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Plenarprotokoll (Public Domain) Ausgabe 1976, 7. Wahlperiode, Band II, 20.-45. Sitzung (Public Domain)

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Public Domain Mark 1.0. You can find more information here.

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fullscreen: Plenarprotokoll (Public Domain) Ausgabe 1976, 7. Wahlperiode, Band II, 20.-45. Sitzung (Public Domain)

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Periodical

Creator:
Berlin
Title:
Communal-Blatt der Haupt- und Residenz-Stadt Berlin : Organ für die gesamte Gemeinde-Verwaltung und communale Interessen / herausgegeben vom Magistrat zu Berlin
Other titles:
Beilagen zum Communalblatt der Haupt- und Residenzstadt Berlin
Kommunal-Blatt der Haupt- und Residenz-Stadt Berlin
Publication:
Berlin: Verlag von J. Sittenfeld 1887
Digitization:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2017
Dates of Publication:
1.1860-28.1887
Note:
Zahlreiche gezählte und ungezählte Beilagen, ab 1866 teilweise zusammengefasst unter dem Titel: Beilagen zum Communalblatt der Haupt- und Residenzstadt Berlin
ZDB-ID:
2898655-6 ZDB
Succeeding Title:
Gemeindeblatt der Stadt Berlin
Berlin:
B 750 Staat. Politik. Verwaltung: Zeitschriften. Bibliographien. Nachschlagewerke
DDC Group:
350 Öffentliche Verwaltung
Collection:
State,Politics,Administration,Law
Copyright:
Public Domain
Accessibility:
Free Access

Volume

Publication:
1873
Language:
German
Digitization:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2020
Berlin:
B 750 Staat. Politik. Verwaltung: Zeitschriften. Bibliographien. Nachschlagewerke
DDC Group:
350 Öffentliche Verwaltung
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-15394478
Location:
Zentral- und Landesbibliothek Berlin
Shelfmark:
B 750/2:14.1873
Copyright:
Public Domain
Accessibility:
Free Access
Collection:
State,Politics,Administration,Law

Issue

Title:
No. 41, 12. Oktober 1873
Publication:
, 1873-10-12

Contents

Table of contents

  • Plenarprotokoll (Public Domain)
  • Ausgabe 1976, 7. Wahlperiode, Band II, 20.-45. Sitzung (Public Domain)
  • Plenarprotokolle
  • Sach- und Sprechregister
  • Nr. 20, 15.01.76
  • Nr. 21, 20.01.76
  • Nr. 22, 12.02.76
  • Nr. 23, 26.02.76
  • Nr. 24, 11.03.76
  • Nr. 25, 25.03.76
  • Nr. 26, 22.04.76
  • Nr. 27, 13.05.76
  • Nr. 28, 20.05.76
  • Nr. 29, 09.06.76
  • Nr. 30, 10.06.76
  • Nr. 31, 24.06.76
  • Nr. 32, 21.07.76
  • Nr. 33, 23.07.76
  • Nr. 34, 09.09.76
  • Nr. 35, 23.09.76
  • Nr. 36, 03.10.76
  • Nr. 37, 14.10.76
  • Nr. 38, 21.10.76
  • Nr. 39, 28.10.76
  • Nr. 40, 11.11.76
  • Nr. 41, 25.11.76
  • Nr. 42, 26.11.76
  • Nr. 43, 08.12.76
  • Nr. 44, 09.12.76
  • Nr. 45, 10.12.76

Full text

Abgeordnetenhaus von Berlin - 7. Wahlperiode 
23. Sitzung vom 26. Februar 197G 
Stellv. Präsident Sickert: Eine Auffassung! 
von Stahl, Senatsdirektor in der Senatsverwaltung für 
Justiz: Wenn der Schöffe darauf einen Rechtsanspruch 
hat, hat er diesen Anspruch auch bei den Eigenbetrieben. 
Stellv. Präsident Sickert: Weitere Zusatzfragen? — Das 
ist nicht der Fall. 
Meine Damen und Herren, wir haben noch eine Frage. 
Ich erteile das Wort dem Abgeordneten Krüger zu einer 
Mündlichen Anfrage über Versicherungshefte der LVA. 
Krüger (F.D.P.); Herr Präsident! Meine sehr verehrten 
Damen und Herren! Ich frage den Senat: 
Trifft es zu, daß die Landesversicherungsanstalt unauf 
gefordert an eine größere Anzahl von Versicherten bis zu 
22 Versicherungshefte je Versicherungsnehmer verschickt 
hat, und wer hat das zu verantworten ? 
Stellv. Präsident Sickert: Herr Senator Korber! 
Korber, Senator für Arbeit und Soziales: Herr Präsident! 
Meine Damen und Herren! Herr Abgeordneter Krüger! 
Auf Befragen hat die Landesversicherungsanstalt mitge 
teilt, daß eine Übersendung von Versicherungsnachweis 
heften grundsätzlich nur auf Anforderung erfolge. In 
Einzelfällen lasse sich allerdings aufgrund technischer Un 
zulänglichkeiten im Rahmen der elektronischen Daten 
verarbeitung leider nicht ausschließen, daß es zu Mehr 
fachübersendungen kommt. Die Landesversicherungsanstalt 
hat gebeten — aber ich sehe, Sie haben schon unaufgefor 
dert diese Bitte erfüllt —, mir solche Einzelfälle mitzu 
teilen, damit ich sie weiterreichen kann. 
Stellv. Präsident Sickert: Keine Zusatzfragen? — 
Schönen Dank! 
Meine Damen und Herren, wir werden die Fragestunde 
jetzt beenden: die noch offenen Mündlichen Anfragen 
werden schriftlich beantwortet werden. 
Ich rufe auf die 
lfd. Nr. 3, Drucksache 7/388: 
I. und II. Lesung der Vorlage — zur Beschluß 
fassung — Uber Hundertvierundzwanzigstes Gesetz 
über die Anwendung von Bundesgesetzen über inter 
nationale Abkommen der Bundesrepublik Deutsch 
land 
Gemäß § 32 Abs. 3 Geschäftsordnung verbinde ich die I. 
und die II. Lesung und komme zur Abstimmung. Wer dem 
Gesetz die Zustimmung zu geben wünscht, den bitte ich um 
das Handzeichen. — Danke, das ist beschlossen. 
Lfd. Nr. 3, Drucksache 7/368: 
II. Lesung des Antrages der Fraktion der CDU über 
Achtzehntes Gesetz zur Änderung der Verfassung 
von Berlin gemäß Beschlußempfehlung des Verfas 
sungsausschusses vom 10. Februar 1976 
Wird das Wort zur Berichterstattung gewünscht ? — Bitte, 
Herr Abgeordneter Lorenz! 
Lorenz (CDU), Berichterstatter: Herr Präsident! Meine 
Damen und Herren! Ihnen liegt die ablehnende Beschluß 
empfehlung des VerfassüngsausschuSses vom 10. Februar 
1976 zum Antrag der Fraktion der CDU vor. Lassen Sie 
mich für den Ausschuß einige Bemerkungen zu dessen 
Beratung des Antrags der CDU-Fraktion machen. 
Der Antrag war dem Ausschuß in der 14. Sitzung des 
Abgeordnetenhauses am 6. November 1975 überwiesen 
worden. Er sieht eine Neufassung des Artikels 83 Abs. 2 
Satz 2 der Verfassung vor mit dem Ziel, die Dienstaufsicht 
über den Präsidenten des Rechnungshofs von Berlin, die 
bisher dem Regierenden Bürgermeister obliegt, dem Präsi 
denten des Abgeordnetenhauses zu übertragen. Die Behand 
lung des Antrags im Ausschuß — das wird keinen über 
raschen — spiegelte im wesentlichen das bereits in der 
I. Lesung im Plenum des Abgeordnetenhauses deutlich 
gewordene Meinungsbild der Fraktionen wieder. In diesem 
Rahmen wies die CDU-Fraktion darauf hin, daß die ange 
strebte Zuständigkeitsregelung ihrer Meinung nach ge 
eignet sei, ein Höchstmaß an Neutralität ln bezug auf die 
Stellung des Rechnungshofs zu garantieren, da es eher zu 
einem Konflikt zwischen der Exekutive und dem Präsiden 
ten des Rechnungshofs als zwischen diesem und der Le 
gislative kommen könne. Und im übrigen entspräche die 
initiative einer auch in anderen Ländern sowie dem Bund 
erkennbaren allgemeinen Tendenz, den Rechnungshof stärker 
an das Parlament heranzuführen. Außerdem wurde geltend 
gemacht, daß der Antrag der Ausdruck der verfassungs 
rechtlichen Auffassung sei, daß der Parlamentspräsident 
als Repräsentant des Inhabers der obersten Staatsgewalt 
über dem Regierungschef rangiere. 
Nach Ansicht der SPD-Fraktlon soll die beabsichtigte 
Verfassungsänderung nur beschlossen werden, wenn sehr 
wichtige Gründe vorliegen, was hier aber nicht der Fall sei. 
Vielmehr habe sich die einschlägige Verfassungsnorm 
durchaus bewährt, und Beanstandungen hinsichtlich der 
Praktizierung der Dienstaufsicht durch den Regierenden 
Bürgermeister seien bisher zu keinem Zeitpunkt aufgetre 
ten. Verfassungsrechtlich wie verfassungspolitisch bestehe 
also kein Anlaß, den vorgeschlagenen Eingriff in die Ver 
fassung jetzt vorzunehmen, und im übrigen bedeute eine 
Zuordnung der Dienstaufsicht zum Parlamentspräsidenten 
keine Änderung in der praktischen Handhabung, da sich 
ebenso wie der Regierende Bürgermeister auch der Parla 
mentspräsident in einem solchen Fall der Amtshilfe des 
Senators für Inneres bedienen müsse. 
Der Vertreter der F.D.P.-Fraktion gab zu bedenken, daß 
der Rechnungshof sich nicht klar einer der drei Staats 
gewalten zuordnen lasse, so daß es sich hier nur um eine 
Zweckmäßigkeitsregelung handeln könne; er war der Auf 
fassung, daß die von der CDU vorgeschlagene Regelung 
zwar als mögliche und vertretbare Alternative angesehen 
werden könne, daß es jedoch momentan mangels eines 
aktuellen Anlasses, der eine Verfassungsänderung recht- 
fertigen könnte, hier den Anschein habe, daß es lediglich 
um das formale Zurechtrücken von Kompetenzen und um 
die Realisierung bloßer Systematisierungswünsche gehe. 
Es wurde dann im Verfassungsausschuß noch die An 
regung vorgetragen, die Dienstaufsicht entsprechend einer 
in einigen Bundesländern anzutreffenden Regelung dem 
Parlamentspräsidenten und dem Regierenden Bürger 
meister zur gemeinsamen Ausübung zu übertragen. Aber 
auch das fand nicht die Zustimmung der Koalitionsfraktio 
nen: die Verantwortung müsse insoweit in einer Hand 
konzentriert bleiben. 
Die Ihnen vorliegende Beschlußempfehlung, mit der die 
Ablehnung des Antrags der CDU-Fraktion gemäß Druck 
sache 7/217 vorgeschlagen wird, wurde mehrheitlich gegen 
die Stimmen der antragstellenden Fraktion gefaßt. — Ich 
danke Ihnen! 
(Beifall bei der CDU) 
Stellv. Präsident Sickert: Ich eröffne die Aussprache. 
Das Wort hat der Abgeordnete Simon. 
Simon (CDU): Herr Präsident! Meine Damen und Her 
ren! Die ÖDU-bedauert, daß es bisher nicht gelungen ist,
	        

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