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Zentralblatt der Bauverwaltung (Public Domain) Ausgabe 1893 (Public Domain)

Zugriffsbeschränkung

Freier Zugang: Das Werk ist uneingeschränkt verfügbar.

Nutzungslizenz

Public Domain - gemeinfrei: Dieses Werk wurde als frei von bekannten urheberrechtlichen Einschränkungen identifiziert, einschließlich aller verwandten Schutzrechte. Sie dürfen das Werk kopieren, verändern, verbreiten und aufführen, sogar zu kommerziellen Zwecken, ohne um Erlaubnis bitten zu müssen. Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungshinweisen.

Bibliografische Daten

Volltext: Zentralblatt der Bauverwaltung (Public Domain) Ausgabe 1893 (Public Domain)

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Public Domain - gemeinfrei: Dieses Werk wurde als frei von bekannten urheberrechtlichen Einschränkungen identifiziert, einschließlich aller verwandten Schutzrechte. Sie dürfen das Werk kopieren, verändern, verbreiten und aufführen, sogar zu kommerziellen Zwecken, ohne um Erlaubnis bitten zu müssen. Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungshinweisen.

Zeitschrift

Urheber (Körperschaft):
Berlin
Titel:
Communal-Blatt der Haupt- und Residenz-Stadt Berlin
Unterreihe:
Etats-Beilage
Erschienen:
Berlin: Julius Sittenfeld 1871
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2017
Erscheinungsverlauf:
1866-1870,12; 1870,50-1870,55; 1871,13-1871,14
Fußnote:
Erschienen als Beilage zu: Communal-Blatt der Haupt- und Residenz-Stadt Berlin
ZDB-ID:
2899390-1 ZDB
Frühere Titel:
Etat für die Stadt-Haupt-Kasse der Haupt- und Residenzstadt Berlin pro ...
Berlin:
B 772 Staat. Politik. Verwaltung: Öffentliche Finanzen
Dewey-Dezimalklassifikation:
350 Öffentliche Verwaltung
Sammlung:
Staat, Politik, Verwaltung, Recht
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang

Band

Erschienen:
1870
Sprache:
Deutsch
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2020
Fußnote:
Fehlende Seiten: 69-478
Berlin:
B 772 Staat. Politik. Verwaltung: Öffentliche Finanzen
Dewey-Dezimalklassifikation:
350 Öffentliche Verwaltung
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-15389783
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang
Sammlung:
Staat, Politik, Verwaltung, Recht

Ausgabe

Titel:
Etat für die Stadt-Haupt-Kasse der Haupt- und Residenz-Stadt Berlin pro 1870
Erschienen:
, 1870-05-15
Fußnote:
Beilage zu Nr. 20 des Communal-Blatt

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  • Zentralblatt der Bauverwaltung (Public Domain)
  • Ausgabe 1893 (Public Domain)
  • Titelblatt
  • Inhalts-Verzeichniß des XIII. Jahrgangs, 1893.
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  • Nr. 1A
  • Nr. 2
  • Nr. 2A
  • Nr. 3
  • Nr. 3A
  • Nr. 4
  • Nr. 4A
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  • Nr. 48A
  • Nr. 49
  • Nr. 49A
  • Nr. 50
  • Nr. 51
  • Nr. 51A
  • Nr. 52

Volltext

IT. «4.-: Centralblatt der Bauverwaltang. 265 
INHALT: Pie grßfsten Abflufsmengen in Flüssen, Bächen und städtischen lintwiisserüngscanälen. — Vermischtes: Wettbewerb um ein Denkmal für König Karl und 
Königin Olga, tou Württemberg in Stuttgart. — Wettbewerb um eine Leichenhalle in Frankfurt a./ü, — Preisbewegung- um Entwürfe für einen Apparat zum Auf 
wühlen von Boden unter Wasser. -> Gill-Denkmal. — Besuchsziffer der Künigl. technischen Hochschule in Berlin im Sommer-Halbjahr 1893. 
[Alle iteehte rorhehalten.] 
Die gr'öfsten Ahflufsmengen in Flüssen, Bächen und städtischen Entwässerungscanälen. 
Für den Entwurf fast aller wichtigeren Wasserbanwerke, Fluß* 
regulirungen, Deicbanlageu, Entwässerungen, Wehre, Schleusen, 
Brücken und städtischen Canalanlagen ist die Kenntniß der zu er 
wartenden größten Abflußmengen Ton entscheidender Bedeutung, 
Da diese Abflufsmengen nur selten unmittelbar beobachtet werden 
können, so ist man schon lange Zeit bemüht gewesen, Erfahrungs- 
regeln zu finden, nach welchen aus der Größe und den übrigen 
unserer Beobachtung Und Messung zugänglichen Eigenschaften des 
Niederschlagagebietes die größten Abflufsmengen berechnet weiden 
können. Pen Fachmännern ist es bekannt, dafs diese Bemühungen, 
unter welchen namentlich die der neueren Zeit ungehörigen des In 
genieurs Lauterburg zu nennen sind, bisher einen befriedigenden 
Erfolg nicht gehabt haben, und es erscheint daher nicht erforderlich, 
zur Rechtfertigung des vorliegenden Versuches, den Beziehungen 
zwischen der größten Abflufsmenge und den wesentlichen Verhält 
nissen des Flufsgebiets in einer Reihe von Formeln bestimmten Aus 
druck zu geben, auf die Ergebnisse jener Bestrebungen näher einzu 
gehen. Dagegen erscheinen bezüglich der Art und Weise, wie die 
Lösung der Aufgabe versucht wurde, einige Worte der Erläuterung 
und Rechtfertigung erforderlich. 
Die veränderlichen Qröfsen, welche in einer Formel zur Berech 
nung der gröfsten Abflußmengen Aufnahme finden müssen, sind 
zunächst; 
1. die Große des Niederschlagsgebietes, 
2. die Stärke der Niederschläge. 
Hierzu kommen als den Wasserahfiufs beschleunigende bezw. 
verzögernde Größen: 
3. das Gefalle des Gebietes, 
4. die Gröfse und Lage der in dem Gebiete vorhandenen Seen, 
Sumpfe und anderer UeberschwemtnungsfläeheD, 
5. die Rauhigkeit der Gebietsoberfläcbe uod seiner Abflußrinnen. 
Einzelne Fachmänner, u. a. Lauterburg, berücksichtigen außerdem 
den Cultürzustand des Niederschlagsgebietes und die Durchlässigkeit 
des Bodens. 
Obgleich nun die große Bedeutung dieser Eigenschaften für den 
Wasserabfluß im allgemeinen und insbesondere für die niedrigen und 
Mittelwasserstände anerkannt werden mufs, so erscheint ihre Berück 
sichtigung bei der Berechnung der höchsten Fluthen doch nicht ge 
rechtfertigt, weil beide Eigenschaften nicht als dauernde zu betrachten 
sind, vielmehr durch den Wandel der Zeit, insbesondere durch Witte- 
rungsverhältmsse, welche die obere Bodenschicht schon vorher mit 
Wasser sättigen oder durch Frost undurchlässig machen, so verändert 
werden können, daß ihre ohnehin nicht sehr bedeutende Einwirkung, 
auf den Abfluß der stärksten Niederschläge verschwindet. 
Was die der Rechnung zugrunde zu legende Niedersehlagshöhe 
anbetrifft, so pflegt man allgemein die Anforderung zu stellen, dafs 
hierbei die größten Werthe der Niedersehläge Berücksichtigung 
finden müssen. Die Berechtigung dieser Anforderung erscheint auf 
den ersten Blick zweifellos, verliert aber fast allen Boden, wenn man 
vor der schwierigen Frage steht, ob in gegebenem Falle ein stünd 
licher, täglicher oder mehrtägiger Größtwerth der Rechnung zugrunde 
zu legen ist; denn diese Werthe sind sehr verschieden und verhalten 
sich beispielsweise in'der Schweiz, auf die Zeiteinheit zurückgefühlt, 
noch L^uterburg (Rheinhards lugenieurkalender 1892) annähernd 
wie 60:5:1. Hierzu kommt, dafs bisher nur an wenigen Orten 
Niederschläge beobachtet worden sind, welche annähernd als Greifst- 
werthe betrachtet werden können. Aus diesen Gründen habe ich, 
unbekümmert um die bisher nur spärlich beobachteten Niederschlags- 
Gröfstwerthe und gestützt auf die wenigstens annähernd richtige 
Thatsache, dafs Gebiete mit gröfseren mittleren Jahresniederschlägen 
unter übrigens gleichen Verhältnissen auch gröfsere Hochwässer ab* 
führen, in die Formel zur Berechnung der gröfsten Abflußmengen 
die Höhe h des mittleren Jahresniederschlages eingeführt. 
Die hierdurch erhaltenen, in der vorliegenden Arbeit mitgetheiltea 
Recbnungeetgebnisse, welche sich über 37 Gebiete von 0,50 m bis 
1,50 m mittlerer jährliche Niederschlagshöhe erstrecken, dürften die 
Richtigkeit des eingeschlagenen Weges bestätigen. 
Pie Einführung des mittleren Gefälles de« ganzen Niederschlags 
gebietes — sin a — in die Berechnung ist vielleicht die wichtigste 
der vorgeschlagenen Neuerungen, weil hierdurch nicht allein dem 
Einflüsse des Längen- und Seitengefälles, sondern aueh dem Einflüsse 
der Gebietsform bezw. dem Verhältnisse zwischen Länge und Breite 
deB Gebietes Rechnung getragen wird. Die Unterscheidungen „sehr 
steil“, mittelsteil ond flach, wie Bie Lauterburg macht, sind zu un 
bestimmt und genügen nicht, um den Einfluß des Gefälles in ge 
bührendem Maße zur Geltung zu bringen. 
Was die Bestimmung der Abflufsziffer fi> (siehe Formel IV und V) 
anbetrifft, so waren hierfür die Bedingungen gegeben, dafs dieser 
Werth *=» 1 werden mufs, wenn die Gröfse des Ueberschwemmunga- 
gebiet« f=0 oder, wenn h oder die Gröfse des Niederschlagsgebiets 
i'söo angenommen werden; dagegen annähernd = 0, wenn f ^ F 
oder h verschwindend klein wird, da in diesen Fallen anzanehmen 
ist, daß alles NiederBcblagswasseT in dem Ueberschwemmnngsgebiet 
bezw. in dem See- oder Sumpfgebiete verdunstet. Außerdem mußte 
die Formel V den Erfahrungen genügen, welche Uber den Zu- und 
Abfluß der Hochfluthen an schweizerischen Seen gemacht waren, 
während die Formel IV sich den Hochwasserangabeu anpassen 
müßte, welche in den der Untersuchung unterzogenen 37 Nieder* 
scblagsgebieten Vorlagen. 
Diese Anpassung wurde zwar erleichtert durch die Erwägung, 
daß der Einfluß eines auf die Lauge des Flußlaufes vertheilten 
ITeberschwemmungsgebietes nur etwa halb so groß sein könne, als 
derjenige eines am unteren Endpunkte befindlichen Sees, dennoch 
bedurfte es langen Suchens und Versuchens, um diesen Bedingungen 
entsprechend die Formeln zu gestalten. 
3 
Auch die Gestalt des Nenners 9 + VFhfi in den Formeln I 
bis HI ist das Ergebnifs einer großen Anzahl von Probetecbnungen, 
denn es lag zunächst kein Grund vor, einen der Werthe h und fjb 
oder beide in den Nenner zu bringen; ebenso war längere Zeit die 
3 4 
Wahl schwankend zwischen den Formen VFh^ und VFhf». 
Die große und durch keine Zwischenstufen vermittelte Ver 
schiedenheit der Rauhigkeitszitfer 80 und 300 in den Formeln II 
und III wird nicht auffällig erscheinen, wenn man dieselben mit den 
Rauhigkeitsziffern vergleicht, welche bei der Kutterschen Flußformel 
Anwendung finden, und hierbei in Erwägung zieht, daß in vorliegen 
dem Falle nur die Klassen I und X bis XII jener Werthe in Be 
tracht kommen, diese letzteren aber hier, wo es sich nicht iim den 
Abfluß in eigenartigen Flufsbetten, sondern um den Abfluß in ganzen 
Flufsgebieten handelt, in eine einzige zusammengefaßt werden können. 
Die Rauhigkeit der Abflufsflächen wirkt in gleicher Weise wie 
das Gefälle dadurch auf die secundliche Abflußmenge ein, dafs sie 
die Abflufsgeschwindigkeit beeinflußt. Das Verhältnis der Rauhig 
keitsziffern 80 und 300 läßt sich daher annähernd auch aus den 
Werthen k in der allgemeinen Abflußformel v Y ll sin a herleiten, 
wenn man darin für B, einen den Abflufsverhältnissen canalisirter 
Städte entsprechenden Mittelwerth setzt. Bemifst mau diesen Werth 
mit Rücksicht darauf, daß der Abfluß, auf den Abflußflächen zum 
Theil in dünnen Schichten erfolgt, auf 0,07, so entsprechen demselben 
nach dem Ingenieur-Kalender in den Klassen 1 und XII die Ge- 
fifl ft 
schwiudigkeitsaiffern k = 68,8 und 9,8, deren Verhältnis = 7 ist. 
Hiernach würde die Abfiußgeschvmdigkeit in canalieirten Städten 
im Vergleich za derjenigen in natürlichen Niederschlagsgebieten in 
folge der verminderten Rauhigkeit um das 7fache vergrößert werden, 
d. i. annähernd ebensoviel als durch ein 7 8 =i49faches Gefälle. 
Die Formel II würde dann, auf Städte angewendet, zu schreiben 
sein: 
t __ J ■ 
M = Fh fJb 80 V 40 »in tt 
* 
= Fhp 293 F sin « 
was annähernd mit der Formel III übereinstimmt. 
Pie Herleitung der Formeln I bis V ist nach vorstehenden Er 
läuterungen im wesentlichen eine empirische. Es wurden hierbei die 
in dem vorliegenden Aufsatz mitgetheilten Hochwasserangaben aus 
37 sehr verschiedenartigen Niederschlagsgebieten zugrunde gelegt. 
Diese Niederschlagsgebiete umfassen Flächen von 12 bi« 184000 qkm, 
Gefälle von 0,05 biaO,00018, Niederschlagsböhen von 0,5 m bis 1,5 m, 
Ueberschwemmungsgebiete von 0,006 bis 0,074 des Niedersehlags 
gebietes Und secundliche Abflußmengen von 18 cbm bis 9100 cbm, 
welche mit den durch die Formeln erhaltenen Ahflqßmengen im all-* 
gemeinen befriedigende Uebereinetimmuag zeigen. 
Die Formeln geben außerdem die nach neuesten Erfahrungen für 
Stadtentwäaserongen anzuaehmeedeu größten Abflnfam engen und 
endlich aueh, so lange unmittelbare Beobachtungen nicht größere 
Zahlen ergeben, die gröfsten eecundlichen Abflußmengen. eines Regen 
messers befriedigend an und dürften daher zu umfassender praktischer 
Verwendung wohl geeignet sein. 
Bezeichnen F die Gröfse eines Niedesschlagfegäbietes und f die 
Größe seines Ueberschwemmungsgebietes in qkm, äs seinen mittleren
	        

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