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Verwaltungs-Bericht des Magistrats zu Berlin (Public Domain) Ausgabe 1865 (Public Domain)

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Periodical

Creator:
Berlin
Title:
Verwaltungs-Bericht des Magistrats zu Berlin : für die Rechnungsjahre ... / Berlin
Publication:
Berlin 1921
Digitization:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2017
Dates of Publication:
1854/1855-1859/1860; 1862/1863-1872; 1874-1883/1884; 1885/1886-1887/1888; 1898/1899-1913; 1915-1918/1920
Note:
Jahrgang 1859/60-1886/1887 erschienen als Beilage zu: Communal-Blatt der Haupt- und Residenz-Stadt Berlin
Jahrgang 1887/1888 erschienen als Beilage zu: Gemeindeblatt der Stadt Berlin
ZDB-ID:
2899586-7 ZDB
Berlin:
B 765 Staat. Politik. Verwaltung: Verwaltungsberichte. Haushaltspläne
Urban Studies:
Kws 770 Verwaltung. Verwaltungswissenschaften: Verwaltungspolitik
DDC Group:
350 Öffentliche Verwaltung
Collection:
Public administration,politics
State,Politics,Administration,Law
Copyright:
Public Domain
Accessibility:
Free Access

Volume

Publication:
1866
Language:
German
Berlin:
B 765 Staat. Politik. Verwaltung: Verwaltungsberichte. Haushaltspläne
Urban Studies:
Kws 770 Verwaltung. Verwaltungswissenschaften: Verwaltungspolitik
DDC Group:
350 Öffentliche Verwaltung
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-12776091
Location:
Zentral- und Landesbibliothek Berlin
Shelfmark:
Verw 111:1864-66
Copyright:
Public Domain
Accessibility:
Free Access
Collection:
Public administration,politics
State,Politics,Administration,Law

Chapter

Title:
Zweiter Theil

Chapter

Title:
III. Das Schulwesen

Contents

Table of contents

  • Verwaltungs-Bericht des Magistrats zu Berlin (Public Domain)
  • Ausgabe 1865 (Public Domain)
  • Title page
  • Einleitung
  • Contents
  • Erster Theil
  • Zweiter Theil
  • I. Allgemeines
  • II. Die kirchlichen Patronatsrechte
  • III. Das Schulwesen
  • IV. Armenwesen
  • V. Gewerbe- und Niederlassungs-Angelegenheiten
  • VI. Polizei-Verwaltung
  • VII. Einquartierungs-Verhältnisse
  • VIII. Bau-Verwaltung
  • IX. Forst- und Oeconomie-Deputation
  • X. Die Executions-Angelegenheiten
  • XI. Finanzlage
  • XII. Selbstständige städtische Institute
  • Dritter Theil
  • Schlussbemerkung

Full text

56 
Eine Betrachtung der absoluten Zahlen in Tabelle 65. läßt erken 
nen, wie außerordentlich verschieden der gesammte Büchervorrath auf die 
sechs ein,einen Volksbibliotheken vertheilt ist. Ein Grund für diese ver 
schiedene Dotirung ist nicht ersichtliai, ein Princip bei der ersten Einrich- 
rnng auch nicht denkbar, da man von vornherein nicht wissen kan», auf 
welche Seite der gebotenen Lectüre die Nackfrage sich vorzugsweise rich 
ten wird. Wenn aber die Bibliotheken eine Reihe von Jahren hindurch 
bestanden haben, kann sich ein so reiches Maaß von Erfahrung sammeln, 
daß sehr wohl die Vertheilung der von einer Art Lectüre vorhandenen 
Bücher auf die Bibliotheken nach Verhältniß der hervorgetenen Nachfrage 
erfolgen könnte. Jedenfalls müßte das Verhältniß der letzteren von der 
Verwaltung dem von ihr zu treffenden Verhältnisse des Vorraths zu 
Grunde gelegt werden. Natürlich kann das Verhältniß der Nachfrage, 
wie es sich gerade in einem Jahre gestaltet hak, nicht wohl gleich als 
Grundlage für die Bertheilung dienen. Aber eine Vergleichung ver Re 
sultate des Jahres 1865, wie sie in der folgenden Tabelle dargestellt 
werden, mit denen der Vorjahre lehrt, daß sich dieselben im Laufe der 
Zeiten nur ganz unwesentlich ändern- Die Zahlen der vorhergehenden 
Tabelle 67. können daher mit geringen Abweichungen als eine Regel 
für die Art der Benutzung der Bücher einer bestimmten Kategorie in den 
verschiedenen Volksbibliotheken gelten. 
Die vorstehende aus zwei Haupttheilen bestehende Tab. 67 ist, wie 
ersichtlich, dadurch hergestellt, daß zunächst der Procentantheil, welchen 
jede Bibliothek an den vorhandenen und ausgeliehenen Büchern einer ein 
zelnen Nummer des Katalogs einnimmt, festgestellt und dann im zweiten 
Theile durch eine Subtraclion der correspondirenden Procentbeträge von 
einander ermittelt worden ist, wo im Falle des Ueberwiegens des pro- 
centalen Vorraths über die procenlaie Benutzung verhältmäßig zu viel 
und wo im entgegengesetzten Falle verhältnißmäßig zu wenig Bücher 
vorhanden waren. Die Summe der Differenzen nach beiden Richtungen 
muß sich denn natürlich vollständig gleich stellen, wie auch aus der Ta 
belle zu ersehen ist. 
Als augenfälligstes Resultat derselben stellt sich zunächst die That 
sache dar, daß von den beiden schon öfter besonders hervorgehobenenen letzten 
Bibliotheken die sechste verhältnißmäßig zu viel und die fünfte überall 
verhälinißmäßig zu wenig Bücher hatte. Die erstere Erscheinung findet 
in der kurzen Zeit des Bestehens der sechsten Bibliothek eine vollständig 
ausreichende Erklärung. Die durchweg ungünstige Stellung der fünften 
Bibliothek ist aber in keiner Weise durch naiürliche Entwicklung bedingt 
und nothwendig. Aus ihr sind bei weitem die meisten Bücher entliehen 
worden, während sie nach dem Vorrath erst die dritte Stelle einnimmt. 
Eine reiche Berücksichtigung derselben bei der nächsten Anschaffung und 
Vertheilung neuer Bücher erscheint daher um so gerechtfertigter, als sich 
gerade hier die solideste und den Intentionen aller Betheiligien am meisten 
entsprechende Geschmacksrichtung zu erkennen gegeben hat. Aber schon 
mit den vorhandenen Büchern lasten sich leicht durch eine Transportirung 
von der einen Bibliothek zur andern die größten Differenzen ausgleichen, 
namentlich von der zweite», die nur in zwei, und von der dritten, die 
nur in fünf Rubriken zu wenig aufweist. 
Aus die Ausgleichung dieser Differenzen wird sich die Fürsorge der 
Verwaltung der städtischen Volksbibliotheken richten. 
IV. Armenwescn. 
I. Ressortvcrhältniffe. 
Die gesammte öffentliche Armen-Pflege der Stadt Berlin steht unter 
der Leitung und Aufsicht der Armendirection. Von dem Plenum derselben 
sind zwei Abtheilungen abgezweigt, welche speciell der Waisenverwaltung 
und der Verwaltung des Arbeitshauses, sowie der städtischen Jrren-Ver- 
pflegungs-Anstalt vorgesetzt und direct dem Magistrat untergeordnet sind, 
zur Aufrechthaltung gleicher Verwafiungs-Grundsätze aber mit dem Plenum 
durch die Deputirung mehrerer Mitglieder in dasselbe und durch das dem 
Vorsitzenden des Letzteren verliehene Recht, die Geschäftsführung der Ab 
theilungen zu überwachen und alle an den Magistrat und die demselben 
vorgesetzten Behörden zu richtenden Schreiben im Concept gegenzuzeichnen, 
resp. im Pleno zum Vortrag gelangen zu laffen, in enger Verbindung 
stehen. Die Verwaltung des Friedrich-Wilhelms Hospitals ist einem Cura- 
lorio übertragen, dessen vorgesetzte Aussichts-Instanz das Plenum der Ar- 
mendircction ist. 
Das städtische Kranken- (Siechen-lHauS endlich wird direct vom Ple 
num der Armen-Direction verwaltet, gleichwie das von Schevc'sche Stifts 
haus, Friedrichsstraße Nr 38. und die Armen-Kirchhöfe vor dem Lands 
berger Thore und auf dem Wedding. 
Neben der polizeilichen Armenpflege verwaltet das Plenum 
die gesammte öffentliche Wohlthätigkeits-Armen-Pflege, so 
weit nicht einzelnen Anstalten und Stiftungen statutenmäßig eine besondere 
Organisation gegeben ist, von deren Thätigkeit die Armen-Direction meist 
in fortdauernder Kenntniß bleibt. Die Privat-Armenpflege entzieht sich 
der Natur der Sache nach, der Einwirkung u"d Kontrole der öffentlichen 
Armen-Berwaltunq. Mit der kirchlichen und Vereins-Armenpflege besteht 
wenigstens zum Theil eine Verbindung. 
Das Plenum der Armendirection besteht aus 31 Mitgliedern, nämlich: 
10 Magistrats-Mitgliedern, 
11 Stadtverordneten, 
3 Affefforen (Bezirks-Decernenten), 
6 -Bürger-Deputirten, worunter sich zwei medecinische Sachver 
ständige, ein geistlicher und der jedesmalige Vorsitzende der 
Versammlung, der Armen Commissions-Vorsteher und der 
Kabinets-Secretair Ihrer Majestät der Königin-Wittwe be 
finden. 
I. Offene Armen-Pflege. 
Dieselbe wird durch die über die ganze Stadt vertheilten Armen- 
Commissionen unter Leitung und Oberaufsicht des Pleni der Armen-Direc- 
tion verwaltet. 
Jede Armen-Commission besteht aus einer dem Bedürfniß entsprechen 
den Zahl von Deputirten, die auf Vorschlag der Commission von der Ar 
men-Direction, dem Magistrat präsentirt und von der Stadtverordneten- 
Bersammlung auf 6 Jahre gewählt werden, sowie aus dem Vorsteher, 
welcher von der Commission aus deren Mitgliedern gewählt und von der 
Armen-Direction aus 2 Jahre bestätigt wird. Außerdem sind die Bezirks- 
Vorsteher resp. ihre Stellvertreter derjenigen Stadtbezirke, welche von der 
Armen-Commission umfaßt werden, geborne Mitglieder derselben, sowie 
auch die Stadlverordneten. welchen die Recherchen in den betreffenden 
Stadtbezirken übertragen sind, Sitz und Stimme in der Armen-Commis 
sion haben. Jede Armen-Commission versammelt sich regelmäßig gegen 
den Schluß des Monats zu einer Conserenz, in welcher die Ausgaben 
festgestellt und die sonstigen Aufträge der Armen-Direction, Schul-Depu- 
tation, Servis-Deputation rc. erledigt werden. 
Allmonatlich findet eine Versammlung sämmtlicher Armen-Commis 
sions-Vorsteher zur Berathung gemeinsamer Angelegenheiten statt. 
Im Laufe des Jahres 1865 ist im Anschluß an die neue Einthei- 
lung der Stadtbezirke mit einer anderwenenEintheilung der Armen-Com- 
mission begonnen worden und erstreckte sich dieselbe zuvörderst auf die Stadt 
theile: 
Berlin, 
Alt-Cölln, 
Friedrichs-Werder. 
Dorotheenstadt, 
Fiedrichsstadt, nebst 
Friedrichs-Vorstadt, 
Schöneberger-und 
Tempelhoser-Revier. 
Es wurden aus den bisherigen 28 Armen-Commissionen dieser Stadt 
theile 25 neue gebildet, so daß sich die Gesammtzahl der Armen-Com 
missionen am Schluffe des Jabres 1865 auf 73 belief. 
Ultimo 1864 war die Stadt Berlin mit den neuen Weichbildsgren 
zen zusammen in 76 Armen-Commissionen eingetheilt; aufgehoben wurden: 
a) mit dem 1. Mai 1865: die 12 Commissionen Nr. 1. bis 12., 
und dafür sind die 9 neuen Commissionen: 
Nr. 1. 2. 3. 4. im Stadttheil Berlin, 
Nr. 5. 6. 7. im Stadttheil Alt-Cölln, 
Nr. 8 im Stadttheil Friedrichs-Werder, 
Nr. 9. in der Dorotheenstadt, 
d) mit dem 2. Juli resp. 1. Oktober 1865: die 16 Armen- 
Commissionen Nr. 13., 14., 15., 16., 171., 1711., 17III., 171V., 
18., 19., 20, 21., 221., 2211., 23. und 24., 
und dakür sind die 16 neuen Commissionen: 
Nr. 10., 11., 12., 13., 14., 15., 16., 17., 18. und 19. — in, 
der Friedrichsstadt, 
20. und 22. in der Friedrichs-Vorstadt, 
23., 24., 25. und 26. im Schveneberger- und Tempelhofer- 
Revier gebildet; 
(die Commission Nr. 21. tritt erst dann ins Leben, wenn eine 
Theilung der neuen 20. Commission erforderlich sein wird: 
Die ultimo 1865 vorhandenen 73 Armen-Commissionen bestanden 
aus: 
den 25 neuen Commissionen Nr. 1. bis 20. und 22 bis 26., 
den 48 alten Commissionen Nr. 25., 261., 26II., 26111.. 
27., 281, 281> , 291„ 2911, 29111., 291V., 30., 31., 321.) 
3211., 32111., 331., 3311., 33III., 34., 35', 36.. 37., 38., 
39., 40., 41., 42., 43., 44., 45.. 461., 4611., 46111., 47., 
48., 49, 50., 51., 52., 53, 541., 5411., 54111., 55., 561., 
5611. und 57. 
Die von den Armen-Commissionen gewährten Geld-Unterstützungen 
zerfallen in laufende und in vorübergehende, oder einmalige. 
Den lausenden Unterstützungen an Almosen-Empfänger, die von Jahr 
zu Jahr einer erneueren Prüfung unlerworsen werden, steht das Pflege 
geld gleich, das zur Verpflegung der Kinder, je nach der Zahl derselben, 
in der Regel bis zum zurückgelegten 14. Lebensjahre derselben bewilligt 
wird. 
Außer in baarem Gelde werden Arme unterstützt, durch Gewährung 
freier ärztlicher Behandlung, durch Bewilligung von Brennmaterialien, in 
natura, Land und Saatkartoffeln zum Kartoffelbau, Armen-Suppen in den
	        

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