin: Preußische Verlags- und Druckerei GmbH 1945
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2020
Erscheinungsverlauf:
1926-1945
ZDB-ID:
3044507-3 ZDB
Berlin:
B 813 Recht. Justiz: Polizei
Dewey-Dezimalklassifikation:
340 Recht
Sammlung:
Staat, Politik, Verwaltung, Recht
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang

Band

Erschienen:
1940
Sprache:
Deutsch
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2020
Berlin:
B 813 Recht. Justiz: Polizei
Dewey-Dezimalklassifikation:
340 Recht
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-15415724
Standort der Druckausgabe:
Zentral- und Landesbibliothek Berlin
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang
Sammlung:
Staat, Politik, Verwaltung, Recht

Ausgabe

Titel:
Stück 55, 6. Juli 1940
Erschienen:
, 1940-07-06

Schnellzugriff

Schnellzugriff

  • Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Berlin (Public Domain)
  • Ausgabe 1902 (Public Domain)
  • No. 1 (1-15), 28. Dezember 1901
  • No. 2 (22-27), 4. Januar 1901
  • No. 3 (31), 11. Januar 1902
  • No. 4 (32-59), 11. Januar 1902
  • No. 5 (64-74), 18. Januar 1902
  • No. 6 (82-86), 25. Januar 1902
  • No. 7 (90-109), 1. Februar 1902
  • No. 8 (113-126), 8. Februar 1902
  • No. 9 (134-153), 15. Februar 1902
  • No. 10 (156), 19. Februar 1902
  • No. 11 (157-173), 22. Februar 1902
  • No. 12 (248-260), 1. März 1902
  • No. 13 (269), 8. März 1902
  • No. 14 (270-278), 8. März 1902
  • ad No. 14 (279-287), 8. März 1902
  • No. 15 (288), 10. März 1902
  • No. 16 (289), 15. März 1902
  • No. 17 (290-303), 15. März 1902
  • No. 18 (310), 17. März 1902
  • No. 19 (311), 21. März 1902
  • No. 20 (312-315), 21. März 1902
  • No. 21 (325-332), 22. März 1902
  • No. 22 (333-342), 29. März 1902
  • No. 23 (346-361), 5. April 1902
  • No. 24 (401-410), 12. März 1902
  • No. 25 (415-416), 16. April 1902
  • No. 26 (417-424), 19. April 1902
  • No. 27 (427-438), 26. April 1902
  • No. 28 (443-470), 10. Mai 1902
  • No. 29 (478-479), 14. Mai 1902
  • No. 30 (480-504), 24. Mai 1902
  • No. 31 (555-569), 31. Mai 1902
  • No. 32 (578), 7.Juni 1902
  • No. 33 (579-592), 7.Juni 1902
  • No. 34 (595-596), 9. Juni 1902
  • No. 35 (597-617), 14. Juni 1902
  • No. 36 (623), 21. Juni 1902
  • No. 37 (624-655), 21. Juni 1902
  • No. 38 (692-745), 30. August 1902
  • No. 39 (768), 2. September 1902
  • No. 40 (769-802), 13. September 1902
  • No. 41 (875-892), 20. September 1902
  • No. 42 (897-920), 4. Oktober 1902
  • No. 43 (927-940), 11. Oktober 1902
  • No. 44 (948-975), 25. Oktober 1902
  • No. 45 (1013-1031), 1. November 1902
  • No. 46 (1037-1052), 8. November 1902
  • No. 47 (1057), 12. November 1902
  • No. 48 (1058-1067), 15. November 1902
  • No. 49 (1072-1082), 22. November 1902
  • No. 50 (1090-1112), 29. November 1902
  • No. 51 (1118), 3. Dezember 1902
  • No. 52 (1119-1135), 6. Dezember 1902
  • Anlage: ad No. 52(1136-1184), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgetheilt sind
  • No. 53 (1185-1193), 13. Dezember 1902
  • Anlage: ad No. 53 (1194-1199), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgetheilt sind, 13. Dezember 1902
  • No. 54 (1200), 17. Dezember 1902

Volltext

822 
Begründung. 
Der Steuererheber Sa low, geboren am 15. November 1842, 
Kottbuser Ufer 61 wohnhaft, trat am 29. Juni 1875 als Steuer- 
erheber-Anwärter in den städtischen Dienst, nachdem er sich durch eine 
mehr als zwölfjährige Dienstzeit beim Militär die Berechtigung zur 
Zivilversorgung erworben hatte. Am 1. Oktober 1876 wurde er 
zum Steuererheber ernannt. 
Bis zum Jahre 1886 hatte er nicht nöthig gehabt, seine amtliche 
Thätigkeit krankheitshalber zu unterbrechen', von da ab hat er öfter, 
namentlich wegen Nervosität, den Dienst versäumen und zur Wieder 
herstellung seiner Gesundheit beurlaubt werden müssen. Im Jahre 1901 
fehlte er 140 Tage wegen Nervenschwäche im Dienst. Seit dem 
5. Mai d. Js. ist er wegen Gallensteinkolik und Nervenschwäche 
ununterbrochen seiner Thätigkeit fern geblieben. 
Anfang Oktober d. Js. veranlaßten wir seine Untersuchung durch 
den städtischen Vertrauensarzt, welche ausweislich des mit dem Er 
suchen um Rückgabe beigefügten Gutachtens vom 11. Oktober d. Js. 
ergab, daß Salow mit Herzvergrößerung, Schlagaderverkalkung, 
Leberentzündung, sowie nervösen Krankheitssymptomen behaftet ist 
und wegen Schwäche der körperlichen Kräfte als dauernd unfähig zur 
Erfüllung seiner Amtspflichten erscheint. Leine Versetzung in den 
Ruhestand ist somit geboten. 
Er hat sich auch mit seinem Uedertritt in den Ruhestand zum 
1. Februar k. Js. einverstanden erklärt und die unter Rückerbittung 
angeschlossene Berechnung seiner Pension als richtig anerkannt. 
Berlin, den 1. November 1902. 
Magistrat hiesiger König!. Haupt- und Residenzstadt. 
Kirschner. 
1147. Vorlage (I. - Nr. 286. 6. B. I b/02) — zur Beschlich- 
fafsung —, betreffend die Bewilligung einer Dienst- 
penfion. 
Die Stadtverordneten-Bersammlung ersuchen wir zu beschließen: 
Die Versammlung erklärt sich damit einverstanden, daß 
dem Steuererheber Beer bei seiner Versetzung in den Ruhe 
stand vom 1. März 1903 ab eine Dienstpension von 2 127 Jt 
jährlich gezahlt werde, wovon eine Militär-Jnvalidenpension 
von 216 Jt jährlich zurückzurechnen ist. 
Begründung. 
Der Steuererheber Beer, geboren am 11. Januar 1846, Pückler- 
straße 25 wohnhaft, trat am 16. September 1875 als Steuererheber- 
Anwärter in den städtischen Dienst, nachdem er die Berechtigung zur 
Zivilversorgung erlangt hatte und 10 Monate lang im Staatsdienst 
beschäftigt gewesen war. Am 1. Januar 1877 wurde er zum Steuer 
erheber ernannt. 
Bis zum Jahre 1898 war sein Gesundheitszustand derart günstig, 
daß er nicht nöthig gehabt hatte, seine arntliche Thätigkeit krankheits 
halber auszusetzen. In dem genannten Jahre war er wegen Magen 
katarrhes und rheumatischer Beschwerden vom 19. März bis zum 
2. April dienstunfähig. 1898 mußte er wegen eines Lungenspiyen- 
kararrhes und ernsterer, nervöser Krankheitserscheinungen, 1901 wegen 
eines mit gichtischen und nervösen Symptomen verbundenen Gelenk 
rheumatismus auf je 4 Wochen beurlaubt worden. Vom 25. Januar 
bis zum 22. Februar des laufenden Jahres fehlte er wegen der Folgen 
einer Influenza-Erkrankung, welche aus nervösen und Athmungs- 
bcschwerden bestanden. Seit dem 15. April d. Js. ist er ununter 
brochen dienstunfähig hauptsächlich wegen Luftröhrenkatarrhes und 
asthmatischen Leidens. 
Als seit seiner Erkrankung 6 Monate verflossen waren und er 
noch nicht in den Dienst zurückkehren konnte, veranlaßten wir seine 
Untersuchung durch den städtischen Vertrauensarzt. Wie aus dem mit 
dem Ersuchen uni Rückgabe angeschlossenen Gutachten vom 28. Ok- 
wver d. IS. hervorgeht, ergab die Untersuchung, daß Beer wegen 
schwäche der körperlichen Kräfte für dauernd unfähig zum vollen 
ilädtijchen Untcrbeamleudienste, d. h. zur Erfüllung seiner Amtspflichten 
zu erachten ist. Es bleibt daher nur übrig, ihn in den Ruhestand zu 
versetzen. 
Beer hat sich auch mit seinem Ueberlrilt in den Ruhestand 
zum 1. März 1903 einverstanden erklärt und die mit dem Ersuchen 
um Rückgabe beigefügte Berechnung seiner Pension als richtig anerkannt. 
Berlin, den 23. November 1902. 
Magistrat hiesiger König!. Haupt- und Residenzstadt. 
Kirschner. 
1148. Vorlage (J.-Nr. 336 ü. B. 1 b/02) — zur Beschluh» 
fafsung —, betreffend die Bewilligung einer Dienst 
penfion. 
Die Stadtverordneten-Versammlung ersuchen wir zu beschließen: 
Die Versammlung erklärt sich damit einverstanden, daß 
dem Steuererheber Krause bei seiner Versetzung in den 
Ruhestand vom 1. März 1903 ab eine Dienstpension von 
2175 Jt jährlich gezahlt werde, wovon eine Militär- 
Jnvalidenpension von 252 Jt jährlich zurückzurechnen ist, 
Begründung. 
Der Steuererheber Krause, geb. am 25. April 1843, Koppen- 
slraße 78 wohnhaft, trat am 20. Februar 1877 als zivilversorgungs 
berechtigter Militäranwärter in den städtischen Dienst. Er wurde 
zunächst als Büreau-Hülfsarbciter im Meldebüreau beschäftigt, fand 
vom 30. April 18, , ab als Hülfsexekutor, vom 8. Oktober 1877 
ab als Hülfssteuererheber Verwendung und wurde am 1. April 1878 
zum Steuererheber ernannt. 
Seine amtliche Thätigkeit konnte er bis 1897 ohne jede Unter- 
brechung ausüben. Im Sommer des genannten Jahres mußte er 
auf 5 Wochen, im Sommer 1898 auf 4 Wochen beurlaubt werden, 
weil sich nervöse Krankheitserscheinnngen bei ihn, bemerkbar machten. 
Vom 15. Oktober bis zum 2. November 1899 fehlte er wegen 
Hüftwehes, vom 11. bis 31. Januar 1902 wegen Influenza. Seil 
dem 3. Mai d. Js. ist er wegen Rheumatismus ununterbrochen 
außer Dienst. 
Ende Oktober d. Js. veranlaßten wir seine Untersuchung durch den 
städtischen Vertrauensarzt. Dieselbe ergab ausweislich des mit dem 
Ersuchen um Rückgabe beigefügten Gutachtens vom 1. November d. Js.. 
daß Krause rheumatisch krank ist. besonders an einer Nervenent- 
zündung in den unteren Gliedmaßen leidet und, da sein Zustand 
keine Aussicht auf Wiederkehr voller Dienstfähigkeit bietet, wegen 
Schwäche der körperlichen Kräfte zur Erfüllung seiner Amtspflichten 
dauernd unfähig ist. Es liegt somit die Nothwendigkeit vor, ihn in 
den Ruhestand zu versetzen. 
Krause hat sich auch mit seinem Uedertritt in den Ruhestand 
zum 1. März 1903 einverstanden erklärt und die mit dem Ersuchen 
um Rückgabe angeschlossene Berechnung seiner Pension als richttg 
anerkannt. 
Berlin, den 27. November 1902. 
Magistrat hiesiger König!. Haupt- und Residenzstadt 
Kirschner. 
114«. Vorlage (J.-Nr. 1 077 8. B. II. 02). 
Die Stadtverordneten-Bersammlung ersuchen wir zu beschließen: 
Die Versammlung ist damit einverstanden, daß dem 
Büreau-Hilfsarbeiter Lothar Bachmann vom 1. Februar 
1903, dem Tage seiner Versetzung in den Ruhestand, ab 
eine jährliche Pension von 1 407 Jt gezahlt werde. 
Bachmann, welcher sich seit dem 25. Februar 1876 ununter 
brochen im städtischen Dienn befindet und im Jahre 1898 als Ge 
meindebeamter auf Lebenszeit anerkannt wurde, ist nach dem in be- 
glaubigter Abschrift beiliegenden Gutachten unseres Vertrauensarztes 
dauernd dienstunfähig. Wir haben daher die anliegende Pensions 
berechnung aufstellen lassen, nach welcher er vom 1. Februar 1903 
ab 1 407 Jt Pension zu beziehen hat. Diese Berechnung haben wir 
Herrn Bachmann eröffnet: derselbe ist mit der Berechnung einver 
standen. 
Berlin, den 26. Oktober 1902. 
Magistrat hiesiger König!. Haupt- und Residenzstadt. 
Kirschner. 
115«. Vorlage (J.-Nr. 1 472 0. B. IV. 02). 
Die Stadtverordneten-Versammlung ersuchen wir zu beschließen: 
Die Versammlung "t damit einverstanden, daß dem 
Büreau-Hilfsarbeiter ^ «vid Schnitzer vom 1. April 1908, 
dem Tage seiner Versetzung in den Ruhestand, ab eine 
Pension von 1 452 Jt jährlich gezahlt werde. 
Der Büreau-Hilfsarbeiter Schnitzerist am 28. Februar 1876 in 
den städtischen Dienst eingetreten. und später als Gemeindebeamter 
auf Lebenszeit anerkannt worden. Er ist bereits mehr als 70 Jahre 
alt. Seine Leistungen genügten seit längerer Zeit nicht mehr den 
Anforderungen des Dienstes. 
Da sein Lebensalter 65 Jahre überstieg, haben wir ihn gemäß § 30 
des Pensions-Gesetzes voin 27. März 1872 in der Fassung des Gesetzes 
vom 31. März 1882, § 12 Absatz 3 des Kommunalbeamten-Gesetzes 
vom 30. Juli 1899 und § 6 des Ortsstatuts vom 1902 
vom 1. April 1903 in den Ruhestand versetzt und ihm dies und die
	        

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