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Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Berlin (Public Domain) Ausgabe 1887 (Public Domain)

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Periodical

Creator:
Berlin
Title:
Communal-Blatt der Haupt- und Residenz-Stadt Berlin : Organ für die gesamte Gemeinde-Verwaltung und communale Interessen / herausgegeben vom Magistrat zu Berlin
Other titles:
Beilagen zum Communalblatt der Haupt- und Residenzstadt Berlin
Kommunal-Blatt der Haupt- und Residenz-Stadt Berlin
Publication:
Berlin: Verlag von J. Sittenfeld 1887
Digitization:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2017
Dates of Publication:
1.1860-28.1887
Note:
Zahlreiche gezählte und ungezählte Beilagen, ab 1866 teilweise zusammengefasst unter dem Titel: Beilagen zum Communalblatt der Haupt- und Residenzstadt Berlin
ZDB-ID:
2898655-6 ZDB
Succeeding Title:
Gemeindeblatt der Stadt Berlin
Berlin:
B 750 Staat. Politik. Verwaltung: Zeitschriften. Bibliographien. Nachschlagewerke
DDC Group:
350 Öffentliche Verwaltung
Collection:
State,Politics,Administration,Law
Copyright:
Public Domain
Accessibility:
Free Access

Volume

Publication:
1873
Language:
German
Digitization:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2020
Berlin:
B 750 Staat. Politik. Verwaltung: Zeitschriften. Bibliographien. Nachschlagewerke
DDC Group:
350 Öffentliche Verwaltung
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-15394478
Location:
Zentral- und Landesbibliothek Berlin
Shelfmark:
B 750/2:14.1873
Copyright:
Public Domain
Accessibility:
Free Access
Collection:
State,Politics,Administration,Law

Additional

Title:
Wochen-Uebersicht über Witterung, Spree-, Grundwasserstand, und Sterblichkeit in Berlin, vom 7. bis 13. Dezember 1873
Publication:
, 1873-12-21

Contents

Table of contents

  • Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Berlin (Public Domain)
  • Ausgabe 1887 (Public Domain)
  • No. 1 (1-23), 8. Januar 1887
  • No. 2 (26-35), 15. Januar 1887
  • No. 3 (54-68), 22. Januar 1887
  • No. 4 (73), 29. Januar 1887
  • No. 5 (74-87), 29. Januar 1887
  • No. 6 (90), 5. Februar 1887
  • No. 7 (91-111), 5. Februar 1887
  • No. 8 (113-134), 12. Februar 1887
  • No. 9 (148-171), 19. Februar 1887
  • No. 10 (174-195), 26. Februar 1887
  • No. 11 (199), 28. Februar 1887
  • Anlage: Nachtrag zur Tagesordnung für die nicht öffentliche Sitzung, 28. Februar 1887
  • No. 13 (201-213), 5. März 1887
  • No. 14 (215), 5. März 1887
  • No. 15 (216), 7. März 1887
  • No. 16 (217-225), 12. März 1887
  • No. 17 (227-229), 12. März 1887
  • No. 18 (230), 14. März 1887
  • No. 19 (231-244), 19. März 1887
  • No. 20 (247-249), 21. März 1887
  • No. 21 (250-255), 26. März 1887
  • No. 22 (260-269), 2. April 1887
  • No. 23 (272-277), 9. April 1887
  • No. 24 (295-304), 16. April 1887
  • No. 25 (307-313), 23. April 1887
  • No. 26 (319-328), 30. April 1887
  • No. 27 (330-341), 7. Mai 1887
  • No. 28 (353-363), 14. Mai 1887
  • No. 29 (366-382), 21. Mai 1887
  • No. 30 (385), 21. Mai 1887
  • No. 31 (386-407), 28. Mai 1887
  • No. 32 (410), 31. Mai 1887
  • No. 33 (411-423), 4. Juni 1887
  • No. 34 (424), 6. Juni 1887
  • No. 35 (425-451), 11. Juni 1887
  • Anlage: Nachtrag zur Tagesordnung für die Sitzung, 13. Juni 1887
  • No. 36 (457), 18. Juni 1887
  • No. 37 (458-465), 18. Juni 1887
  • No. 38 (484-504), 25. Juni 1887
  • No. 39 (508), 29. Juni 1887
  • No. 40 (509-557), 3. September 1887
  • No. 41 (585-596), 10. September 1887
  • No. 42 (597-602), 17. September 1887
  • No. 43 (604-625), 24. September 1887
  • No. 44 (627-639), 1. October 1887
  • Anlage: ad No.43. (626.), Vorlage, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt ist
  • Anlage: ad No.44. (640.), Vorlage, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt ist
  • No. 45 (641-646), 8. October 1887
  • No. 46 (648-664), 15. October 1887
  • No. 47 (684-699), 22. October 1887
  • No. 48 (704-711), 29. October 1887
  • No. 49 (720-736), 5. November 1887
  • No. 50 (738-749), 12. November 1887
  • No. 51 (751), 12. November 1887
  • No. 52 (752-773), 19. November 1887
  • No. 53 (768-778), 26. November 1887
  • No. 54 (785-811), 3. Dezember 1887
  • No. 55 (813-822), 10. Dezember 1887
  • No. 56 (840-844), 12. Dezember 1887
  • No. 57 (845-858), 17. Dezember 1887
  • No. 58 (859-870), 24. Dezember 1887

Full text

631 
Dritte von Aron vermietheten Wohnung verklagt worden. Die 
fragliche Miethsmohnung befindet sich in dem Hausgrundstück des 
Aron, Friedrichstr. 21, und letzteres stößt unmittelbar an die städtische 
Markthalle Nr. II in der Friedrichstratze bezw. Lindenstraße. Die 
Klage des Ptaczek-Drlice war auf die Behauptung gestützt, daß 
die in dem Markthallengrundstück zur Erzeugung des elektrischen Lichts 
aufgestellten großen Maschinen ein unerträgliches Geräusch verursachten 
und die gemiethete Wohnung dadurch völlig untauglich machten 
Um im Falle des Unterliegens Rückgriff gegen die Sladtgemeiude 
nehmen zu können, hat uns Aron in dem genannten Prozeß den 
gesetzlichen Bestimmungen gemäß (§§. 63 ff. R. C. P D.) den Streit 
verkündet. Ohne den uns angekündigten ev. Rückgriff als berechtigt 
anzuerkennen, sind wir dem Beklagten im Prozesse beigetrcten. 
In zwei Instanzen ist zu Gunsten des Klägers erkannt und der 
selbe zur sofortigen Räumung der Wohnung, welche auch Anfang 
Dctober 1886 erfolgt ist, rechtskräftig für berechtigt erklärt worden. 
Die Urtheilsgründe stützen sich im Wesentlichen auf ein ärztliches Gut 
achten des gerichtlichen Sachverständigen, Geheimen Medizinalrath 
vr. Wolfs und erklären auf Grund bestimmter, von dem Sach 
verständigen ermittelter Thatsachen die Miethsmohnung als „für den 
Miether untüchtig geworden" (§. 383 Allgemeinen Landrechts, Theil I, 
Tit. 21). 
Nach Beendigung dieses Prozesses, dessen Entscheidung auch gegen 
uns Geltung erlangt hat, in Gemäßheit der gesetzlichen Bestimmungen 
§. 71 und 65, Civil-Prozeßordnung, verlangte Aron Ersatz des ihm 
erwachsenen Schadens Er liquidirte einmal die ihm entgangene 
Miethe für die Zeit vom 1. Dctober 1886 bis 1. Dctober 1887 — 
so lange war nach dem uns im Driginal vorliegenden Miethsvertrag 
die Wohnung an Ptaczek-Drlice vermiethet — mit 2 400 JC, be 
anspruchte auch ferner Ersatz der ihm durch den Vorprozeß erwachsenen 
Gerichts- und Anwaltskosten mit 723 JC 50 insgesammt also 
3 123 JC 50 4. 
Wir lehnten die Erstattung ab, worauf Aron im April d. I. 
Klage gegen uns erhob. 
Thatsächlich hat die fragliche Wohnung, — dies haben wir fest 
gestellt, — vom Dctober 1886 bis September 1887 leer gestanden, 
so daß freilich dem Aron ein Ausfall an einer vollen Jahres- 
mielhe erwachsen ist. Demgegenüber haben wir freilich ermittelt, daß 
Ptaczek-Drlice in ungünstigen Vermögensverhältniffen lebe, und daß 
er bald nach dem Wegzuge von Aron aus Berlin ausgewiesen 
worden ist. 
Gleichwohl haben wir uns einer vergleichsweisen Beilegung des 
Rechtsstreites nicht ungeneigt gezeigt und schließlich, vorbehaltlich der 
Zustimmung der Stadtverordneten-Versammlung, Zahlung von 1 200 JC 
behufs gänzlicher und vorbehaltloser Abfindung des Aron vergleichs 
weise offerirt. 
Letzterer hat sich zur Annahme dieser Dfferte bereit erklärt. 
Die Stadtverordneten-Versammlung ersuchen wir deshalb, zu 
beschließen: 
Die Stadtverordneten-Versammlung ist damit einver 
standen, daß mit dem Kaufmann Hermann Aron ein Ver 
gleich geschlossen wird, durch welchen Letzterer sich gegen 
Zahlung einer Summe von 1 200 JC wegen der gegen uns 
im vorliegenden Rechtsstreit geltend gemachten Ansprüche, 
sowie wegen aller sonstigen etwaigen Forderungen aus der 
Anlage der elektrischen Beleuchtung der Markthalle II für 
befriedigt erklärt. Die gerichtlichen Kosten trägt jeder Theil 
zur Hälfte, seine außergerichtlichen jeder Theil selbst. 
Berlin, den 25. November 1887. 
Magistrat hiesiger König!. Haupt- und Residenzstadt, 
gez. Duncker. 
788. Vorlage (J.-Nr. 1 792 W. H.) — zur Kenntnisnahme —, 
betreffend die Ergebnisse der augeuärztlichen Unter 
suchung der Zöglinge der Waisenerziehungs-Anstalt 
zu Rummelsburg. 
Zur augenärztlichen Behandlung der Zöglinge der Waisenerziehungs- 
Anstalt zu Rummelsburg, für welche im Spezial-Etat Nr. 45 — Waisen- 
uerwaltung — pro 1. April 1887/88 Tit. IV, Gesundheitspflege, unter 
A 300 JC neu ausgebracht worden sind, ist der 1. Assistenzarzt an der 
Klinik des Professor vr. Schweigger, practischer Augenarzt vr. Silex, 
engagirt worden. 
Die erstmalige Untersuchung hat im Juni d. I. stattgefunden und 
sich auf 325 Kinder erstreckt. Ueber die Ergebnisse spricht sich der im 
Abdruck beigefügte Bericht des betreffenden Decernenten der Waisen 
verwaltung, Bürgerdeputirten, Geheimen Sanitätsraths vr. Kristeller 
vom 4. Dctober cr. aus. Es ist hierzu zu erwähnen, daß nach den 
mit vr. Silex getroffenen Verabredungen jährlich zwei Untersuchungen, 
die eine im April, die zweite im Dctober, in Aussicht genommen sind 
und jene erstmalige Untersuchung sich nur, weil das Engagement des 
vr. Silex erst im Mai stattfinden konnte, bis zum Juni verzögert 
bat, daß sich weiter aus den bei der ersten Untersuchung gemachten 
Erfahrungen als zulässig ergab, die zweiten jährlichen Untersuchungen 
nicht auf alle Kinder der Anstalt zu erstrecken, sondern nur auf die 
jenigen, welche: 
a) seit der Frühjahrs-Untersuchung neu eingetreten, 
b) von Dr. Silex als solche bezeichnet worden sind, bei denen 
die zweite Untersuchung nothwendig sei, ferner 
e) auf solche Lazarethkinder, rücksichtlich deren der Anstaltsarzt 
die Untersuchung als nothwendig erachtet, 
und daß die Untersuchung im Dctober d. I. bereits in der abgekürzten 
Weise stattgefunden hat. Ueber das Ergebniß dieser zweitmaligen 
Untersuchung enthält der ebenfalls im Abdruck beigefügte Bericht des 
Directors der Anstalt, Wilski, vom 9. November cr. das Nähere. 
Wir legen diese Ergebnisse zur Erledigung des von der Stadt 
verordneten - Versammlung in der Sitzung vom 17. März cr. bei 
Berathung des oben bezeichneten Spezial-Etats ausgesprochenen bezüglichen 
Wunsches vor. 
Berlin, den 21. November 1887. 
Magistrat hiesiger König!. Haupt- und Residenzstadt, 
von Forckenbeck. 
Zu Nr. 788. 
Zur Sache: 
Augenärztlichc Behandlung der Waisenkinder 
in Rummelsburg. 
Das Resultat der ersten Untersuchung des Herrn vr. Silex ist 
kein günstiges. 
Unter den zur Untersuchung gekommenen 325 Kindern befanden sich: 
a) 153 Emmetropen. 
b) 98 Hypermetropen, 
c) 39 Myopen, 
d) 35 Astigmatiker 
325. 
Da es sich hier nicht um eine wissenschaftliche, sondern um eine 
auf das praktische Leben gerichtete Betrachtung handelt, so sind nicht 
alle zu b, c und d gehörenden Kinder als krank zu bezeichnen, sondern 
nur folgende: 
Unter den Emmetropen 2, welche mit Hornhautflecken behaftet 
waren, unter den Hypermetropen 13, ebenfalls mit Hornhautflecken 
behaftet, unter den Myopen 8, mit Hornhautflecken und Aderhaut 
veränderungen, unter den Astigmatikern 5 mit Hornhautflecken. 
Sowohl die Schielenden, als auch solche, die nur mit einem 
Auge gut sehen, sind als Gesunde gezählt, ebenso auch die meisten 
Astigmatiker (fehlerhafte Krümmung der Hornhaut, so daß keine 
scharfen Bilder zu Stande kommen). Diese, welche hinter einer zweck 
mäßigen Brille noch immer V, Sehschärfe besitzen, eignen sich nur 
nicht zu feineren Handwerken. Was die vielen mit Hornhautflecken 
behafteten Knaben anbetrifft, so müssen sie, trotzdem der Prozeß zur 
Zeit ein abgelaufener ist, doch zu den Kranken gezählt werden, weil 
solche Flecke Neigung besitzen, immer wieder einmal aufzubrechen. 
(Aehnltch wie vernarbte Fußgeschwüre.) 
Addiren wir obige Zahlen 2 -ft 13 -ft 8 -ft 5, so ergeben sich 
28 Kranke, das sind auf 325 Kinder 8,» pCt. 
Wenn wir erwägen, daß bei der Zählung jedes halbwegs noch 
leistungsfähige Auge als gesund betrachtet worden ist, so muß 8,» pCt. 
als ein ungünstiges Resultat bezeichnet werden. 
Die Durchschnittssätze aus über 100 000 Augenuntersuchungen 
an Schulkindern ergeben, z. B. für Myopen: 
a) auf Dorfschulen 1—1,»s pCt-, 
b) auf Elementarschulen 6—11 pCt. 
Unsere Rummclsburger Schule wird wohl mit ihren mehr länd 
lichen Verhältnissen einer Dorfschule näher zu stellen sein, als einer 
Elementarschule. Wenn es in dem Berichte des Herrn SanitätSraths 
vr. Bollert heißt, daß die Kurzsichtigkeit unserer Kinder eine an 
geborene, oder im frühesten Lebensalter erworbene ist, so gilt dies 
nach dem Urtheile des Herrn vr. Silex nur für 8 Fälle. Die 
übrigen 31 Fälle von Kurzsichtigkeit sind im schulpflichtigen Alter 
erworben. Daß die Rummelsburger Schulverhältnisse einen krank 
machenden Einfluß auf die Augen haben, läßt sich bei der unzureichenden 
Belenchtung in manchen Schulstuben zwar vermuthen, aber mit Sicher 
heit noch nicht beweisen. Erst spätere Untersuchungen, welche für 
dieselben Kinder Vergleichsresultate bieten, werden Material zur 
Beantwortung dieser Frage liefern können. 
Berlin, den 4. Dktober 1887. 
gez. Kristeller.
	        

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