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Plenarprotokoll (Public Domain) Ausgabe 1979, 8. Wahlperiode, Band I, 1.-18. Sitzung (Public Domain)

Zugriffsbeschränkung

Freier Zugang: Das Werk ist uneingeschränkt verfügbar.

Nutzungslizenz

Public Domain - gemeinfrei: Dieses Werk wurde als frei von bekannten urheberrechtlichen Einschränkungen identifiziert, einschließlich aller verwandten Schutzrechte. Sie dürfen das Werk kopieren, verändern, verbreiten und aufführen, sogar zu kommerziellen Zwecken, ohne um Erlaubnis bitten zu müssen. Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungshinweisen.

Bibliografische Daten

fullscreen: Plenarprotokoll (Public Domain) Ausgabe 1979, 8. Wahlperiode, Band I, 1.-18. Sitzung (Public Domain)

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Zeitschrift

Urheber (Körperschaft):
Berlin
Titel:
Communal-Blatt der Haupt- und Residenz-Stadt Berlin : Organ für die gesamte Gemeinde-Verwaltung und communale Interessen / herausgegeben vom Magistrat zu Berlin
Weitere Titel:
Beilagen zum Communalblatt der Haupt- und Residenzstadt Berlin
Kommunal-Blatt der Haupt- und Residenz-Stadt Berlin
Erschienen:
Berlin: Verlag von J. Sittenfeld 1887
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2017
Erscheinungsverlauf:
1.1860-28.1887
Fußnote:
Zahlreiche gezählte und ungezählte Beilagen, ab 1866 teilweise zusammengefasst unter dem Titel: Beilagen zum Communalblatt der Haupt- und Residenzstadt Berlin
ZDB-ID:
2898655-6 ZDB
Spätere Titel:
Gemeindeblatt der Stadt Berlin
Berlin:
B 750 Staat. Politik. Verwaltung: Zeitschriften. Bibliographien. Nachschlagewerke
Dewey-Dezimalklassifikation:
350 Öffentliche Verwaltung
Sammlung:
Staat, Politik, Verwaltung, Recht
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang

Band

Erschienen:
1873
Sprache:
Deutsch
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2020
Berlin:
B 750 Staat. Politik. Verwaltung: Zeitschriften. Bibliographien. Nachschlagewerke
Dewey-Dezimalklassifikation:
350 Öffentliche Verwaltung
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-15394478
Standort der Druckausgabe:
Zentral- und Landesbibliothek Berlin
Signatur:
B 750/2:14.1873
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang
Sammlung:
Staat, Politik, Verwaltung, Recht

Ausgabe

Titel:
No. 36, 7. September 1873
Erschienen:
, 1873-09-07

Schnellzugriff

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  • Plenarprotokoll (Public Domain)
  • Ausgabe 1979, 8. Wahlperiode, Band I, 1.-18. Sitzung (Public Domain)
  • Titelblatt
  • Sach- und Sprechregister
  • Nr. 1, 26. April 1979
  • Nr. 2, 17. Mai 1979
  • Nr. 3, 31. Mai 1979
  • Nr. 4, 10. Juni 1979
  • Nr. 5, 14. Juni 1979
  • Nr. 6, 28. Juni 1979
  • Nr. 7, 5. Juli 1979
  • Nr. 8, 12. Juli 1979
  • Nr. 9, 13. September 1979
  • Nr. 10, 27. September 1979
  • Nr. 11, 11. Oktober 1979
  • Nr. 12, 25. Oktober 1979
  • Nr. 13, 8. November 1979
  • Nr. 14, 22. November 1979
  • Nr. 15, 12. Dezember 1979
  • Nr. 16, 13. Dezember 1979
  • Nr. 17, 14. Dezember 1979
  • Nr. 18, 22. Dezember 1979

Volltext

Abgeordnetenhaus von Berlin — 8. Wahlperiode 
14. Sitzung vom 22. November 1979 
527 
Frau Greift 
(A) Grundsätzlich meinen wir, daß Auseinandersetzungen zwischen 
Behörden über die Zuständigkeit zur Zahlung lebensnotwendiger 
Leistungen nicht auf dem Rücken der anspruchsberechtigten 
Bürger ausgetragen werden dürfen. Wenn feststeht, daß einem 
Bürger Leistungen entweder von einem Amt nach dieser Vor 
schrift oder aber von einem anderen Amt nach jener Vorschrift 
zuslehen, dann muß nach unserer Auffassung ein Weg gefunden 
werden, Leistungen nach einer der beiden Rechtsgrundlagen zu 
erbringen und diese nach Klärung der Zusfändigkeitsfragen zwi 
schen den beteiligten Ämtern auszugleichen. Es kann und darf 
nicht angehen, daß anspruchsberechtigte Mitbürger Leistungen 
nur deshalb nicht erhalten, weil die betroffenen Verwaltungen 
sich untereinander nicht rasch einig werden können, wer nach 
welcher Vorschrift was zu zahlen hat. Meine Vorgänger als Vor 
sitzende des Petitionsausschusses haben diese Frage schon 
wiederholt an dieser Stelle angesprochen; wir begrüßen es aus 
drücklich, daß die Verwaltung in diesem schweren Fall so rasch 
und unbürokratisch im Interesse der Petentin entschieden hat. 
Es gibt allerdings auch Fälle, denen auf diese Weise nicht bei 
zukommen ist, wie der folgende Fall zeigt: Ein Bürger streitet mit 
der Landesversicherungsanstalt Berlin über seinen Anspruch auf 
Berufsunfähigkeitsrenle. Während des Rechtsstreits erhält er 
keine Arbeitslosenunterstützung, sondern ist auf die Hilfe des 
Sozialamtes angewiesen. Er obsiegt in erster Instanz vor dem 
Sozialgericht mit der Folge, daß die Landesversicherungsanstalt 
nunmehr die Zahlung der Berufsunfähigkeitsrente aufnehmen 
muß, obwohl sie Berufung gegen das ergangene Urteil einlegt. 
Dies ist grundsätzlich sehr zu begrüßen, weil der um seinen Ren- 
fenanspruch kämpfende Bürger vor endgültiger Erledigung des 
Rentenrechtsstreits bereits in den Genuß der Rente kommt und 
damit nicht mehr auf den Sozialhilferichtsatz angewiesen ist. 
Andererseits hat dies natürlich zur Folge, daß das Sozialamt seine 
Leistungen einstellt. In diesem Falle nun geschieht es nach länge 
rer Zeit, daß das Landessozialgericht als Berufungsinstanz den 
Bürger mit seinem Rentenanspruch abweist. Er ist damit verpflich 
tet, die empfangenen Rentenleistungen in voller Höhe zurück- 
. zuzahlen, ohne daß er deswegen rückwirkend Anspruch aut Sozial- 
' hüte erlangte. Die Rente, die er nun zurückzahlen muß, hat er 
aber in der Vergangenheit für seinen laufenden Lebensunterhalt 
ausgeben müssen. Die Wohltat, ihm laufende Rentenleistungen 
bereits vom Zeitpunkt des ersten, für ihn günstigen, aber noch 
nicht rechtskräftigen Urteils zu gewähren, schlägt nun ins Gegen 
teil um und läßt ihn schlechter dastehen als zuvor. Da dieses Pro 
blem nur durch Änderung von Bundesgesetzen zu lösen ist, haben 
wir die Eingabe dem Deutschen Bundestag zugeleitef. Für Fälle 
dieser Art wird zur Zeit erwogen, eine bis zu einem Jahr rück 
wirkende Inanspruchnahme von Sozialhilfe zu ermöglichen. Wir 
hoffen sehr, daß diese Bemühungen zu einem Erfolg führen 
werden. 
Auch in einem anderen Falle hoffen wir ein wenig zur Lösung 
eines grundsätzlichen Problems beigetragen zu haben. Eine Mutter 
teilte uns mit, daß ihr geistig schwerbehinderter Sohn zur Zeit 
noch in einem konfessionellen Kinderpflegeheim untergebracht 
sei; als fast 20jähriger müsse er von dort nunmehr in ein anderes 
Heim verlegt werden. Mangels anderer Möglichkeiten komme 
allerdings nur die Verlegung in ein Altenpflegeheim für chronisch 
Kranke in Betracht. Dort könne allerdings lediglich die körperliche 
Pflege wie Waschen, Füttern usw. gewährleistet werden. Fähig 
keiten z. B. zum selbständigen Essenlernen könnten dort nicht 
entwickelt werden, weil erstens nicht genügend und zweitens kein 
speziell ausgebildetes Personal vorhanden sei. Der Senat hat uns 
hierzu mitgeteilf, er werde im Laufe dieser Legislaturperiode einen 
Wohnstäftenentwicklungsplan für Behinderte erarbeiten. Wenn 
auch ein Plan noch keine unmittelbare Hilfe ist, so bietet er doch 
einen Ansatz dafür. Vielleicht kann erreicht werden, daß diesen 
bedauernswerten Menschen auf diesem Wege geholfen wird. 
Vorhin, verehrte Kollegen, haben wir gemeinsam das Gesetz 
über die Errichtung eines Ausgleichsamtes in Berlin beschlossen. 
Anstelle der zwölf bezirklichen Ausgleichsämter wird es künftig 
nur noch ein zentrales Amt, allerdings mit mehreren Außenstellen, 
geben. Dies gibt uns Anlaß zu einigen Bemerkungen, zumal wir 
an einem Gutachten des Bundesausgleichsamtes über die Effi 
zienz der Berliner Ausgleichsverwaltung nicht ganz unschuldig 
sind. Vor einigen Jahren — Sie werden sich erinnern — sind die 
Kindergeldstellen der Berliner Arbeitsämter zu einer zentralen (C) 
Kindergeldkasse zusammengelegt worden. Dies hatte in der Folge 
zeit zu einem totalen Chaos auf dem Kindergeldsektor geführt. 
Akten waren unauffindbar oder, wie es im modernen Behörden 
deutsch heißt, „zeitweilig außer Kontrolle geraten“. Anträge 
gingen seltsame Irrwege, Schreiben wurden weder bearbeitet 
noch beantwortet und dergleichen merkwürdige Dinge mehr. Wir 
haben damals eine Fülle von Beschwerden empörter Bürger erhal 
ten. In der Folgezeit haben wir gemeinsam mit dem Petitions 
ausschuß des Deutschen Bundestages und der Arbeitsverwaltung 
in Berlin nach Abhilfemöglichkeiten gesucht, und es hat lange 
Zeit in Anspruch genommen, bis die Vereinigte Kindergeldkasse 
ohne Beanstandungen arbeiten konnte. Diese Misere war sicher 
lich aut grundlegende organisatorische Mängel bei der Zusammen 
legung zurückzuführen. Unsere Anregung, aber auch ganz große 
Bitte an den — leider nicht anwesenden — Finanzsenator ist des 
halb die: Bitte sorgen Sie durch geeignete organisatorische Maß 
nahmen dafür, daß bei der Zusammenlegung der Berliner Aus 
gleichsämter derart chaotische Zustände vermieden werden. Viel 
leicht gelingt es auch, auf diesem Wege die Effizienz der Berliner 
Ausgleichsverwaltung etwas zu steigern. 
< Beifall bei der CDU > 
Nach dem vorerwähnten Gutachten des Bundesausgleichsamts 
bewegt sich Berlin auf diesem Gebiet allenfalls — sagen wir mal — 
auf den hinteren Rängen. 
Lassen Sie mich zum Abschluß noch einen Fall schildern, bei 
dem der Petitionsausschuß nahezu handgreiflich tätig werden 
mußte, um einer Petentin zu ihren Zähnen zu verhelfen: Eine Aus 
siedlerin aus dem Osten hatte eine Vollprothese verschrieben 
bekommen: das zuständige Sozialamt war bereit, die Kosten dafür 
zu tragen. Leider gelang es dem behandelnden Zahnarzt auch 
nach etlichen Nachbesserungsversuchen nicht, das Gebiß pas 
send zu machen. Die Petentin suchte daraufhin einen anderen, 
ihr vom Sozialamt empfohlenen Zahnarzt auf, der eine Nachbesse 
rung für unmöglich hielt und ihr deshalb eine nunmehr gut sitzende 
Prothese anfertigte. Das Sozialamt machte die Übernahme der 
Kosten davon abhängig, daß ein Amtsarzt die Notwendigkeit der (D) 
Anfertigung des zweiten Gebisses bejahe. Der zuständige Amts 
arzt des Gesundheitsamtes konnte eine solche Begutachtung 
jedoch nicht vornehmen, weil er zu der Zeit im Urlaub war. Seine 
Vertreterin sah sich an einer Untersuchung gehindert, weil der 
„Chef" sich die Begutachtung für die Zeit nach seiner Rückkehr 
Vorbehalten hatte. Während dieser Zeit lag die Prothese bei dem 
Hersteller, und die Petentin war ausschließlich auf flüssige Nah 
rung angewiesen, worunter sie verständlicherweise auch gesund 
heitlich litt. Wir waren auch hier der Auffassung, daß behördliche 
Schwierigkeiten nicht auf dem Rücken der Bürger ausgetragen 
werden dürften. Entweder müßte ein Amtsarzt aus einem anderen 
Bezirk zugezogen werden, oder das Sozialamt müßte ohne jede 
weitere Prüfung die Kosten übernehmen. Der zuständige Bericht 
erstatter hat daraufhin die Petentin ins Auto geladen und ist mit 
ihr zu dem zuständigen Gesundheitsstadtrat gefahren. Dorf hat er 
erklärt, er werde nicht eher wanken und weichen, bevor die ärzt 
liche Untersuchung vorgenommen worden sei. Und siehe an, nun 
auf einmal ging alles sehr schnell, schon am nächsten Tage konnte 
unsere Petenlin wieder zubeißen und wieder kräftige Nahrung 
zu sich nehmen. 
Nun noch ein Wort in eigener Sache. Wie ich schon eingangs 
betont habe, bereitet der Petitionsausschuß dem Plenum des 
Abgeordnetenhauses wenig Mühe. Er erarbeitet keine Gesetzes 
vorlagen, ganz selten einmal eine Beschlußempfehlung und er 
stattet im übrigen nur die Halbjahresberichte. Im übrigen wirkt 
der Petitionsausschuß im Verborgenen. Dies führt vielleicht 
gelegentlich dazu, daß die Arbeit dieses Ausschusses unterschätzt 
wird. Wir möchten auch die übrigen Mitglieder des Hauses sehr 
nachdrücklich bitten, sofern wir Stellungnahmen anderer Aus 
schüsse begehren, den Anliegen unserer Bürger die gebührende 
Beachtung zu schenken. Dazu sollte auch gehören, daß Stellung 
nahmen für den Pefitionsausschuß möglichst zügig erarbeitet 
werden. 
Der Petitionsausschuß selbst wird sich ebenfalls darum bemü 
hen, seinen Einsatz für die hilfesuchenden Bürger in unserer Stadt 
weiter zu verbessern. Er hat sich daher entschlossen, künftig ein 
mal im Monat eine Sprechstunde abzuhalten, in der zwei bis drei
	        

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