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Stenographische Berichte über die öffentlichen Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung der Haupt- und Residenzstadt Berlin (Public Domain) Ausgabe 31.1904 (Public Domain)

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Periodical

Creator:
Berlin
Title:
Communal-Blatt der Haupt- und Residenz-Stadt Berlin : Organ für die gesamte Gemeinde-Verwaltung und communale Interessen / herausgegeben vom Magistrat zu Berlin
Other titles:
Beilagen zum Communalblatt der Haupt- und Residenzstadt Berlin
Kommunal-Blatt der Haupt- und Residenz-Stadt Berlin
Publication:
Berlin: Verlag von J. Sittenfeld 1887
Digitization:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2017
Dates of Publication:
1.1860-28.1887
Note:
Zahlreiche gezählte und ungezählte Beilagen, ab 1866 teilweise zusammengefasst unter dem Titel: Beilagen zum Communalblatt der Haupt- und Residenzstadt Berlin
ZDB-ID:
2898655-6 ZDB
Succeeding Title:
Gemeindeblatt der Stadt Berlin
Berlin:
B 750 Staat. Politik. Verwaltung: Zeitschriften. Bibliographien. Nachschlagewerke
DDC Group:
350 Öffentliche Verwaltung
Collection:
State,Politics,Administration,Law
Copyright:
Public Domain
Accessibility:
Free Access

Volume

Publication:
1873
Language:
German
Digitization:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2020
Berlin:
B 750 Staat. Politik. Verwaltung: Zeitschriften. Bibliographien. Nachschlagewerke
DDC Group:
350 Öffentliche Verwaltung
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-15394478
Location:
Zentral- und Landesbibliothek Berlin
Shelfmark:
B 750/2:14.1873
Copyright:
Public Domain
Accessibility:
Free Access
Collection:
State,Politics,Administration,Law

Additional

Title:
Wochen-Uebersicht über Witterung, Spree-, Grundwasserstand, und Sterblichkeit in Berlin, vom 26. Oktober bis 1. November 1873
Publication:
, 1873-11-09

Contents

Table of contents

  • Stenographische Berichte über die öffentlichen Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung der Haupt- und Residenzstadt Berlin (Public Domain)
  • Ausgabe 31.1904 (Public Domain)
  • Title page
  • Alphabetisches Inhaltverzeichnis
  • Rednerliste zu den stenographischen Berichten der Stadtverordneten-Versammlung für das Jahr 1904
  • No. 1, 07.01.1904
  • No. 2, 14.01.1904
  • No. 3, 21.01.1904
  • No. 4, 28.01.1904
  • No. 5, 04.02.1904
  • No. 6, 18.02.1904
  • No. 7, 25.02.1904
  • No. 8, 03.03.1904
  • No. 9, 10.03.1904
  • No. 10, 15.03.1904
  • No. 11, 17.03.1904
  • No. 12, 21.03.1904
  • No. 13, 23.03.1904
  • No. 14, 24.03.1904
  • No. 15, 07.04.1904
  • No. 16, 14.04.1904
  • No. 17, 21.04.1904
  • No. 18, 28.04.1904
  • No. 19, 05.05.1904
  • No. 20, 19.05.1904
  • No. 21, 02.06.1904
  • No. 22, 09.06.1904
  • No. 23, 16.06.1904
  • No. 24, 23.06.1904
  • No. 25, 30.06.1904
  • No. 26, 08.09.1904
  • No. 27, 22.09.1904
  • No. 28, 29.09.1904
  • No. 29, 06.10.1904
  • No. 30, 13.10.1904
  • No. 31, 20.10.1904
  • No. 32, 27.10.1904
  • No. 33, 03.11.1904
  • No. 34, 10.11.1904
  • No. 35, 17.11.1904
  • No. 36, 24.11.1904
  • No. 37, 01.12.1904
  • No. 38, 08.12.1904
  • No. 39, 15.12.1904
  • No. 40, 22.12.1904

Full text

Die Vertretung des ©labil). Koblenzer in Erledigung der Bczirks- 
wahlsachen?c. wird der Stadtv. Riemer übernehmen. 
Zn 1) ist eilte Vertretung nicht erforderlich. 
Der Stadtverordnete Bamberg hat, einer bevorstehenden Reise 
wegen, seinen Austritt aus dem Ausschüsse zur Vorberatung der 
Vorlage (Drucksache 470), betreffend den Bau von fünf städtischen 
Straßenbahnen, angemeldet und schlägt an seiner Stelle Herrn Giese vor. 
(Die Versammlung wählt demgemäß.) 
Zu Nr. 2 unserer Tagesordnung sind eingegangen: 
a) die Eingabe des Kreisvereins Berlin im Verbände Deutscher 
Handlungsgehilfen zu Leipzig vom 20. Oktober tr., in welcher 
gebeten wird, den Vorschlägen des Magistrats die Zustimmung 
zu geben, 
b) die Resolutionen des Vereins der Geschäftsinhaber aller Branchen 
zur Beseitigung sämtlicher Mißstäude im Handelsgewerbe vom 
• 13. und 21. Oktober er., in welchen gegen jede weitere Ver 
kürzung der Verkaufszeit an den Sonn- und Feiertagen protestiert 
und die Versammlung gebeten wird, es bei der bestehenden Ver 
kaufszeit für Ladengeschäfte bewenden z» lassen, 
c) folgende Anträge: 
1. der Stadtverordneten Antrick und Genossen 
§ 1 folgende Fassung zu geben: 
Die Vorschrift, nach der im Handelsgewerbe Gehilfen, 
Lehrlinge und Arbeiter am ersten Weihuachts-, Oster- und 
Pfingsttage überhaupt nicht, im übrigen an Sonn- und Fest 
tagen nicht länger als 5 Stunden beschäftigt werden dürfen 
— insoweit nicht die zuständigen Behörden Ausnahmen zu 
lassen —, wird dahin abgeändert, 
daß im Handelsgewerbe, mit Ausnahme des Kleinhandels 
mit Nahrungs- und Genußmittelu in offenen Verkaufs 
stellen, die Beschäftigung von Gehilfen, Lehrlingen und 
Arbeitern an Sonn-'und Festtagen ganz untersagt wird. 
§ 2, wie folgt, zu beschließen: 
Für die im Kleinhandel mit Nahrungs- und Geuußmitteln 
in offenen Verkaufsstellen beschäftigten Gehilfen, Lehrlinge 
und Arbeiter wird die im § 105b, Absatz 2, der Gewerbe 
ordnung zugelassene 5ständige Arbeitszeit auf 2 Stunden, 
und zwar von 8—10 Uhr Vormittags beschränkt. 
2. des Stadtverordneten Wallach, dem zu erlassenden Ortsstatut 
folgenden Paragraphen zuzufügen: 
§ 2a. 
Für die letzten 4 Wochen vor den 3 Festtagen Ostern, 
Pfingsten und Weihnachten trete» die Bestimmungen des 
§ 1 außer Kraft. 
Diese Anträge und Eingaben sowie die bereits früher zu diesem 
Gegenstände eingegangenen Resolutionen und Eingaben kommen bei 
Nr. 2 der Tagesordnung mit zur Beratung. 
Stadtverordneter Wallach (zur Geschäftsordnung): Meine 
Herren, die Nr. 2 wird voraussichtlich, nach den gemeldeten Rednern 
wenigstens, längere Zeit in Anspruch nehmen. Hier steht eine wichtige 
Sache auf der Tagesordnung, die dagegen wenig Zeit in Anspruch 
nimmt, und für die es doch gut wäre, wenn sie heute erledigt würde, 
und zwar ist das der Verirag zwischen Tegel und uns. Ich stelle 
den Antrag und bitte Sie, dem zuzustimmen, daß wir Nr. 4 vorweg 
nehmen. 
Stadtrat Namslau: Ich würde sehr dankbar sein, weitn es 
heute erledigt würde. 
(Die Versammlung beschließt demgemäß.) 
Vorsteher Br. Langerhans: Wir treten in die Tagesordnung 
ein. Erster Gegenstand: 
Es liegen aus: 
I. behufs Erledigung in Gemäßheit der Bestimmungen im § 25 
der Geschäftsordnung die Vorschläge des Ausschusses für die 
Wahlen von unbesoldeten Gemeiudebeamten, 
l l. behufs Erledigung in Gemäßheit der Bestimmungen im § 28 
der Geschäftsordnung das Naturalisationsgesuch des Tischlers 
Heinrich Aschmann, Skalitzerstraße 1. 
Vierter Gegenstand der Tagesordnung: 
Berichterstattung über die Vorlage, betreffend den Abschluß 
eines Vertrages zwischen der Stadtgemeinde Berlin und 
der Gemeinde Tegel über die Verlegung von Gasröhren re. 
im Gutsbezirk Tegel. — Vorlagen 877 und 949. 
Berichterstatter Stadtverordneter Kyllmann: Meine Herren, 
der Herr Kollege Wallach hat Ihnen versprochen, daß die Bericht 
erstattung sehr kurz sein wird: ich werde sein Wort einlösen. 
(Heiterkeit.) 
Wenn das Protokoll, das in Ihrer Hand liegt, auch nur ein kurzes 
ist, so steht es doch im umgekehrten Verhältnis zu der Gründlichkeit, 
446 
mit der die Sache im Ausschuß beraten worden ist. Es sind alle 
diejenigen Bedenken hervorgehoben worden, die auch in der Versamm 
lung iaut geworden sind, und sie sind zum größten Teil sachlich 
widerlegt worden. 
Es war zunächst der Vorschlag gemacht worden, ob es nicht 
möglich sei, die Gasröhren auf anderen Wegen zu verlegen als auf 
den im Vertrag vorgeschlagenen. Es wurde uns an der Hand der 
großen Pläne nachgewiesen, daß das eine Unmöglichkeit sei, daß, 
welchen Weg wir immer auch wählen winden, immer Tegeler Gebiet 
gekreuzt werden müßte. 
Es >var dann von anderer Seite der Vorwurf erhoben worden, 
daß der Vertrag erst jetzt zum Abschluß komme. Es ist uns aber der 
historische Gang der ganzen Verhandlungen ausführlich geschildert 
worden. Es ist geschildert worden, wie Stück für Stück die Verein 
barungen mit Tegel festgesetzt worden sind, wie die Konzessionen zu 
den gewerblichen Anlagen durch die Instanzen hindurch haben erkämpft 
werden müssen, wie mit der größten Zähigkeit der Herren Magistrats- 
Vertreter von der einen Seite und mit wachsendem Appetit von der 
anderen Seite die Verhandlungen geführt worden sind, deren Ergebnis 
in der Vorlage niedergelegt sind. 
Es ist weiter bemängelt worden, daß wir das Gas den Tegelern 
zu einem billigeren Preise geben als den Berlinern. Es ist uns 
technisch erklärt worden, daß der Preis in der Zahl zwar ein anderer 
ist, daß aber, da wir das Gas vom Punkt der Erzeugung au die 
Tegeler liefern, wir in der Lage sind, es soviel billiger abgeben zu 
können, als wettn wir es durch die langen Röhren nach Berlin den 
Berlinern liefern. 
Ebenso ist es mit dem zu liefernden Wasser: das Quantum ist 
ein so geringes, daß dieser Punkt nicht in die Wagschale fällt. 
Es sind dann die einmaligen und dauernden Entschädigungen 
besprochen worden. Es ist ja nicht sehr schön, daß wir für jeden 
Meter Ueberbrückung oder Geleise, jeden Meter Rohr eine einmalige 
Zahlung machen müssen und eine dauernde während der ganzen Zeit 
des Vertrages. Aber mir haben geglaubt, daß uns diese Geldopfer 
nicht so schwer treffen können, daß sie als Betriebskosten angesehen 
werden müssen. 
Dann ist der Verwaltung der Vorwurf gemacht worden, warum 
sie den Vertrag nur ans 50 Jahre abgeschlossen hätte. Die Tegeler 
wollten ihn nur auf 25 Jahre abschließen, und es ist der großen 
Zähigkeit unserer Herren Vertreter, namentlich des Herrn Stadtrats 
Namslau gelungen, wenigstens 50 Jahre herauszuarbeiten. Es ist 
gesagt worden: ivaS wird nach den 50 Jahren? Da hat die Be 
trachtung im Ausschuß Platz gegriffen: wir können uns auf 60 Jahre 
hinaus nicht sorgen. Wir glauben, daß dann die allgemeinen Ver 
hältnisse anders sein werden. Es fragt sich sehr, ob dann noch eine 
Gemeinde Tegel existiert, ob nicht alles in die Gemeinde Großberlin 
aufgegangen sein wird. Es wurde der Vorschlag gemacht, die Ver 
sammlung solle schon jetzt für den Fall, daß Berlin nach 50 Jahren 
den Vertrag zu verlängern wünsche, eine zu zahlende Entschädigungs 
summe festsetzen, um diese Möglichkeit frei zu halten. Aber der 
Ausschuß ist dem nicht beigetreten und hat gesagt, man solle das der 
Zeit überlassen. 
Endlich ist gesagt worden: warum habt ihr den Vortrag nicht 
geschlossen, ehe ihr angefangen habt, Terrain zu saufen und zu 
bauen? Auch das ist glänzend widerlegt worden. Wir wollen uns 
den Fall denken: wir planen in einer anderen Gemeinde ein technisches 
Unternehmen, wolle» die Baukonzession, und die anderen Konzessionen 
nachsuchen, und dann erst Terrain kaufen. Dann kommen wir nie 
mals zu Rande. In solchem Falle muß angefangen, gebaut werden, 
und die Verträge müssen sich dann finden. Es ist ja allerdings 
richtig — es steht auch im Protokoll —: wir halten die Ansprüche 
von Tegel für hoch geschraubt — und das kann man auch sagen —, 
daß, wenn man mit einer so großen Anlage wie die Gaswerke au 
eine Gemeinde herantreten und sagen kann: es stehen drei Gemeinden 
zur Wahl, in derjenigen Gemeinde, die uns ant meisten entgegen 
kommt, die uns etwas dafür bietet, wollen wir die Anlage ausführen, 
die soll den kräftigen Steuerzahler Berlin und alle Beamte, Angestellte 
und Arbeiter hinbekommen, die ihr Einkomme» dort verzehren. Da 
würde jede Gemeinde zugreifen und sagen: berücksichtigt mich, ich 
gebe noch etwas zu. Aber der Appetit kommt beim Essen, und ich 
will der Selbstverwaltung von Tegel auch keinen Vorwurf daraus 
machen, daß sic ihre Interessen aufs äußerste gewahrt hat. Wir 
sind zu der Ueberzeugung gekommen, daß es von keinem Wert sein 
würde, noch einmal neue Unterhandlungen zu beginnen, und haben 
deshalb den Beschluß gefaßt, Ihnen vorzuschlagen, diesem Vortrag 
Ihre Zustimmung zu geben. 
(Die Versammlung beschließt nach dem Antrage des Ausschusses, 
wie folgt: ' 
Die Versammlung erklärt sich damit einverstanden, daß zwischen 
der Stadtgemeinde Berlin und der Gemeinde Tegel ein Vertrag, 
betreffend die Verlegung von Gasröhren und Kabeln durch Straßen 
des Gemeindebezirks Tegel u. s. w. nach Maßgabe des der Vorlage 
vom 21. September d. Js. — Drucksache 877 — beigegebenen 
Entwurfs abgeschlossen werde.)
	        

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